Wichtiger Vortrag in Frankfurt

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Am 27.01.2015 nahm Landesgeschäftsführer Alexander Henf an einer Veranstaltung zum aktuellen Arbeitsrecht in Frankfurt am Main teil. Neben anderen Referenten hielt Malte Creutzfeld, Richter und stellvertretender Vorsitzender des 4. Senats am Bundesarbeits-gericht, einen wichtigen und aufschlussreichen Vortrag. Schwerpunkt seines Vortrages war die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifeinheit.
Herr Creutzfeld stellte die Situation vor und nach dem wichtigen Urteil vom 7.Juli 2010 dar. Ihm zufolge war das System der Einheitsgewerkschaft aufgrund politischer und ökonomischer Veränderungen schon vorher am Bröckeln und wurde nicht von diesem Urteil ausgelöst. Im Kern ging es in dem Urteil um die Anwendung eines Tarifvertrages auf die jeweiligen Mitglieder einer Gewerkschaft, wenn mehrere Tarifverträge für einen Betrieb galten. Dieser scheinbar selbstverständliche Grundsatz galt früher als unpraktisch, ist heute mittels EDV kein Problem mehr. Allerdings gibt es keinen ´tonangebenden´ Tarifvertrag mehr, eine Ordnungsfunktion des Tarifvertrages ist nicht mehr zu erkennen. Aus juristischer Sicht, so Herr Creutzfeld, ist so eine Ordnungsfunktion auch nicht mehr zu halten, da es auf das individuelle Arbeitsverhältnis ankomme, und nicht auf die Situation im Betrieb. Zudem werde ansonsten das Grundrecht des einzelnen Arbeitnehmers auf Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz, also auch der Wahlmöglichkeit unter mehreren Gewerkschaften verletzt. Daher wurde der Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben.  
Zum Abschluss beschäftigte sich Herr Creutzfeld mit dem Entwurf zum Tarifeinheitsgesetz, auch als politische Reaktion auf dieses Urteil. In politischer Hinsicht wurde im letzten Jahr von einigen Kreisen der Unmut der Bevölkerung über den GDL-Streik mit der Forderung nach Einführung und Umsetzung eines Tarifeinheitsgesetzes verbunden. Diese haben nach Einschätzung von Herrn Creutzfeld nichts miteinander zu tun, da im aktuellen Gesetzesentwurf zur Tarifeinheit nichts zum Streikrecht gesagt wird. Stattdessen wird auch dieses Gesetz an die Kriterien des Bundesarbeitsgerichts zu messen sein. Ohne ausdrückliches Fazit von Herrn Creutzfeld wurde deutlich, dass das politische Ziel, dem Tarifvertrag eine betriebliche Ordnungsfunktion zu geben, sich juristisch nicht (mehr) umsetzen lässt, wenn die Kriterien des Urteils aus dem Jahr 2010 beachtet werden. Leider werden die politisch Verantwortlichen diese Hinweise wohl nicht berücksichtigen – die DHV-Berufsgewerkschaft wird daher weiter gegen diesen Entwurf kämpfen!

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Arbeitwerwohlfahrt Vorpommern: Tarifabschluss erreicht: 5,32 % Entgelterhöhung

Arbeitgeber und Tarifkommission der DHVt haben die diesjährigen Tarifverhandlungen abgeschlossen mit dem Ergebnis:

  • 5,32% lineare Entgeltsteigerung (Durchschnitt)
  • Sonderzahlung in Höhe von 80% eines Monatseinkommens
  • Erhöhung der Wechselschichtzulage auf 205 Euro
  • Anhebung der Zeitzuschläge ab 2016:
  1. Nachtarbeit: 1,25 Euro pro Stunde
  2. Arbeit an Sonntagen: 1,75 Euro pro Stunde
  3. Arbeit an Feiertagen: 3,50 Euro pro Stunde
  • Streichung der Lohnabsenkung innerhalb der Probezeit
  • Laufzeit bis 31.12.2015

Die DHV konnte ihre Forderung nach einer überdurchschnittlichen Lohnerhöhung von 6% weitgehend durchsetzen. Kompromisse musste die Tarifkommission bei der Erhöhung der Zeitzuschläge machen, die deutlich hinter der Forderung zurückbleiben.
Ebenso ist die Steigerung der Entgeltgruppe I nicht auf dem Niveau der übrigen EG, da diese in der letzten Tarifrunde überproportionale Steigerungen erhalten hat. Sie übersteigt leicht den künftigen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Nicht durchsetzen konnte die DHV zwar ihre Forderung für Zusatzleistungen für DHV-Mitglieder. Insgesamt überwiegen aber die positiven Aspekte, weshalb die Tarifkommission dem Verhandlungsergebnis zugestimmt hat.

V.i.s.d.P.        Klaas Kuhlmann

Besuch bei H.Achenbach SB Union Kassel 16.12.2014

Besuch bei der SB Union in Kassel

Am 16. Dezember besuchte der DHV-Landesgeschäftsführer Alexander Henf den Betriebsratsvorsitzenden der SB Union Herbert Achenbach in Kassel. Neben dem gegenseitigen Kennenlernen diente das Treffen der Gestaltung der Zusammenarbeit. Herr Achenbach stellte dazu die Strukturen des Unternehmens vor. Weiter erläuterte er die Pläne des neu gewählten Betriebsrates. Dabei stehen insbesondere die Optimierung der Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen mittels Betriebsvereinbarungen im Vordergrund. Alexander Henf sagte ihm bei der Umsetzung dieser Pläne Unterstützung zu.

Besuch bei H.Achenbach SB Union Kassel 16.12.2014

DRK Kreisverband Naumburg/Nebra: Erfolgreicher Tarifabschluß – 4,0 % Lohnsteigerung – 9,00 € Mindestlohn im DRK

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Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen hat die DHV-Tarifkommission wieder eine nennenswerte Steigerung der Entgelte für die Beschäftigten erreicht. Darüber hinaus wurden noch weitere Bestandteile vereinbart.

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

1.    Die tariflichen Vergütungen erhöhen sich folgendermaßen:

       –    Ab dem 01. Dezember 2014 um 2,0 %
       –    Ab dem 01. Juli 2015 um weitere 2,0 %

2.    Gewährung einer Einmalzahlung von 50,-€ mit dem Dezembergehalt 2014

3.    Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden in gleicher Art und
       Weise wie im vergangenen Jahr gezahlt.

4.    Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2016.


V.i.S.d.P. Michael Scholz

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DRK Wittenberg: Erfolgreicher Tarifabschluß – 7,0 % Lohnsteigerung! – 9,34 € Mindestlohn im DRK

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Trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen in der Sozialwirtschaft hat die DHV Tarifkommission eine sehr deutliche Steigerung der Entgelte für die Beschäftigten erreicht. Darüber hinaus wurden noch weitere Bestandteile vereinbart.

Die wesentlichen Ergebnisse im Einzelnen:

1.    Die tariflichen Vergütungen erhöhen sich folgendermaßen:

       –    Ab dem 01. Januar 2015 um 4,0 % (Anrechnung auf Besitzstände)
       –    Ab dem 01. Juli 2015 um weitere 3,0 %

2.    Gewährung einer Einmalzahlung von 350,- € mit dem Dezembergehalt 2014

3.    Die Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten und für Gesundheitsmaßnahmen

       werden in der bewährten Art und Weise weitergezahlt.

4.    Die Laufzeit dieses Abschlusses endet am 30. Juni 2016.

V.i.S.d.P. Michael Scholz

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Rettungsdienst Landkreis Barnim: Alle Verhandlungsergebnisse sind umgesetzt

Der Tarifvertrag ist unterzeichnet: Alle Verhandlungsergebnisse sind umgesetzt

Die Redaktionsverhandlungen sind beendet worden. Der Tarif setzt alle Ergebnisse des Tarifabschklusses vom Mai 2014 um. Zur Info sind diese nochmal aufgeführt:

2014:

  • Lineare Gehaltserhöhung um 3 % ab 01.01.2014
  • Festschreibung der Sonderzahlung auf 70 % (ohne Leistungskriterien)
  • HD Zulage wird fällig bei Abruf innerhalb 24 Stunden vor Dienstbeginn
  • Zur Abgeltung der Umkleidezeit werden pauschal 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 300 Euro.
  • Krankengeldzahlung: Anpassung an den öffentlichen Dienst
  • Schaffung einer Funktionszulage für Sicherheitsbeauftragten in Höhe von 70,00 Euro
  • Öffnungsklausel für Altersteilzeit
  • Sachbezug im Wert von 5 Euro pro 12-Stunden-Dienst

2015:

  • Entgelterhöhung durch zwei Schritte: Verkürzung der Aufstiegsstufen 1-4 von 3 auf 2 Jahre mit sofortiger Höherstufung aller betroffenen Beschäftigten ab 01.01.2015 und Sockelerhöhung um 90 Euro auf alle Tabellenentgelte ab 01.01.2015
  • Streichung der Entgeltgruppen A und B und
  • Anpassung der Einstiegsvergütung C und D (erster Anstieg bereits nach 1 Jahr)

2016:

  • Sockelerhöhung in Höhe von 60 Euro für die EG C, 100 Euro für die EG D, 30 Euro für die EG E
  • Anpassung der Nachtschichtzulage auf 20 %.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2016.

V.i.S.d.P.: Klaas Kuhlmann

Neuer Entgelttarifvertrag DRK Thüringen in Kraft

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Am 1. Juli 2014 trat der neue Entgelttarifvertrag für das Deutsche Rote Kreuz in Thüringen in Kraft. Der Tarifvertrag gilt bis zum Ende des Jahres 2015 und beinhaltet eine Entgeltsteigerung von insgesamt 5,25 %.
Diese Steigerung wurde in einer langen und zähen Auseinandersetzung mit der Arbeitgeberseite erkämpft und verdient insbesondere dann Beachtung, wenn man berücksichtigt, dass das erste Angebot der Arbeitgeberseite eine alleinige pauschale Anhebung der Vergütungsgruppe 4 um 100,-€ umfasste.

Der Vertrag wurde bereits vor der Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens zum Mindestlohn beschlossen und liegt beim Wirksamwerden der zweiten Tariferhöhung am 1. Januar 2015 über dem ab dann ebenfalls geltenden Mindestlohnsatz. Damit erfüllt der Vertrag auch die Selbstverpflichtung des DHV.
Davon betroffen sind allerdings nur die ersten drei Stufen der Vergütungsgruppe 1 und damit sehr wenige Beschäftigte. Der allergrößte Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhält schon seit längerem ein deutlich höheres Entgelt.

 

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Horst Mailer erneut im Aufsichtsrat der DATEV eG Nürnberg

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Horst Mailer wurde mit 59,03% der Stimmen erneut in den Aufsichtsrat der DATEV eG Nürnberg gewählt. Zusammen mit Kollegin Anke Lüttmann-Schwab, die als Ersatzmitglied gewählt wurde, wird Kollege Mailer auch die nächsten 4 Jahre die Interessen der DATEV Mitarbeiter im Aufsichtsrat entschieden vertreten.
Kollege Mailer vertritt seit 2010 die Interessen der DATEV Mitarbeiter im Aufsichtsrat, zudem ist er Vorsitzender des DHV-Bezirksverbandes Mittelfranken und seit Herbst 2013 Landesvorsitzender des DHV-Landesverbands Bayern.
Der DHV-Landesverband Bayern beglückwünscht die gewählten Mitglieder zu ihrer Wahl und wünscht ihnen für die neue Amtsperiode viel Glück und Erfolg bei ihrer Arbeit für die Interessen der Beschäftigten und für das Wohl des Unternehmens DATEV.

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Rettungsdienst Landkreis Barnim: 10-14 % Entgeltsteigerung

Tarifergebnis durchgesetzt: 10-14% Entgeltsteigerung und deutliche Verbesserungen

Nach schwierigen Verhandlungen hat die DHV-Verhandlungskommission im vierten Zusammentreffen ein Verhandlungsergebnis mit dem Arbeitgeber erreicht. Dieses Ergebnis beinhaltet drei Schritte der Entgelterhöhung sowie Strukturänderungen durch Verkürzung der Stufenlaufzeiten und Streichung der Entgeltgruppen A und B. Im Einzelnen:

2014:

  • Lineare Gehaltserhöhung um 3 % ab 01.01.2014
  • Festschreibung der Sonderzahlung auf 70 % (ohne Leistungskriterien)
  • HD Zulage wird fällig bei Abruf innerhalb 24 Stunden vor Dienstbeginn
  • Zur Abgeltung der Umkleidezeit werden pauschal 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 300 Euro.
  • Krankengeldzahlung: Anpassung an den öffentlichen Dienst
  • Schaffung einer Funktionszulage für Sicherheitsbeauftragten in Höhe von 70,00 Euro
  • Öffnungsklausel für Altersteilzeit
  • Sachbezug im Wert von 5 Euro pro 12-Stunden-Dienst

2015:
Entgelterhöhung durch zwei Schritte: Verkürzung der Aufstiegsstufen 1-4 von 3 auf 2 Jahre mit sofortiger Höherstufung aller betroffenen Beschäftigten ab 01.01.2015 und Sockelerhöhung um 90 Euro auf alle Tabellenentgelte ab 01.01.2015
Streichung der Entgeltgruppen A und B und
Anpassung der Einstiegsvergütung C und D (erster Anstieg bereits nach 1 Jahr)

2016:
•Sockelerhöhung in Höhe von 60 Euro für die EG C, 100 Euro für die EG D, 30 Euro für die EG E
Anpassung der Nachtschichtzulage auf 20 %.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2016.
 

Erhöhung:
Mit dem Ergebnis konnten wesentliche Ziele der DHV erreicht werden, eine deutliche Gehaltssteigerung zu erzielen und die Stufensteigerung zu beschleunigen. Die Steigerungsraten fallen durch die Strukturänderung unterschiedlich aus betragen in Einzelfällen bis zu 20%. Im Schnitt erhöhen sich die Entgelte für Sanitäter und Assistenten um ca. 14%, für Assistenten in Sonderfunktion (EG E) um ca. 10%.

Anpassung Entgeltgruppen und Stufen:
Die Gruppen A und B werden gestrichen, die Einstiegsgruppe für Sanitäter ist nun die C, für Assistenten die D. Die Einstiegsvergütungen wurden angepasst, und bereits nach dem ersten Jahr erfolgt der erste Stufenaufstieg. Stufe 2 wird dann im dritten Jahr erreicht, die übrigen Stufenlaufzeiten werden ebenso auf zwei Jahre verkürzt.
Die Neustufung erfolgt zum 01.01.2015 und bringt zusätzliche Steigerungen zu der Sockelerhöhung von 90 Euro.
Die unterschiedliche Stufen- und Sockelerhöhung in 2016 ist Folge der Annäherung an die Vergütung im öffentlichen Dienst und daran orientierten Vergütungen der Nachbarlandkreise. Dadurch wird sichergestellt, dass in den EG C und D die Vergütung des öffentlichen Dienstes durchschnittlich erreicht oder überschritten wird.

Sonderzahlung
Durch die Festschreibung der Sonderzahlung auf die Höhe von 70% wird die Betriebsvereinbarung unwirksam, alleinige Anspruchsvoraussetzungen sind damit: Beschäftigung seit Juni des Jahres und ungekündigtes Arbeitsverhältnis.

Vergütung für Umkleidezeiten
Für die Umkleidezeiten wird künftig pauschal eine Arbeitszeit von 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.

Einmalzahlung für DHV-Mitglieder
Die DHV-Mitglieder tragen den Tarif und damit auch diesen Abschluss, auch wenn weitere Beschäftigte davon profitieren. DHV-Mitglieder erhalten dafür als Anerkennung eine Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro, wenn die Mitgliedschaft zum 05.05.2014 bestanden hat, mit der Gehaltszahlung, die der Tarifunterzeichnung folgt.

Öffnungsklausel Altersteilzeit
Die Öffnungsklausel ermöglicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Zeitrahmen der Altersteilzeitvereinbarung auf 6 Jahre zu vereinbaren. Ein Anspruch darauf eine Altersteilzeitregelung besteht dadurch nicht.
 
HD-Dienste
Nicht durchgesetzt werden konnte eine Verringerung der maximal möglichen HD-Dienste und eine bessere Vergütung. Die Tarifparteien sind sich einig, dass diese Dienste nur dem Zweck der Ausfallreserve dienen sollen und ein Wochenmaximum von drei HD-Diensten die Regel sein muss.
Auch die lange Laufzeit und die Neuregelung der Entgeltsenkung bei schuldhaft nicht erbrachter Pflichtfortbildung (6%) musste die DHV-Kommission als Kompromiss akzeptieren. Das Verhandlungsergebnis steht unter Vorbehalt der Zustimmung durch Aufsichtsrat und DHV-Tarifkommission. Soweit diese bestätigt sind, werden wir über das Ergebnis ausführlich informieren.

Die DHV dankt den Mitgliedern der Tarifkommission für Ihr Engagement

V.i.S.d.P.: Klaas Kuhlmann