Bundesregierung beschließt Verlängerung der Mietpreisbremse und Erhöhung der Pendlerpauschale – Zwei CGB-Wahlforderungen werden umgesetzt

Mit der von der Bundesregierung beschlossenen Verlängerung der Mietpreisbremse und der Erhöhung der Pendlerpauschale werden 2 Wahlforderungen des CGB umgesetzt. Vor dem Hintergrund der wachsenden Wohnungsnot und explodierender Mieten in vielen Ballungsräumen soll die Mietpreisbremse bis 2029 verlängert werden. Damit wird den Landesregierungen ermöglicht, durch Erlass von Rechtsverordnungen Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt auszuweisen, in denen bei Neuvermietungen Mieterhöhungen nur in begrenzten Umfang möglich sind.

Der CGB hatte sich für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht, weil der Wohnungsbau in Deutschland mit dem wachsenden Wohnraumbedarf nicht Schritt hält. Statt der von der Ampel-Koalition angestrebten 400,000 wurden 2024 nur 251.937 neue Wohnungen  fertiggestellt und damit 14,4 Prozent weniger als noch 2023.

Die vom CGB geforderte Erhöhung der Pendlerpauschale soll zum 1.Januar 2026 in Kraft treten. Pendler sollen dann bereits ab dem ersten Kilometer Arbeitsweg bei der Steuererklärung 38 Cent Wegekosten geltend machen können und nicht erst ab dem 21.Kilometer wie bislang.

Ergebnislose dritte Verhandlungsrunde: Arbeitgeberangebot bleibt hinter den Erwartungen der Beschäftigten zurück

Die dritte Verhandlungsrunde der Tarifverhandlungen 2025 Versicherungsinnendienst ist mit einem enttäuschenden Abbruch zu Ende gegangen. Das letzte Arbeitgeberangebot mit einer Laufzeit von 28 Monaten entspricht in den monetären Aspekten nicht den Erwartungen der Beschäftigten an einen guten Kompromiss:

  • Gehaltserhöhungen von 4,8 % zum 01.08.2025 und von 3,3 % zum 01.09.2026
  • Anhebung der Tarifgruppe A auf die zweite Stufe der Tarifgruppe B und Teilhabe an den Gehaltserhöhungen; Anhebung der ersten und zweiten Stufe der Tarifgruppe B auf die 3. Stufe und Teilhabe an den linearen Gehaltserhöhungen
  • Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 220 Euro.

Die DHV hatte in einem Gespräch mit dem AGV Versicherungen deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Maßstab für einen guten Kompromiss der im März 2025 vereinbarte Tarifabschluss bei den Volks- und Raiffeisenbanken sein sollte:

  • Gehaltserhöhungen 6,0 % zum 01.04.2025, 3,5 % zum 01.05.2026 und 1,5 % zum 01.04.2027
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
  • Laufzeit 29 Monate

 

Die Arbeitgeberseite brachte ihre großen Bedenken gegen den Volks- und Raiffeisenbankenabschluss zum Ausdruck. Dieser sei für den AGV in der Höhe nicht darstellbar.

Das Gespräch zeigte, dass ein Kompromiss zwischen dem AGV und den verhandelnden Gewerkschaften in der dritten Verhandlungsrunde angesichts der weit auseinanderliegenden Positionen schwer zu erreichen sein würde. Es ist aber eine Enttäuschung, dass das letzte Arbeitgeberangebot noch deutlich hinter dem Tarifabschluss Privatbanken vom Juli 2024 – 5,5 Prozent ab August 2024, 3,0 Prozent ab August 2025 und weitere 2,0 Prozent ab Juli 2026 bei einer Laufzeit von 28 Monaten – zurückliegt! Mit einem Abschluss in Höhe des Arbeitgeberangebotes wären die Beschäftigten der Versicherungen gegenüber den Beschäftigten vergleichbarer Branchen ins Hintertreffen geraten. Insofern ist die Ablehnung des Arbeitgeberangebotes folgerichtig.

Die DHV appelliert an den AGV und die verhandelnden Gewerkschaften, zügig zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, der dem Abschluss vergleichbarer Branchen Rechnung trägt!

 

V.i.S.d.P.: DHV- Die Berufsgewerkschaft, Henning Röders, Droopweg 31, 20537 Hamburg       

 

Historische Wahlpanne, aber letztlich doch erfolgreich: CGB gratuliert Friedrich Merz zur Wahl zum Bundeskanzler

Die Wahl von Friedrich Merz zum Bundeskanzler ist zwar von einer historischen Niederlage im ersten Wahlgang bestimmt, aber letztendlich doch erfolgreich gewesen. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) gratuliert Friedrich Merz zur Wahl als Bundeskanzler und wünscht ihm und der neuen Bundesregierung eine gute und erfolgreiche Arbeit für die kommenden herausfordernden vier Jahre.

Es hatte zwar noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Niederlage eines Kanzlerkandidaten im ersten Wahlgang gegeben. Aber angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD musste man zumindest mit der hohen Wahrscheinlichkeit einer Niederlage im ersten Wahlgang rechnen. Denn Abweichler hatte es bei Bundeskanzlerwahlgängen immer gegeben. Entscheidend ist vielmehr nun, dass die Bundesregierung schnell zu einem konstruktiven Arbeitsmodus findet, öffentliche Streitereien so gut wie möglich vermieden werden und die neue Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsparteien gute Lösungen für die immensen Herausforderungen der heutigen Zeit finden. Die knappen Mehrheitsverhältnisse zeigen, wie dringend die Notwendigkeit guten Regierens ist. Die Regierung Merz hat nur eine Chance. Wenn sie diese nicht nutzt, dann wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nach der nächsten Wahl keine Mehrheiten für eine Regierung der Mitte mehr geben.

Der CGB wird die Arbeit der neuen Bundesregierung kritisch und konstruktiv begleiten. Wichtig sind vor allem:

  • die Gewährleistung und Weiterentwicklung der Arbeitnehmerrechte,
  • der Erhalt der Industrie in Deutschland,
  • die Sicherung der Beschäftigung
  • ein gutes Einkommensniveau der Menschen
  • die weitere Gewährleistung eines guten Standards der sozialen Sicherheit

V.i.d.P. Henning Röders

 

Tarifrunde Versicherungsinnendienst: Vollkommen ungenügendes Arbeitgeberangebot.

Der AGV Versicherungen hat in der zweiten Verhandlungsrunde der Tarifrunde 2025 Versicherungsinnendienst ein vollkommen ungenügendes erstes Gehaltsangebot vorgelegt:

  • 5 Nullmonate ohne Einmalzahlung sind nicht akzeptabel!

Angesichts des bereits zum 31.03.2025 ausgelaufenen Gehaltstarifvertrages bedeutet die angebotene Gehaltserhöhung zum 01.09.2025 die Hinnahme von 5 Nullmonaten. Das ist ein nicht akzeptables Hinhalten der Beschäftigten, zumal das Arbeitgeberangebot keine Kompensation durch eine Einmalzahlung beinhaltet. Wir erwarten eine deutlich zeitnähere Gehaltserhöhung und eine Kompensation von eventuellen Nullmonaten in Form einer Einmalzahlung!

  • Angebotene Gehaltserhöhungen sind viel zu niedrig!

Die vom AGV angebotenen Gehaltserhöhungen (3,6 % ab 01.09.2025; 2,7 % ab 01.09.2026; 2,1 % ab 01.09.2027) sind angesichts der dürftigen Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre viel zu niedrig. Ein Vergleich mit den Inflationsraten zeigen den deutlichen Reallohnverlust der Beschäftigten:

Durchschnittliche Inflation 2022: 6,9 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2022

Durchschnittliche Inflation 2023: 5,9 % – Gehaltserhöhung: 2 % zum 01.09.2023

Durchschnittliche Inflation 2024: 2,2 % – Gehaltserhöhung: 3 % zum 01.09.2024

Der AGV sollte sich ein Beispiel am jüngsten Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken nehmen! Den dort ebenfalls bestehenden erheblichen Nachholbedarf wurde mit deutlichen Gehaltserhöhungen von 6 %, 3,5 % und von 1,5 % zwei Monate vor Laufzeitende Rechnung getragen – und das mit einer deutlich geringeren Laufzeit von 29 Monaten!

  • Indiskutable Laufzeit von 35 Monaten!

Positiv zu würdigen sind die Bereitschaft des AGV zu einer überproportionalen Anhebung der Ausbildungsvergütungen und zu strukturellen Veränderungen in der Vergütungsstruktur der A- und B-Tarifgruppen. Bei letzterem scheint der AGV der von uns in der Vergangenheit immer wieder vorgetragenen Kritik an der Existenz dieser Tarifgruppen zumindest zum Teil Rechnung tragen zu wollen. Aber auch hier gibt es noch Luft nach oben im Hinblick auf einen konsensfähigen Abschluss.

Die weiteren Bestandteile des Arbeitgeberangebotes, u.a. die Erhöhung des tariflichen Fahrtkostenzuschusses, die Entfristung des Qualifizierungstarifvertrages und das signalisierte Entgegenkommen in der Frage von freien Tagen für Auszubildende zwecks Prüfungsvorbereitung, gehen in die richtige Richtung. Diese Nebenpunkte kompensieren aber keinesfalls die eklatanten Mängel des Arbeitgeberangebotes in der Gehaltsfrage!

Wir erwarten für die dritte Verhandlungsrunde deutliche Bewegung beim AGV und einen tragfähigen Tarifabschluss!

Die DHV ist im Dialog mit dem AGV Versicherungen. Im Mai findet ein Gespräch mit dem AGV zwecks Austausches über die gegenseitigen Positionen statt.

Unsere Erwartungen an einen tragfähigen Abschluss:

  • Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %)
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)
  • Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
  • Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

 

Pressemitteilung CGB-Landesverband Bremen vom 2.Mai 2025: AfD GESICHERT RECHTSEXTREMISTISCH

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft fordert die umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens

Rudolph: Die CDA-CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft hat sich bereits auf ihrer Bundestagung am 02.12.23 auf meinen Antrag mehrheitlich für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. In vielen bundesdeutschen Medien wurde über diese Forderung berichtet. Passiert ist nichts.

Die heute von den Medien vermeldete Einstufung der gesamten AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die Richtigkeit der Forderung der Bundestagung der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft nach einem AfD-Verbot bestätigt. Daran ändern auch die Wahlerfolge der AFD nichts, die in Mitteldeutschland mittlerweile stärkste politische Kraft ist. Es ist alarmierend und für Christlich-Soziale nicht hinnehmbar, wenn ausgerechnet der zukünftige Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jens Spahn eine Debatte über eine Normalisierung des Verhältnisses zur AfD anzettelt, statt deutlich zu machen, dass es sich bei der AfD um keine normale Partei handelt. Ich erinnere einmal mehr daran, dass auch die NSDAP nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt hat, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte. Vergleichbares darf sich nicht wiederholen. Deshalb dürfen sich die politisch Verantwortlichen nicht länger vor der Entscheidung über die Einleitung eines Verbotsverfahrens drücken!

Ansprechpartner für die Medien und V.i.S.d.P.:

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender

Mobil 0178-71 95 570

Maiaufruf 2025: Für eine Zukunft in Freiheit, Frieden und sozialer Gerechtigkeit – CGB

Gerade in der heutigen von fundamentalen Brüchen, Umwälzungen und dem von den USA losgetretenen Zollkrieg geprägten Zeit kommt dem Tag der Arbeit eine große Bedeutung zu.  Wir richten unsere Worte an alle arbeitenden Menschen, ihre Familien und an jeden, der sich für eine gerechte und friedliche Gesellschaft einsetzt. Der 1. Mai lädt uns alle zur Besinnung auf die Würde unserer Arbeit und zur Erneuerung unseres Engagements für eine bessere, sozialere und gerechtere Zukunft unserer Arbeitswelt ein. Mit unserer Gemeinsamkeit und unserem Zusammenhalt gestalten wir die Zukunft: Stark und Gerecht!

Unser diesjähriger Maiaufruf steht deswegen unter dem Motto „Für eine Zukunft in Freiheit, Frieden und sozialer Gerechtigkeit“. Diese drei Säulen sind für uns nicht nur Träumereien oder bloße Wunschvorstellungen; sie sind grundlegende Prinzipien unserer Arbeit und unerlässliche Eckpfeiler einer Gesellschaft, deren Werte auf christlichen Überzeugungen beruhen. Wir stehen fest in der Verpflichtung, diese Vorstellung in den Betrieben und in unserer Gesellschaft zu verwirklichen. Dafür stehen unsere Mitglieder als Betriebsräte, in Betriebsgruppen und auch unsere vielen anderen ehrenamtlich und hauptamtlich engagierten Mitstreiter jeden Tag.

Als Gesellschaft stehen wir heute vor großen Herausforderungen. Der CGB blickt jedoch mit Optimismus und der Überzeugung in die Zukunft, dass wir als Gesellschaft gemeinsam die Kraft haben werden, einen dauerhaften positiven Wandel in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft zu bewirken. Das Fundament für den CGB ist dabei das christliche Wertesystem mit der christlichen Soziallehre, denn Freiheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit sind keine isolierten Ideale, sondern schicksalshaft miteinander verwoben. Ohne das eine kann es das andere nicht dauerhaft geben.

Wahrer und dauerhafter Friede kann ohne Gerechtigkeit nicht erreicht werden, und echte Freiheit muss verantwortungsvoll und in Solidarität mit anderen ausgeübt werden, um eine gerechte und offene Gesellschaft zu fördern. Ohne soziale Gerechtigkeit kann es weder Freiheit noch Würde geben. Unsere Werte tragen nicht nur in Deutschland. Der CGB ist über die CESI in eine plurale, europäische Gewerkschaftsbewegung eingebunden und gestaltet die Zukunft einer durch Meinungsvielfalt und Respekt geprägten Gesellschaft europaweit mit. Denn auch die Freiheit in Europa ist die garantierte Selbstbestimmung, die Fähigkeit, eigenverantwortlich zu handeln und das Recht, sich an der Gestaltung unserer Arbeitsplätze und an Gemeinschaften zu beteiligen. Dazu gehört selbstverständlich auch Vertrauen und Respekt, denn nur in einer Atmosphäre des Vertrauens und gegenseitigen Respekts kann sich ein Mensch in der Arbeitswelt frei entfalten. 

Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften setzen sich aktiv für Freiheit und Mitbestimmung am Arbeitsplatz ein, indem wir über unsere Betriebs- und Personalräte, sowie den anderen betrieblichen Gremien die Zukunft der Arbeitsplätze mitgestalten. Wir stehen für das Recht, sich zu organisieren und Gewerkschaften zu bilden und Tarifverträge frei zu verhandeln, aber auch für das Recht, sich gerade nicht unter Zwang organisieren zu müssen. Soziale Gerechtigkeit bedeutet sicherzustellen, dass jeder Einzelne die Möglichkeit hat, ein Leben in Würde und Erfüllung zu führen. Dies erfordert ein Engagement für das Gemeinwohl, die faire Verteilung von Ressourcen und Chancen sowie die aktive Beteiligung aller an der Gestaltung der Zukunft. Der CGB gestaltet so die Zukunft aktiv mit.

Die Beschäftigten in Deutschland stehen im Jahr 2025 vor bedeutenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Die Arbeitswelt befindet sich in einem rasanten Wandel, angetrieben von Digitalisierung und technologischem Fortschritt. Der demografische Wandel stellt unsere sozialen Sicherungssysteme und Arbeitsmärkte vor Herausforderungen.

Um wirtschaftlichen Unsicherheiten und sozialen Spaltungen zu begegnen, erfordert es eine wertorientierte Arbeitsmarktpolitik mehr denn je. Der CGB steht für diese wertorientierte Arbeitsmarktpolitik und wird auch weiterhin in den Betrieben und in Tarifverträgen dafür kämpfen. Dazu gehört auch das Streikrecht als wesentliches Instrument für Beschäftigte, ihre Interessen durchzusetzen und ihre Arbeitsbedingungen zu gestalten.

Dieses Ziel, dem wir als CGB leben, verdeutlicht ein Zitat von Martin Luther King Jr., der einst sagte: „Ungerechtigkeit an irgendeinem Ort bedroht die Gerechtigkeit an jedem anderen“.

Dieser Gedanke prägt uns als CGB heute und wird uns auch in Zukunft leiten.

V.i.S.d.P. Christian Hertzog

POLITISCHE MITTE BEREIT ZU KONSTRUKTIVER ZUSAMMENARBEIT

KOALITIONSVERTRAG GREIFT VIELE WAHLFORDERUNGEN DES CGB AUF

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) begrüßt die zügige Einigung von CDU/CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag. Der Vertrag bietet keinen Anlass zu Euphorie aber eine solide Basis für eine konstruktive politische Zusammenarbeit. Sowohl die Union als auch die SPD konnten nicht ihre Maximalforde­rungen durchsetzen, sondern mussten Kompromisse eingehen. Dies ist gut so und entspricht auch dem Er­gebnis der Bundestagswahl und damit dem Wählerwillen.

 

Für die christlichen Gewerkschaften ist wichtig, dass sich CDU/CSU und SPD angesichts der stagnierenden deutschen Wirtschaft und der drohenden weltweiten Rezession durch die planlose und sprunghafte Zollpolitik des amerikanischen Despoten Trump auf wichtige Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftswachstums und Sicherung des Industriestandortes Deutschland verständigt haben, wie sie auch der CGB in seinen Wahlforderungen formuliert hat. Wie vom CGB gefordert, soll der Bürokratieabbau vorangetrieben und die Genehmigungsverfahren beschleunigt, energieintensive Betriebe durch wettbewerbsfähige Energiepreise entlastet, die E-Mobilität durch schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur gefördert und die Automobilindustrie vor Strafzöllen aufgrund der geplanten Absenkung der CO2-Flotten-Grenzwerte bewahrt werden. Auch die vom CGB geforderte Anhebung der Pendlerpauschale ist im Koalitionsvertrag vorgesehen.

 

Die Schaffung eines 500 Milliarden Euro starken Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität, auf das sich die Koalitionäre bereits in ihren Sondierungsgesprächen verständigt haben, ist nicht nur im Interesse der Wirtschaft, sondern angesichts maroder Verkehrswege und des Sanierungsstaus bei Kitas, Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden im Interesse aller Bürger. Daher hat der CGB seine Zustimmung zum Sondervermögen signalisiert – auch wenn es sich um kein Vermögen, sondern um neue Schulden handelt. Das Geld ist gut investiert und refinanziert sich, in dem es Arbeitsplätze schafft und zusätzliche Steuereinnahmen generiert.

 

CGB-Forderungen haben im Koalitionsvertrag nicht nur im Kapitel Wirtschaft, sondern auch in anderen Bereichen Eingang gefunden. Dies gilt z.B. für die Begrenzung der Wohnkosten durch Ankurbelung des Wohnungsbaus und die befristete Fortgeltung der Mietpreisbremse sowie für die Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent für weitere sechs Jahre.

 

Die Ausweitung der Mütterrente auf drei Entgeltpunkte auch für Kinder, die vor 1992 geboren sind, wird rund 10 Millionen Müttern zugutekommen. Für den CGB ist wichtig, dass diese wünschenswerte aber versicherungsfremde Leistung aus Steuermitteln finanziert wird und nicht aus der Rentenkasse.

 

Leider wurden im Koalitionsvertrag viele strittige Themen ausgeklammert und vertagt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf den Reformbedarf der gesetzlichen Sozialversicherung aufgrund der demographischen Entwicklung. wie auch für das für die Verteidigungsfähigkeit wichtige Thema der Wiedereinführung der Wehrpflicht. Der Koalitionsvertrag enthält auch keine Aussagen zum Gewerkschaftspluralismus oder – wie vom CGB gefordert – zur Gewährleistung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie für alle Gewerkschaften. Wie die von der EU geforderte Tarifbindung von mindestens 80% erreicht werden soll, bleibt im Koalitionsvertrag ebenfalls offen. Vielleicht ist dies eine der Fragen, die nach bewährter politischer Manier noch durch Gutachten oder Kommissionen geklärt werden soll.

 

 

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

Equal Pay Day 2025: Fortschritt in Richtung Lohngerechtigkeit

Am 7. März 2025 ist Equal Pay Day – ein symbolischer Marker für den Gender Pay Gap in Deutschland. Während dieser 2023 noch bei 18 Prozent lag, zeigen die aktuellen Zahlen für 2024 einen Rückgang auf 16 Prozent. Das ist ein bedeutender Fortschritt für Lohngerechtigkeit! Durch diese positive Entwicklung wird der Equal Pay Day im Jahr 2026 bereits am 27. Februar stattfinden.


Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!
Unter diesem Motto stellt die diesjährige Equal Pay Day Kampagne den Zusammenhang zwischen Lohntransparenz und dem Gender Pay Gap in den Mittelpunkt. Fehlende Transparenz führt oft dazu, dass Lohnunterschiede und Entgeltdiskriminierung unbemerkt bleiben. Doch wie beeinflussen Stereotypisierung, Diskriminierung und fehlende Entgelttransparenz einander? Kann mehr Transparenz dazu beitragen, diese Ungleichheiten zu verringern? Und welche Vorteile bringt das für möglichst viele Arbeitnehmerinnen?


Ein konkreter Anlass für die Diskussion ist die bevorstehende Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis 2026. Diese verpflichten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen dazu, klare Kriterien für die Entgeltgestaltung zu definieren und offenzulegen. Ein bedeutender Schritt in Richtung Equal Pay!


Herausforderungen und Gegenwind:
Man hört immer wieder “Es gäbe keine Gender Pay Gap“ und “Frauen sind selbst schuld“ und “Männer arbeiten einfach mehr – solche Aussagen begegnen uns immer wieder. Natürlich muss man hier differenzieren, es geht hier vor allem um „equal work for equal pay“. Als Gewerkschaft, die sich für rechtliche Gleichstellung und faire Entlohnung einsetzt, sind wir oft mit Fehlinformationen und Widerständen konfrontiert, sei es in Social Media, politischen Debatten oder privaten oder öffentlichen Gesprächen oder in Verhandlungen.


Auskunftsanspruch für Beschäftigte: Ein Recht auf Transparenz
Dank des individuellen Auskunftsanspruchs haben Beschäftigte in Unternehmen und Dienststellen mit über 200 Mitarbeiterinnen das Recht, Informationen über die Kriterien und Verfahren ihrer Entlohnung zu erhalten. Zudem können sie eine Vergleichstätigkeit heranziehen und das Median-Gehalt des jeweils anderen Geschlechts erfragen – vorausgesetzt, die Vergleichstätigkeit wird von mindestens sechs Personen dieses Geschlechts ausgeübt.


Mit seinem Grundsatzurteil vom 21. Januar 2021 stellte das Bundesarbeitsgericht klar: Verdient eine Frau weniger als den Median der männlichen Kollegen, gilt das als Indiz für eine geschlechtsbedingte Entgeltbenachteiligung. In diesem Fall liegt es am Arbeitgeber, das Gegenteil zu beweisen.


Fazit: Entgelttransparenz als Schlüssel zu Equal Pay
Die Einführung verbindlicher Transparenzmaßnahmen ist ein entscheidender Hebel zur Schließung des Gender Pay Gaps. Der Fortschritt ist sichtbar – doch es bleibt noch viel zu tun. Gemeinsam sollten wir uns für ein faires und diskriminierungsfreies Entgeltsystem einsetzen.

V.i.S.d.P.: Harm Marten Wellmann

CGB SIEHT NEUE BUNDESREGIERUNG AUCH BEI DER SOZIALPOLITIK IN ZUGZWANG

Die Bundestagswahl ist entschieden. Ihr Ausgang entspricht weitgehend den letzten Wahlprognosen. Nach dem FDP und BSW den Einzug in den neuen Deutschen Bundestag verpasst haben, dürfte bei der Regierungsbildung alles auf eine Große Koalition hinauslaufen, wie sie auch die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler präferiert. Nach dem polarisierenden Wahlkampf sind jetzt Kompromisse gefragt, damit Deutschland endlich wieder eine handlungsfähige Regierung bekommt, die sich zügig den drängenden Problemen des Landes annimmt.

Im Wahlkampf standen die Themen Migration, Wirtschaft sowie die Folgen des Machtwechsels im Weißen Haus im Vordergrund. Bildung, Wohnungsmangel und die Sicherung unseres Sozial- und Gesundheitssystems spielten hingegen nur eine untergeordnete Rolle. Nicht zur Freude aller Wählerinnen und Wähler. Eine kurz vor dem Wahltag vom Meinungsforschungsaustausch Civey für den Sozialverband Deutschland (SoVD) durchgeführte Befragung hat gezeigt, dass viele Befragte im Wahlkampf insbesondere soziale Themen vermisst haben. So waren 21,9 Prozent der Meinung, dass zu wenig über die Rentenproblematik diskutiert wurde. Wenn die Linkspartei, die Viele nach der Abspaltung des BSW bereits in der Bedeutungslosigkeit gesehen hatten, wie Phönix aus der Asche auferstanden ist und mit einem Wahlergebnis von 8,6 Prozent zu den Siegern der Bundestagswahl wurde, so hat sie dies insbesondere mit dem Aufgreifen sozialer Themen geschafft. Die neue Bundesregierung ist daher gut beraten, neben ihren Schwerpunkt-Themen auch die im Wahlkampf weitgehend ausgeklammerten Probleme unseres Landes zügig aufzugreifen. Die christlichen Gewerkschaften haben hierzu in ihren Forderungen zur Bundestagswahl Aussagen getroffen. Wie groß der Handlungsdruck ist, machen einige Bespiele deutlich: Bezahlbarer Wohnraum wird in Deutschland zunehmend zur Mangelware. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) rechnet für dieses Jahr mit einer Neubaulücke von 720.000 Wohnungen. Das von der Ampel-Koalition 2021 prognostizierte Ziel von 400.00 neuen Wohnungen pro Jahr wurde auch nicht annähernd erreicht. Die Zahl der Baugenehmigungen sinkt vielmehr seit drei Jahren und ist 2024 mit 215.900 auf den niedrigsten Stand seit 2010 gefallen. Die Folge sind Mietpreissteigerungen, die im vergangenen Jahr in Berlin, Frankfurt und Essen mehr als 8 Prozent betrugen. Von den 21 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland müssen bereits jetzt 3,1 Millionen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens allein für Wohnkosten aufwenden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben das vergangene Jahr mit einem Defizit von rund 6 Milliarden Euro abgeschlossen – trotz der zu Jahresbeginnen erfolgten Beitragssteigungen. Besonders desolat ist die Situation der Krankenhäuser, die bis Ende 2024 ein Defizit von 6 Milliarden Euro angehäuft haben dürften. Vor einer existentiellen Krise steht auch die gesetzliche Pflegeversicherung. Die zum Jahresbeginn erfolgte Beitragserhöhung auf 3,6 Prozent reicht voraussichtlich gerade, um die für dieses Jahr zu erwartenden Ausgabensteigerungen abzudecken.

Die finanziellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung sind ein politischer Dauerbrenner, da bislang der Wille zu einer grundlegenden Rentenreform fehlte und das „Rentenpaket II“, mit dem die Ampel-Koalition zumindest das nur bis 2025 garantierte Rentenniveau von 48 Prozent absichern wollte, keine Gesetzeskraft mehr erlangte.

Der CGB erwartet, dass die neue Bundesregierung dem Handlungsdruck Rechnung trägt und die Lösung der Probleme auf ihre Agenda setzt. Bestandsaufnahmen und Handlungsempfehlungen gibt es zuhauf. Worauf es jetzt ankommt, sind schnelle und mutige Entscheidungen.

GEN Z Seminar in Kopenhagen

Bericht zum WOW/EZA/Krifa Seminar welches vom 06.-07.02.2025 in Kopenhagen zum Thema “Die Generation Z drängt auf den Arbeitsmarkt. Welche Auswirkungen und Herausforderungen wird es geben?” stattfand.

Das zweitägige Seminar in Kopenhagen befasste sich mit der wachsenden Bedeutung der Generation Z (der zwischen 1997-2012 Geborenen) für die Arbeitswelt. Diese Generation wird bis 2025 voraussichtlich 27 Prozent der globalen Arbeitskräfte ausmachen und dabei neue Perspektiven und Anforderungen mit sich bringen.

Kernthemen des Seminars waren die spezifischen Charakteristika und Erwartungen der Generation Z an Arbeitgeber, Gewerkschaft und Arbeitswelt. Als bestausgebildete und erste vollständig mit digitalen Medien aufgewachsene Generation zeichnen sie sich durch einen ausgeprägten Realismus und klare Wertevorstellungen aus. Besonders wichtig sind ihnen:

Die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz, Nachhaltigkeit und gesellschaftlicher Beitrag des Unternehmens sowie Gleichberechtigung und Diversität, ethisches Handeln und Transparenz, technologischer Fortschritt, persönliche Entwicklung und arbeitszeitliche Flexibilität spielen für die Generation Z eine erhebliche Rolle in ihrem Berufsleben.

Das Programm umfasste Vorträge von internationalen Experten wie Helle Stenbro vom dänischen Wissenszentrum für Arbeitszufriedenheit und Prof. Wouter Vandenabeele von der Universität Utrecht. In Arbeitsgruppen wurden Fragen wie Unternehmen und Organisationen die Bedürfnisse der Generation Z besser integrieren können bearbeitet.

Ein besonderer Fokus lag auf der Rolle der Gewerkschaften. Diese müssen sich nicht nur den veränderten Anforderungen anpassen, sondern sollten eine Vorreiterrolle bei der Integration der jungen Generation einnehmen. Dies wurde in einer Podiumsdiskussion mit Vertretern verschiedener europäischer Gewerkschaften thematisiert.

Die Experten waren sich einig, dass der Eintritt der Generation Z in den Arbeitsmarkt fundamentale Veränderungen mit sich bringen wird. Unternehmen und Organisationen müssen ihre Strategien überdenken, um diese Generation als Mitarbeiter und Mitglieder zu gewinnen und zu halten. Dabei sollten sie besonders die Aspekte Sinnhaftigkeit der Arbeit, Flexibilität und persönliche Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigen.

Die Generation Z unterscheidet sich fundamental von früheren Generationen in ihrer Arbeitseinstellung. Für sie steht der Zweck der Arbeit über dem reinen Profitstreben. Sie suchen aktiv nach Arbeitgebern, die faire Bezahlung, Diversität und Inklusion garantieren. Als „Digital Natives“ treiben sie den technologischen Fortschritt voran und erwarten moderne, effiziente Arbeitsprozesse. Bemerkenswert ist ihr starkes Bewusstsein für Nachhaltigkeit und ethisches Unternehmertum – sie wählen ihre Arbeitgeber nicht nur nach Gehalt und Position, sondern auch nach deren gesellschaftlichem Beitrag. Diese Generation wird den Arbeitsplatz stärker verändern als jede Generation zuvor, was Unternehmen vor die Herausforderung stellt, ihre bisherigen Strategien grundlegend zu überdenken.

Für Gewerkschaften ergibt sich aus dieser Entwicklung eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sich nicht nur intern an die Bedürfnisse der Generation Z anpassen, sondern auch ihre Rolle als Interessenvertreter neu definieren. Die Diskussionen während des Seminars zeigten, dass traditionelle gewerkschaftliche Strukturen und Kommunikationswege oft nicht mehr den Erwartungen junger Arbeitnehmer entsprechen. Gewerkschaften müssen innovative Wege finden, um die Generation Z zu erreichen – etwa durch verstärkte Präsenz in sozialen Medien und digitalen Plattformen. Gleichzeitig müssen sie die wachsende Kluft zwischen den Wünschen der jungen Arbeitnehmer und den etablierten Arbeitgeberstrukturen überbrücken. Vertreter von CNV (Niederlande) und FCG (Österreich) präsentierten während der Podiumsdiskussion bereits erfolgreiche Ansätze, wie moderne Gewerkschaftsarbeit aussehen kann, die den Bedürfnissen der Generation Z gerecht wird.

Das Seminar schloss mit konkreten Handlungsempfehlungen für Politiker und Sozialpartner, um die Integration der Generation Z in die Arbeitswelt erfolgreich zu gestalten.

 

Marc Endlich und Harm Wellmann