Rettungsdienst Landkreis Barnim: 10-14 % Entgeltsteigerung

Tarifergebnis durchgesetzt: 10-14% Entgeltsteigerung und deutliche Verbesserungen

Nach schwierigen Verhandlungen hat die DHV-Verhandlungskommission im vierten Zusammentreffen ein Verhandlungsergebnis mit dem Arbeitgeber erreicht. Dieses Ergebnis beinhaltet drei Schritte der Entgelterhöhung sowie Strukturänderungen durch Verkürzung der Stufenlaufzeiten und Streichung der Entgeltgruppen A und B. Im Einzelnen:

2014:

  • Lineare Gehaltserhöhung um 3 % ab 01.01.2014
  • Festschreibung der Sonderzahlung auf 70 % (ohne Leistungskriterien)
  • HD Zulage wird fällig bei Abruf innerhalb 24 Stunden vor Dienstbeginn
  • Zur Abgeltung der Umkleidezeit werden pauschal 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 300 Euro.
  • Krankengeldzahlung: Anpassung an den öffentlichen Dienst
  • Schaffung einer Funktionszulage für Sicherheitsbeauftragten in Höhe von 70,00 Euro
  • Öffnungsklausel für Altersteilzeit
  • Sachbezug im Wert von 5 Euro pro 12-Stunden-Dienst

2015:
Entgelterhöhung durch zwei Schritte: Verkürzung der Aufstiegsstufen 1-4 von 3 auf 2 Jahre mit sofortiger Höherstufung aller betroffenen Beschäftigten ab 01.01.2015 und Sockelerhöhung um 90 Euro auf alle Tabellenentgelte ab 01.01.2015
Streichung der Entgeltgruppen A und B und
Anpassung der Einstiegsvergütung C und D (erster Anstieg bereits nach 1 Jahr)

2016:
•Sockelerhöhung in Höhe von 60 Euro für die EG C, 100 Euro für die EG D, 30 Euro für die EG E
Anpassung der Nachtschichtzulage auf 20 %.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2016.
 

Erhöhung:
Mit dem Ergebnis konnten wesentliche Ziele der DHV erreicht werden, eine deutliche Gehaltssteigerung zu erzielen und die Stufensteigerung zu beschleunigen. Die Steigerungsraten fallen durch die Strukturänderung unterschiedlich aus betragen in Einzelfällen bis zu 20%. Im Schnitt erhöhen sich die Entgelte für Sanitäter und Assistenten um ca. 14%, für Assistenten in Sonderfunktion (EG E) um ca. 10%.

Anpassung Entgeltgruppen und Stufen:
Die Gruppen A und B werden gestrichen, die Einstiegsgruppe für Sanitäter ist nun die C, für Assistenten die D. Die Einstiegsvergütungen wurden angepasst, und bereits nach dem ersten Jahr erfolgt der erste Stufenaufstieg. Stufe 2 wird dann im dritten Jahr erreicht, die übrigen Stufenlaufzeiten werden ebenso auf zwei Jahre verkürzt.
Die Neustufung erfolgt zum 01.01.2015 und bringt zusätzliche Steigerungen zu der Sockelerhöhung von 90 Euro.
Die unterschiedliche Stufen- und Sockelerhöhung in 2016 ist Folge der Annäherung an die Vergütung im öffentlichen Dienst und daran orientierten Vergütungen der Nachbarlandkreise. Dadurch wird sichergestellt, dass in den EG C und D die Vergütung des öffentlichen Dienstes durchschnittlich erreicht oder überschritten wird.

Sonderzahlung
Durch die Festschreibung der Sonderzahlung auf die Höhe von 70% wird die Betriebsvereinbarung unwirksam, alleinige Anspruchsvoraussetzungen sind damit: Beschäftigung seit Juni des Jahres und ungekündigtes Arbeitsverhältnis.

Vergütung für Umkleidezeiten
Für die Umkleidezeiten wird künftig pauschal eine Arbeitszeit von 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.

Einmalzahlung für DHV-Mitglieder
Die DHV-Mitglieder tragen den Tarif und damit auch diesen Abschluss, auch wenn weitere Beschäftigte davon profitieren. DHV-Mitglieder erhalten dafür als Anerkennung eine Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro, wenn die Mitgliedschaft zum 05.05.2014 bestanden hat, mit der Gehaltszahlung, die der Tarifunterzeichnung folgt.

Öffnungsklausel Altersteilzeit
Die Öffnungsklausel ermöglicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Zeitrahmen der Altersteilzeitvereinbarung auf 6 Jahre zu vereinbaren. Ein Anspruch darauf eine Altersteilzeitregelung besteht dadurch nicht.
 
HD-Dienste
Nicht durchgesetzt werden konnte eine Verringerung der maximal möglichen HD-Dienste und eine bessere Vergütung. Die Tarifparteien sind sich einig, dass diese Dienste nur dem Zweck der Ausfallreserve dienen sollen und ein Wochenmaximum von drei HD-Diensten die Regel sein muss.
Auch die lange Laufzeit und die Neuregelung der Entgeltsenkung bei schuldhaft nicht erbrachter Pflichtfortbildung (6%) musste die DHV-Kommission als Kompromiss akzeptieren. Das Verhandlungsergebnis steht unter Vorbehalt der Zustimmung durch Aufsichtsrat und DHV-Tarifkommission. Soweit diese bestätigt sind, werden wir über das Ergebnis ausführlich informieren.

Die DHV dankt den Mitgliedern der Tarifkommission für Ihr Engagement

V.i.S.d.P.: Klaas Kuhlmann

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