DHV ruft ihre Mitglieder zur Unterstützung von Flutopfern auf

Die sintflutartigen Regenfalle der vergangenen Woche sind in ihrer Dimension eine nationale Katastrophe, die die sogenannten Jahrhunderthochwasser von Oder und Elbe noch weit in den Schatten stellen.

Die Berichterstattungen und Bilder erschüttern, sie machen uns fassungslos und traurig. Die DHV fühlt mit den Menschen, die sich in vielen Fällen nur unter Lebensgefahr aus den Fluten retten konnten, die ihr Hab und Gut verloren haben und nur noch die Sachen haben, die sie zum Zeitpunkt des Unglücks trugen. Die DHV trauert um die Toten und spricht den Menschen ihre Anteilnahme aus, die in den Fluten Angehörige verloren haben oder diese noch vermissen.

Die nationale Katastrophe erfordert ein solidarisches Zusammenstehen und Handeln. Wir fordern unsere Mitglieder auf:

  • Helfen Sie, wo möglich, Ihren von der Flutkatastrophe betroffenen Mitmenschen – durch Sachspenden oder tatkräftige Unterstützung beim Aufräumen!
  • Spenden Sie an eine der seriösen Organisation – jeder Euro hilft!

Interessenvertretung der Arbeitnehmer auch ohne Tariffähigkeit

Viele Betriebs- und Gesamtbetriebsräte in Nordrhein-Westfalen haben nach dem fatalen BAG-Urteil vom 22.06.2021 unverzüglich ihre Solidarität mit der DHV bekundet und Unverständnis über das BAG-Urteil geäußert; vielfach wurde dabei die Rolle eines ehrenamtlichen Richters mit Unverständnis kritisiert, der leitender Verbandsjurist beim Bundesvorstand des DGB ist, kritisiert und mit völligem Unverständnis kommentiert, ob dieser nicht befangen gewesen sein müsse: als Angestellter des DGB, dem Dachverband der drei klagenden Gewerkschaften, sei er nach allgemeinem Verständnis von diesem abhängig, nicht neutral und könne deshalb nicht unparteiisch sein!

Mehrere Betriebsräte beschlossen bereits, weiterhin einen offiziellen DHV-Vertreter als Gast einzuladen. Sie zeigten sich damit solidarisch mit den DHV-Kolleginnen und Kollegen ihres Betriebsrates. Sie widersetzten sich auch den Vorstößen seitens verdi, die den Ausschluss der DHV bzw. ihres Vertreters von den Betriebsratssitzungen forderten. Dies geschah zum Teil mit Drohungen, Einschüchterungsversuchen und skurrilen Rechtsbehauptungen, die aber von den die Betriebsräte betreuenden Anwälten zurückgewiesen wurden.

So wird von einem verdi-angehörenden Betriebsratsvorsitzenden eines großen deutschen Einzelhandelsunternehmens berichtet, der sich verdi-kritisch äußert: „Wenn der verdi-Vertreter so weitermacht, müsse er sich als Betriebsratsvorsitzender selbst über seine eigene Mitgliedschaft bei verdi Gedanken machen, denn es gäbe keinen Krieg mit den DHV-Kolleginnen und -Kollegen im Betriebsrat.

Ein Betriebsrat ist kein Gewerkschaftsgremium, sondern für den Betrieb das Wohl seiner Belegschaft da. So versteht die DHV ihre gewerkschaftliche Aufgabe in den Betrieben. Sie befindet sich damit offensichtlich in Gemeinsamkeit mit vielen Betriebsratsmitgliedern, die verdi angehören und im Gegensatz zu den Verdi-Gewerkschaftsvertretern; Aufgabe der Gewerkschaften im Betrieb ist es nicht, Zwietracht in die Belegschaften zu tragen, sondern den Betriebsräten in ihren Aufgaben zu unterstützen und die Interessen der Belegschaften zu vertreten.

Wir danken den Kolleginnen und Kollegen in den Betriebsräten, vor allem auch denen, die verdi angehören und dem unsolidarischem Verhalten mit Zivilcourage begegnen. Wir kommen gern weiter zu Ihnen, um unsere gewerkschaftliche Aufgabe weiterhin zu erfüllen: Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen!

Harm Marten Wellmann
DHV-Landesgeschäftsführer Nordrhein-Westfalen

Tarifpolitik mit gezinkten Karten

F.A.Z., 25.06.2021, Wirtschaft (Wirtschaft), Seite 17

Der Triumph des DGB über die Gewerkschaft DHV ist arrogant und legt Widersprüche offen.
Von Dietrich Creutzburg

So viel Begeisterung wie in dieser Woche zeigen der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften im Einsatz für Arbeitnehmerrechte und Tarifverträge selten. Oder soll man ihr Verhalten lieber selbstgerecht und verlogen nennen? Auf jeden Fall haben die arrivierten Gewerkschaften jubelnd einen langen Kampf gewonnen, der ihnen fast wichtiger zu sein schien als normale Auseinandersetzungen mit Arbeitgebern: Sie haben es geschafft, einer anderen Gewerkschaft das Abschließen von Tarifverträgen zu verbieten.

Darum geht es: Die Arbeitnehmerorganisation DHV – Die Berufsgewerkschaft, die auf ein 128-jähriges Bestehen zurückblickt, die zum Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) gehört und die als Vertretung für 70 000 Beschäftigte in kaufmännischen und Verwaltungsberufen auftritt, wurde vom Bundesarbeitsgericht für tarifunfähig erklärt. Sie darf für ihre Mitglieder keine Tarifverträge mehr schließen, und alle bestehenden verlieren ihre Gültigkeit – darunter solche mit dem Deutschen Roten Kreuz, mit Unternehmen im Handel und in Banken. Betrieben wurde all das federführend von Verdi und dem Land Berlin, mit Unterstützung des gesamten DGB.

Es wirft sehr grundsätzliche Fragen zu Tarifautonomie und demokratischer Teilhabe auf: Unter welchen Voraussetzungen soll es Arbeitnehmern erlaubt sein, sich gewerkschaftlich zu organisieren und tarifpolitisch zu betätigen? Wer außer den DGB-Gewerkschaften und der Lokführergewerkschaft GDL darf diese Rechte im Alltag wahrnehmen? Und wie stark darf der Staat Arbeitnehmervertretungen diskriminieren?

Das DHV-Urteil stützt sich auf die alte Mächtigkeitsrechtsprechung, die es jenseits der staatlich anerkannten Sozialpartner faktisch nur auf Partikularinteressen fixierten Spartengewerkschaften erlaubt, sich eine Zulassung zur Tarifpolitik zu sichern. Sie vergleicht schlicht, wie viele Beschäftigte in dem durch Satzung und Selbstverständnis einer Gewerkschaft definierten Zuständigkeitsbereich arbeiten und wie viele Mitglieder sie hat. Die DHV kommt über ihr weites Terrain hinweg auf einen durchschnittlichen Organisationsgrad von unter zwei Prozent. Diese Probleme hat die Lokführergewerkschaft GDL natürlich nicht. Sie beschränkt sich auf eine nach Streikmacht optimierte Zuständigkeit – sollen doch andere Berufsgruppen der Bahn sehen, wo sie bleiben. Natürlich kann man fragen, ob das aus der Kaiserzeit stammende DHV-Modell einer berufsständisch und zugleich branchenübergreifend ausgerichteten Gewerkschaft Zukunft hat. Die traditionsreiche Deutsche Angestellten-Gewerkschaft hat dies 2001 für sich verneint und sich Verdi angeschlossen. Aber muss man solchen Gewerkschaften das Abschließen von Tarifverträgen verbieten, auch wenn sie sich in einzelnen Bereichen mit ihrem Organisationsgrad gar nicht verstecken müssen?

In einem Punkt haben die etablierten Kräfte verständliche Sorgen. Diese rechtfertigen jedoch keine Arroganz: Eine mitgliederschwache Konkurrenzgewerkschaft könnte ein Geschäftsmodell daraus machen, sich in fremde Tarifrunden gezielt mit „Rabattangeboten“ an die Arbeitgeber einzumischen – um sie für Tarifverträge zu ködern, die sie allein niemals durchsetzen könnten. Aber rechtfertigt diese Gefahr ein präventives Betätigungsverbot für Gewerkschaften mit einem niedrigen durchschnittlichen Organisationsgrad? Plausibel wäre es, wenn vermeintlich übervorteilte DGB-Gewerkschaften in derlei Streitfällen belegen müssten, dass sie in betroffenen Betrieben wirklich mehr Mitglieder haben als die Konkurrenz.

Wer den Maßstab des Organisationsgrads so überhöht, der sollte ihn zumindest konsequent respektieren. Doch ausgerechnet Verdi führt mit aktiver Hilfe der Politik das Gegenteil vor: Altenpflegeheime und -dienste werden nun per Gesetz an Verdi-Tarifverträge gebunden, die unter Pflegekräften kaum Rückhalt haben; nur eine kleine Minderheit ist in Verdi organisiert. Man stelle sich die Reaktion der DGB-Gewerkschaften vor, falls eine Regierung die Idee hätte, die DHV zu hofieren und ihren Tarifverträgen Gesetzesrang zu geben, statt sie zu bekämpfen.

Man muss das Schicksal der DHV nicht allzu sehr bedauern, um in der Gesamtschau ein düsteres Bild zu sehen: arrogante Machtstrukturen, in denen Spielregeln nach Tagesinteresse gebogen werden; eine Schwächung von Tarifautonomie und gesellschaftlicher Selbstorganisation; ein Anreizsystem, das kompromisslose Partikularinteressen fördert – und all das vorgeblich im Dienste von Solidarität und Zusammenhalt.

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BAG schwächt den gewerkschaftlichen Pluralismus der Bundesrepublik und entwertet das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit – DHV legt Verfassungsbeschwerde ein und geht erforderlichenfalls vor den EuGH!

Nach mehr als 125 Jahren ihres Bestehens ist der Berufsgewerkschaft DHV die Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) aberkannt worden. Der Rechtsstreit ging seit Dezember 2013 durch alle arbeitsgerichtlichen Instanzen und wurde sogar im Jahr 2018 vom BAG an das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg zurückverwiesen. Mit der unverständlichen, aus Sicht der DHV verfassungsrechtlich nicht nachvollziehbaren Entscheidung sind die Antragsteller dieses Verfahrens – Verdi, IG Metall, NGG und die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen –  damit vorerst mit ihrem Versuch durchgedrungen, eine unliebsame inhaltlich und auf der christlichen Soziallehre basierende gewerkschaftliche Konkurrenz aus der Tarifarbeit in der Bundesrepublik zu verbannen.

In diesem Verfahren ging es ausschließlich um die Frage, ob die DHV den Erfordernissen der BAG-Mächtigkeitsrechtsprechung der 1960er-Jahre genügt – die Arbeitswelt hat sich aber seitdem fundamental gewandelt! Die erfolgreiche, von zahlreichen Mitgliedern gestaltete Gewerkschaftsarbeit, die die DHV umfangreich vorgetragen und auch von den Antragstellern zu keinem Zeitpunkt bestritten wurde, spielte überhaupt keine Rolle – ebenso wie die Tatsache, dass die DGB-Gewerkschaften heute in vielen Bereichen kaum mehr als 10 % Organisationsgrad haben und damit auch kaum mehr mächtig sind! Allein die Gewerkschaften verdi und NGG haben seit den 2000er-Jahren über 20 % ihrer Mitglieder verloren!

„Wir sind traurig und empört über diesen Schlag in das Gesicht von über 70.000 Mitgliedern DHV-Mitgliedern, die sich in den Betrieben, als Betriebs-/Personal-/Aufsichtsräte, in Tarifkommissionen und übergeordneten sozialen Ehrenämtern täglich für das Wohl von Beschäftigten einsetzen!“ so der Bundesvorsitzende der DHV Henning Röders in einem ersten Kommentar zu der Entscheidung.

„DHV legt Verfassungsbeschwerde ein und geht erforderlichenfalls vor den EuGH!“ Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts beraubt nicht nur der Organisation DHV ihre Tariffähigkeit, womit in nicht gerechtfertigter Weise in ihr nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz verliehenes Grundrecht auf Betätigung als Arbeitnehmerkoalition eingegriffen wird. Auch die über 70.000 DHV-Mitglieder, die sich in vielfältiger Weise für ihre Gewerkschaft DHV engagieren, sind in nicht gerechtfertigter Weise in ihrem Grundrecht auf Betätigung in ihrer Gewerkschaft DHV eingeschränkt!

Ein Mitglied der DHV wird nach Veröffentlichung der Entscheidung mit den Worten zitiert: „Nun sind wir einen großen Schritt weiter auf dem Weg hin zu einem neuen FDGB (ehemals DDR-Gewerkschaftsbund) in Deutschland!“

Auch als nicht tariffähige Gewerkschaft wird die DHV für die Rechte ihrer Mitglieder kämpfen und ihren Beitrag zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in Deutschland leisten. Dafür stehen wir in der Tradition als eine der ältesten Gewerkschaften in Deutschland!

Tarifkonflikt: Vion Crailsheim – Einigung erkämpft

Unsere Hartnäckigkeit und unsere Warnstreikaktionen haben Wirkung gezeigt.

Der Tarifkonflikt wurde in der gestrigen Verhandlungsrunde beigelegt und eine Einigung wurde erzielt. Der Einigung in der gestrigen Runde waren 3 ergebnislose Verhandlungstage und zwei massive Warnstreiks vorangegangen.

Geeinigt wurde sich auf eine pauschale Entgelterhöhung der tariflichen Entgelte für die vor dem 31.12.2020 in Crailsheim beschäftigten Kolleginnen und Kollegen in Höhe von 70,00 sowie eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 200,00.

Diese pauschale Entgelterhöhung bedeutet insbesondere für die unteren Entgeltgruppen einen deutlichen Zuwachs, so beträgt die Steigerung in der EG 2 beispielsweise 3,7% und in der EG 6 2,7%

Für die Auszubildenden wurde sich auf eine pauschale Erhöhung von 35,00 und eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 100,00 geeinigt.

Die Auszahlung der Einmalzahlung soll noch in Juni erfolgen, die Entgeltsteigerung wird ab dem 01.07.2021 wirksam.

Die Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2022.

Für die Integration der Kolleginnen und Kollegen aus dem Werkvertrag wurde sich auf den Abschluss eines Überleitungstarifvertrages geeinigt.

Danke an die Kolleginnen und Kollegen, die sich an beiden Streikaktionen so zahlreich beteiligt haben und damit diesem Abschluss den Weg bereitet haben. Mit diesem Abschluss müssen wir uns nicht verstecken. Danke auch an die Kollegen Herrmann, Kugler, Herr, Offenhäußer und Lorenz die sich wieder in der Verhandlungskommission engagiert haben.

NETTO-GBR-Sitzung: Weiter digital

Die Sitzung des Gesamtbetriebsrates von NETTO fand am 09.06.2021 erneut als Videokonferenz statt. Dabei wurde der Wunsch der Kollegen deutlich, sobald wie möglich wieder Treffen in Präsenz durchzuführen. Trotz aller Vorteile einer digitalen Veranstaltung bleibt der persönliche Kontakt, gerade bei schwierigen Themen mit der Geschäftsführung, unersetzbar.
Durch den Rückgang der Infektionszahlen hat sich auch bei Netto die Corona-Situation etwas entspannt. Dennoch bleibt es eine außerordentliche Leistung der Mitarbeiter, unter diesen Bedingungen 2020 im Handel wirtschaftlich erfolgreich gewesen zu sein.
DHV-Geschäftsführer Alexander Henf sprach über das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz, bewertete die Änderungen aus DHV-Sicht und gab Hilfestellung zum Umgang mit den neuen Regelungen, u.a. zur Abhaltung einer digitalen Betriebsratssitzung.

Digitale Betriebskonferenz bei Metro

Punkt 10 Uhr am 10.06.2021 startete die erste digitale Betriebsrätekonferenz der Metro. Nach ein paar Anfangsschwierigkeiten funktionierte die Veranstaltung reibungslos. Sollte die Geschäftsführung im Glauben gewesen sein, dass es aufgrund des Formates eine ruhige Veranstaltung werden würde, so wurde sie im Chat eines Besseren belehrt. Wie auch in Präsenzsitzungen meldeten sich die Kolleginnen und Kollegen kritisch zu Wort und hinterfragten unter anderem die Strategie und einzelne Entscheidungen der Geschäftsführung.
Stellvertretend für den Betreuer des GBR, DHV-Geschäftsführer von NRW Harm Wellmann, nahm der hessische DHV-Geschäftsführer Alexander Henf an Betriebsrätekonferenz teil. Er machte auf das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz aufmerksam. Neben der Vorstellung der vielen Änderungen bewertete Herr Henf die Änderungen aus DHV-Sicht und ordnete sie in das Alltagsgeschäft der Betriebsräte ein.
Auch wenn Einigkeit bestand, dass Präsenztreffen weiter unverzichtbar sind, wurde die digitale Durchführung als Alternative begrüßt.

Foto Protestaktion Median Klinik Bad Kösen 01.06.2021 1

Protestkundgebung bei den Median Kliniken

Seit Monaten schwelt bei den Median Kliniken ein Tarifkonflikt zwischen DHV und der Geschäftsleitung. Diese hatte die Verhandlungen mit der DHV abgebrochen und versucht stattdessen, unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen in Betriebsvereinbarungen Arbeitsbedingungen zu regeln.

Dieses durchsichtige Spiel der Geschäftsleitung, die bei den Mediankliniken etablierte und mitgliederstärkste Gewerkschaft DHV loszuwerden und nach Gutsherrenart (was kümmert uns das Gesetz?) die Kliniken zu führen, lassen sich die Beschäftigten nicht bieten!

Dass die Corona-Pandemie gewerkschaftliche Aktionen nicht lahmlegen kann, zeigten die DHV-Mitglieder in den MEDIAN Rehakliniken Bad Kösen bereits im November des letzten Jahres. Mit einer lautstarken Protestaktion unterstützen sie den DHV-Forderungskatalog:

  • Manteltarifverbesserungen und nicht nur verschlechterte Bedingungen! Das bedeutet vor allem die sofortige Wiederaufnahme der Entgelt- und Manteltarifverhandlungen.
  • Ein faires tarifliches Entlohnungssystem und keine verbotenen Betriebsvereinbarungen!
  • Eine Corona Prämie für die Kolleginnen und Kollegen der Rehakliniken
  • Ein angemessener Gesundheitsbonus
  • Die Erholungsbeihilfe muss unbedingt Bestandteil des Manteltarifvertrages bleiben.
  • Nicht zuletzt muss eine feste Sonderzahlung in Form einer Weihnachtsgratifikation und Urlaubsgeld mit umgesetzt und festgeschrieben werden

Dieser Forderungskatalog hat auch in 2021 weiter Bestand. Die Rehakliniken sind nun wieder auf volle Arbeitskapazität hochgefahren. Die täglichen Herausforderungen in der Arbeit der Beschäftigten sind nach wie vor sehr groß. Wo bleibt bei all den gemeisterten harten arbeitsreichen und durch Kurzarbeit geprägten Zeiten die längst überfällige Wertschätzung der Belegschaft? Das Handeln der Geschäftsleitung gibt keine befriedigende Antwort auf diese drängende Frage.

Deshalb rief die DHV für den 01.06.2021 zu einer erneuten Protestaktion auf. Die wegen der Corona-Auflagen maximal zulässige Teilnehmergrenze wurde erreicht. Das zeigt die weiter bestehende breite Unterstützung der Beschäftigten für die DHV!

Der Geschäftsführer des Landesverbandes Mitteldeutschland, Sebastian Gräfe, brachte auf der Protestkundgebung die Stimmung der Beschäftigten treffend auf den Punkt: „Die Verweigerungshaltung des Arbeitgebers ist ein Schlag ins Gesicht der Beschäftigten der Median Kliniken. Sehr geehrte Damen und Herren der Ge-schäftsleitung, so geht das nicht weiter! Jetzt müssen wir die Geschäftsleitung zum Verhandeln an den Tisch bringen! Wir halten an den Forderungen der Belegschaft fest und werden Euch in den Verhandlungen vertreten! Denn eines ist sicher: Wenn wir 2021 nicht handeln, werden wir sehr viel verlieren. Nur wenn alle gemeinsam für unsere Forderung kämpfen, können wir unser Ziel erreichen!“

Unterstützung erfuhr die DHV-Protestaktion durch die SPD-Kandidatin für die Landtagswahl Sachsen-Anhalt, Manuela Hartung. Diese versprach ihre Unterstützung der Beschäftigten in ihrem Kampf um einen fairen Tarifabschluss und gegen die unlautere Vorgehensweise der Geschäftsleitung.

Foto Protestaktion Median Klinik Bad Kösen 01.06.2021 1

AWO-Rügen: Erfolgreicher Tarifabschluss für 2022

Am 27. Mai 2021 trafen sich die Vertreter der Arbeitgeberseite, der Tarifkommission sowie der im Unternehmen vertretenden Gewerkschaft DHV-Die Berufsgewerkschaft zu den aktuellen Tarifverhandlungen.

Wie schon in den vergangenen Jahren, fanden auch die aktuellen Tarifverhandlungen in einer sehr entspannten und angenehmen Atmosphäre statt. Dafür möchten wir uns als Gewerkschaft bei allen Beteiligten rechtherzlich bedanken!

Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für das Jahr 2022:

  •  Erhöhung aller Entgeltstufen ab 01.01.2022 um 5,4%
  •  Anerkennung der Betriebszugehörigkeit in Stufen, monatliche Vergütung!
    ab 2. Jahr     60,00 €
    ab 4. Jahr   110,00 €
    ab 7. Jahr   170,00 €
    ab 12. Jahr 240,00 €
    ab 16. Jahr 310,00 €
    ab 21. Jahr 380,00 €
    ab 25. Jahr 450,00 €

Mit diesem Tarifabschluss haben wir gemeinsam ein gutes Ergebnis erreicht!