Exklusiver verdi-Mitgliederbonus bei Galeria Karstadt Kaufhof: Ein Schelm wer Böses dabei denkt!

Bei Galeria Karstadt Kaufhof brennt die Hütte: 62 Filialen schließen dazu noch 20 von Karstadt Sport und mehrere Tausend Arbeitnehmer verlieren Ihre Arbeitsstelle.

Dagegen erhalten Beschäftigte, die Mitglied von verdi sind, in diesem Jahr einen Warengutschein in Höhe von 270 €. Nächstes Jahr sollen es laut auf mehreren Betriebsversammlungen geäußerten Quellen sogar 500 € sein. Diesen exklusiven Mitgliederbonus haben die verdi-Mitglieder ihrer Gewerkschaft zu verdanken, die zugleich mit einem Sozialtarifvertrag im Dezember 2019 Einschnitte beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld für alle ehemaligen Kaufhof-Beschäftigten vereinbart hatte. Man kann es auch mit dem von verdi oft kritisierten Verhalten von Konzernen halten: Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert!

Nun hat sich seit Dezember 2019 die Lage mit der Insolvenz des Unternehmens und der geplanten massenhaften Schließung der Standorte nochmals verschlechtert. Was aber bleibt ist der exklusive verdi-Bonus und die damit exklusive Mitgliederwerbemöglichkeit dieser Gewerkschaft.

Wir, als DHV halten ein solches Handeln in Zeiten der Insolvenz und des Stellenabbaus für moralisch höchst zweifelhaft und fragwürdig! Anscheinend endet die Solidarität der Genossen beim eigenen Geldbeutel. Man könnte fragen, ob hier noch alle Tassen im Schrank sind und ob dort irgendwo noch das Licht brennt?  Wo bitte ist die hier so viel gerühmte und oft zitierte Solidarität?   

Wir hoffen, dass alle verdi-Kollegen/innen, die solch einen Gutschein erhalten, diesen mit den von zukünftiger Arbeitslosigkeit betroffenen Kolleginnen und Kollegen teilen oder ein Abschiedsgeschenk kaufen, so solidarisch sollte man doch sein. Falls es nicht der Fall sein sollte, ist die von verdi so oft genannte Solidarität nicht einen Pfifferling wert und eine leere Hülle, die gebetsmühlenartig von dieser Gewerkschaft genutzt wird. Es wirkt eher wie eine Dividenden Ausschüttung an Aktionäre als durch den harten Arbeitskampf erreichte Ziele.

Bei dem Exklusiv-Warengutschein scheint es sich um eine blanke Gewerkschaftswerbemaßnahme zu handeln die vom Arbeitgeber finanziert wird. Für solch eine Exklusiv-Werbemaßnahme in Zeiten, wo die Hütte brennt und ein Unternehmen in die Insolvenz geschlittert ist, stehen wir nicht! Wenn, dann sollen alle Beschäftigten von Galeria Karstadt Kaufhof „mitfeiern“ dürfen. Wir fordern daher aus Solidarität einen Gutschein in Höhe von 770 € für alle Mitarbeiter/innen, ob Gewerkschafter oder nicht!

DRK Westerland: Tarifabschluss nach zähen Verhandlungen: 1,75% rückwirkend zum 01.01.2020 und 2 freie Tage in 2020!

Nach langwierigen Verhandlungen konnten sich DHV und DRK Westerland auf folgenden Tarifabschluss einigen:

  • Gehaltserhöhung: 1,75 % rückwirkend zum 01.01.2020
    Die Auszahlung der Gehaltserhöhung wird mit dem Junigehalt wirksam. Ebenfalls mit dem Junigehalt werden die Gehaltserhöhungsbeträge von Januar bis Mai ausgezahlt.
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 50 € rückwirkend ab Januar 2020
    Für die Zahlung der Ausbildungsvergütungen gilt die gleiche Regelung wie für die Gehaltszahlung.
  • Gewährung von 2 freien Tagen für 2020  
  • Zahlung einer Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 €

Hart gerungen wurde um die Gehaltserhöhung und um die Gewährung von zusätzlichen freien Tagen. Die Arbeitgeberseite hatte die Gehaltserhöhung von 1,75 % als rote Linie für eine Zustimmung markiert. Die Gewährung von zwei freien Tagen war Bedingung der DHV-Tarifkommission für die Zustimmung zur Gehaltserhöhung in der von der Arbeitgeberseite zuletzt angebotenen Höhe.

Letztlich hat die DHV-Tarifkommission auch anerkannt, dass die in 2019 erfolgte Gehaltserhöhung von über 6 % deutlich über dem Durchschnitt der im vergangenen Jahr vereinbarten Erhöhungen der Gehälter lag.

Die Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 220 € rundet das Gesamtpaket ab. Auch hier konnte die DHV-Tarifkommission die Arbeitgeberseite zu einem deutlichen Zugeständnis bewegen. Denn ihr ursprüngliches Angebot lag nur bei 150 €.

Nach den Verhandlungen ist vor den Verhandlungen!

Die Arbeitgeberseite hatte bereits zum Auftakt der Verhandlungen angekündigt, den Tarifvertrag kündigen zu wollen. In der Verhandlung im Februar machte sie deutlich, dass sie Anpassungsbedarf beim Haustarifvertrag im Vergleich zum TVÖD sieht. Wir signalisierten Verhandlungsbereitschaft.

Mittlerweile hat das DRK Westerland ihren Ankündigungen Taten folgen lassen und den Tarifvertrag zum 31.12.2020 gekündigt. Wir haben die Arbeitgeberseite zu Verhandlungen ab Herbst aufgefordert.

Tarifverhandlungen 2020 KKH: DHV fordert 5% Gehaltserhöhung und Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages

Die DHV hat fristgemäß den Gehaltstarifvertrag zum 30.06.2020 gekündigt. Am 29.06.2020 werden DHV und KKH den Auftakt der Verhandlungen in Form einer Videokonferenz führen.

Die DHV geht mit folgenden Forderungen in die Tarifverhandlungen:

1.    Gehaltstarifvertrag:

Die Beschäftigten haben die letzten Monate infolge der Corona-Pandemie unter erschwerten Bedingungen gearbeitet und mit ihrer engagierten Arbeit dafür gesorgt, dass die Kasse ihren Aufgaben im Interesse der Versicherten vollumfänglich gerecht wird. Dieser große Einsatz in Corona-Zeiten muss angemessen gewürdigt werden!
Die finanzielle Situation stellt sich derzeit durchaus positiv dar. Die DHV-Tarifkommission sieht daher Handlungsspielraum für eine angemessene Gehaltserhöhung. Auch müssen die Gehälter der KKH-Beschäftigten Schritt halten mit der allgemeinen Entwicklung der Gehälter in 2020 und 2021.
Wir fordern daher:

  • Gehaltserhöhung: 5,0 %
  • Gewährung einer Corona-Pandemiebedingten Einmalzahlung von 500,00 €
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages: 12 Monate

2.    Abschluss eines Tarifvertrages zur Digitalisierung – Anspruch auf Homeroffice

Die Corona-Pandemie hat eine Verlagerung von Arbeit ins Homeoffice bewirkt. Die Entwicklungen der letzten Monate zeigen, dass Homeoffice für eine große Anzahl von Beschäftigten möglich ist, wenn der Wille dazu und die technischen Möglichkeiten vorhanden sind.
Das Thema Homeoffice ist ein wichtiges Anliegen vieler Beschäftigter der KKH – vor allem vor dem Hintergrund der jüngsten Umstrukturierungen und des Wunsches vieler Kolleginnen/en nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice ist ein wesentlicher, aber nicht der einzige Aspekt einer Ant-wort auf die Veränderungen der Arbeitswelt, die durch die Corona-Pandemie noch erheblich verstärkt werden. Es bedarf aus Sicht der DHV-Tarifkommission der Vereinbarung eines eigenständigen Tarifvertrages zur Digitalisierung.
Wir fordern daher den Abschluss eines Digitalisierungstarifvertrages mit folgenden Inhalten:

  • Vereinbarung eines Anspruchs auf Homeoffice, der Umfang soll auf betrieblicher Ebene geregelt werden.
  • Vereinbarung von verbindlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit von zu Hause aus, insbesondere:
    Regelung der Zeiten der Erreichbarkeit im Homeoffice
    Regelung der Verpflichtung der Arbeitgeberin, die für das Homeoffice notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen.

MEDIAN Kliniken – Bad Kösen, Bad Salzdetfurth

Am 18.06.2020 fand eine Telefonkonferenz der Tarifkommission der DHV- Die Berufsgewerkschaft e.V. und dem Arbeitgeber, der MEDIAN Unternehmensgruppe statt. Aufgrund der Corona-Pandemie und des Hygienekonzeptes der MEDIAN Unternehmensgruppe waren keine Präsenztermine möglich. Bei der Telefonkonferenz wurde das weitere Vorgehen abgestimmt.

Anfang Juli wird die Lockerung der Hygienemaßnahmen der MEDIAN Unternehmensgruppe erwartet. Erst dann sind wieder Präsenstermine und damit auch die lange erwarteten Tarifverhandlungen möglich. Wir werden Anfang Juli Terminvorschläge erhalten und dann zügig in die Verhandlungen einsteigen.

Herr Seebauer stellte klar, dass die Bereitschaft eines Abschlusses eines Entgeltrahmen-, Entgelt- und Manteltarifvertrages auf Seiten des Arbeitgebers besteht. Die MEDIAN Unternehmensgruppe fühlt sich weiter an die Verhandlungsverpflichtung gebunden.

Wir halten an den Forderungen der Belegschaft fest und werden Euch in den Verhandlungen vertreten!

Bitte sorgt für eine breite Unterstützung! Nur wenn alle gemeinsam für unsere Forderung kämpfen, können wir unser Ziel erreichen!

                                                                 Jetzt oder nie!

Galeria Karstadt Kaufhof: Tausende Arbeitsplätze in Gefahr! – DHV erklärt sich solidarisch mit den betroffenen Beschäftigten

Die Lage der Galeria Karstadt Kaufhof ist weiter ungewiss. Arbeitgeber und Sanierungsberater halten an Filialschließungen und Personalabbau fest: Es droht die Schließung von einem Drittel der Filialen und der Abbau tausender Arbeitsplätze!

Der Abbau von Arbeitsplätzen in dieser Größenordnung bedeutet für tausende von Menschen und ihrer Familien tiefe Einschnitte beruflicher und finanzieller Art! Dabei handelt es sich um eine weitere Zumutung innerhalb kürzester Zeit. Denn bereits im Zuge der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof hatte ein umfangreicher Stellenabbau stattgefunden, und die Beschäftigten mussten damals infolge des Abschlusses eines Reformtarifvertrages Einschnitte in Gehalts- und Arbeitsbedingungen hinnehmen.

In Zeiten der Corona-Krise werden die vom Arbeitsplatzabbau betroffenen Beschäftigten nur schwer einen anderen adäquaten Arbeitsplatz finden. Ihnen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV! Der Vorstandsvorsitzende, der sich krankheitsbedingt seit März 2020 nicht mehr in der Zentrale hatte blicken lassen, und der nicht von Einschnitten infolge des Reformtarifvertrages betroffen war, darf dagegen mit einer millionenschweren Abfindung nach Hause gehen: Tausenden Menschen drohen Arbeitslosigkeit und Hartz IV, und der Vorsitzende, der Verantwortung für die schwierige Unternehmenslage schon vor Corona trägt, wird mit einer millionenschweren Abfindung aus seiner Verantwortung entlassen – eine solch krasse Ungleichbehandlung ist ein Unding!

Die Beschäftigten protestieren zu Recht gegen den Arbeitsplatzabbau. Wir als DHV erklären uns solidarisch mit den Beschäftigten und unterstützen sie bei ihrem Kampf um den Erhalt der Arbeitsplätze! Wir fordern den zurückgetretenen Vorstandsvorsitzenden Stephan Fanderl auf, seinen Teil der Verantwortung für die schon vor der Corona-Krise bestehende Schieflage des Unternehmens zu übernehmen und auf eine millionenschwere Abfindung zu verzichten!

Amtsgericht Essen bestellt DHV-Vertreter als Aufsichtsrat von Galeria Karstadt Kaufhof

Das Amtsgericht Essen hat als zuständiges Registergericht den DHV-Vertreter Olaf Kall als Mitglied des Aufsichtsrates der Galeria Karstadt Kaufhof bestellt. Es hat damit einem Antrag der Berufsgewerkschaft DHV stattgegeben.

Das Amtsgericht Essen hat in seinem Beschluss den Wahlerfolg der DHV bei der Galeria Kaufhof GmbH im Jahr 2017 als maßgeblichen Grund für die Bestellung des DHV-Vertreters anerkannt. Damals hatten in einer Urwahl 56,7 % der Beschäftigten für die DHV-Liste gestimmt. Die gerichtliche Entscheidung habe sich am hypothetischen Willen der Arbeitnehmerschaft zu orientieren, so dass der DHV ein Sitz im Aufsichtsrat des aus der Fusion von Karstadt und Galeria Kaufhof neu geschaffenen Unternehmens zuzugestehen sei.

Die DHV begrüßt die gerichtliche Bestellung durch das Amtsgericht Essen als den einzig richtigen Beschluss zur Berücksichtigung des Aufsichtsratswahlergebnisses der Galeria Kaufhof GmbH aus dem Jahr 2017. Die DHV wird über ihr Aufsichtsratsmitglied kritisch und konstruktiv die für die Zukunft des Unternehmens entscheidenden Weichenstellungen in den nächsten Wochen und Monaten begleiten.

Corona Prämie bei der Kunzler GmbH

Gute Leistung unter besonderer Belastung verdient einen Ausgleich!

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kunzler Fleischwaren GmbH und Co. KG haben auch während der Corona-Virus-Pandemie in Ihrem Arbeitseifer und Ihrer Leistungsbereitschaft nicht nachgelassen.

Angesichts des zusätzlichen Arbeitsaufwandes durch Hygiene- und Sicherheits-maßnahmen war es nicht selbstverständlich, dass der Produktionsablauf so schnell an die neuen Bedingungen angepasst werden konnte. Daher war es nur folgerichtig, dass die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in den  Betrieben der Kunzler Fleischwaren GmbH in den Genuss der Ausschüttung einer Corona-Sonderzahlung gekommen sind.

Bereits Ende April fanden die Betriebsparteien zusammen, um sich dieses Themas an-zunehmen. Der ausschließlich aus DHV-Mitgliedern bestehende Betriebsrat unter der Leitung von Coralie Schwarz, wurde in diesen Gesprächen durch DHV Landesgeschäftsführer Lukas Menzel beraten. Der vertrauens- und respektvolle Umgang von Arbeitnehmervertretern und Geschäftsführung, der hier schon seit Jahren Gang und Gäbe ist, zeigte sich hier erneut und führte zu einer raschen, als auch soliden Übereinkunft.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten einen Bonus von 20,0% Ihres Brutto-Monatsgehalts. Bei diesem einmaligen Lohnplus muss es im Jahr 2020 aber nicht bleiben. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter haben vereinbart, neben ihren turnusgemäßen Tarifverhandlungen, auch über die Auszahlung einer zweiten Corona-Sonderzahlung, die Ende des Jahres ausgeschüttet werden könnte, zu verhandeln.

In diesem Abschluss zeigen sich erneut die positiven Ergebnisse, die aufgrund einer langjährigen vertrauensvollen Partnerschaft erreicht werden können. Die DHV steht Ihren Mitgliedern in schweren Zeiten treu zur Seite und ist auch in außergewöhnlichen Zeiten bereit, nach den besten möglichen Lösungen zu suchen.

Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik: Übernahme der Auszubildenen 2020 unter Corona – Jetzt!

Wir, die Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik der DHV, fordern alle Arbeitgeber im Handel dazu auf, Ihre Auszubildenen nach bestandener Prüfung, gerade unter den Bedingungen der Corona-Pandemie, zu übernehmen.

Bieten Sie Sicherheit in unsicheren Zeiten! Denn gerade in unsicheren Zeiten sollten Sie auf Ihre Zukunft bauen und die Auszubildenen werden es sicherlich mit Loyalität, Vertrauen und Arbeitseifer Ihrem Unternehmen zurückgeben!

Wir fordern alle DHV-Mitglieder und Betriebsräte dazu auf, sich für die Übernahme der Auszubildenden stark zu machen. Wir weisen alle Mitglieder in den Jugend- und Auszubildendenvertretungen darauf hin, dass Sie unbefristet übernommen werden sollten.

Wir wünschen allen Auszubildenden, die dieses Jahr Ihren Abschluss machen, viel Glück und Erfolg bei den Prüfungen.“

Stellungnahme des DHV-Hauptvorstands zur Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg im Tariffähigkeitsverfahren

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,                                

das Landesarbeitsgericht hat uns die Tariffähigkeit aberkannt, weil unser Organisationsgrad an Beschäftigten im Verhältnis zur Zahl der insgesamt in den von unserem Tarifzuständigkeitsbereich erfassten Branchen zu niedrig ist!

Diese Entscheidung ist überraschend und unverständlich. Sie ist auch ungerecht, da sie die Arbeit von uns allen über die vielen Jahre und Jahrzehnte nicht würdigt. Das ist enttäuschend, aber die DHV ist damit aber noch lange nicht aus dem Rennen. Wir kämpfen weiter bis zum BAG, erforderlichenfalls auch bis zum EUGH, weil wir von unserer guten Gewerkschaftsarbeit überzeugt sind und uns unsere Mitglieder unterstützen und hinter uns stehen. Das Geheimnis von Erfolg ist, niemals aufzugeben!

Wir sind eine Gewerkschaft mit langer Tradition. 1893 gegründet sind wir heute eine etablierte und anerkannte Tarifpartnerin, die seit den 50er Jahren bis heute Tarifverträge in unseren Kernbereichen Handel, Banken, Versicherungen sowie im Gesundheitswesen verhandelt und notfalls auch erstreikt.

Die Arbeitswelt hat sich gewandelt, aber auch das Interesse der Menschen, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Während in den 60er Jahren noch rund 35 Prozent aller Beschäftigten Gewerkschaftsmitglieder waren, sind es heute nur noch knapp 15 Prozent. Dabei werden Organisationsgrade über 10 Prozent allenfalls in der Industrie und im Öffentlichen Dienst erreicht. Bei Organisationen wie der verdi bewegt sich die Spannbreite beispielsweise von gerade mal 10 Prozent im Handel bis zu vielleicht 4 Prozent in der Altenpflege (Bsirske: “Der Organisationgrad der verdi ist in der Altenpflege unterirdisch“) Der Organisationgrad sagt daher nichts (mehr) über die Tariffähigkeit, also die Fähigkeit, Tarifverträge zu verhandeln aus, wenn die große Masse gewerkschaftlich überhaupt nicht organisiert ist. Wenn verdi auch nur ansatzweise den von sich selbst behaupteten Organisationsgrad von 8 Prozent im Handel hätte, wo klemmt es dann bei Amazon? Wieso ist denn im Handel seit mehr als 20 Jahren kein neuer Manteltarifvertrag mehr verhandelt worden, sondern nur Lohnsteigerungen und die nur mit Ach und Krach?

Fest steht: Die Rechtsprechung zur Feststellung des Gewerkschaftsstatus ist veraltet und braucht dringend einer Neujustierung. Nicht der Organisationsgrad muss entscheidend sein, sondern die Qualität der Tarifarbeit und die Wahrung der Tarifautonomie. Wir haben die Tarifautonomie nie missbraucht. Noch nicht einmal die Antragsteller haben sich getraut, uns einen Missbrauch zu unterstellen. Wie sollten sie auch? Es gibt schließlich keinen.

Verdi, IGM und Co. leisten sich teure Gerichtsverfahren, um sich Konkurrenzgewerkschaften, wie unserer DHV, bequem zu entledigen. Die Flugblätter, mit denen sie jetzt ihren Sieg in aller Polemik ausschlachten, zeigen, dass sie nicht in der Lage sind, sich mit Sachargumenten auseinanderzusetzen. Sie versuchen, ihre Schwäche zu kaschieren, nämlich dass ihnen seit Jahren die Mitglieder wegrennen. So haben sich allein von verdi seit den 1990er Jahren über eine Million Mitglieder enttäuscht abgewandt. Seither versucht verdi den Verlust krampfhaft auszugleichen, was bislang gescheitert ist.

Das gerichtliche Feststellungsverfahren ist nun der hilflose Versuch, Mitglieder von der DHV abzuziehen.  Sie übersehen aber, dass unsere Mitglieder aus Überzeugung bei uns sind.

In einer freien und pluralistischen Gesellschaft kann es nicht nur eine einzige gewerkschaftliche Richtung geben. Pluralität muss es in einer freien Gesellschaft auch für Gewerkschaften geben. Dafür werden wir kämpfen!

Henning Röders                                   Anne Kiesow

DHV-Bundesvorsitzender                      stv. DHV-Bundesvorsitzende

Fragen und Antworten Entscheidung des LAG Hamburg

1)    Hat die nicht rechtskräftige Entscheidung des Landesarbeitsgerichts
       Hamburg Auswirkungen auf die Arbeit der der DHV?

Ganz eindeutig: Nein! Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat die Rechtsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen. Dieses Rechtsmittel wird die DHV nutzen und Rechtsbeschwerde einlegen. Mit einer Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht und einer rechtskräftigen Entscheidung ist erst im Laufe des Jahres 2021 zu rechnen.
Die DHV ist damit weiterhin tariffähig. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Die Tarifarbeit geht wie bisher weiter: Die DHV kann Tarifverhandlungen führen und rechtswirksam Tarifverträge abschließen. Auch besondere tarifliche  Leistungen, wie z.B. freie Tage oder Einmalzahlungen für DHV-Mitglieder, können weiter vereinbart werden.
  • Die DHV kann weiterhin zu Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen.
  • Die DHV kann eine Gewerkschaftsliste bei Aufsichtsratswahlen einreichen.
  • Für die Einreichung einer DHV-Liste bei Betriebs-/Personalratswahlen bedarf es weiterhin nur der Unterschrift von zwei Beauftragten – es müssen keine      Unterstützerunterschriften zur Erreichung eines Quorums gesammelt werden.
  • Die DHV ist weiterhin zu Betriebs-/Personalversammlungen sowie zu Betriebsräteversammlungen einzuladen, wenn sie im Betrieb vertreten ist.
  • Die DHV hat weiterhin ein ungehindertes Zutrittsrecht in die Betriebe/Dienststellen, in denen sie vertreten ist.

2)    Warum ist die DHV der Ansicht, dass die Entscheidung des
       Landesarbeitsgerichts Hamburg falsch ist?

Neben den im Vorwort des DHV-Bundesvorsitzenden geschilderten falschen Entscheidungsgründe des Landesarbeitsgerichts zum Organisationsgrad und zu der Nichtberücksichtigung der langjährigen Tarifarbeit stellt die Entscheidung aus Sicht der DHV vor allem einen gravierenden Verstoß gegen die in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes geschützte Tarifautonomie dar.
Dieses Grundrecht gibt allen Arbeitnehmer/innen das Recht, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Das Grundgesetz kennt kein Organisationsquorum. Es bestimmt auch kein Größenverhältnis zwischen Gewerkschaften für das Bestehen einer Tariffähigkeit. Es gebietet auch nicht, dass die Gewerkschaften gleich groß sein müssen. Auch kleinere Gewerkschaften genießen damit den Schutz des Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz. Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV durch das Landesarbeitsgericht Hamburg ist ein Eingriff in dieses Grundrecht.
Jeder Eingriff in ein Grundrecht bedarf einer besonderen Rechtfertigung. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Hamburg beruht auf der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus den 1960er-Jahren: Eine Gewerkschaft müsse eine Durchsetzungsfähigkeit haben, um tariffähig zu sein; das wird von jedem Gericht in jedem Verfahren aufs Neue geprüft. Bestätigt nicht die erfolgreiche Tarifarbeit die Durchsetzungsfähigkeit einer Gewerkschaft?
Diese Rechtsprechung ist aus Sicht der DHV überholt, weil sich die Arbeits- und Tarifwelt seit den 1960er-Jahren fundamental gewandelt hat. So hat der gesamtgewerkschaftliche Organisationsgrad erheblich abgenommenen – dieser beträgt heute nur noch 15 % der Beschäftigten. Dazu kommt eine zunehmende Zahl von Haus- und regionalen Tarifverträgen, auch innerhalb einer Branche. Da kann der Organisationsgrad eines gesamten Tarifzuständigkeitsbereiches nicht mehr Maßstab sein für den Eingriff in das Grundrecht der Koalitionsfreiheit. Vielmehr kann nur einer Gewerkschaft die Tariffähigkeit entzogen werden, die nachweislich ihr Grundrecht missbraucht und damit der Tarifautonomie Schaden zufügt!
In dem seit über 6 Jahren laufenden DHV-Tariffähigkeitsverfahren haben die Gewerkschaften verdi, IG Metall und NGG zu keinem Zeitpunkt vermocht, konkrete, belastbare Tatsachen für einen Tarifmachtmissbrauch der DHV zu liefern!  Die vielen von der DHV vorgebrachten Beispiele für erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit wurden nicht bestritten!

3)    Welche Zwecke verfolgen Verdi, IG Metall und NGG?

Das Verfahren folgt einem Muster, das sich schon durch die gesamte Geschichte der Bundesrepublik Deutschland hindurchzieht.
Die DHV muss sich seit ihrer Wiedergründung den von DGB-Gewerkschaften geführten Tariffähigkeits- und Tarifzuständigkeitsverfahren stellen. Das erste Verfahren begann 1952, nur zwei Jahre nach der Wiedergründung der DHV. 1956 endete dieses Verfahren mit einer rechtskräftigen Entscheidung zur Tariffähigkeit der DHV.
In der Folgezeit unternahmen die DGB-Gewerkschaften immer wieder den Versuch, der DHV gerichtlich die Tariffähigkeit zu nehmen. Solche Verfahren wurden in den 1970er-, 1980er- und 1990er-Jahren angestrengt und ausnahmslos von der DHV gewonnen
Neben der DHV führten die DGB-Gewerkschaften Tariffähigkeitsverfahren auch gegen andere Gewerkschaften. Im Christlichen Gewerkschaftsbund waren dies u.a. Verfahren gegen die Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie, gegen die Christliche Gewerkschaft Metall und gegen die Gesundheitsgewerkschaft Medsonet. Außerhalb des CGB mussten sich Gewerkschaften wie in den 1980er-Jahren der Deutsche Bankangestellen-Verband, Anfang der 2000er-Jahre die Unabhängige Flugbegleiter-Organisation und als jüngstes Beispiel im Jahr 2016 die Neue Assekuranz-Gewerkschaft Tariffähigkeitsverfahren stellen.
Die Argumentation der DGB-Gewerkschaften ist immer dieselbe: Die Gewerkschaften seien nicht mächtig genug, hätte eine zu geringe Durchsetzungsfähigkeit, würden Gefälligkeits- und  Dumpingtarifverträge abschließen und hätten keinerlei Rückhalt bei den Beschäftigten.
Im Laufe der Jahre hat sich diese Rechtsprechung in der Arbeitsgerichtsbarkeit durchgesetzt und wurde durch das Bundesarbeitsgericht noch verschärft, was im Widerspruch zur Koalitionsfreiheit und zur Tarifautonomie steht: Gewerkschaftsmacht geht vor (Grund)Recht!
Grund ist der Anspruch der DGB-Gewerkschaften, allein alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Republik zu vertreten. Andere Gewerkschaften sollen in Deutschland keinen Platz haben dürfen!

Verdi, IG Metall und NGG führen das Verfahren gegen die DHV, nicht um die Tarifautonomie zu schützen, sondern um ungeniert gewerkschaftliche Konkurrenten zu beseitigen und um ihren Monopolanspruch durchzusetzen!

Henning Röders
Bundesvorsitzender