Privates Versicherungsgewerbe: Tarifabschluss: 3,2 % Gehaltserhöhung ab 01.08.2013

7. Juni 2013

Nach einer zähen, von Angeboten der Arbeitgeber und Gegenangeboten der DHV geprägten dritten Ver-handlungsrunde konnte in den späten Abendstunden des 07.06.2013 folgender Abschluss erzielt werden:

•    3,2 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.08.2013
•    2,2 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2014
•    Einmalzahlung für die Gehaltsgruppen A und B: 150 € zum 01.08.2013 und 150 € zum 01.10.2014
•    Erhöhung der Auszubildendenvergütungen in zwei Stufen um jeweils:

  01.08.2013  01.10.2014 
1.  Ausbildungsjahr   25 €  25 €
2.  Ausbildungsjahr  25 €  25 €
3.  Ausbildungsjahr  30 €  30 €

•    Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 31.03.2015
•    Unveränderte Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2015
•    Verlängerung der Arbeitszeitkorridorregelung bis zum 31.12.2015

Die DHV bewertet das Verhandlungsergebnis als guten Abschluss. Besonders die erste Gehaltserhöhung von 3,2 % bedeutet eine erfreuliche, deutlich über dem Inflationsniveau liegende Steigerung des Vergü-tungsniveaus. Die zweite Gehaltserhöhung von 2,2 % ist ebenfalls akzeptabel, zumal sie nur für einen Zeit-raum von 6 Monaten zum Tragen kommt.

Mit den beiden Einmalzahlungen von insgesamt 300 € für die Gehaltsgruppen A und B konnte die DHV der Arbeitgeberseite ein deutliches Zugeständnis abringen.

Erfreulich ist die Anhebung der Auszubildendenvergütungen. Die beiden Erhöhungsstufen liegen im Schnitt über 3 %. Ursprünglich lag nur ein Angebot über eine einmalige Erhöhung der Auszubildendenvergütungen von 25 – 30 € auf dem Tisch. Die DHV konnte aber die Arbeitgeberseite davon überzeugen, dass dieses Angebot nicht ausreichend zur Steigerung der Attraktivität der Versicherungsbranche für junge Menschen war.

Hart gerungen wurde um die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens. Die Arbeitgeber hatten eine Ver-längerung zu deutlich schlechteren Konditionen angeboten: So wollten sie den Aufstockungsbetrag von 30 % auf 20 % absenken. Außerdem sollte der finanzielle Ausgleich für den Rentenabschlag bei vorzeitigem Renteneintritt ersatzlos gestrichen werden. Die DHV blieb hartnäckig und konnte letztendlich die Verlänge-rung des bestehenden Abkommens um weitere zwei Jahre durchsetzen. Die Verlängerung der Arbeitszeit-korridorregelung ist dabei ein akzeptabler Kompromiss. Im Gegensatz zu einer größeren Gewerkschaft haben wir das Altersteilzeitabkommen im Blick gehabt und eine Sicherung der bisherigen Vertrags-konditionen um weitere zwei Jahre erreicht! 

DAK-Gesundheit: Neue Gehaltstabelle – DHV fordert keine Nachteile für die Beschäftigten!

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04.06.2013

Am 03.06.2013 führten DHV und Arbeitgeber in Hamburg die Verhandlungen zur Neugestaltung der Gehaltstabelle fort. Die bisherige Gehaltstabelle, die sich am Lebensalter des Beschäftigten orientiert, ist entsprechend den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) neu zu fassen. Die Handlungsnotwendigkeit ist gegeben, zumal die DAK-Gesundheit eine der letzten Kassen ist, deren Gehaltstabelle sich noch am Lebensalter orientiert.


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Die DHV fordert:

  • Eine ablesbare, transparente Gehaltstabelle!
  • Keine Nachteile für die Beschäftigten bei der Überleitung von der alten in die neue Gehaltstabelle! Im Monat nach der Überleitung zur neuen Gehaltstabelle darf niemand weniger verdienen als vorher!

Grundsätzlich besteht zwischen DHV und Arbeitgeberseite Übereinstimmung dahingehend, das Kriterium Lebensalter durch das Kriterium Berufserfahrung zu ersetzen. Thema der Verhandlung ist auch der Einbau des Ortsklassenzuschlages sowie der bisherigen Zulage nach § 16 MTV DAK in Höhe von 4,9 %.

In der gestrigen Verhandlung erörterten die Verhandlungspartner anhand von Beispielsrechnungen, wie unter Berücksichtigung der von der DHV geforderten Bedingungen eine gute Überleitung von einer am Lebensalter hin zu einer an der Berufserfahrung orientierten Gehaltstabelle gestaltet werden kann. Konkrete Ergebnisse konnten noch nicht erzielt werden.

Die Verhandlungen werden am 24.06.2013 in Hamburg fortgesetzt.

V.i.S.d.P. Henning Röders

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Tarifinformation Bundesfachgruppe Privates Versicherungsgewerbe

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03. Mai 2013

Privates Versicherungsgewerbe Innendienst: 
DHV weist erstes Arbeitgeberangebot zurück

Am 02.05.2013 wurden in Düsseldorf die Gehaltstarifverhandlungen fortgesetzt. Die Arbeitgeberseite legte dabei ein erstes Gehaltsangebot auf den Tisch:

  • 6 Nullmonate von April bis September 2013
  • 2,5 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2013
  • 2,0 % lineare Gehaltserhöhung ab 01.10.2014
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 30 Monate

Die lineare Gehaltserhöhung soll nach Vorstellung der Arbeitgeber für alle Beschäftigten gelten. Eine Sonderregelung für die Beschäftigten in den Gehaltsgruppen A und B sowie für die Auszubildenden soll es nicht geben.

Die DHV-Tarifkommission wies das Arbeitgeberangebot als unzureichend zurück:

  • 6 Nullmonate sind den Beschäftigten, die mit ihrer engagierten Arbeitsleistung wesentlich zu den Unternehmenserfolgen im letzten Jahr beigetragen haben, nicht zu vermitteln!
  • Das Arbeitgeberangebot liegt deutlich unter den Abschlüssen in diesem und letztem Jahr!
  • Die Beschäftigten in den Gehaltsgruppen A und B haben einen deutlichen Abstand zum angestrebten Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde verdient!

Bezüglich der Forderung der DHV-Tarifkommission nach Verlängerung des bis zum 31.12.2013 befristeten Altersteilzeitabkommens war die Arbeitgeberseite zu keiner inhaltlichen Stellungnahme bereit. Der Verhandlungsführer Herr Dr. Beutelmann merkte lediglich an, dass es unterschiedliche Standpunkte der Gewerkschaften gäbe: Im Gegensatz zur DHV fordert verdi nicht die Verlängerung des Altersteilzeitabkommens.

Nachdem die DHV-Tarifkommission das Arbeitgeberangebot abgelehnt hatte, war die Arbeitgeberseite zu einem neuen Angebot nicht mehr bereit. Die Verhandlungen wurden auf den 07.06.2013 in Hamburg vertagt. Die DHV-Tarifkommission bedauert die Vertagung. Damit wird leider eine Kernforderung von uns – ein Abschluss in zwei Verhandlungsrunden – nicht erfüllt!  Eine Verlängerung des Verhandlungsprozesses ist nicht im Interesse der Beschäftigten, die einen zügigen Abschluss erwarten!

Unsere Forderungen für die Tarifrunde 2013:

Eine Gehaltserhöhung in zwei Stufen in Höhe von insgesamt 7,0 %!

  • 3,8 % ab 01.04.2013 und 3,2 % ab 01.01.2014
  • Laufzeit: 18 Monate

Die privaten Versicherungsunternehmen vermeldeten für das Jahr 2012 trotz Euro- und Wirtschaftskrise Gewinne in Milliardenhöhe. Die guten Unternehmensergebnisse sind das Ergebnis der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den privaten Versicherungsunternehmen. Sie müssen mit einer angemessenen Gehaltserhöhung am wirtschaftlichen Erfolg der Branche teilhaben!

Die erste Gehaltserhöhung soll den in 2012 erzielten guten Ergebnissen Rechnung tragen. Die zweite Gehaltserhöhungsstufe berücksichtigt das schwierigere wirtschaftliche Umfeld in 2013 und die Unsicherheit, wie es nach der Bundestagswahl 2013 weitergehen wird – Stichwort: Diskussion um die Einführung der Bürgerversicherung.

Deutliche Anhebung der Gehaltsgruppen A + B: Mindestens 10 € / Stunde!
Höchstwahrscheinlich wird nach der Bundestagswahl 2013 ein Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde eingeführt. Von diesem Gehaltsniveau sind die Gehaltsgruppen A und B nicht weit entfernt. Das private Versicherungsgewerbe ist aber kein Niedriglohnsektor!

Vorfristige Verlängerung des bis zum 31.12.2013 geltenden Altersteilzeitabkommens

V.i.S.d.P. Henning Röders

 

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Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die Fortzahlung der Arbeitsvergütung während des Erholungsurlaubs. Es bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn der Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Gesetzliche Regelungen enthält das Bundesurlaubsgesetz 8.1.1963.

Überstunden

Überstunden werden erbracht, wenn der Arbeitnehmer über die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus weitere Arbeitszeiten leistet. Begrenzt wird die Möglichkeit, Überstunden zu leisten, durch die im Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 festgelegte Höchstarbeitszeit. Umgruppierung ist die Überführung des Arbeitnehmers in eine andere Lohn- oder Gehaltsgruppe.