Privates Versicherungsgewerbe: Forderungspaket der DHV für die Tarifrunde 2017

Der Gehaltstarifvertrag für die ca. 220.000 Versicherungsangestellten ist gekündigt und endet am 31. März 2017. Die Tarifverhandlungen beginnen am 30. März 2017 und finden voraussichtlich mit der dritten Verhandlungsrunde am 02. Juni 2017 ihren Abschluss.

Anstelle von unrealistischen Wunschvorstellungen haben wir folgende Forderungen für die Tarifrunde 2017 beschlossen:

  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • Zwrei Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019

Gründe:
Zahlreiche Unternehmen und Versicherungskonzerne haben weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen teilweise bereits umgesetzt, um Millionenbeträge im zwei- bis dreistelligen Bereich einzusparen. Viele Programme beinhalten Personaleinsparungen. Die Arbeit verringert sich dadurch allerdings nicht. Es gilt vielmehr: mehr Arbeit für weniger Personal. Dies ist zumindest auf der Vergütungsebene gebührend zu berücksichtigen.
Deshalb sind die Gehälter und Auszubildendenvergütungen angemessen zu erhöhen.

Die langanhaltende Niedrigzinsphase,
die Pflicht zur Eigenkapitalbildung nach Solvency II und auch die erneute Diskussion zur Einführung der Bürgerversicherung stehen unserem Forderungspaket nicht entgegen. In den Unternehmen und Versicherungskonzernen werden als Ergebnis ihrer erfolgreichen Arbeit regelmäßig die Gehälter der Vorstände erhöht. Es ist also genügend Kapital verfügbar, um auch die Kollegen/innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Realistische Gehaltsforderungen
sind unser Markenzeichen. Es macht wenig Sinn, eine 6 %ige Gehaltsforderung zu stellen und sich dann mit weniger als der Hälfte davon zu begnügen.

Die Altersteilzeit
ist ein wichtiger Bestandsteil für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb muss das Altersteilzeitabkommen in seiner jetzigen Form und Ausgestaltung verlängert werden.

Die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
muss gewahrt werden. Viele Versicherungsunternehmen erhöhen die Umsetzungsgeschwindigkeit, um die Arbeitswelt zu digitalisieren. Unter dem Stichwort Arbeit 4.0 entstehen völlig neue Denkmodelle einer zukünftigen Arbeitswelt. In einigen Versicherungsunternehmen hat der Robotereinsatz längst Einzug gehalten. Es erfolgen branchenübergreifende Kooperationen, um durch künstliche Intelligenz unter dem Stichwort „Watson“ Arbeiten im Leistungs- und Schadenbereich sowie dem Beschwerdemanagement auf Maschinen zu übertragen. Das hat Folgen, und zwar nicht nur für die Arbeitsplätze, sondern auch für die zukünftigen Arbeitsschutzbestimmungen. Über derartige Pläne und deren Auswirkungen müssen sich die Sozialpartner in gemeinsamen Verhandlungsrunden verständigen, nachdem die Gehaltstarifverhandlungen abgeschlossen sind.

 

Privates Versicherungsgewerbe: Forderungspaket der DHV für die Tarifrunde 2017

Der Gehaltstarifvertrag für die ca. 220.000 Versicherungsangestellten ist gekündigt und endet am 31. März 2017. Die Tarifverhandlungen beginnen am 30. März 2017 und finden voraussichtlich mit der dritten Verhandlungsrunde am 02. Juni 2017 ihren Abschluss.

Anstelle von unrealistischen Wunschvorstellungen haben wir folgende Forderungen für die Tarifrunde 2017 beschlossen:

  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrags: 33 Monate
  • Zweistufige Erhöhung der Gehälter des Innendienstes:
    3,7 % für die Dauer von 16 Monaten
    3,4 % für die Dauer von 17 Monaten
  • Erhöhung der Auszubildendenvergütung in Höhe von 2 x 5 %
  • Zwrei Einmalzahlungen für die Gehaltsgruppen A und B in Höhe von jeweils € 300,00
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31. Dezember 2019

Gründe:
Zahlreiche Unternehmen und Versicherungskonzerne haben weitreichende Umstrukturierungsmaßnahmen teilweise bereits umgesetzt, um Millionenbeträge im zwei- bis dreistelligen Bereich einzusparen. Viele Programme beinhalten Personaleinsparungen. Die Arbeit verringert sich dadurch allerdings nicht. Es gilt vielmehr: mehr Arbeit für weniger Personal. Dies ist zumindest auf der Vergütungsebene gebührend zu berücksichtigen.
Deshalb sind die Gehälter und Auszubildendenvergütungen angemessen zu erhöhen.

Die langanhaltende Niedrigzinsphase,
die Pflicht zur Eigenkapitalbildung nach Solvency II und auch die erneute Diskussion zur Einführung der Bürgerversicherung stehen unserem Forderungspaket nicht entgegen. In den Unternehmen und Versicherungskonzernen werden als Ergebnis ihrer erfolgreichen Arbeit regelmäßig die Gehälter der Vorstände erhöht. Es ist also genügend Kapital verfügbar, um auch die Kollegen/innen am Unternehmenserfolg zu beteiligen.

Realistische Gehaltsforderungen
sind unser Markenzeichen. Es macht wenig Sinn, eine 6 %ige Gehaltsforderung zu stellen und sich dann mit weniger als der Hälfte davon zu begnügen.

Die Altersteilzeit
ist ein wichtiger Bestandsteil für einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand. Deshalb muss das Altersteilzeitabkommen in seiner jetzigen Form und Ausgestaltung verlängert werden.

Die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge
muss gewahrt werden. Viele Versicherungsunternehmen erhöhen die Umsetzungsgeschwindigkeit, um die Arbeitswelt zu digitalisieren. Unter dem Stichwort Arbeit 4.0 entstehen völlig neue Denkmodelle einer zukünftigen Arbeitswelt. In einigen Versicherungsunternehmen hat der Robotereinsatz längst Einzug gehalten. Es erfolgen branchenübergreifende Kooperationen, um durch künstliche Intelligenz unter dem Stichwort „Watson“ Arbeiten im Leistungs- und Schadenbereich sowie dem Beschwerdemanagement auf Maschinen zu übertragen. Das hat Folgen, und zwar nicht nur für die Arbeitsplätze, sondern auch für die zukünftigen Arbeitsschutzbestimmungen. Über derartige Pläne und deren Auswirkungen müssen sich die Sozialpartner in gemeinsamen Verhandlungsrunden verständigen, nachdem die Gehaltstarifverhandlungen abgeschlossen sind.

Niedersächsischer Landtagspräsident für mehr Feiertage

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Der Präsident des Niedersächsischen Landtags Bernd Busemann hat sich kürzlich öffentlich für den Buß- und Bettag sowie für den Reformationstag als zusätzliche arbeitsfreie Feiertage in Niedersachsen ausgesprochen. Der DHV-Landesverband Niedersachsen/Bremen hat die Aussagen des Unions-Politikers begrüßt und Herrn Busemann in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die DHV bereits auf Ihrem Landesverbandstag 2013 in Barnstorf die Forderung erhoben hat, den Buß- und Bettag wieder zum gesetzlichen Feiertag in ganz Deutschland zu erklären.
Der Buß- und Bettag hat als kirchlicher Feiertag eine lange Tradition. Seine Abschaffung als gesetzlicher Feiertag im Jahre 1995 war nach Auffassung der DHV ein Einknicken vor den Arbeitgebern, mit dem deren Zustimmung zur Einführung der Pflegeversicherung erkauft wurde. Zwischenzeitlich ist die Notwendigkeit der gesetzlichen Pflegeversicherung als Bestandteil der gesetzlichen Sozialversicherung auch auf Arbeitgeberseite nicht mehr strittig. Angesichts der Bedeutung der Versicherung auch für die Wirtschaft ist ein Sonderopfer der Arbeitnehmer zur Finanzierung der Pflegeversicherung deshalb nicht länger gerechtfertigt. Die Abschaffung des Buß- und Bettages als gesetzlicher Feiertag sollte baldmöglichst generell rückgängig gemacht werden.
Als christliche Gewerkschaft würde es die DHV natürlich ebenfalls begrüßen, wenn auch der Reformationstag nicht nur in seinem Jubiläumsjahr als arbeitsfreier Feiertag begangen werden kann, sondern ange-sichts seiner Bedeutung für evangelische Christen zumindest in Ländern bzw. Landesteilen mit mehrheitlich evangelischer Bevölkerung wie Niedersachsen und Bremen dauerhaft den Status eines arbeitsfreien gesetzlichen Feiertags erhalten würde. Die DHV hat daher auch den Präsidenten des Bremer Senats Bürgermeister Dr. Carsten Sieling, schriftlich um seine Unterstützung dieses Anliegens gebeten.
Mit dem niedersächsischen Landtagspräsidenten ist sich die DHV in der Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen in Niedersachsen einig. Die im Rahmen der Föderalismusreform im Jahre 2006 erfolgte Übertragung der Gesetzgebungskompetenzen in Sachen Ladenschluss auf die Länder hat zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Ausweitung der Ladenöffnungszeiten und Sonntagsöffnungen geführt, wie wir sie alljährlich in Bremen anlässlich großzügiger Ausnahmeregelungen für Klein-Events von ortsteilbezogener Bedeutung zu beklagen haben.
Nach Auffassung der DHV gebührt in der Abwägung zwischen den Wünschen des  Einzelhandels auf erweiterte Ladenöffnungszeiten und dem Anspruch der Einzelhandelsbeschäftigten auf Sonntagsruhe den Belangen der Einzelhandelsbeschäftigten eindeutig Vorrang vor Verbraucher- und Wirtschaftsinteressen.

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Zusätzliches Tagesseminar für Volks- und Raiffeisenbanken

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Der im Dezember 2016 abgeschlossene Entgelttarifvertrag hat einige Erneuerungen mit sich gebracht, daher haben wir bereits Anfang Februar ein Spezialseminar angeboten. Dieses war so schnell ausgebucht, dass wir einen weiteren Termin anbieten wollen, nämlich den 14.März 2017 in Walldorf-Reilingen.
Mit diesem Seminar wollen wir Betriebsräten unseren letzten Tarifabschluss vorstellen und ihnen bei der Umsetzung der neuen Regelungen und Möglichkeiten Hilfestellung geben.
Alles  weitere entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

Seminarausschreibung

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Lohngleichheitsgesetz mit Symbolcharakter, aber mit wenig praktischen Auswirkungen

Hamburg, 24.01.2017

Die Berufsgewerkschaft DHV bewertet den Entwurf der Bundesregierung zum Lohngleichheitsgesetz als einen Entwurf mit Symbolcharakter, aber wenig praktischen Auswirkungen.

Es ist ein selbstverständliches Anliegen der DHV, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben nicht wegen ihres Geschlechts oder Ihrer Entscheidung für eine Familie diskriminiert werden. Sie sieht aber diesen Schutz der Beschäftigten ausreichend gewährleistet durch die bestehenden gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz bietet ausreichenden Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Zudem schützt die Tarifbindung – sei es in Form von unmittelbarer Geltung oder durch arbeitsvertraglichen Verweis auf bestehende Tarifverträge – vor Diskriminierung im Arbeitsleben. Denn die Tarifverträge beinhalten verbindliche Regelungen zur Eingruppierung der Beschäftigten nach der Art ihrer ausgeübten Tätigkeit unter der Berücksichtigung ihrer Berufserfahrung und ihrer Qualifikation und unterscheiden nicht nach Geschlecht. Zudem hat die Bundesregierung richtigerweise die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtert. Wenn ein öffentliches Interesse besteht, können Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden; damit unterliegen auch bisher tariflose Unternehmen ihrer verpflichtenden Anwendung.

Die Bundesregierung beziffert in ihrem Entwurf die bereinigte Lohnlücke auf 7 %. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass 93 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse von dem Gesetz nicht betroffen sind. Insofern hat das Gesetz allenfalls Symbolcharakter. Eine flächendeckende Lösung der Problematik kann nur in einer konsequenten Anwendung und Umsetzung des verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes liegen, der auch durch das Tarif- und Betriebsverfassungsrecht geboten ist..

Die Gefahr von Diskriminierungen ist immer in den Bereichen hoch, in denen dem Gewicht des Arbeitgebers nur ein geringes oder gar kein Gegengewicht der Arbeitnehmer entgegensteht. In den meisten Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten, für die das Lohngleichheitsgesetz Anwendung finden soll, bestehen Betriebsräte, die bei der Einstellung und in Bezug auf die Eingruppierung von Beschäftigten ein Mitbestimmungsrecht und die Pflicht haben,  im Betrieb die Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten. Zudem ist die Tarifbindung von Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten in der Regel höher als in kleineren Unternehmen. Für kleinere Unternehmen, in denen wegen geringerer Tarifbindung und/oder fehlender Betriebsräte die Gefahr einer Lohnungleichheit potentiell höher ist, soll aber das geplante Lohngleichheitsgesetz keine Anwendung finden. Bedauerlich ist, dass das Gesetz dort keine Anwendung finden soll, wo die Probleme am größten sind, nämlich in kleinen oder mittelständischen Betrieben mit unter 200 Beschäftigten.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Neue Spitze im Landesvorstand Hamburg/Schleswig-Holstein

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Nach dem war Ausscheiden des ehemaligen Vorsitzenden war der Landesvorsitz des Landesverbandes Hamburg-Schleswig-Holstein eine Weile vakant. Die Aufgaben des Landesvorsitzenden wurden daher vom stellvertretenden Landesvorsitzenden Hans-Ulrich Meinke wahrgenommen. Auf der Landesvorstandssitzung am 23. November 2016 ist der bisherige stellvertretende Vorsitzende nun einstimmig zum neuen Landesvorsitzenden gewählt worden. Auf der folgenden Vorstandssitzung am 12. Januar 2017 wurde die dadurch frei gewordene Stellvertreterposition neu besetzt. Mit Susanne Bien ist eine engagierte Frau an die Spitze des Landesverbandes Hamburg/Schleswig-Holstein gerückt.
Der gesamte Landesverband wünscht den beiden neu Gewählten viel Erfolg und auch Freude bei ihren Aufgaben.
Weiterhin hat sich der Landesvorstand mit dem in diesem Jahr anstehenden Landesverbandstag beschäftigt. Als Termin wurde der 23. September 2017 festgelegt. Der Tagungsort wird Hamburg sein. Eine entsprechende Einladung erhalten die Mitglieder des nördlichsten Landesverbandes zur gegebenen Zeit.

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DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.: Tarifeinigung erreicht!

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16. Januar 2017

Im Rahmen von schwierigen Tarifverhandlungen konnten für das Jahr 2017 mehrere Verbesserungen der bisherigen tariflichen Regelungen erreicht werden. Diese betreffen sowohl die Entgelte, als auch den Bereich des Manteltarifvertrages.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  • Steigerung der Entgelte zum 01. April 2017 um 45,-€ in jeder Entgeltgruppe und -stufe
  • Neuregelung der Entgelte für ErzieherInnen in Kindertagesstätten
  • Gemeinsame Vereinbarung zur angestrebten deutlichen Anhebung der Entgelte in den nächsten drei Jahren
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 26 Tage, nach 5 Jahren auf 28 Tage, nach 10 Jahren auf 29 Tage und nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Erhöhung der Zuschläge für Nachtarbeit auf 1,30€ ab 2017 und 1,40€ ab 2018
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 92,03€ im Monat
  • Reduktion der möglichen Minusstundenzahl im Arbeitszeitkonto
  • Elternzeit bis zu einem Jahr führt nicht mehr zur Unterbrechung der Beschäftigungszeit

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DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.: Tarifeinigung erreicht!

16. Januar 2017

Im Rahmen von schwierigen Tarifverhandlungen konnten für das Jahr 2017 mehrere Verbesserungen der bisherigen tariflichen Regelungen erreicht werden. Diese betreffen sowohl die Entgelte, als auch den Bereich des Manteltarifvertrages.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  • Steigerung der Entgelte zum 01. April 2017 um 45,-€ in jeder Entgeltgruppe und -stufe
  • Neuregelung der Entgelte für ErzieherInnen in Kindertagesstätten
  • Gemeinsame Vereinbarung zur angestrebten deutlichen Anhebung der Entgelte in den nächsten drei Jahren
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 26 Tage, nach 5 Jahren auf 28 Tage, nach 10 Jahren auf 29 Tage und nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Erhöhung der Zuschläge für Nachtarbeit auf 1,30€ ab 2017 und 1,40€ ab 2018
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 92,03€ im Monat
  • Reduktion der möglichen Minusstundenzahl im Arbeitszeitkonto
  • Elternzeit bis zu einem Jahr führt nicht mehr zur Unterbrechung der Beschäftigungszeit

DRK Kreisverband Östliche Altmark e.V.: Tarifeinigung erreicht!

16. Januar 2017

Im Rahmen von schwierigen Tarifverhandlungen konnten für das Jahr 2017 mehrere Verbesserungen der bisherigen tariflichen Regelungen erreicht werden. Diese betreffen sowohl die Entgelte, als auch den Bereich des Manteltarifvertrages.

Die wichtigsten Ergebnisse im Einzelnen:

  • Steigerung der Entgelte zum 01. April 2017 um 45,-€ in jeder Entgeltgruppe und -stufe
  • Neuregelung der Entgelte für ErzieherInnen in Kindertagesstätten
  • Gemeinsame Vereinbarung zur angestrebten deutlichen Anhebung der Entgelte in den nächsten drei Jahren
  • Erhöhung des Urlaubsanspruchs auf 26 Tage, nach 5 Jahren auf 28 Tage, nach 10 Jahren auf 29 Tage und nach 15 Jahren auf 30 Tage
  • Erhöhung der Zuschläge für Nachtarbeit auf 1,30€ ab 2017 und 1,40€ ab 2018
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 92,03€ im Monat
  • Reduktion der möglichen Minusstundenzahl im Arbeitszeitkonto
  • Elternzeit bis zu einem Jahr führt nicht mehr zur Unterbrechung der Beschäftigungszeit