Ausbildungsvertrag

Ausbildungsvertrag ist zur Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses abzuschließen. Auf den Vertrag sind, soweit sich nicht aus seinem Wesen und Zweck und aus dem Berufsbildungsgesetz etwas anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.

Arbeitszeit

Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.