KKH: Remote Work: Warum schon wieder ein Pilot?

Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.

Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!

Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.

Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.

Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:

  • Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.
Foto CGB Jubiläum Bernhard Maurer 41 Jahre VB

CGB ehrt Bernhard Maurer für 40 Jahre Versichertenberatertätigkeit

Seit über 40 Jahren kümmert sich Bernhard Maurer um die Belange der Versicherten  und Rentner bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.  Dafür ehrten ihn anlässlich seines Berlinbesuches der CGB Generalsekretär Christian Hertzog und die CGB Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow  mit einer großen Ehrenurkunde, einem Präsent und Blumenstrauß.

Im Namen des CGB Bundesvorstandes dankten sie  Bernhard Maurer, der im Übrigen bereits  im Jahr 1959 der CGD und damit auch dem damaligen CMV (später CGM) beigetreten ist,  ganz herzlich für sein großes Engagement.

Christian Hertzog betonte, er ist stolz, engagierte Mitglieder in den Reihen zu wissen, die  mit so viel Herzblut und Sachverstand Versicherten und Rentnern bei der Klärung ihrer Versichertenangelegenheiten  helfen.  Anne Kiesow ergänzte: „Du warst über viele Jahrzehnte Menschen behilflich, ihre vielfältigen Fragen zu beantworten und ihnen einen Teil ihrer Sorgen zu nehmen,  indem du sie mit deinem Sachverstand und deinem Können ein Stück lang begleitet hast. Dafür danken wir dir sehr!“

Der inzwischen 77-Jährige nahm die Ehrung mit viel Rührung entgegen und erzählte über die vielen Meilensteine seines Lebens, die durch ein breites ehrenamtliches Engagement geprägt sind.  So rief Bernhard Maurer etwa den CGB Kreisverband Erlangen mit ins Leben, und überzeugte viele Menschen von der Wichtigkeit einer Mitgliedschaft in Christlichen Gewerkschaften. Über sein Engagement als Versichertenältester wurde Bernhard Maurer auch auf die Gewerkschaft DHV aufmerksam, der er dann am 1. Januar 1987 ebenfalls beitrat.

Zwar sollte eine offizielle Ehrung für die 40-jährige Versichertenberatertätigkeit durch die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin stattfinden, diese wurde aber, wie Bernhard Maurer telefonisch mitgeteilt wurde, Corona bedingt abgesagt.  Umso mehr freute sich der Jubilar über den Empfang und die Ehrung in der Berliner CGB Hauptgeschäftsstelle. 

Foto CGB Jubiläum Bernhard Maurer 41 Jahre VB

Kein Lohnersatz für Ungeimpfte in Quarantäne ist der falsche Ansatz

Die Berufsgewerkschaft DHV kritisiert den Beschluss der Gesundheitsminister, Ungeimpften ab dem 01. November 2021 keinen Lohnersatz für Quarantäne mehr zu zahlen, als den falschen Ansatz für die Lösung eines durchaus nachvollziehbaren Problems.

Der Gedankenansatz, nicht geimpften Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Falle einer Quarantäne staatliche Unterstützungsleistungen zu verweigern. ist zwar nachvollziehbar: Würden sich die Arbeitnehmer/innen impfen, würden sie nicht in Quarantäne kommen und müssten auch nicht die Unterstützung der Solidargemeinschaft in Anspruch nehmen.

Andererseits hat sich die Politik gegen eine Impfpflicht der Bevölkerung entschieden. Sie muss damit auch die sich daraus ergebende Konsequenz berücksichtigen: Wer von der Freiheit der Nichtimpfung, die ihm der Staat einräumt, Gebrauch macht, hat ein Anrecht auf staatliche Hilfe in potentiell bzw. tatsächlich existenzbedrohenden Situationen, die infolgedessen entstehen. Die finanzielle Existenz kann schnell bedroht sein, wenn die von Quarantäne betroffenen nicht geimpften Arbeitnehmer/innen einen Verdienstausfall von einer Woche oder mehr haben, und das nicht nur einmal, sondern möglicherweise mehrmals im Jahr.

Der Beschluss der Gesundheitsminister bedeutet keine Lösung des Problems, sondern vielmehr eine Verlagerung hin zu den Unternehmen. Es ist davon auszugehen, dass die meisten von einer Quarantäne betroffenen Arbeitnehmer/innen sich krankschreiben lassen werden. Damit haben sie dann einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Es ist folglich absehbar, dass die Kosten nur von der linken (= Staat) Tasche in die rechte (= Unternehmen) Tasche verlagert werden.

Durch die finanziellen Sanktionen steigt auch der Anreiz, sich nicht mehr zu testen. Weniger Tests bedeuten aber auch, dass weniger Infektionen auffallen werden. Die Zahl unerkannter Infektionsträger wird steigen, und damit wird auch das Risiko von Mutationen steigen.

Konsequente Lösung des Dilemmas, dass ungeimpften Menschen, die mit ihrem Verhalten eine genügende Eindämmung der Corona-Pandemie verhindern, im Falle einer Quarantäne staatliche Unterstützung gewährt werden muss, wäre die Einführung einer Impfpflicht. So lange sich die Politik vor dieser Entscheidung herumdrückt, darf sie Menschen, die von ihrer legitimen Freiheit Gebrauch machen, nicht in Existenzgefahr bringen oder sie zwingen, auf Unterstützung zu Lasten Dritter auszuweichen.                                                

DAK: DHV Positionen und Forderungen im Herbst 2021

Bereits im Januar 2021 hatten wir erste DHV Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 vorgestellt.
Unsere aktive DHV Betriebsgruppe arbeitet innovativ und regelmäßig weiter:

  • DHV fordert -> endlich eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit. Beschäftigte sollen sich flexibel ihr Wunschmodell, passend zur Lebenssituation, auswählen können. Wer im Büro arbeiten möchte, soll einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben und die Möglichkeit bekommen, spontan und flexibel von zu Hause arbeiten zu können (Handwerkertage). Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> angemessene Gehaltserhöhung mit kurzer Laufzeit. Die verbesserte Finanzlage der DAK-Gesundheit muss bei allen Beschäftigten ankommen!
  • DHV fordert -> Zahlung einer steuerfreien Corona Einmalzahlung, dies ist bis März 2022 möglich!
  • DHV fordert -> Erhöhung der Pauschalen für Beschäftigte im Außendienst. 30 Cent pro Kilometer sind längst nicht mehr kostendeckend, eine Erhöhung politisch leider nicht gewollt.
  • DHV fordert -> Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden ohne Lohnverzicht.
  • DHV fordert -> Lebensarbeitskonto. Beschäftigte sparen Zeitguthaben für vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens oder für z.B. Zeiten der Pflege von Angehörigen an.
  • DHV fordert -> Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen. Ausfälle verursachen Stress und führen zu Krankheit! Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> seit Jahren Jobrad – Die Beschäftigten sind mündig und sollten selbst entscheiden.
  • DHV fordert -> Einführung des Stellentyps „Stellvertreter/in der Dienststellenleitung in allen Fachzentren sowie im Vertrieb – damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> Abschläge bei MAK und Ziel für Ausbildungstätigkeit. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> 2 echte Weiterbildungstage pro Jahr. Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt (z.B. fortschreitende Digitalisierung) ist die private Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich.
  • DHV fordert -> Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Vorteile für bestimmte Gruppen, gezahlt aus Beitragsgeldern? Welchen Vorteil hat der DAK Vorstand, Vorteilsregelungen zu vereinbaren?

 

DAK: DHV Positionen und Forderungen im Herbst 2021

Bereits im Januar 2021 hatten wir erste DHV Positionen und Forderungen für das Jahr 2021 vorgestellt.
Unsere aktive DHV Betriebsgruppe arbeitet innovativ und regelmäßig weiter:

  • DHV fordert -> endlich eine dauerhafte Regelung für Heimarbeit. Beschäftigte sollen sich flexibel ihr Wunschmodell, passend zur Lebenssituation, auswählen können. Wer im Büro arbeiten möchte, soll einen fest zugewiesenen Arbeitsplatz zur Verfügung haben und die Möglichkeit bekommen, spontan und flexibel von zu Hause arbeiten zu können (Handwerkertage). Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> angemessene Gehaltserhöhung mit kurzer Laufzeit. Die verbesserte Finanzlage der DAK-Gesundheit muss bei allen Beschäftigten ankommen!
  • DHV fordert -> Zahlung einer steuerfreien Corona Einmalzahlung, dies ist bis März 2022 möglich!
  • DHV fordert -> Erhöhung der Pauschalen für Beschäftigte im Außendienst. 30 Cent pro Kilometer sind längst nicht mehr kostendeckend, eine Erhöhung politisch leider nicht gewollt.
  • DHV fordert -> Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 37 Stunden ohne Lohnverzicht.
  • DHV fordert -> Lebensarbeitskonto. Beschäftigte sparen Zeitguthaben für vorzeitige Beendigung des Erwerbslebens oder für z.B. Zeiten der Pflege von Angehörigen an.
  • DHV fordert -> Technik muss dauerhaft stabiler zur Verfügung stehen. Ausfälle verursachen Stress und führen zu Krankheit! Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> seit Jahren Jobrad – Die Beschäftigten sind mündig und sollten selbst entscheiden.
  • DHV fordert -> Einführung des Stellentyps „Stellvertreter/in der Dienststellenleitung in allen Fachzentren sowie im Vertrieb – damit Führungsspannen „händelbar“ werden und neue Karrieremöglichkeiten geschaffen werden. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> Abschläge bei MAK und Ziel für Ausbildungstätigkeit. Siehe auch Info Januar.
  • DHV fordert -> 2 echte Weiterbildungstage pro Jahr. Angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt (z.B. fortschreitende Digitalisierung) ist die private Weiterbildung der Beschäftigten unerlässlich.
  • DHV fordert -> Gleichbehandlung aller Beschäftigten. Vorteile für bestimmte Gruppen, gezahlt aus Beitragsgeldern? Welchen Vorteil hat der DAK Vorstand, Vorteilsregelungen zu vereinbaren?

 

Digitale Informationsangebote & Onlineschulungen für Betriebsräte – ein Bericht

Wie in so vielen anderen Bereichen, führte auch bei der Bildungsarbeit für Betriebsräte die Corona-Virus-Pandemie zu einem Digitalisierungsschub. Dazu bildet sich eine Gruppe um die DHV-Geschäftsführern Silke Schönherr-Wagner (Nord), Alexander Henf (Hessen) und Lukas Menzel (Rheinland-Pfalz/Saar), die sich dem Thema besonders annahmen. Nachdem nun die ersten Schulungen dieser Art vom DHV-Bildungswerk durchgeführt worden sind, scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, auf das erreichte der letzten Wochen zurückzublicken und ein erstes Zwischenfazit zu ziehen.

Das erste Quartal des Jahres 2021 wurde genutzt, um mit einer Reihe von Vorträgen zum Thema Arbeitssicherheit die Möglichkeiten eines neuen digitalbasierten Bildungsangebotes auszuloten und in den Rollen des Referenten / der Referentin und bei der Moderation in diesem Medium erste Erfahrungen zu sammeln. Die gute Nachfrage mit bis zu vierzig Anmeldungen und das durchweg positive Feedback ermunterten uns das Angebot fortzusetzen und auszudifferenzieren. Schnell war den Beteiligten klargeworden, dass es sinnlos wäre, die klassischen Themen und Vorgehensweisen der Präsenzseminare einfach in den digitalen Raum zu transferieren. Die vorteilhaften Aspekte eines Onlineschulungsangebotes spiegeln sich im Aktualitätsbezug der gewählten Thematik und der niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme wider. Die Auswirkungen der Pandemie hatten Probleme in den Fokus der Beschäftigten gerückt, die zuvor nicht sonderlich weit oben auf der Agenda in den meisten Betrieben zu finden war. Themen, wie „Corona und Arbeitsrecht“, „psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden“ sowie „Homeoffice und mobiles Arbeiten“, haben hier einen Nerv getroffen. Bei der Durchführung haben wir uns meist auf einen Ablaufplan festgelegt, der einen etwa einstündigen Vortrag gefolgt von einer offenen Fragerunde und Diskussion vorsah.

Aus diesen ersten Veranstaltungen wurden dann zwei Hauptstränge für das weitere DHV Onlineangebot weiterentwickelt. Zum einen wurde unter dem Titel „DHV-Aktuell“ ein für alle unsere Gewerkschaftsmitglieder monatlich stattfindender „Info-Treff“ ins Leben gerufen. Dabei lieferte uns die Flutkatastrophe, die besonders die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern hart getroffen hatte, einen traurigen Anlass zum Thema „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“. Zum anderen wurden nun auch digitale Schulungsformate entwickelt, die sich ausschließlich an die Mitglieder von Betriebsräten richteten. Durch die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen waren die Betriebsräte im vergangenen Jahr besonders gefordert, während die Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzschulungen stark eingeschränkt war. Hier galt es nun wenigstens einen partiellen Ausgleich über Onlineangebote zu schaffen. Bisher fanden zwei Schulungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz statt, wobei die Veranstaltung vom 01. September mit acht Teilnehmern und Teilnehmerinnen gut besucht war. Des Weiteren fanden sich am 07.09. sieben Betriebsratsmitglieder zum Seminar „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ ein. Dies war die Auftaktveranstaltung zu einer Reihe von Einzelthemen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, mit denen sich Betriebsräte in ihrer Amtszeit immer wieder konfrontiert sehen.

Nach den vielen positiven Rückmeldungen, sind wir entschlossen unsere digitalen Programme beizubehalten und an den passenden Stellen weiter auszubauen. Wenn Sie als DHV-Mitglieder oder Betriebsrat Interesse an unseren Onlineangeboten aber noch keinen Zugang zu diesen haben, so können Sie sich auf der Homepage oder telefonisch in den Geschäftsstellen gerne dazu informieren.

Digitale Informationsangebote & Onlineschulungen für Betriebsräte – ein Bericht

Wie in so vielen anderen Bereichen, führte auch bei der Bildungsarbeit für Betriebsräte die Corona-Virus-Pandemie zu einem Digitalisierungsschub. Dazu bildet sich eine Gruppe um die DHV-Geschäftsführern Silke Schönherr-Wagner (Nord), Alexander Henf (Hessen) und Lukas Menzel (Rheinland-Pfalz/Saar), die sich dem Thema besonders annahmen. Nachdem nun die ersten Schulungen dieser Art vom DHV-Bildungswerk durchgeführt worden sind, scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, auf das erreichte der letzten Wochen zurückzublicken und ein erstes Zwischenfazit zu ziehen.

Das erste Quartal des Jahres 2021 wurde genutzt, um mit einer Reihe von Vorträgen zum Thema Arbeitssicherheit die Möglichkeiten eines neuen digitalbasierten Bildungsangebotes auszuloten und in den Rollen des Referenten / der Referentin und bei der Moderation in diesem Medium erste Erfahrungen zu sammeln. Die gute Nachfrage mit bis zu vierzig Anmeldungen und das durchweg positive Feedback ermunterten uns das Angebot fortzusetzen und auszudifferenzieren. Schnell war den Beteiligten klargeworden, dass es sinnlos wäre, die klassischen Themen und Vorgehensweisen der Präsenzseminare einfach in den digitalen Raum zu transferieren. Die vorteilhaften Aspekte eines Onlineschulungsangebotes spiegeln sich im Aktualitätsbezug der gewählten Thematik und der niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme wider. Die Auswirkungen der Pandemie hatten Probleme in den Fokus der Beschäftigten gerückt, die zuvor nicht sonderlich weit oben auf der Agenda in den meisten Betrieben zu finden war. Themen, wie „Corona und Arbeitsrecht“, „psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden“ sowie „Homeoffice und mobiles Arbeiten“, haben hier einen Nerv getroffen. Bei der Durchführung haben wir uns meist auf einen Ablaufplan festgelegt, der einen etwa einstündigen Vortrag gefolgt von einer offenen Fragerunde und Diskussion vorsah.

Aus diesen ersten Veranstaltungen wurden dann zwei Hauptstränge für das weitere DHV Onlineangebot weiterentwickelt. Zum einen wurde unter dem Titel „DHV-Aktuell“ ein für alle unsere Gewerkschaftsmitglieder monatlich stattfindender „Info-Treff“ ins Leben gerufen. Dabei lieferte uns die Flutkatastrophe, die besonders die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern hart getroffen hatte, einen traurigen Anlass zum Thema „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“. Zum anderen wurden nun auch digitale Schulungsformate entwickelt, die sich ausschließlich an die Mitglieder von Betriebsräten richteten. Durch die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen waren die Betriebsräte im vergangenen Jahr besonders gefordert, während die Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzschulungen stark eingeschränkt war. Hier galt es nun wenigstens einen partiellen Ausgleich über Onlineangebote zu schaffen. Bisher fanden zwei Schulungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz statt, wobei die Veranstaltung vom 01. September mit acht Teilnehmern und Teilnehmerinnen gut besucht war. Des Weiteren fanden sich am 07.09. sieben Betriebsratsmitglieder zum Seminar „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ ein. Dies war die Auftaktveranstaltung zu einer Reihe von Einzelthemen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, mit denen sich Betriebsräte in ihrer Amtszeit immer wieder konfrontiert sehen.

Nach den vielen positiven Rückmeldungen, sind wir entschlossen unsere digitalen Programme beizubehalten und an den passenden Stellen weiter auszubauen. Wenn Sie als DHV-Mitglieder oder Betriebsrat Interesse an unseren Onlineangeboten aber noch keinen Zugang zu diesen haben, so können Sie sich auf der Homepage oder telefonisch in den Geschäftsstellen gerne dazu informieren.

Digitale Informationsangebote & Onlineschulungen für Betriebsräte – ein Bericht

Wie in so vielen anderen Bereichen, führte auch bei der Bildungsarbeit für Betriebsräte die Corona-Virus-Pandemie zu einem Digitalisierungsschub. Dazu bildet sich eine Gruppe um die DHV-Geschäftsführern Silke Schönherr-Wagner (Nord), Alexander Henf (Hessen) und Lukas Menzel (Rheinland-Pfalz/Saar), die sich dem Thema besonders annahmen. Nachdem nun die ersten Schulungen dieser Art vom DHV-Bildungswerk durchgeführt worden sind, scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, auf das erreichte der letzten Wochen zurückzublicken und ein erstes Zwischenfazit zu ziehen.

Das erste Quartal des Jahres 2021 wurde genutzt, um mit einer Reihe von Vorträgen zum Thema Arbeitssicherheit die Möglichkeiten eines neuen digitalbasierten Bildungsangebotes auszuloten und in den Rollen des Referenten / der Referentin und bei der Moderation in diesem Medium erste Erfahrungen zu sammeln. Die gute Nachfrage mit bis zu vierzig Anmeldungen und das durchweg positive Feedback ermunterten uns das Angebot fortzusetzen und auszudifferenzieren. Schnell war den Beteiligten klargeworden, dass es sinnlos wäre, die klassischen Themen und Vorgehensweisen der Präsenzseminare einfach in den digitalen Raum zu transferieren. Die vorteilhaften Aspekte eines Onlineschulungsangebotes spiegeln sich im Aktualitätsbezug der gewählten Thematik und der niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme wider. Die Auswirkungen der Pandemie hatten Probleme in den Fokus der Beschäftigten gerückt, die zuvor nicht sonderlich weit oben auf der Agenda in den meisten Betrieben zu finden war. Themen, wie „Corona und Arbeitsrecht“, „psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden“ sowie „Homeoffice und mobiles Arbeiten“, haben hier einen Nerv getroffen. Bei der Durchführung haben wir uns meist auf einen Ablaufplan festgelegt, der einen etwa einstündigen Vortrag gefolgt von einer offenen Fragerunde und Diskussion vorsah.

Aus diesen ersten Veranstaltungen wurden dann zwei Hauptstränge für das weitere DHV Onlineangebot weiterentwickelt. Zum einen wurde unter dem Titel „DHV-Aktuell“ ein für alle unsere Gewerkschaftsmitglieder monatlich stattfindender „Info-Treff“ ins Leben gerufen. Dabei lieferte uns die Flutkatastrophe, die besonders die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern hart getroffen hatte, einen traurigen Anlass zum Thema „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“. Zum anderen wurden nun auch digitale Schulungsformate entwickelt, die sich ausschließlich an die Mitglieder von Betriebsräten richteten. Durch die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen waren die Betriebsräte im vergangenen Jahr besonders gefordert, während die Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzschulungen stark eingeschränkt war. Hier galt es nun wenigstens einen partiellen Ausgleich über Onlineangebote zu schaffen. Bisher fanden zwei Schulungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz statt, wobei die Veranstaltung vom 01. September mit acht Teilnehmern und Teilnehmerinnen gut besucht war. Des Weiteren fanden sich am 07.09. sieben Betriebsratsmitglieder zum Seminar „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ ein. Dies war die Auftaktveranstaltung zu einer Reihe von Einzelthemen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, mit denen sich Betriebsräte in ihrer Amtszeit immer wieder konfrontiert sehen.

Nach den vielen positiven Rückmeldungen, sind wir entschlossen unsere digitalen Programme beizubehalten und an den passenden Stellen weiter auszubauen. Wenn Sie als DHV-Mitglieder oder Betriebsrat Interesse an unseren Onlineangeboten aber noch keinen Zugang zu diesen haben, so können Sie sich auf der Homepage oder telefonisch in den Geschäftsstellen gerne dazu informieren.

Digitale Informationsangebote & Onlineschulungen für Betriebsräte – ein Bericht

Wie in so vielen anderen Bereichen, führte auch bei der Bildungsarbeit für Betriebsräte die Corona-Virus-Pandemie zu einem Digitalisierungsschub. Dazu bildet sich eine Gruppe um die DHV-Geschäftsführern Silke Schönherr-Wagner (Nord), Alexander Henf (Hessen) und Lukas Menzel (Rheinland-Pfalz/Saar), die sich dem Thema besonders annahmen. Nachdem nun die ersten Schulungen dieser Art vom DHV-Bildungswerk durchgeführt worden sind, scheint der Zeitpunkt gekommen zu sein, auf das erreichte der letzten Wochen zurückzublicken und ein erstes Zwischenfazit zu ziehen.

Das erste Quartal des Jahres 2021 wurde genutzt, um mit einer Reihe von Vorträgen zum Thema Arbeitssicherheit die Möglichkeiten eines neuen digitalbasierten Bildungsangebotes auszuloten und in den Rollen des Referenten / der Referentin und bei der Moderation in diesem Medium erste Erfahrungen zu sammeln. Die gute Nachfrage mit bis zu vierzig Anmeldungen und das durchweg positive Feedback ermunterten uns das Angebot fortzusetzen und auszudifferenzieren. Schnell war den Beteiligten klargeworden, dass es sinnlos wäre, die klassischen Themen und Vorgehensweisen der Präsenzseminare einfach in den digitalen Raum zu transferieren. Die vorteilhaften Aspekte eines Onlineschulungsangebotes spiegeln sich im Aktualitätsbezug der gewählten Thematik und der niedrigschwelligen Zugangsmöglichkeiten für die Teilnahme wider. Die Auswirkungen der Pandemie hatten Probleme in den Fokus der Beschäftigten gerückt, die zuvor nicht sonderlich weit oben auf der Agenda in den meisten Betrieben zu finden war. Themen, wie „Corona und Arbeitsrecht“, „psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden“ sowie „Homeoffice und mobiles Arbeiten“, haben hier einen Nerv getroffen. Bei der Durchführung haben wir uns meist auf einen Ablaufplan festgelegt, der einen etwa einstündigen Vortrag gefolgt von einer offenen Fragerunde und Diskussion vorsah.

Aus diesen ersten Veranstaltungen wurden dann zwei Hauptstränge für das weitere DHV Onlineangebot weiterentwickelt. Zum einen wurde unter dem Titel „DHV-Aktuell“ ein für alle unsere Gewerkschaftsmitglieder monatlich stattfindender „Info-Treff“ ins Leben gerufen. Dabei lieferte uns die Flutkatastrophe, die besonders die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern hart getroffen hatte, einen traurigen Anlass zum Thema „Arbeitnehmerrechte in Katastrophenfällen“. Zum anderen wurden nun auch digitale Schulungsformate entwickelt, die sich ausschließlich an die Mitglieder von Betriebsräten richteten. Durch die zur Eindämmung des Corona-Virus ergriffenen Maßnahmen waren die Betriebsräte im vergangenen Jahr besonders gefordert, während die Möglichkeit zur Teilnahme an Präsenzschulungen stark eingeschränkt war. Hier galt es nun wenigstens einen partiellen Ausgleich über Onlineangebote zu schaffen. Bisher fanden zwei Schulungen zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz statt, wobei die Veranstaltung vom 01. September mit acht Teilnehmern und Teilnehmerinnen gut besucht war. Des Weiteren fanden sich am 07.09. sieben Betriebsratsmitglieder zum Seminar „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“ ein. Dies war die Auftaktveranstaltung zu einer Reihe von Einzelthemen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, mit denen sich Betriebsräte in ihrer Amtszeit immer wieder konfrontiert sehen.

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DHV-Vorteilswelt: Top-Aktionen und Rabatte

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Unsere Kooperationspartnerin arbeitet nur mit Unternehmen zusammen, die den Corporate-Social-Responsibility-Ansatz (CSR) verfolgen. Damit werden Rabatte für DHV-Mitglieder gewährleistet und dabei nachhaltige Konzepte gestärkt.

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Doch Sie sparen nicht nur ordentlich, sondern spenden auch noch für den guten Zweck. Mit jeder Bestellung auf der Plattform, geht eine Spende an eine gemeinnützige Organisation. Sie können also in der DHV-Vorteilswelt günstig shoppen, sind jederzeit optimal versorgt und engagieren sich für einen guten Zweck!

Haben Sie Interesse an unserem Angebot? DHV-Mitglieder haben bereits den Einladungscode zugesandt bekommen. Wenn Sie diesen (nicht mehr) haben, kontaktieren ‚Sie uns, und wir schicken Ihnen den Einladungscode nochmals zu. Wenn Sie noch nicht DHV-Mitglied sind, dann werden Sie DHV-Mitglied, und wir schicken Ihnen mit Ihren Mitgliedsunterlagen den Einladungslink zu.

Wir freuen uns, wenn Ihnen dieses neue Angebot an unsere DHV-Mitglieder zusagt.

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