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CGB teilweise zufrieden mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Tarifeinheitsgesetz
11. Juli 2017
Das Bundesverfassungsgericht sieht in seiner heutigen Entscheidung weite Teile des umstrittenen Tarifeinheitsgesetzes als verfassungskonform an, aber ausschließlich unter der Maßgabe, dass die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bei der Anwendung beachtet werden. Nach Ansicht des Senats muss die Auslegung und Handhabung des Gesetzes der in Art. 9 Abs. 3 GG grundrechtlich geschützten Tarifautonomie Rechnung tragen.
Die Bundesverfassungsrichter stellten fest, dass der Verlust des Tarifvertrags das Grundrecht der Koalitionsfreiheit zwar in jedem Fall beeinträchtigt, aber der Gesetzgeber grundsätzlich befugt sei, Strukturen zu schaffen, „die einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen aller Arbeitnehmer eines Betriebs hervorbringen“. Hier stellte der Senat gleichzeitig klar, dass über im Einzelnen noch offene Fragen bei konkreten Anlässen die Fachgerichte zu entscheiden haben.
„Damit hat das Bundesverfassungsgericht einem wesentlichen Bedenken des CGB Rechnung getragen“, erklärt Christian Hertzog, Generalsekretär des CGB, „denn das Tarifeinheitsgesetz kann gerade nicht die Tarifautonomie brechen, sondern muss in jedem Einzelfall zwingend unter Beachtung dieser Autonomie angewendet werden“. „Damit ist jeder streitige betriebliche Einzelfall gerichtlich zu überprüfen und das Tarifeinheitsgesetz ist gerade keine Generalklausel, mit der Tarifverträge weggewischt werden können“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB. „Die Wahrscheinlichkeit, dass der Gesetzgeber ausufernde Statuskämpfe und Konkurrenzen in einzelnen Betrieben provoziert ist auch nach unserer Sicht hoch“, ergänzt Hertzog.
Wie die beiden Richter, die sich dem Votum des Senats nicht angeschlossen haben, kritisiert auch der CGB, dass die Entscheidung an der Praxis vorbei geht. Die Nachzeichnung eines Tarifvertrags kann nie eine Kompensation für den Verlust des eigenen originären Tarifvertrags sein. Darüber hinaus versucht die Entscheidung des BVerfG den Gedanken der Einheitsgewerkschaft zu privilegieren, was so nicht in der Verfassung und schon gar nicht in einer pluralistischen Gesellschaft angelegt ist. Das widerspricht auch nach Ansicht der christlichen Gewerkschaften „dem Grundgedanken des Art. 9 Abs. 3 GG, der auf das selbstbestimmte tarifpolitische Engagement von Angehörigen jedweden Berufstands setzt“.
Nachbessern muss der Gesetzgeber bis Ende 2018 jedoch in einem für die Koalitionsfreiheit wesentlichen Punkt. Unvereinbar ist das Gesetz mit der Verfassung bei der Verdrängung bestehender Tarifverträge. Hier sahen die Richter einen groben Verstoß, da das Gesetz keine Vorkehrungen dagegen trifft, dass die Belange der Angehörigen einzelner Berufsgruppen oder Branchen einseitig vernachlässigt werden.
Bis zu einer Neuregelung durch den Gesetzgeber darf ein Tarifvertrag im Fall einer Kollision im Betrieb nur verdrängt werden, wenn plausibel dargelegt ist, dass die Mehrheitsgewerkschaft die Belange der Angehörigen der Minderheitsgewerkschaft ernsthaft und wirksam in ihrem Tarifvertrag berücksichtigt hat. Das Gesetz bleibt mit dieser Maßgabe ansonsten weiterhin anwendbar.
„Dem erklärten Ziel des BMAS der absoluten Verdrängung eines Tarifvertrags haben die Verfassungsrichter zu Recht eine klare Absage erteilt“, stellt der Generalsekretär Christian Hertzog fest. „Insofern sind wir mit der Entscheidung des BVerfG zufrieden.“
„Nicht zufrieden können wir jedoch damit sein, dass der Gesetzgeber nach Ansicht der Verfassungsrichter sehr weit regulierend in die Strukturen der Tarifautonomie eingreifen kann, solange bei verfassungskonformer Anwendung die Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie gewahrt werden und die Probleme der konkreten Einzelfälle inklusive der Feststellung, welche Handlungen verfassungskonform sind und welche nicht, ausschließlich den Fachgerichten überlässt. Dies schafft eine zusätzliche und nicht zu unterschätzende Rechtsunsicherheit bis zu einer letztinstanzlichen abschließenden gerichtlichen Entscheidung. Eine klarere Begrenzung der Eingriffsbefugnisse des Gesetzgebers wäre hier eher angezeigt gewesen“, bewertet Anne Kiesow die Entscheidung und fügt hinzu: „Wir sind gespannt, wie sich die Anwendung des Gesetzes in Zukunft gestaltet und wie der Gesetzgeber die Vorgaben des BVerfG erfüllen wird.“
Privates Versicherungsgewerbe: Warum wir nicht zu Streiks aufrufen!
7. Juli 2017
Die Gewerkschaft verdi ruft derzeit bundesweit zu Streikmaßnahmen auf und begründet diesen Aufruf mit einem mangelnden Verhandlungswillen der Arbeitgeber in den Tarifverhandlungen.
Wir, die DHV-Tarifkommission rufen nicht zu Streikmaßnahmen auf. An der Sachlage hat sich seit der letzten Tarifinformation nach der abgebrochenen 3. Verhandlungsrunde nichts geändert:
- Die Verhandlungen wurden am 02.06.2017 von verdi zu einem ungewöhnlich frühen Zeitpunkt abgebrochen, nämlich nach dem zweiten Arbeitgeberangebot. Der Verhandlungsspielraum war zu dem Zeitpunkt längst noch nicht ausgeschöpft. Die Arbeitgeberseite zeigte durchaus Bewegung, die zwar noch nicht ausreichend war, aber in die richtige Richtung ging. Es hätte die Chance bestanden, in den späten Abendstunden des 02.06.2017 zu einem akzeptablen Gehaltskompromiss zu kommen und damit weitere „Leermonate“ zu vermeiden.
- Der Verhandlungsabbruch erfolgte angeblich, weil sich die Arbeitgeberseite weigerte, über den von verdi vorgelegten Zukunftstarifvertrag Digitalisierung zu verhandeln. Wir sind der Auffassung , dass über einen solchen Tarifvertrag nicht im Rahmen einer Gehaltstarifrunde verhandelt werden kann.
- Das Thema ist von zentraler Bedeutung und äußerst komplex. Deshalb hatten wir am 02.06.2017 dem AGV vorgeschlagen, eine Verhandlungsverpflichtung zu vereinbaren, um in 2018 mit der gebotenen Sorgfalt einen Zukunftstarifvertrag Digitalisierung zu verhandeln. Mit dieser Forderung erklärte sich die Arbeitgeberseite einverstanden. Angesichts dieser Bereitschaft der Arbeitgeberseite, die auch der verdi-Tarifkommission gegenüber kommuniziert wurde, ist der Abbruch der Verhandlungen durch verdi nicht nachvollziehbar.
- Die Verhandlungen sollten auf Basis des 2. Arbeitgeberangebotes fortgeführt werden. Wenn dann nach dem 4. oder dem 5. Arbeitgeberangebot ein akzeptables Verhandlungsergebnis nicht erkennbar ist, dann wird die DHV-Verhandlungskommission die Verhandlungen abbrechen und ihre Mitglieder zu Streikmaßnahmen aufrufen! So lange wir nicht annähernd zu diesem Punkt gelangen, sind nicht die Arbeitgeber, sondern verdi der Adressat für einen Aufruf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Eine solidarische Unterstützung der verdi-Streikmaßnahmen kommt für uns aus folgenden Gründen nicht in Betracht:
- Der verdi-Zukunftstarifvertrag beinhaltet einen umfangreichen Forderungskatalog der vor allem zu Lasten der Gehaltserhöhung geht, d.h. je mehr Forderungen aus dem umfangreichen Paket erfüllt werden, umso geringer ist der Spielraum für eine Gehaltserhöhung. Das ist aber nicht unser Ziel für 2017! In der Gehaltstarifrunde 2017 kämpfen wir für die Vereinbarung einer guten Gehaltserhöhung und wollen diese nicht an die Vereinbarung von Maßnahmen koppeln, von denen nur ein bestimmter oder gar kleiner Teil aller Beschäftigten profitiert.
- Für die Umsetzung der verdi-Forderung nach Einrichtung eines Qualifizierungsfonds soll eine gemeinsame Einrichtung gebildet werden, die paritätisch aus Mitgliedern von verdi und dem AGV bestehen soll. Diese Einrichtung soll die Qualifizierungsmaßnahmen und die Kooperation mit den Bildungsträgern organisieren. Eine solche Forderung, die darauf abzielt, die gewerkschaftliche Konkurrenz auszuschließen und auf Gewerkschaftsseite ein Monopol zur Förderung der Arbeit des verdi-Bildungswerks zu etablieren, lehnen wir ab! Deshalb verbietet es sich für uns schon allein aus diesem Grund, mit einem Aufruf zum Streik den Schulterschluss mit den verdi-Aktionen zu vollziehen .
- Die verdi-Forderung nach Beschäftigungssicherung bis Ende 2020 ist das Papier nicht wert auf dem sie stünde, wenn nach der Bundestagswahl eine Regierungskoalition zustande kommt, die die verdi-Forderung nach Einführung einer Bürgersicherung in Gesetzeskraft umsetzt. Nach Gutachten namhafter Institute, darunter der Hans-Böckler-Stiftung, stehen in diesem Fall zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Eine tarifvertragliche Beschäftigungssicherung wäre wirkungslos.
verdi hätte am 25.06.2017 in Dortmund ein Zeichen setzen und sich an der Demonstration der Betriebsratsini-tiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ der privaten Krankenversicherungen anlässlich des SPD-Parteitages beteiligen müssen. Aber ausgerechnet an diesem Tag war die ansonsten so streikbereite verdi unter den Demonstranten nicht zu sehen.
Im Gegensatz zu verdi zeigte die DHV aber am 25.06.2017 in Dortmund Flagge auf Seiten der Betriebsratsinitiative!
Bundesweit zu Streiks aufrufen, aber bei einer für die Existenz der Beschäftigten in der Versiche-rungswirtschaft wichtigen Protestaktion zu kneifen – das ist für uns nicht akzeptabel!
Betriebsversammlung bei Sitex in Rostock
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Die Stimmung bei der Belegschaft der Firma Sitex in Rostock ist nicht gut. Unzufriedenheit herrscht am 5. Juli 2017 nicht nur wegen der Bezahlung sondern vor allem wegen der Mehrarbeit, zu der die Kolleginnen und Kollegen mehr oder weniger willkürlich herangezogen werden. In der Regel wissen die Mitarbeiter nicht, wann ihre Schicht endet und werden kurzfristig auch zu Sonderschichten am arbeitsfreien Samstag herangezogen. Wer nicht erscheint riskiert eine Abmahnung. Laut Tarifvertrag sind die Angestellten zur Mehrarbeit verpflichtet wenn eine besondere Situation diese erfordert. Die Regionalgeschäftsführerin der DHV für den Bereich Nord Silke Schönherr Wagner stellte hierzu aber klar, dass eine fehlerhafte Personalbedarfsplanung keine besondere Situation im Sinne des Tarifvertrages ist und forderte die Geschäftsleitung auf, Mehrarbeit entsprechend des Tarifvertrages nur dann zu verlangen, wenn eine besondere Situation vorliegt. Nicht hinnehmbar sei es, zu wenige Mitarbeiter für ein zu großes Auftragsvolumen eingestellt zu haben und diese grundsätzlich so lange arbeiten zu lassen, bis die Aufträge erledigt seien. Sie bot den von Abmahnungen betroffenen Mitgliedern der DHV Unterstützung an.
Außerdem machte sie auf die anstehenden Tarifverhandlungen aufmerksam und forderte die Belegschaft auf, eigene Vorstellungen aktiv einzubringen und diese dem Betriebsrat vorzulegen, von dessen Mitgliedern sie 2 für die Mitarbeit in der Tarifkommission gewinnen konnte.
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Betriebsversammlung BDK/EWC: Keine Klarheit über die Zukunft!
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Die Betriebsversammlung der Mitarbeiter von BDK/EWC am 30.Juni 2017 in den Räumen des Klinikums Evangelisches Krankenhaus Duisburg-Nord machte eins deutlich: Die Unruhe in der Belegschaft wird anhalten.
Betriebsratsvorsitzender Eric Mabu stellte den Verlauf der Dinge aus seiner Sicht dar. Er verwies auf die ständigen Bemühungen des Betriebsrates, endlich Klarheit über die geplanten Veränderungen zu bekommen. Die Umstrukturierungen, die geplante Inbetrieb-nahme der Zentralküche: all dies wird Auswirkungen auf die Mitarbeiterzahlen der Klinikdienste haben. Geschäftsführer Alexander Henf berichtete von seinen Erfahrungen. Offenbar ist der Arbeitgeber nur noch durch Drohungen mit Fristsetzung und Gerichten zur Informationsweitergabe zu bewegen.
Die Arbeitgeberseite war immerhin zugegen. Prof. Terkatz als Vertreter des kleineren Anteilseigners machte aber deutlich, dass auch er zum aktuellen Zeitpunkt nichts Eindeutiges sagen kann. Die DHV wird weiter dafür streiten, dass die Kolleginnen und Kollegen vor Ort endlich Klarheit über die Zukunft erhalten!
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Ein neues Gesicht in München
Seit 19. Juni 2017 bin ich der Neue hier in München in der Geschäftsstelle des DHV.
Mein Name ist Friedhelm Dömges, ich bin verheiratet, habe zwar keine Kinder, aber einen zauberhaften Dackel. Ich lebe seit gut sieben Jahren in der wunderschönen Isarmetropole und bin trotz aller Sprachprobleme hier gut angekommen, obwohl manches hier so ganz anders ist als in meiner rheinischen Heimat.
Nach vielen Jahren der Selbständigkeit als Dozent in der Erwachsenenbildung freue ich mich auf die spannende Herausforderung meiner neuen Tätigkeit. Gerade meine Expertise im Seminarbereich hoffe ich fruchtbringend in unser Bildungswerk einzubringen.
Durch die Tätigkeit meiner Frau im Einzelhandel sind mir die Nöte und Ärgernisse dieser Branche ein besonderes persönliches Anliegen.
In meiner Freizeit gehe ich gerne Wandern und engagiere mich aktiv im Naturschutz, als Bonner gehöre ich auch einem Karnevalsverein an, nun aber als passives Mitglied.
Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit meinen neuen Kolleginnen und Kollegen und unseren Mitgliedern.
Wenn Sie Fragen haben oder mich persönlich kennen lernen möchten, greifen Sie bitte einfach zum Telefon oder besuchen Sie mich im Büro.
Ein herzliches Servus aus München
Friedhelm Dömges
BARMER: Umfangreiche Agenda für Tarifverhandlungen 2017/2018
Am 21.06.2017 fand in Wuppertal der Verhandlungsauftakt zu den Tarifverhandlungen der nächsten Monate statt. DHV und BARMER steckten die Themen für einen anstehenden umfangreichen Verhandlungsprozess ab:
Zukunftstarifvertrag
Die Veränderungen in der Arbeitswelt, insbesondere der rasant fortschreitende Prozess der Digitalisierung von Arbeitsabläufen, stellt die Kasse vor große Herausforderungen. Die Arbeitgeberseite traf in dem Verhandlungsauftakt die deutliche Aussage, dass sich nach ihrer Einschätzung diese Entwicklung spürbar auf die Arbeitsplätze der BARMER auswirken wird. Die BARMER will jetzt die Zeit nach der Umstrukturierung nutzen, um mit einem Zukunftstarifvertrag die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen. Der Zukunftstarifvertrag soll den Rationalisierungsschutztarifvertrag und den Tarifvertrag „aufbruch“, der mit dem Abschluss der Umstrukturierungen seine Bedeutung verlieren wird und den die Arbeitgeberseite daher zum 31.12.2017 beenden will, weiterentwickeln. Er soll aber auch neue Themen aufnehmen. Als Beispiele diskutierten DHV und BARMER:
- Home Office
- Lebensarbeitszeitkonten
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Nachteilsausgleich bei vorzeitigem Ausscheiden
- Kriterien für die Zumutbarkeit und Punktekatalog für Sozialauswahl
Eingruppierung IT-Beschäftigte
Was lange währt, wird hoffentlich gut… Die Eingruppierung der IT-Beschäftigten steht ganz oben auf der Agenda der Verhandlungen ab Herbst.
Tarifvertrag Vertriebsprämie
Der alte Tarifvertrag Vertriebsprämie wurde zum 31.12.2016 gekündigt und wirkt seitdem lediglich nach. Die Arbeitgeberseite hat angekündigt, im Herbst der DHV-Tarifkommission einen Entwurf für einen neuen Tarifvertrag vorzulegen.
Gehalt
Der Gehaltstarifvertrag läuft zum 31.01.2018 aus. Die DHV-Tarifkommission möchte den neuen Gehaltstarifvertrag unmittelbar an den alten anschließen und somit einen tariflosen Zustand ab 01.02.2018 und Leermonate vermeiden.
Die DHV-Verhandlungskommission hat die Arbeitgeberseite aufgefordert, ab Herbst 2017 in Gehaltstarifverhandlungen einzusteigen!
Die DHV-Tarifkommission wird dieser Aufforderung in den kommenden Verhandlungen Nachdruck verleihen.
Die nächste Verhandlung findet am 20.09.2017 in Wuppertal statt.
BARMER: Umfangreiche Agenda für Tarifverhandlungen 2017/2018
Am 21.06.2017 fand in Wuppertal der Verhandlungsauftakt zu den Tarifverhandlungen der nächsten Monate statt. DHV und BARMER steckten die Themen für einen anstehenden umfangreichen Verhandlungsprozess ab:
Textilreinigung: Neue Verhandlungsrunde TATEX steht bevor
Das zwischen der Tarifpolitischen Arbeitsgemeinschaft Textilreinigung“ (TATEX) und der DHV geschlossene Tarifwerk läuft Ende September 2017. Die DHV will das Tarifwerk weiterentwickeln.
Dabei geht es zum einen um eine Anpassung an die geänderten Rahmenbedingungen durch Wegfall des branchenspezifischen Mindestlohns. Dabei gehört auch die geringere Vergütung der Regionalgruppe 3 auf dem Prüfstand. Schließlich will die DHV eine angemessene Gehaltssteigerung für alle Beschäftigten erreichen.
Die DHV steht in der Vorbereitung der Verhandlungen im Austausch mit den Betriebsräten und wird Mitte August ihre Tarifforderungen aufstellen.
Ein Verhandlungstermin mit der Arbeitgeberseite ist für Ende August angesetzt.
Bürgerversicherung – nein danke: DHV bei Demo vor dem SPD-Parteitag dabei!
An die 1000 Teilnehmer versammelten sich trotz des anfänglich schlechten Wetters am vergangenen Sonntagmorgen in Dortmund. Die Betriebsratsinitiative „Bürgerversicherung – nein danke“ hatte zum Protest aufgerufen. Ziel der Demonstranten: Der Bundesparteitag der SPD in der Westfallenhalle, wo das Konzept der Einheitslösung „Bürgerversicherung“ in das Wahlkampfprogramm aufgenommen werden sollte.
Bereits auf dem Weg dorthin machten sich die Teilnehmer, darunter auch DHV-Mitglieder, lautstark bemerkbar. Unüberhörbar für die SPD-Delegierten im Eingangsbereich der Westfalenhalle, u.a. auch durch Trommeln, machten die Betriebsräte, Mitarbeiter und Familienangehörigen auf die Konsequenzen einer Einheitsversicherung aufmerksam. Einige Delegierte nahmen immerhin die Diskussion mit den Teilnehmern auf. Das Wahlprogramm der SPD mit der Bürgerversicherung wurde am Nachmittag einstimmig angenommen.
Die DHV wird die Betriebsratsinitiative dennoch weiter unterstützen. Die Pläne der SPD zur Einführung der Bürgerversicherung bedrohen private Krankenversicherungsunternehmen in ihrer Existenz und gefährden zehntausende von Arbeitsplätzen. Darauf gilt es bis zur Bundestagswahl hinzuweisen!