Rettungsdienst Landkreis Barnim: Alle Verhandlungsergebnisse sind umgesetzt

Der Tarifvertrag ist unterzeichnet: Alle Verhandlungsergebnisse sind umgesetzt

Die Redaktionsverhandlungen sind beendet worden. Der Tarif setzt alle Ergebnisse des Tarifabschklusses vom Mai 2014 um. Zur Info sind diese nochmal aufgeführt:

2014:

  • Lineare Gehaltserhöhung um 3 % ab 01.01.2014
  • Festschreibung der Sonderzahlung auf 70 % (ohne Leistungskriterien)
  • HD Zulage wird fällig bei Abruf innerhalb 24 Stunden vor Dienstbeginn
  • Zur Abgeltung der Umkleidezeit werden pauschal 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 300 Euro.
  • Krankengeldzahlung: Anpassung an den öffentlichen Dienst
  • Schaffung einer Funktionszulage für Sicherheitsbeauftragten in Höhe von 70,00 Euro
  • Öffnungsklausel für Altersteilzeit
  • Sachbezug im Wert von 5 Euro pro 12-Stunden-Dienst

2015:

  • Entgelterhöhung durch zwei Schritte: Verkürzung der Aufstiegsstufen 1-4 von 3 auf 2 Jahre mit sofortiger Höherstufung aller betroffenen Beschäftigten ab 01.01.2015 und Sockelerhöhung um 90 Euro auf alle Tabellenentgelte ab 01.01.2015
  • Streichung der Entgeltgruppen A und B und
  • Anpassung der Einstiegsvergütung C und D (erster Anstieg bereits nach 1 Jahr)

2016:

  • Sockelerhöhung in Höhe von 60 Euro für die EG C, 100 Euro für die EG D, 30 Euro für die EG E
  • Anpassung der Nachtschichtzulage auf 20 %.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2016.

V.i.S.d.P.: Klaas Kuhlmann

Henf2018

Hessen

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Landesverband
Landesverband Hessen  
Henf2018Alexander Henf

DHV-Landesverband Hessen
Neutorstraße 18
63456 Hanau
Telefon: 06181. 9882853
Telefax: 06181. 9884935
E-Mail: dhv.hessen@dhv-cgb.de

Geschäftsführer: Alexander Henf
E-Mail: a.henf@dhv-cgb.de

 

Mitglied des Aufsichtsrates: Peter Küppers

 

Landesverbandsvorstand  
   
Landesvorsitzender Alexander Henf
Stellv. Landesvorsitzender
Heinz Noll
Rechner: Peter Küppers
Schriftführer: Waltraud Port
Beisitzer: Christine Schad
  Hans-Dieter Schreiner

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Tarifabschluss DRK-Westerland: 5,0 % in zwei Stufen

Nach einer intensiv geführten Verhandlung konnten sich DHV und Arbeitgeber in den späten Nachmittagsstunden des 08.08.2014 auf einen Tarifabschluss einigen. Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Lineare Erhöhung der Gehälter, Stunden- und Praktikantenvergütungen: 3,0 % zum 01.10.2014; 2,0 % zum 01.01.2016
  • Zwei Einmalzahlungen für DHV-Mitglieder: 200 € zum 01.10.2014 und 200 € zum 01.01.2016
  • Vereinbarung einer Verpflichtung der Betriebsparteien, über eine Betriebsvereinbarung zum Rahmendienstplan für den Urlaub und die Freiwochen zu verhandeln.
  • Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.12.2016

Die DHV-Tarifkommission bewertet den Abschluss als tragbaren Kompromiss. Insbesondere in der Gehaltsfrage konnte die DHV die Arbeitgeberseite zu bedeutenden Zugeständnissen bewegen. Das erste Arbeitgeberangebot sah nur eine zweistufige Gehaltserhöhung von 0,75 % zum 01.01.2015 und von 1,0 % zum 01.01.2016 vor. Lange hielt die Arbeitgeberseite an ihrer Position einer linearen Gehaltserhöhung von unter 3,0 % erst zum 01.01.2015 fest. Erst zum Schluss konnte sie zum Sprung auf die 3,0 % noch in 2014 bewegt werden.
Ein weiterer Streitpunkt war die Frage der Einmalzahlung. Zunächst gab die Arbeitgeberseite kein Angebot ab. Schließlich konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite in ihrem letzten Angebot zu 400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder bewegen. Damit setzte die DHV eine ihrer Forderungen (400 € Einmalzahlung für DHV-Mitglieder) in vollem Umfang durch! Die DHV-Forderung nach einem Urlaubstag für DHV-Mitglieder stieß auf kategorische Ablehnung des Arbeitgebers. Er war in diesem Punkt nicht verhandlungsbereit.

Bei der Fitnesspauschale vereinbarten Arbeitgeber und DHV einen Eigenanteil der Mitarbeiter in Höhe von einem Drittel der anfallenden Kosten (Monatsbeitrag) für Fitnessstudio und Schwimmbad. Die Höhe der Förderung von maximal 30 € im Monat bleibt aber weiterhin bestehen. Des Weiteren gilt die Förderung der betrieblichen Zusatzver-sorgung nur noch für Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Tarifabschlusses hauptamtlich beim DRK Ortsverein Westerland beschäftigt sind. Für zukünftige Mitarbeiter gilt die Anlage Zusatzversorgung nicht mehr.
Beide Punkte waren Bedingung der Arbeitgeber für den Tarifabschluss!

Nach Abwägung der Vor- und Nachteile entschied sich die DHV-Tarifkommission, in diesen für die Arbeitgeberseite entscheidenden Punkten, kompromissbereit zu sein, zumal es auch nachvollziehbare sachliche Gründe gibt:
Der Eigenanteil bei der Fitnesspauschale soll Mitnahmeeffekte begrenzen und die Ernsthaftigkeit der Beschäftigten fördern, mit dem Besuch des Fitnessstudio und des Schwimmbads auch wirklich einen Beitrag zur Fitness zu leisten. Ab einem Monatsbeitrag von 45 € für den Arbeitnehmer bleibt es bei der vollen Förderung des Arbeitgebers in Höhe von 30 € pro Monat.
Die Zusatzversorgung in ihrer bisherigen Form droht den Arbeitgeber langfristig erheblich zu belasten, da die Rentensteigerungen bei der Betriebsrente durch den DRK Ortsverein finanziert werden muss. Zur Vermeidung einer finanziellen Überforderung und damit zur weiteren Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit des DRK Ortsvereins hat sich die DHV-Tarifkommission unter der Bedingung einer vollumfänglichen Besitzstandswahrung für Bestandsbeschäftig-te zur Schließung der Zusatzvorsorge für zukünftige Beschäftigte durchgerungen.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Neuer Entgelttarifvertrag DRK Thüringen in Kraft

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Am 1. Juli 2014 trat der neue Entgelttarifvertrag für das Deutsche Rote Kreuz in Thüringen in Kraft. Der Tarifvertrag gilt bis zum Ende des Jahres 2015 und beinhaltet eine Entgeltsteigerung von insgesamt 5,25 %.
Diese Steigerung wurde in einer langen und zähen Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberseite erkämpft und verdient insbesondere dann Beachtung, wenn man berücksichtigt, dass das erste Angebot der Arbeitgeberseite eine alleinige pauschale Anhebung der Vergütungsgruppe 4 um 100,-€ umfasste.

Der Vertrag wurde bereits vor der Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens zum Mindestlohn beschlossen und liegt beim Wirksamwerden der zweiten Tariferhöhung am 1. Januar 2015 über dem ab dann ebenfalls geltenden Mindestlohnsatz. Damit erfüllt der Vertrag auch die Selbstverpflichtung des DHV.
Davon betroffen sind allerdings nur die ersten drei Stufen der Vergütungsgruppe 1 und damit sehr wenige Beschäftigte. Der allergrößte Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhält schon seit längerem ein deutlich höheres Entgelt.

 

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DAK-Gesundheit: DHV-Tarifforderung 2014

20. Mai 2014

Die DHV Tarifkommission hat die Tarifforderung der DHV festgelegt und dem Arbeitgeber vorgelegt.
Die DHV fordert:

  • Erhöhung der Vergütungen um 4,5% zum 01.08.2014 und weitere 4,5% zum 01.08.2015 (=9%)
  • 125,00 Euro Sockelerhöhung am 01.08.2014 und am 01.08.2015 (=250,00 Euro)
  • 50,00 Euro Erhöhung der Auszubildendenvergütung am 01.08.2014 und 2015 (=100,00 Euro)
  • Laufzeit 24 Monate (01.08.2014 – 31.07.2016)
  • Zusage zur Einstellung und Übernahme von Auszubildenden während der Laufzeit des TV
  • Abschluss eines Tarifvertrages zur betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Erhalt der Leistungen des Manteltarifvertrages (DAK-TV)!

Mit dem letzten Tarifabschluss in 2012 konnte nur knapp ein Inflationsausgleich erreicht werden. Die gefühlte Inflation für Waren des täglichen Bedarfs lag sogar höher. Diese Vergangenheit muss in den Forderungen berücksichtigt werden. Deshalb ist die Gehaltsforderung der DHV berechtigt!

Zudem waren die letzten Jahre von einer Vielzahl von Tarifabschlüssen mit zum Teil deutlichen Reallohnsteigerungen geprägt. Dieser Trend setzt sich auch 2014 fort.

Die DHV-Tarifkommission strebt einen Abschluss an, der beiden Seiten Planungssicherheit gibt.

Insbesondere die Auszubildenden und die Beschäftigten in den unteren Vergütungsgruppen haben unter den relativ geringen Lohnsteigerungen und den steigenden Preisen für die Lebenshaltungskosten zu leiden. Die DHV Tarifkommission fordert daher Sockelerhöhungen für diese Personenkreise.

Letztes Gehaltsangebot der Arbeitgeber: 5,0 % in zwei Stufen mit Laufzeit bis 31.01.2016

In der dritten Verhandlungsrunde am 24.04.2014 in Wuppertal legte die Arbeitgeberseite ein weiteres verbessertes Gehaltsangebot auf den Tisch:

Lineare Erhöhungen der Gehälter und Auszubildendenvergütungen:

  • 3,0 % ab dem 01.04.2014
  • 2,0 % ab dem 01.07.2015

Laufzeit des Tarifvertrages bis zum 31.01.2016

Kontrovers verhandelt wurde über eine mögliche Einmalzahlung zum Ausgleich der drei Nullmonate von Januar bis März 2014. Die Arbeitgeberseite stellte sich auf den Standpunkt, dass eine Einmalzahlung nur vereinbart werden könne, wenn die DHV zugleich zu Abstrichen bei der linearen Gehaltserhöhung bereit sei. Auch den von der DHV-Verhandlungskommission vorgeschlagenen Kompromiss eine Einmalzahlung im Januar 2015 lehnte Arbeitgeberseite leider ab. Sie brachte schließlich den finalen Charakter des Angebotes deutlich zum Ausdruck.

Die DHV-Verhandlungskommission hält das Angebot der Arbeitgeber trotz der fehlenden Einmalzahlung für abschlussfähig. Mit einem linearen Gehaltserhöhungsvolumen von 5,0 % in zwei Stufen über einen Zeitraum von 25 Monaten bedeutet das Arbeitgeberangebot eine deutliche, über der derzeitigen Inflations-rate liegende Gehaltssteigerung. Die 3,0 % Gehaltserhöhung für 2014 sind ein Zeichen der Anerkennung der engagierten Arbeitsleistung der Beschäftigten. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Umstrukturierungen ist diese Gehaltserhöhung ein wichtiges Signal für die Beschäftigten. Die 2,0 % Gehaltserhöhung für 2015 sind eine akzeptable zweite Erhöhungsstufe für die weiteren sieben Monate der Laufzeit des Gehaltstarifvertrages.

Die DHV-Verhandlungskommission empfiehlt daher ihren Gremien die Annahme des Gehaltsangebotes.

Die Gehaltserhöhungen sollen mit den Besitzständen aus der Umstellung von der alten auf die neue Ge-haltstabelle verrechnet werden. Erst wenn der Besitzstand abgeschmolzen ist, werden die Vergütungen entsprechend der vereinbarten Gehaltserhöhung erhöht. Die Arbeitgeberseite verwies auf die diesbezüglich in dem Überleitungstarifvertrag von 2011 getroffene Vereinbarung. Die Gehaltserhöhungen von 2012 und 2013 auch für die Beschäftigten mit Besitzständen erfolgten auf Basis von einmaligen Ausnahmever-einbarungen. An einem abstrakten Beispiel lässt sich die Bedeutung darstellen:

  Gehalt bis 31.03.2014 3,0 % zum 01.04.2014 (ohne Rundung)  2,0 % zum 01.07.2015 (ohne Rundung) 
Tabellenvergütung: VG 6, Stufe 4a  3.683 € 3.793,49 € 3.869,35 €
Besitzstand: 150 € 3.833 € 3.833 € (Anrechnung volle 3 % auf Besitzstand, ca. 40 € Besitzstand bleiben übrig.)    3.869,35 € (Besitzstand wird vollständig abgebaut sein, der Beschäftigte erhält die zukünftigen Gehaltserhöhungen in vollem Umfang.)