Minusstunden und Überstunden sind arbeitsrechtlich klar geregelt und unterliegen engen Vorausset-zungen. Während Minusstunden ohne ausdrückliche Vereinbarung in der Regel unzulässig sind, müssen Überstunden angeordnet und ausgeglichen werden. In beiden Fällen kommt der Mitbestimmung des Betriebsrats eine zentrale Rolle zu. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bieten dabei den besten Schutz für Beschäftigte und sorgen für klare, faire und rechtssichere Regelungen.
Die Handreichung gibt einen Überblick über den rechtlichen Umgang mit Minusstunden und Überstunden im deutschen Arbeitsrecht. Sie berücksichtigt insbesondere die Rolle der Mitbestimmung sowie die gewerkschaftliche Perspektive.
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