Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?

Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken

Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:

  • ab April 2022 + 1,2 %
  • ab April 2023 + 1,0 %
  • ab April 2024 + 1,0 %

Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!

Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.

Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:

  • 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
  • 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
  • Laufzeit bis 1. August 2023.

Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.

Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
  • ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
  • Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)

Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.

Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.

Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!

Betriebsräteversammlung von Hornbach

Eigentlich war die diesjährige Betriebsräteversammlung von Hornbach am 01.12.2021 wie immer in Präsenz in Göttingen geplant. Endlich wieder ein persönliches Treffen, nachdem Corona bereits letztes Jahr dafür gesorgt hatte, dass dieses Treffen in Göttingen nicht stattfinden konnte. Leider hat Corona der Planung auch dieses Jahr einen Strich durch die Rechnung gemacht. Aufgrund der hohen Inzidenzwerte musste die Tagung in Göttingen abgesagt werden. Der Gesamtbetriebsrat Hornbach hat stattdessen eine digitale Versammlung der Betriebsräte organisiert. Das kann kein Ersatz für einen persönlichen Kontakt sein, aber es war eine gute und informative Veranstaltung – und darum geht es ja bei einem Treffen der Betriebsräte. Der Gesamtbetriebsrat informierte über wichtige Themen. Man hat in diesem Jahr vieles ins Rollen gebracht, und auch die psychische Gefährdungsbeurteilung war nicht nur im Zusammenhang mit Corona ein Thema dieses Jahres. Danach erfolgte ein ausführlicher Bericht der Geschäftsführung. Die Geschäftsführerin der einzig vertretenen Gewerkschaft DHV, Silke Schönherr-Wagner richtete einen Appell an alle anwesenden, in dieser besonderen Corona-Situation rücksichtsvoll mit allen Kollegen umzugehen, ob geimpft, genesen oder nicht. Gerade in besonderen Situationen wie dieser wird das Team gebraucht und der Rückhalt unter Kollegen, da alle gleichsam mit der belastenden Situation gerade im Handel zurechtkommen müssen, wo die Mitarbeiter im ständigen Kundenkontakt einer stetigen Infektionsgefahr ausgesetzt sind.
Wir hoffen uns im nächsten Jahr wieder persönlich in Göttingen treffen zu können.

Nordrhein-Westfalen: Erfolgreicher digitaler 21. Landesgewerkschaftstag

Der 21. Landesgewerkschaftstag des DHV-Landesverbandes NRW fand am 06.11.2021 unter den Vorzeichen der Corona-Pandemie digital statt. Auf Grund der Corona-Pandemie hatte sich der Landesverband zu dieser erstmaligen Durchführung eines digitalen Landesgewerkschaftstages entschlossen.

Als Gast war die stv. Bundesvorsitzende Anne Kiesow anwesend. Sie überbrachte die Grußworte des Hauptvorstandes und wurde später zur Tagungspräsidentin gekürt. Die DHV NRW erhielt weitere Unterstützung durch den DHV Landesgeschäftsführer Hessen Herrn Alexander Henf, der die digitale Moderation übernahm. Wir möchten beiden unseren Dank an dieser Stelle nochmals ausdrücken.  
Der CGB-Landesvorsitzende Ulrich Bösl (CGPT) hatte für den CGB NRW bereits ein schriftliches Grußwort übermittelt.

Im Anschluss an das Grußwort berichtete der Landesvorsitzende Peter Schütt über die Arbeit im Landesvorstand. DHV-Geschäftsführer Harm M. Wellmann legte den Tätigkeitbericht des Geschäftsführers für die letzten vier Jahre vor.  
Er bedankte sich bei Mitarbeitern und dem gesamten Landesvorstand für die Unterstützung während der letzten Jahre. Landesrechnungsprüfer Alexander Raeder konnte über die Rechnungsprüfung nur positiv berichten.

Die Wahlen fanden coronabedingt per Briefwahl statt. Der neue Landesvorstand ist nun wie folgt besetzt: Andre Kunza ist zum neuen Landesvorsitzenden gewählt worden. Stv. Landesvorsitzender ist Peter Schütt.  Schriftführer ist Thomas Schrader. Landesrechner ist nun Harm M. Wellmann. Als Beisitzer sind gewählt: Angelika Will, Marc Will, Joachim Drößler, Helmer Hinrichs, Sabine Bondzio, Karl-Heinz Rosenfeld jr. und Peter Zander. In den Aufsichtsrat der DHV wird erneut Sabine Bondzio entsandt. Wir gratulieren allen Gewählten und wünschen viel Erfolg im neuen Amt!

Nach den Wahlen wurde engagiert über den Antrag für den DHV-Bundesgewerkschaftstag 2022 „OST-WEST-Angleich“ abgestimmt. Zudem diskutierten die Teilnehmer mit vollem Eifer offen über die Situation der DHV nach dem BAG-Beschluss vom 22.06.21

Alle Anwesenden, wenn auch digital, waren mit der Durchführung zufrieden. Die Weichen für den Bundesgewerkschaftstag 2022 in Nürnberg sind gestellt.

Allen Anwesenden des 21. LGT, dem gesamten DHV-Landesverband NRW, dem frisch gewählten DHV-Landesvorstand NRW und der gesamten DHV wünschen wir ein NRW-mäßiges: „Glück auf DHV!“

Kürzung des Urlaubs in Kurzarbeit? Arbeitnehmer müssen das wohl akzeptieren

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am 30.11.2021 hierzu ein Grundsatzurteil gefällt.
Im Fall (9 AZR 225/11) einer Verkäuferin aus NRW wurde die Frage geklärt, ob bei vereinbarter Kurzarbeit Null und den damit verbundenen häufig langen Zeitphasen ohne Arbeitspflicht ein Arbeitgeber den Urlaub ihrer Beschäftigten anteilsweise kürzen dürfe. Diese höchst umstrittene Frage, wie die Richter empfanden, wurde bejaht.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht urteilte am 30.11.2021, was im Falle der Kurzarbeit Null mit längeren Zeiten ohne Arbeitspflicht gelte. Durch die Corona-Pandemie könnten von diesem Urteil tausende Arbeitnehmer betroffen sein. Der gestrige Richterspruch schloss die Regelungslücke im Bundesurlaubsgesetz zur Kurzarbeit NULL. Bei Kurzarbeit Null beträgt der Arbeitsausfall 100 Prozent, richtet sich nach Auftragslage und Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ob dieser Arbeitsausfall Stunden, Tage oder Wochen beinhaltet.

Das BAG beantwortete die Frage jedoch mit Ja. Aufgrund einzelvertraglich vereinbarter Kurzarbeit ausgefallene Arbeitstage seien weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht Zeiten, welche mit Arbeitspflicht gleichzustellen sind, so das BAG. In einer weiteren Entscheidung (Urt. v. 30.11.2021, Az. 9 AZR 234/21) hat der Neunte Senat außerdem erkannt, dass diese Grundsätze auch dann Anwendung finden, wenn die Kurzarbeit wirksam aufgrund einer Betriebsvereinbarung eingeführt worden ist.

 Es ist davon auszugehen, dass unter der momentanen weiteren Corona-Welle noch mehr Arbeitnehmer die Auswirkungen dieses Urteils spüren werden.
Das BAG bleibt seiner seit 2019 verfolgten Linie treu, dass sich der Umfang des Urlaubs daran bemessen soll, wie viele Tage mit Arbeitspflicht vertraglich vereinbart wurden.
Das vorherige Urteil des LAG Düsseldorf im Fall der Verkäuferin wurde somit vom BAG bestätigt. 

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Landesverbandstag des DHV-Rheinland-Pfalz/Saar 2021 in Kirkel

Der 12. ordentliche Landesverbandstag des DHV – Rheinland-Pfalz/Saar fand am 20.11.2021 in den Räumlichkeiten des Bildungszentrums der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel statt. Wie auch die Arbeit der vergangenen anderthalb Jahre, stand diese Zusammenkunft deutlich unter den Einflüssen und Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie. DHV-Landesgeschäftsführer Lukas Menzel betonte direkt zu Beginn seine Dankbarkeit gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Arbeitskammer, die die Durchführung des in Präsens veranstalteten Landesverbandstag in einer pandemiekonformen Art und Weise ermöglicht haben.

Hans-Rudolf Folz als DHV-Landesvorsitzender begrüßte die Delegierten und eröffnete den Landesverbandstag mit einer anschaulichen Rekapitulation der vergangenen Amtsperiode. Gab es auch personelle Veränderungen, wie etwa in Bezug auf die Position des Landesgeschäftsführers, so dominierten doch zwei Umstände besonders die jüngere Vergangenheit äußerst stark. Dies war und ist zum einen die immer noch grassierende Corona-Virus-Pandemie, die Arbeits- und Privatleben in einer zuvor unvorstellbaren Art und Weise beeinflusst. Zum anderen hat die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes am 22.06.2021, der DHV die Tariffähigkeit abzuerkennen, aus naheliegenden Gründen direkt Auswirkungen auf die Gewerkschaftsarbeit. Trotz dieses Paukenschlages aus Erfurt, darf man nicht aufgeben. Vielmehr gelte es, nun auch neue Tätigkeitsfelder zu erschließen, wobei Hans-Rudolf Folz etwa auf die anstehende Gründung der DHV-Rechtsberatungs GmbH hinwies.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders widmete sich als Gastredner ausführlich der Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das BAG. Die Entscheidung der Erfurter Richter stellte einen nicht nachvollziehbaren, verfassungswidrigen Eingriff in die durch das Grundgesetz geschützte Koalitionsfreiheit dar. Der Gang nach Karlsruhe, um vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen, ist nur folgerichtig. In der Zwischenzeit gilt es nun, das von vielen Mitgliedern geäußerte Vertrauen in unsere Gewerkschaft DHV zu rechtfertigen, indem sie weiterhin sichtbar bleibt und ihre Stimme in den kommenden tariflichen und arbeitspolitischen Auseinandersetzungen erhebt.      

Als Vertreter der Schwestergewerkschaften war Thomas Koch, CGM- und CGB- Landesvorsitzender im Saarland, anwesend. Dieser hielt ein aufmunterndes Grußwort, indem er seine feste Überzeugung deutlich zum Ausdruck brachte, dass die DHV eine unverzichtbare Größe in der Vertretung der Anliegen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland darstellt. Daher gilt es nun, sich nicht unterkriegen zu lassen und die gute Arbeit weiter fortzusetzen.

Nun folgten die Rechenschaftsberichte der weiteren Amtsträger des Landes-vorstandes. Für den Landesgeschäftsführer Lukas Menzel war es an dieser Stelle wichtig, gerade angesichts des BAG-Urteils, die tariflichen Erfolge der letzten Jahre Revue passieren zu lassen. Diese umfasste im Landesverband sehr unterschiedliche Bereiche wie den Gesundheitssektor, die fleischverarbeitende Industrie und den Sektor der Immobilienverwaltung. In allen Bereichen wurden nicht nur monetäre Verbesserungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreicht, sondern auch die nötigen Anpassungen, der teils in die Jahre gekommenen Tarifwerke an die Arbeitswelt der Gegenwart vorgenommen. Aufgrund dieser ehrlichen und lösungsorientierten Arbeitsweise, ist die DHV sowohl bei ihren Mitgliedern, als auch bei den Tarifpartnern geschätzt, so dass nach Möglichkeiten gesucht wird, die gute gemeinsame Arbeit fortzusetzen. Des Weiteren ist die Bildungsarbeit im Landesverband ausgebaut und neben dem Präsenzbereich nun um ein digitales Angebot ergänzt worden. Darauf folgten die Berichte der Landesrechnerin Simone Blum und der Rechnungsprüfer. Auf deren Empfehlung hin wurde der alte Vorstand entlastet.

Damit konnte nun die Wahl der neuen Landesvorstandsmitglieder erfolgen. Hans-Rudolf Folz wurde erneut in seinem Amt als DHV-Landesvorsitzender bestätigt. Lukas Menzel rückt als Stellvertreter an seine Seite. Ebenfalls erhalten blieben uns Simone Blum im Amt der Rechnerin und als Schriftführerin Birgitt Rößler. Das Amt des Aufsichtsratsmitgliedes wird erneut von Paul Loyo übernommen. Komplettiert wird der Landesvorstand durch die Beisitzer Gabrielle Folz, Hendrick Graßhof, Uwe Burbach und Udo Müller. Einen weiteren Wechsel gab es im Bereich der Kassenprüfer. Hier folgen auf Werner Lamy und Manfred Dietrich nun Christoph Schirra und Coralie Schwarz.

 Wir bedanken uns bei den Teilnehmern ausdrücklich für einen angesichts der besonderen Situation erfolgreichen und angenehmen Landesverbandstag. Den ausgeschiedenen Amtsträgern danken wir für ihr ausgeprägte Engagement und freuen uns auf die gute Zusammenarbeit mit ihren Nachfolgerinnen und Nachfolgern.

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Nähere Informationen zur Verfassungsbeschwerde

Die Berufsgewerkschaft DHV hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2387/21 Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.06.2021 zur Aberkennung der Tariffähigkeit eingelegt.

Die DHV sieht sich insbesondere durch folgende Aspekte der Bundesarbeitsgerichtsentscheidung in ihren Grundrechten als Arbeitnehmerorganisation verletzt:

1.  Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot zu den Voraussetzungen der Tariffähigkeit
Die BAG-Entscheidung entspricht in keiner Weise dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot, demzufolge eine tariffähige Arbeitnehmerorganisation in der Lage sein muss, ihre Arbeit an den Maßgaben des höchsten deutschen Arbeitsgerichts zur Tariffähigkeit auszurichten. Die vom BAG aufgestellten Kriterien zur Tariffähigkeit strotzen vor unbestimmten Rechtsbegriffen und sind zum Teil widersprüchlich. Beispiele

  •  Einerseits verlangt das BAG Durchsetzungskraft und organisatorische Leistungsfähigkeit in einem nicht unbedeutenden Teilbereich der Tarifzuständigkeit. Andererseits erachtet das Bundesverfassungsgericht eine signifikante Repräsentanz in einer der von ihr beanspruchten Branchen für ausreichend.
  • Einerseits spricht das BAG von Parität zwischen den Tarifpartnern und verlangt ein ungefähres Kräftegleichgewicht zwischen den sozialen Gegenspielern. Andererseits ist ein Mindestmaß an Verhandlungsgewicht ausreichend. Die Formulierung der Voraussetzung „zumindest so viel Druck ausüben kann, dass die Arbeitgeberseite sich veranlasst sieht, sich ernsthaft auf Verhandlungen über tarifvertraglich regelbare Arbeitsbedingungen einzulassen“ ist weit entfernt von der nur wenige Absätze vorher formulierten Maßgabe einer Verhandlungsparität.

Diese vom BAG formulierten Maßgaben machen es einer Arbeitgebervereinigung unmöglich, mit ihrer Arbeit und ihrer Verbandsorganisation hinreichend rechtssicher die Voraussetzungen für die Tariffähigkeit zu erfüllen!

2.  Vollkommen überzogene und damit verfassungswidrige Maßstäbe an den Mitgliederorganisationsgrad.
Das BAG hat den umfangreichen Sachvortrag der DHV zu ihrer erfolgreichen Gewerkschaftsarbeit, insbesondere zu ihren tarifpolitischen Erfolgen, in keiner Weise gewürdigt. Es hat allein auf den Mitgliederorganisationsgrad abgestellt und diesen mit über einem Prozent der Beschäftigten im DHV-Tarifzuständigkeitsbereich als nicht ausreichend erachtet. Ein solcher sich allein an der Gesamtzahl der Beschäftigten orientierender Organisationsgrad stellt vollkommen überzogene Anforderungen an die Tariffähigkeit einer Gewerkschaft! Bei einem Gesamtorganisationsgrad aller Gewerkschaften von noch nicht einmal 15 % würde keine Gewerkschaft den Anforderungen des BAG an eine Parität zwischen den Tarifpartnern und einer signifikanten Mitgliederrepräsentanz erfüllen. Die Tariffähigkeit von NGG, verdi und IG Metall hat das BAG als gegeben angesehen, obwohl die DHV in ihrem Sachvortrag zur Genüge dargelegt hat, dass die Organisationsgrade insbesondere von verdi und NGG in deren bedeutenden Teilbereichen zum großen Teil unter 10 % liegen und damit sich vom DHV-Organisationsgrad nur um wenige Prozentpunkte unterscheiden. Das BAG hat an die DHV-Tariffähigkeit nicht nur einen vollkommen überzogenen Maßstab angelegt, sondern auch in Bezug auf die das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften mit zweierlei Maß gemessen! Mit einem objektiven, auf transparenten und nachvollziehbaren Kriterien beruhenden Verfahren hat die Entscheidung des BAG nicht zu tun!

3.  Verfassungswidrige Nichtberücksichtigung der jahrzehntelangen DHV-Tarifarbeit
Die 1950 wiedergegründete DHV betrieb seit den 1950er Jahren in ihren Tarifzuständigkeitsbereichen eine jahrzehntelange erfolgreiche, von den Tarifpartnern anerkannte Tarifarbeit. Das BAG hätte diese erfolgreiche Arbeit in seinen Entscheidungsgründen berücksichtigen müssen. Stattdessen hat das BAG die letzte im Jahr 2014 erfolgte Änderung der satzungsgemäßen DHV-Tarifzuständigkeit zum Anlass genommen, um die DHV quasi in den Status einer jungen Gewerkschaft zu versetzen und festzustellen, dass erst die Tarifarbeit seit 2014 maßgebend ist und dieser kurze Zeitraum nicht für die Annahme einer langjährigen DHV-Tarifarbeit ausreicht. Diese Aussage des BAG ist für die DHV-Mitglieder in den Tarifkommissionen, von denen sich viele bereits seit Jahren und damit auch vor 2014 engagieren, nicht nachvollziehbar. Die BAG-Entscheidung ist in diesem Punkt eine verfassungswidrige Nichtberücksichtigung der jahrzehntelangen DHV-Tarifarbeit als mitentscheidender Faktor für die DHV-Tariffähigkeit!

4.  Verfassungswidrige Verkennung des Tarifeinheitsgesetzes als zu berücksichtigender Faktor
Seit 2016 verleiht das Tarifeinheitsgesetz den mitgliederstärkeren Gewerkschaften das Recht, ihren Tarifverträgen vorrangige Geltung zu verschaffen. Mit dem Tarifeinheitsgesetz haben die DGB-Gewerkschaften es damit in der Hand, in die Betriebe zu gehen und mit dem Eintreten für ihre Tarifforderungen die DHV-Konkurrenz zu bekämpfen. Ein Tariffähigkeitsverfahren darf nicht als Ersatz für das Unvermögen herhalten, die Beschäftigten für die DGB-Gewerkschaftsforderungen zu begeistern und sich gegenüber der DHV-Konkurrenz durchzusetzen! Das Tarifeinheitsgesetz ist damit ein gesetzliches milderes Mittel zur Bekämpfung von Dumpingtarifkonkurrenz. Dort, wo das Tarifeinheitsgesetz nicht greift, weil die (DGB) Gewerkschaftskonkurrenz nicht durchsetzungsstark ist, kann einer Gewerkschaft die Tariffähigkeit nur bei nachweislichem Missbrauch der ihr in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz garantierten Koalitionsfreiheit aberkannt werden. Zu keinem Zeitpunkt des Tariffähigkeitsverfahrens stand eine nachweislich missbräuchliche Tarifarbeit der DHV im Raum! Indem das BAG die Bedeutung des Tarifeinheitsgesetzes als verfassungsmäßiges Korrektiv gegen Tarifvertragsdumping verkannt hat, hat es in verfassungswidriger Weise ein milderes Mittel als die Aberkennung der DHV-Tariffähigkeit nicht gebührend berücksichtigt!

 

DHV legt Verfassungsbeschwerde gegen falsches BAG Urteil ein

Die Berufsgewerkschaft DHV hat unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2387/21 Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.06.2021 wegen der nicht nachvollziehbaren Aberkennung der Tariffähigkeit eingelegt. Unverständlicherweise meint das BAG, die DHV könne sich wegen einer völlig normalen, an den Wandel in der Arbeitswelt angepassten Satzungsänderung nicht (mehr) auf ihre Tariftradition und ihre Tarifverträge berufen und sei insoweit nicht in der Lage mit der Arbeitgeberseite auf Augenhöhe  zu verhandeln.

Diese Einschätzung ist eine Respektlosigkeit gegenüber all den engagierten DHV Mitgliedern, die sich seit langer Zeit in Tarifkommissionen engagieren und ehrenamtlich dafür gearbeitet haben, dass es vernünftige Tariferträge in den Bereichen gibt, in denen sich die DHV Tarifarbeit macht.

„Die DHV war seit Gründung vor mehr als 125 Jahren Gewerkschaft und ist es immer noch. Wir sind sicher, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch anerkennt.“, betont Henning Röders, Bundesvorvorsitzender der DHV.

„Das BAG hat an die DHV-Tariffähigkeit nicht nur einen vollkommen überzogenen und damit verfassungswidrigen Maßstab angelegt, sondern auch in Bezug auf die das Verfahren führenden DGB-Gewerkschaften mit zweierlei Maß gemessen! Mit einem objektiven, auf transparenten und nachvollziehbaren Kriterien beruhenden Verfahren hat die Entscheidung des BAG nichts zu tun!“, so Röders weiter.

„Gute Gewerkschaftsarbeit gibt es auch außerhalb des DGB, was die DHV in mehr als 125 Jahren bewiesen hat. Gemeinsam mit unseren loyalen Mitgliedern werden wir die Zukunft gestalten und unsere Vorstellungen in die Tarifarbeit einbringen und wieder auf nehmen, wenn das Bundesverfassungsgericht in unserem Sinne entschieden hat“ stellt Röders abschließend fest.

Schulungen zu aktuellen arbeits- betriebsverfassungsrechtlichen Themen

Die DHV und das DHV-Bildungswerk bieten DHV-Mitgliedern und Betriebsräten ein attraktives Online-Schulungsangebot. Zwei Veranstaltungen werden in diesem Jahr noch angeboten:

1.    DHV-Aktuell zum Thema „Corona im Winter 2021 – was gilt es zu beachten?“
War die Corona-Virus-Pandemie zu Herbstbeginn von der Bundestagswahl von den Titelseiten verdrängt worden, so ist sie nun wieder mit voller Wucht zurück. Die Inzidenzwerte steigen in manchen Regionen in neue Höhen, es wird über „Booster-Impfungen“ gesprochen und immer mehr Betriebe versuchen über 2G und 3G Zugangsbeschränkungen der Lage Herr zu werden. Voraussichtlich wird am 24.11.2021 die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ auslaufen. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, unseren DHV-Mitgliedern im Rahmen unseres Informationsangebotes „DHV-Aktuell“ über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten.

Termin: Mittwoch, 24.11.2021 von 18.00 – 19.30 Uhr
Technische Voraussetzungen, für die Teilnahme ist ein Computer mit Internetzugang, sowie Mikrophon und Lautsprecher. Für den Audiozugang kann man sich auch über Telefon einwählen.      

Silke Schönherr-Wagner (Geschäftsführerin DHV-Nord) wird als Referentin mit den zu neuen Entwicklungen vertraut machen. Um die Organisation und Moderation kümmert sich Lukas Menzel (Geschäftsführer DHV-Rheinland-Pfalz/Saar).

Für diese Veranstaltung können sich ausschließlich DHV-Mitglieder anmelden!

Zur Anmeldung senden Sie bitte eine E-Mail an die Adresse saar-rhlp@dhv-bildungswerk.de.

2.    Online-Betriebsräteschulung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz
vor fast fünf Monaten ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten und hat einige bedeutende Veränderungen für die Betriebsratsarbeit mit sich gebracht. Neben den Themen Digitalisierung in der Betriebsratsarbeit und Datenschutz, die durch die Corona-Virus-Pandemie im Vordergrund standen, enthält dieses Gesetz auch einige Änderungen in Bezug auf die Durchführung von Betriebsratswahlen. Nun besteht für die aktuellen Betriebsratsgremien noch die Gelegenheit wichtige Themen, wie die Gestaltung von Mobiler Arbeit und digitale Sitzungen, anzugehen und die Wahl des kommenden Betriebsrats in 2022 richtig vorzubereiten. Nutzen Sie daher die Chance, sich am 08.12.2021 in einer Onlineschulung ausschließlich mit den Änderungen, die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz eingetreten sind, zu befassen.    

Diese Onlineschulung ist an interessierte Betriebsräte unabhängig von einer DHV-Mitgliedschaft gerichtet!

Zum Herunterladen des Anmeldeformulars (Link zum angehängten Dokument)

DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021

Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 bei der DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.

Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!

2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.

Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!

Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.

Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:

–    Dauerhafte Regelung Homeoffice   
–    Handwerkertage (mobiles Arbeiten)   
–    Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt   
–    KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
–    virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung 

An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!