Akkordlohn wird gezahlt, wenn die Höhe der Entlohnung durch das konkrete Arbeitsergebnis bzw. die konkrete Arbeitsleistung bestimmt wird. Akkordarbeit kann von einer Einzelperson oder von einer Gruppe von Arbeitnehmern erbracht werden.
Abwicklungsvertrag
Abwicklungsvertrag ist eine besondere Form des Aufhebungsvertrags. Er enthält Regelungen über die Rechtswirkungen des aufgrund einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags beendeten Arbeitsverhältnisses.
Abtretung
Abtretung ist ein Vertrag, durch den der Abtretende seine Forderung auf einen Dritten überträgt. Sie ist formlos gültig. Der Arbeitnehmer kann seine Forderung auf die Arbeitsvergütung nicht wirksam abtreten, soweit sie der Pfändung nicht unterworfen ist.
Abrufarbeit
Abrufarbeit bezeichnet ein Arbeitsverhältnis, durch das der Arbeitnehmer sich verpflichtet, seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen, wobei eine bestimmte Dauer der wöchentlichen/täglichen Arbeitszeit festzulegen ist.
Abmahnung
Abmahnung bezeichnet die Missbilligung des Arbeitgebers für sein vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers. Verbunden damit ist die Androhung, im Wiederholungsfall eine Kündigung auszusprechen.
Abfindung
Abfindung ist der vom Arbeitgeber gezahlte finanzielle Ausgleich für die Einkommenseinbuße des Arbeitnehmers, die aus dem Verlust des Arbeitsplatzes durch eine Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag folgt.