Arbeitsplatz ist der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbringen muss.
Arbeitskampf
Arbeitskampf ist der Oberbegriff für Aussperrung und Streik.
Arbeitsgericht
Arbeitsgericht ist die unterste Instanz der für Arbeitsstreitigkeiten zuständigen Arbeitsgerichtsbarkeit.
Arbeitnehmerähnliche Personen
Arbeitnehmerähnliche Personen sind Personen, die zwar in keinem Arbeitsverhältnis stehen, die aber wegen ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von einem Unternehmer in bestimmten Bereichen wie Arbeitnehmer behandelt werden. Arbeitnehmerähnliche Personen sind insbesondere Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende.
Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist derjenige, der gegenüber dem Arbeitgeber zur Arbeitsleistung aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet ist.
Arbeitgeber
Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt.
Anfechtung
Anfechtung des Arbeitsvertrags hat die Nichtigkeit des Vertrags zur Folge. Die Anfechtung kann insbesondere wegen Irrtums oder wegen arglistiger Täuschung erfolgen.
Altersgrenze
Altersgrenze bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverhältnis befristet ist. Das Erreichen der sozialversicherungsrechtlichen Altersgrenze führt nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Anderes kann allerdings in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag geregelt werden.
Allgemeinverbindlichkeitserklärung
Allgemeinverbindlichkeitserklärung bedeutet, dass durch eine entsprechende Anordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung unter bestimmten Voraussetzungen ein Tarifvertrag auch auf nichttarifgebundene, das heißt bisher nicht an diesen Tarifvertrag gebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden kann.
Alkohol
Alkohol im Betrieb kann vom Arbeitgeber verboten werden. Will der Arbeitgeber ein Alkoholverbot aussprechen, kann der Betriebsrat den Abschluss einer einschlägigen Betriebsvereinbarung verlangen.