Auszubildender ist die Person, die zur Berufsausbildung eingestellt ist.
Aussperrung
Aussperrung ist die Reaktion des Arbeitgebers auf einen Streik. Er verwehrt während eines Arbeitskampfes seines Arbeitnehmern den Zutritt zum Arbeitsplatz. Er ist damit nicht verpflichtet, die vereinbarte Arbeitsvergütung zu entrichten.
Aushilfsarbeitsverhältnis
Aushilfsarbeitsverhältnis ist in der Regel ein Arbeitsverhältnis auf der Grundlage eines befristeten Arbeitsvertrags zur Deckung eines vorübergehenden Arbeitsbedarfs (z.B. bei Saisonbetrieben). Es gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regelungen.
Außertarifliche Arbeitnehmer
Außertarifliche Arbeitnehmer sind Beschäftigte, die nicht vom persönlichen Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst sind, der für den Arbeitgeber zur Anwendung kommt. Zu dieser Gruppe gehören häufig die Leitenden Angestellten.
Ausbildungsvertrag
Ausbildungsvertrag ist zur Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses abzuschließen. Auf den Vertrag sind, soweit sich nicht aus seinem Wesen und Zweck und aus dem Berufsbildungsgesetz etwas anderes ergibt, die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften und Rechtsgrundsätze anzuwenden.
Aufhebungsvertrag
Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, mit dem das Arbeitsverhältnis sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt endet. Der Vertrag bedarf der Schriftform.
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit, in der der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten muss, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Wie lange der Arbeitnehmer arbeiten darf, ergibt sich aus dem Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994.
Arbeitsverhältnis
Arbeitsverhältnis ist das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das durch den Arbeitsvertrag zustande kommt.