DAK Gesundheit Personalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat, zu den Bezirkspersonalräten der Geschäftsgebiete und des Vertriebs sowie zur Wahl des Personalrates der Zentrale mit über 400 Kandidatinnen und Kandidaten an. Das Motto der DHV-Listen lautet „DHV-Das Heißt Vertrauen!“

Darüber hinaus treten zahlreiche DHV-Mitglieder als Kandidatinnen und Kandidaten zu den Wahlen der örtlichen Personalräte der einzelnen Dienststellen an.

Die außergewöhnlich hohe Zahl von Kandidatinnen und Kandidaten ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Nachfolgend eine Auswahl der Flyer zu den Personalratswahlen:

2020 HPR

BPR Regional Vertrieb 2020.pdf

DHV BPR GG Nord.pdf

DHV BPR GG Ost.pdf

DHV BPR GG Sd.pdf

DHV BPR GG West.pdf

DHV BPR Kooperationsvertrieb.pdf

DHV BPR Multiplikatoren Vertrieb.pdf

DHV BPR Partner Vertrieb.pdf

PRZ 2020_2020-04-03.pdf

 

 

DAK Gesundheit – Hauptpersonalratswahl 2020

Bei der DAK-Gesundheit stehen im Mai 2020 die Personalratswahlen an. Die DHV tritt zur Wahl zum Hauptpersonalrat mit einer Liste an unter dem Motto „Liste 2: DHV-Das Heißt Vertrauen!“

263 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich für eine Kandidatur zum Hauptpersonalrat bereit erklärt. Diese außergewöhnlich hohe Bereitschaft zur Kandidatur ist ein beeindruckender Beweis der sehr guten Akzeptanz der DHV bei den Beschäftigten der DAK-Gesundheit.

Wegen der Corona-Pandemie werden die Wahlen bei der DAK-Gesundheit ausschließlich per Briefwahl durchgeführt.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich in einem Flyer vor.

DHV-Flyer zur HPR-Wahl

Stellungnahme Bundesfachgruppe Handel zur Corona-Pandemie

Stellungnahme der Bundesfachgruppe Handel: Lockerungsmaßnahmen benachteiligen größere Einzelhandelsgeschäfte und verschärfen die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze

Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen stellen eine kaum nachvollziehbare Benachteiligung größerer Einzelhandelsgeschäfte dar, die zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin großen Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze führt.

Es stellen sich Fragen, auf die es keine befriedigenden Antworten gibt:

  • Warum dürfen Buchhandlungen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen, während Kaufhäuser, die neben Bücher andere Waren anbieten, auf max. 800 m2 Verkaufsfläche beschränkt sind?
  • Warum dürfen Baumärkte und Gartencenter unabhängig von ihrer Größe öffnen, während Elektronikfachmärkte, die mit ihrem Sortiment gerade in Zeiten des Homeoffices und der verstärkten Elektroniknutzung zu Hause ebenfalls Systemrelevanz haben dürften, auf 800 m2 begrenzt sind?
  • Warum dürfen in Einkaufszentren Geschäfte mit weniger als 800 m2 Verkaufsfläche und Buchhandlungen, Fahrradläden und Supermärkte unabhängig von ihrer Größe öffnen, während andere größere Geschäfte dies nicht tun dürfen? Diese Beschränkung dürfte wenig dazu geeignet sein, die Zahl der Besucher, die sich im Aufenthaltsbereich der Einkaufszentren bewegen, im Sinne des Infektionsschutzes wesentlich zu verringern.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind in dieser Hinsicht zu kritisieren. Es wäre nachvollziehbarer und für den Einzelhandel akzeptabler gewesen, als Maßstab für die Öffnung der Geschäfte und Einkaufszentren eine maximal zulässige Zahl von im Geschäft oder im Einkaufszentrum anwesenden Kunden auf die Quadratmeter Verkaufsfläche festzulegen, z.B. pro 5 m2 ein Kunde. Die Geschäfte und Einkaufszentren hätten zur Einhaltung von strikten Kontrollen als Voraussetzung für die Öffnung verpflichtet werden können. Stattdessen verschärft der Beschluss von Bund und Ländern weiter die Existenzkrise insbesondere bei größeren Einzelhandelsunternehmen. Damit stehen weiterhin viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, und Beschäftigte, die bei einer Öffnung gebraucht würden, bleiben weiterhin in Kurzarbeit mit einem wesentlich niedrigeren Kurzarbeitergeld.

Im Hinblick auf den Einzelhandel stellen die Beschlüsse zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen einen großen Wermutstropfen in einem Maßnahmenpaket dar, dessen andere Bestandteile ausdrücklich als notwendige und geeignete Abwägung zwischen der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und des Wiederanfahrens des öffentlichen und Wirtschaftslebens in Deutschland zu begrüßen sind.  Die Bundesfachgruppe Handel erkennt insbesondere die Notwendigkeit und die Bemühungen von Bund und Ländern an, weiterhin die Begegnungen im öffentlichen Raum möglichst niedrig dosiert zu halten und insbesondere eine übermäßige Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden. Die Bundesbürger sind weiterhin aufgefordert, in den nächsten Wochen nur die nötigsten Besorgungen zu verrichten und weitgehend auf die Nutzung von Bussen und Bahnen zu verzichten! Andernfalls ist eine umgehende Rückkehr zu den bisher geltenden strikten Maßnahmen zur Schließung aller für den täglichen Bedarf nicht notwendigen Geschäfte unbedingt geboten!

Stellungnahme Bundesfachgruppe Handel zur Corona-Pandemie

Stellungnahme der Bundesfachgruppe Handel: Lockerungsmaßnahmen benachteiligen größere Einzelhandelsgeschäfte und verschärfen die Gefährdung zahlreicher Arbeitsplätze

Die von der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten beschlossenen Maßnahmen zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen stellen eine kaum nachvollziehbare Benachteiligung größerer Einzelhandelsgeschäfte dar, die zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin großen Gefahr des Verlustes zahlreicher Arbeitsplätze führt.

Es stellen sich Fragen, auf die es keine befriedigenden Antworten gibt:

  • Warum dürfen Buchhandlungen unabhängig von der Verkaufsfläche öffnen, während Kaufhäuser, die neben Bücher andere Waren anbieten, auf max. 800 m2 Verkaufsfläche beschränkt sind?
  • Warum dürfen Baumärkte und Gartencenter unabhängig von ihrer Größe öffnen, während Elektronikfachmärkte, die mit ihrem Sortiment gerade in Zeiten des Homeoffices und der verstärkten Elektroniknutzung zu Hause ebenfalls Systemrelevanz haben dürften, auf 800 m2 begrenzt sind?
  • Warum dürfen in Einkaufszentren Geschäfte mit weniger als 800 m2 Verkaufsfläche und Buchhandlungen, Fahrradläden und Supermärkte unabhängig von ihrer Größe öffnen, während andere größere Geschäfte dies nicht tun dürfen? Diese Beschränkung dürfte wenig dazu geeignet sein, die Zahl der Besucher, die sich im Aufenthaltsbereich der Einkaufszentren bewegen, im Sinne des Infektionsschutzes wesentlich zu verringern.

Die Beschlüsse von Bund und Ländern sind in dieser Hinsicht zu kritisieren. Es wäre nachvollziehbarer und für den Einzelhandel akzeptabler gewesen, als Maßstab für die Öffnung der Geschäfte und Einkaufszentren eine maximal zulässige Zahl von im Geschäft oder im Einkaufszentrum anwesenden Kunden auf die Quadratmeter Verkaufsfläche festzulegen, z.B. pro 5 m2 ein Kunde. Die Geschäfte und Einkaufszentren hätten zur Einhaltung von strikten Kontrollen als Voraussetzung für die Öffnung verpflichtet werden können. Stattdessen verschärft der Beschluss von Bund und Ländern weiter die Existenzkrise insbesondere bei größeren Einzelhandelsunternehmen. Damit stehen weiterhin viele Arbeitsplätze auf dem Spiel, und Beschäftigte, die bei einer Öffnung gebraucht würden, bleiben weiterhin in Kurzarbeit mit einem wesentlich niedrigeren Kurzarbeitergeld.

Im Hinblick auf den Einzelhandel stellen die Beschlüsse zur Lockerung der Kontaktbeschränkungen einen großen Wermutstropfen in einem Maßnahmenpaket dar, dessen andere Bestandteile ausdrücklich als notwendige und geeignete Abwägung zwischen der weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie und des Wiederanfahrens des öffentlichen und Wirtschaftslebens in Deutschland zu begrüßen sind.  Die Bundesfachgruppe Handel erkennt insbesondere die Notwendigkeit und die Bemühungen von Bund und Ländern an, weiterhin die Begegnungen im öffentlichen Raum möglichst niedrig dosiert zu halten und insbesondere eine übermäßige Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs zu vermeiden. Die Bundesbürger sind weiterhin aufgefordert, in den nächsten Wochen nur die nötigsten Besorgungen zu verrichten und weitgehend auf die Nutzung von Bussen und Bahnen zu verzichten! Andernfalls ist eine umgehende Rückkehr zu den bisher geltenden strikten Maßnahmen zur Schließung aller für den täglichen Bedarf nicht notwendigen Geschäfte unbedingt geboten!

CGB-Landesverband Bremen: Politik riskiert Wirtschaftscrash und Massenarbeitslosigkeit

Vor dem Hintergrund der Handlungsempfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina zeigt sich der CGB enttäuscht von den minimalen Lockerungen der zur Eindämmung der Corona-Pandemie getroffenen Maßnahmen, auf die sich gestern die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder verständigt hat.

Peter Rudolph, Vorsitzender des CGB-Landesverbandes Bremen und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Statt eines konkreten Zeitplans für die Rückkehr zur Normalität haben sich die Regierungschefs lediglich auf einige kosmetische Lockerungen für den Einzelhandel verständigt, die für die Wirtschaft keine nennenswerten Erleichterungen bringen, wie auch der Präsident des Kieler Weltwirtschaftsinstituts betont. Die Regierungschefs nehmen es damit bewusst in Kauf, dass es über die Corona-Krise in Deutschland zu einem Wirtschaftscrash und Massenarbeitslosigkeit kommt. Die Erleichterungen bei Kurzarbeitergeld und das Sozialschutzpaket der Bundesregierung sowie die entsprechenden Landesprogramme bieten nur Überbrückungshilfen, keine Existenzsicherung.“

Gefahren sieht der CGB insbesondere für die mittelständischen Betriebe, die in Deutschland 60 Prozent aller Arbeitsplätze und 80 Prozent aller Ausbildungsplätze bereitstellen. Nach einer Umfrage des Bundesverband mittelständischer Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschland e.V. (BVMG), veröffentlicht am 16. April auf der Internetseite des Verbandes, steht jedes zweite mittelständische Unternehmen vor dem Aus, wenn der Shutdown der Wirtschaft noch weitere vier Wochen anhält. Soweit darf es nicht kommen.

Rudolph: „Die Leopoldina hat in ihrer Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, dass bei der Abwägung der Perspektiven der zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglichen Maßnahmen nicht nur gesundheitliche Aspekte, sondern auch die Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft zu berücksichtigen sind. Es wird Zeit, dass die Politik endlich dementsprechend handelt.“

Der CGB hat bereits in seiner Pressemitteilung vom 8. April mehr Augenmaß und Differenzierungen bei Verboten und Geboten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gefordert. Er bekräftigt heute diese Forderung. Entscheidend sind Maßnahmen, mit denen das Risiko von Neuinfektionen minimiert wird, also insbesondere Hygienevorschriften und Abstandsgebote. Massenveranstaltungen bleiben daher zu Recht verboten. Aber warum dürfen sich in einer Aldi-Fiale 40 Kunden gleichzeitig aufhalten, während Besuche von Gaststätten, in denen insbesondere im Bereich der Außengastronomie Sicherheitsabstände leicht organisieren und kontrollieren lassen weiterhin verboten bleiben?
Warum dürfen ab Montag nur Einzelhandelsgeschäfte bis 800 m2 wieder öffnen, wo sich doch gerade in größeren Geschäften Abstandsgebote viel leichter realisieren und durchsetzen lassen als in kleinen Geschäften?
Warum bedarf es für Städte wie Bremerhaven, mit einer seit mehr als einer Wochen stagnierenden Zahl von 26 Corona-Infizierten, von denen bereits 18 genesen sind, weiterhin derselben Einschränkungen und Verbote wie für Aachen und Region mit 1557 Infizierten (280 pro 100.000 Einwohner) oder Rosenheim mit 1609 Infizierten (616 pro 100.000 Einwohner)?

Der CGB erwartet von den politisch Verantwortlichen, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden und sich nicht hinter parteiübergreifenden Gemeinschaftsentscheidungen verstecken.

CGB: Mit uns keine Einschränkung der Betriebsrats- und Arbeitnehmerrechte!

CGB: Mit uns keine Einschränkung der Betriebsrats- und Arbeitnehmerrechte!

Die wirtschaftlichen und menschlichen Auswirkungen der Coronakrise haben Deutschland fest im Griff. Unternehmen laufen Gefahr, massive Verluste zu erleiden, und viele der Beschäftigten sind in Kurzarbeit. Für viele Stimmen aus der Wirtschaft und aus wirtschaftsnahen Kreisen scheint daher die Gelegenheit günstig, alte Forderungen nach Einschränkung und Reduzierung von Arbeitnehmerrechten, Arbeitnehmerschutzrechten und der Betriebsverfassung in neuem Gewand zu präsentieren. Es besteht zumindest die Hoffnung, dass die Forderungen in dieser Zeit auf fruchtbaren Boden fallen.

Für uns christliche Gewerkschaften ist aber klar, eine Einschränkung von jahrzehntelang erkämpften Arbeitnehmerrechten darf es nicht geben. Der Bundesvorsitzende des CGB, Adalbert Ewen formuliert es klar:

„Arbeitnehmerschutzgesetze, etwa im Arbeitszeitgesetz und im Kündigungsschutzgesetz und die Betriebsverfassung mit ihrer über Jahrzehnte bewährten Mitbestimmung, sind die Grundpfeiler unserer Arbeitswelt in Deutschland. Sie unterscheiden uns von anderen Ländern und geben höchstmöglichen Schutz bei adäquater Belastung der Arbeitgeber. Es gibt auch in Krisenzeiten keinen Grund, dies anders zu handhaben. Es ist völlig ausreichend, wenn die Legitimierung für Videokonferenzen zur Beschlussfassung in Krisenzeiten in das Betriebsverfassungsgesetz aufgenommen wird.“

Damit erteilt der CGB Bundesvorsitzende Forderungen nach Lockerungen im Arbeitsrecht eine klare Absage und stellt klar:

„Mit uns wird es ein Aufweichen der Arbeitnehmerrechte nicht geben. Corona rechtfertigt nicht alles!“