200130 WOW Gesundheitsschutz

WOW – Seminar Gesundheitsschutz

World Organisation of Workers: Seminar zum Gesundheitsschutz

„Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Wie nähert sich das Management dieser Frage und wie wichtig ist gute Führung?“ – unter diesem etwas sperrigen Titel fand am 30./31.01.2020 in Larnaka auf Zypern ein sehr interessantes Seminar statt.

Rund 60 Teilnehmer/innen aus 13 europäischen Ländern diskutierten über die Frage, wie gute Führung die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz positiv beeinflusst und welche Rolle den Gewerkschaften dabei zukommen kann.
Den Teilnehmern/innen erwartete eine vielfältige Bandbreite von Experten von Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Arbeitgebern:
Die Situationen in den Ländern wurden in Arbeitsgruppen näher beleuchtet. Eine dieser Arbeitsgruppen wurde vom DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders geleitet.
Grundsätzlich sind die Anstrengungen im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in den europäischen Ländern gut, auch wenn es weiterhin in vielerlei Hinsicht Handlungsbedarf gibt.
Ein ausführlicher Bericht zu dem Seminar erscheint in der nächsten Ausgabe der DAZ Ende Februar.

200130 WOW Gesundheitsschutz

Foto: Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und der CGB-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen verfolgen mit Aufmerksamkeit die Vorträge und Diskussionen.

100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz

Am 4.Februar konnte das Betriebsverfassungsgesetz auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Die DHV nimmt dies zum Anlass, um an die Bedeutung der betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung für den sozialen Frieden in unserem Land zu erinnern und die überfällige Anpassung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsregelungen an die Bedingungen einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Arbeitswelt einzufordern.

Für notwendig erachtet die DHV insbesondere die Erweiterung des Betriebsbegriffes im Betriebsverfassungsgesetz auf „virtuelle Betriebe“, die sich rein auf moderne IT-Kommunikation stützen, sowie die Erweiterung des Arbeitszeitbegriffs auf Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer außerhalb des Betriebes mittels elektronischer Verbindungen Aufgaben wahrnimmt sowie auf Bereitschaftsdienste, in denen der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber mittels aktiver Kommunikationseinrichtungen erreichbar sein muss. Auch der Zuständigkeitsbereich der Betriebsräte muss nach Auffassung der DHV ausgeweitet werden, da in den Betrieben zunehmend neben den „Kernbelegschaften“ auch Unternehmensfremde als Zeitarbeitnehmer oder Werkvertragsbeschäftigte tätig sind. Weiterhin tritt die DHV für einen verbesserten Kündigungsschutz für Wahlvorstände und Wahlbewerber bei Betriebsratswahlen ein sowie für erweiterte strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratswahlen durch Arbeitgeber

Für die DHV ist es ein Skandal, dass Unternehmen sich straflos kommerzieller Berater bei der Verhinderung von Betriebsratsgründungen oder Beeinflussung von Betriebsratswahlen bedienen dürfen. Gerade vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Globalisierung und Energiewende sollten die Unternehmen Interesse an funktionierenden Betriebsräten als Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Belegschaft und Mittler bei sozialen Konflikten haben.“

Die DHV betrachtet mit Sorge die nachlassende Organisationsbereitschaft und sinkende Tarifbindung der Arbeitnehmer. Sie verweist auf den Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein einer betrieblichen Interessensvertretung, tarifvertraglicher Absicherung und der Höhe der Entlohnung.

Wenn über vier der insgesamt 45,3 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland dauerhaft unter prekären Umständen arbeiten und leben müssen, bei denen Altersarmut vorprogrammiert ist, so hat dies nach Auffassung der DHV sicherlich auch damit zu tun, dass nur noch etwa 40% der Erwerbstätigen durch einen Betriebsrat vertreten werden, nur noch 29% der westdeutschen und 18% der ostdeutschen Betriebe durch einen Branchen- oder Haustarif gebunden sind und nur noch rund 44% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem Tarifvertrag oder in Anlehnung an einen Tarifvertrag entlohnt werden. Gut 1,4 Millionen Beschäftigte müssen sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn begnügen, der seit dem 1.1. dieses Jahres 9,35 Euro beträgt.

Gehaltstarifabschluss bei der Sparkassenversicherung Sachsen

Tarifabschluss:  

  • 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung
  • 2,8 % mehr Gehalt ab 01.09.2020
  • 2,0 % mehr Gehalt ab 01.11.2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Tarifverhandlungsrunde am 21.01.2020 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.

Erreicht wurde eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung sowie Zuschüsse für das JOB-Ticket, die Ausbildung und die Gesundheitsprävention. Vereinbart wurden auch Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • jeweils für die Tarifgruppen 1a bis 6: 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung oder 225 EUR mit dem Februargehalt
  • 2,8 % Gehaltserhöhung ab dem 01.09.2020
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.11.2021 
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.08.2020 und ab 01.11.2021
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 30.06.2022
  • 50% Zuschuss für das JOB-Ticket ab 01.03.2020
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention – jährlicher Evaluierungstermin beim Personaltrainer
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

Einigkeit besteht auch weiterhin, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.

Der Tarifabschluss ist aus unserer Sicht erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Ihre DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen

BARMER: 2. Verhandlungsrunde Gehalt: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

Am 22.01.2020 setzten DHV und BARMER die Gehaltstarifverhandlungen fort.

Das Arbeitgeberangebot:

  • Statt einer Gehaltserhöhung Arbeitszeitreduzierung um 30 Minuten pro Woche rückwirkend ab Anfang 2020 bis zum 31.12.2020
  • Einmalzahlung für Beschäftigte im Juli 2020: 300 €, für DHV-Mitglieder 400 €
  • Einmalzahlung für Auszubildende im Juli 2020: 100 €, für DHV-Mitglieder 150 €
  • Prozentuale Gehaltserhöhung ab 01.01.2021 in Höhe eines Inflationsausgleichs
  • Laufzeit 30 Monate (bis 30.06.2022)
  • Anrechnungen von Reisezeiten bei Dienstreisen entsprechend der Abordnungen

Die Meinung der DHV-Verhandlungskommission: Das Arbeitgeberangebot ist vollkommen inakzeptabel!

  • Keine lineare Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Einmalzahlung ist kein adäquater Ausgleich für die fehlende Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Arbeitszeitreduzierung von nur 30 Minuten pro Woche ist kaum spürbar und ist vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten noch nicht einmal der Tropfen auf dem heißen Stein!
  • Die Laufzeit des angebotenen Gehaltstarifvertrages ist mit 30 Monaten eindeutig zu lang!

Immerhin verlief die Verhandlung bei unseren Forderungen nach Arbeitsbefreiung für jeweils einen Tag bei Einschulung des Kindes und zum Zwecke von Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen konstruktiv. Diese Forderungen hatte allein die DHV in die Gehaltstarifverhandlungen eingebracht. Bei diesen Punkten konnten wir durchaus das Signal erkennen, dass ein Kompromiss im Rahmen eines Gesamtpakets möglich ist. Dieses schwache Kompromisssignal reicht aber nicht aus, um das verkorkste Arbeitgeberangebot zu retten!

Die zweite Verhandlungsrundee war nach dem durchaus konstruktiven Verhandlungsauftakt ein deutlicher Rückschritt! Die BARMER begründet ihr enttäuschendes Angebot mit der schwierigen Lage der Kasse. Unsere Meinung: Die Beschäftigten der BARMER haben eine angemessene Honorierung ihrer engagierten Leistung verdient! Schwierige Unternehmenssituationen hatte es schon in vergangenen Jahren gegeben – bevorzugt behauptet die Arbeitgeberseite immer in Gehaltstarifrunden, dass eigentlich kein Geld da ist!

Wir sehen angesichts dieses indiskutablen Arbeitgeberangebots keinen Anlass, von unseren Forderungen abzuweichen:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • 5,9 % Gehaltserhöhung in zwei Erhöhungsstufen
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsfreistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die nächste Verhandlung wird am 17.02.2020 stattfinden. Um unseren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir unsere Mitglieder zu Warnstreikaktionen auf!

 

 

CGB-Landesverband Bremen fordert von der EZB ein Ende ihrer Null-Zins-Politik

IMMER MEHR BANKEN VERLANGEN VON IHREN KUNDEN VERWAHRENTGELTE

CGB FORDERT VON EZB ENDE DER NULL-ZINS-POLITIK

Am kommenden Donnerstag entscheidet die Europäische Zentralbank (EZB) turnusmäßig über die Höhe der Leitzinsen. Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CGB/CDA-Arbeitsgemeinschaft fordert von der EZB ein Ende ihrer Null-Zins-Politik.
Rudolph: „Der CGB und die Unionsgewerkschafter erwarten von der neuen EZB-Chefin Lagarde einen zinspolitischen Kurswechsel. Einmal muss Schluss sein mit der Null-Zins-Politik, die die EZB bereits seit dem 16.03.2016 betreibt. Die EZB darf ihre Geldpolitik nicht ausschließlich an wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Zielen ausrichten, sondern sollte auch die Belange der Sparer beachten. Es kann nicht im Interesse der EU sein, dass ihre Zentralbank das Schuldenmachen belohnt und die Sparer bestraft.“
Der CGB verweist darauf, dass aufgrund der anhaltenden Null-Zins-Politik der EZB mittlerweile Kreditinstitute zunehmend dazu übergehen, auch normale Sparer mit Negativzinsen bzw. Verwahrentgelten zu belasten, darunter die HASPA als größte deutsche Sparkasse und seit wenigen Tagen auch die Bremische Volksbank, die von Sparern die mehr als 100.000 Euro auf dem Konto haben, jetzt einen Negativzins von 0,5 Prozent erhebt.
Rudolph: „Für viele Arbeitnehmer dient Sparen vor allem der Altersvorsorge. 100.000 Euro auf dem Konto sind deshalb nicht automatisch ein Beleg für Reichtum, sondern zum Teil auch angesparte Altersrücklagen aus Versicherungen oder Konsumverzicht. Die Politik in Deutschland erwartet von Arbeitnehmern, dass sie private Altersvorsorge betreiben und sich nicht ausschließlich auf die gesetzliche Rente verlassen. Negativzinsen und Verwahrentgelte der Kreditinstitute als Folge der Null-Zins-Politik der EZB haben nicht nur Rendite-Erwartungen von Geldanlegern zunichte gemacht, sondern verursachen mittlerweile sogar Geldverluste der Sparer, wobei rechtlich strittig ist, ob Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte in Deutschland überhaupt zulässig sind. Das Landgericht Tübingen hat letzteres verneint und kürzlich entschieden, dass ein gebührenpflichtiges Konto nicht auch noch mit Negativzinsen belastet werden darf. In jedem Fall bleibt festzustellen, dass ein Festhalten der EZB an ihrer Null-Zins-Politik verheerend für die Sparer wäre und das Problem der wachsenden Altersarmut in Deutschland weiter verschärfen würde.“

Neujahrsgrüße des DHV-Bundesvorsitzenden

Das Jahr 2019 ist zu Ende gegangen. Die 2010er-Jahre sind Geschichte, und wir treten ein in ein neues Jahrzehnt.

Wirtschaftlich waren die letzten 10 Jahre von einer erstaunlichen Stabilität geprägt. Die deutsche Wirtschaft erlebte einen lang anhaltenden Boom mit einer erfreulich niedrigen Arbeitslosenrate. Politisch erlebten wir dagegen grundlegende Umwälzungen. Trump, der Brexit, die anhaltende EZB-Niedrigzinspolitik, die Flüchtlingskrise, die Veränderungen in der deutschen politischen Landschaft, die Klimaproteste – vieles, was uns am Anfang des Jahrzehnts unmöglich erschienen war, ist eingetreten. Wir erleben rasante Veränderungen vor allem in der politischen Kultur. Die 2010er-Jahre werden als das Jahrzehnt der Umbrüche in die Geschichtsbücher eingehen.

Was werden die 2020er-Jahre bringen? Nach meiner Meinung wird das kommende Jahrzehnt entscheidend für die politische und wirtschaftliche Stabilität Deutschlands und Europas und damit auch für unseren Wohlstand sein. Die 2010er-Jahre waren sozusagen der Auftakt. Die Umbrüche fanden im politischen Bereich statt, wirtschaftlich ging es uns dagegen weiterhin gut. Das wird sich in den 2020er-Jahren ändern, dafür muss man kein Prophet sein. Denn unabhängig von den weiteren politischen Entwicklungen, die man nur schwer voraussagen kann, steht schon jetzt fest, dass es einschneidende Veränderungen und Herausforderungen geben wird, wie z.B.:

  • Die Babyboomer-Generation tritt in den Ruhestand ein. Es werden Millionen an Arbeitskräften vor allem in den höher und hochqualifizierten Berufen fehlen. In  der Rentenversicherung wird es zu dem lange vorausgesagten Belastungstest kommen: Wird es Deutschland schaffen, ein auskömmliches Rentenniveau zu sichern und gleichzeitig die Rentenbeitragsbelastungen für die Beschäftigten in einem vertretbaren Rahmen zu halten?
  • Die digitale Revolution und die Arbeitswelt 4.0 werden viele herkömmliche Tätigkeiten entbehrlich machen. Wie kann Deutschland Arbeit für alle und nicht nur für hochqualifizierte Fachkräfte sichern?
  • Das beschlossene Klimapaket wird unseren Alltag spürbar verändern und hat erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft: Wird in Deutschlands Schlüsselindustrie, der Autobranche, die Transformation vom Verbrennungsmotor hin zum Elektromotor gelingen? Kann Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit angesichts der zu erwartenden Ausgabensteigerungen für den Klimaschutz gesichert werden?
  • Kann die EU den Austritt Großbritanniens finanziell und politisch kompensieren? Wird die EU als Staatengemeinschaft bestehen bleiben oder in Gruppen von Staaten mit unterschiedlichem Demokratie- und Rechtsstaatsverständnis zerfallen?
  • Werden die USA weiterhin in der Lage und vor allem willens sein, mit ihrer politischen und militärischen Stärke die Sicherheit und politische Stabilität der westlichen Welt zu garantieren?

In den nächsten 10 Jahren heißt es, Antworten auf diese drängenden Herausforderungen zu finden. Wir als Gewerkschafter sind auch hier gefordert. Mit einer verantwortungsvollen Tarifpolitik und Arbeit in den Betrieben müssen wir die Zukunft gestalten. Dafür wünsche ich uns allen viel Energie und Kraft, den notwendigen Erfolg und gute Gesundheit. In diesem Sinne auf ein gutes neues Jahr 2020!

Ihr Henning Röders

DHV Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit wünscht ein frohes, gesundes und friedvolles 2020!

Auch 2020 gilt es die Interessen der DAK-Gesundheit und insbesondere der Beschäftigten der DAK-Gesundheit zu verteidigen und durchzusetzen.

Sowohl gegenüber dem Gesetzgeber, als auch gegenüber dem Vorstand und dem Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit.

                                         Setzen Sie ein Zeichen!

Wer mit der aktuellen Situation unzufrieden ist, …
Wer die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu Gunsten der DAK-Gesundheit verändern möchte, …
Wer mobiles Arbeiten oder Homeoffice haben will, …
Wer dafür ist, dass jede/r Beschäftigte wählen können sollte zwischen „morgendlichem Tisch suchen“ und festem Arbeitsplatz, …
Wer gegen die Ausweitung der aktuellen Servicezeiten, ohne Personalkonzept ist, …
Wer gegen die Ausweitung der Arbeitstage auf Samstag/Sonntag ist, …
Wer der Meinung ist „Leistung soll belohnt werden“, …
Wer Wert darauf legt, dass die Positionen/Strategien der Gewerkschaft  durch die ehrenamtlichen Mitglieder bestimmt werden sollen, …
Wer etwas ändern will, …

  … wird Mitglied bei der DHV und wählt im Mai die DHV.

DHV – Die Gewerkschaft, die Ihre Interessen vertritt!

BARMER: Auftakt Gehaltstarifverhandlungen

Am 11.12.2019 fand in Wuppertal der Auftakt der Gehaltstarifverhandlungen statt. Die DHV-Verhandlungskommission erläuterte ihre Forderungen:

Laufzeit: 24 Monate
Den Beschäftigten ist es bewusst, dass die BARMER in den nächsten beiden Jahren vor großen Herausforderungen steht.  Mit einer längeren Laufzeit wollen wir Planungssicherheit sowohl für die Kasse als auch für die Beschäftigten erreichen.

Gehaltserhöhung: 5,9 in zwei Erhöhungsstufen
Wir gehen mit unserer Gehaltsforderung einen bewusst realistischen Ansatz. Wir wollen nicht den Weg des üblichen Rituals einer hohen Gehaltsforderung mit dem Ziel, sich in der Mitte zu treffen, gehen. Dementsprechend beinhaltet unsere Gehaltsforderung nicht einen Verhandlungsspielraum, wie er in früheren Gehaltstarifrunden üblicherweise eingepreist wurde. Unsere Gehaltsforderung orientiert sich an den diesjährigen Abschlüssen anderer Krankenkassen – die BARMER darf nicht ins Hintertreffen geraten!

Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
Das Thema Freizeit ist für viele BARMER-Beschäftigte wichtig. Das gilt vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten, die zum Teil weite Fahrtwege zu ihrer Dienststelle in Kauf nehmen müssen. Sie sind für jede Stunde dankbar, die sie mehr zu Hause verbringen können. Mit einem Wahlrecht, die Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenar-beitszeit umwandeln zu können, wollen wir dem Wunsch der Beschäftigten Rechnung tragen!

Weitere DHV-Forderungen zur Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Gesunderhaltung der Beschäftigten:

  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsbefreiung für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die Arbeitgeberseite verwies in der Diskussion auf die nach ihrer Auffassung schwierige Lage in den nächsten Jahren. Bedingt durch die vom Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf den Weg gebrachten Reformgesetze würden der Kasse Mehrausgaben in Millionenhöhe drohen. Der Spielraum für eine Gehaltserhöhung würde dadurch erheblich eingeengt. Unsere Meinung: Die Beschäftigten dürfen nicht Leidtragende der Gesundheitspolitik der Bundesregierung sein! Sie haben sich eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient!

Dagegen zeigte sich die Arbeitgeberseite sehr offen bezüglich unserer Forderungen auf Arbeitsbefreiungen für die Einschulung der Kinder und für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Intensiv diskutiert wurde auch über unsere Forderung zur Umwandlung der Gehaltserhöhung in eine reduzierte Wochenarbeitszeit. Die Arbeitgeberseite erkennt an, dass vor allem bei Beschäftigten mit weiten Fahrtwegen zum Arbeitsplatz der Wunsch nach einer Reduzierung ihrer Arbeitszeit besteht.

Konkrete Ergebnisse zeigte die erste Verhandlungsrunde nicht – leider hat die BARMER auch noch kein erstes Gehaltsangebot unterbreitet.

Die Verhandlungen werden am 22.01.2020 fortgesetzt. Wir erwarten zur nächsten Verhandlung ein verhandlungsfähiges erstes Arbeitgeberangebot!

Tarifverhandlungen 2019 bei der KKH

Das Jahr 2019 geht dem Ende entgegen. Es war ein verhandlungsintensives Jahr. Viele Themen standen auf der Agenda – vieles konnten wir für Sie erreichen:
 
Gehalt: Deutlicher Reallohnzuwachs!
Wir konnten eine zweistufige Gehaltserhöhung von insgesamt über 4.4 % über 18 Monate und damit einen deutlichen Reallohnzuwachs (voraussichtliche Inflationsrate 2019: 1.5.%) heraushandeln.
Dieser Abschluss braucht keinen Vergleich zu anderen Abschlüssen dieses Jahres zu scheuen!
 
Sicherung der betrieblichen Altersversorgung
Die Kasse hatte die betriebliche Altersversorgung (Anlage 7) zum 30.09.2018 gekündigt. Unser Ziel war es, die Altersvorsorgeleistungen für die betroffenen Beschäftigten dauerhaft, d.h. über den Kündigungszeitpunkt hinaus zu sichern. Das haben wir erreicht!
Für Mitarbeiter/innen, die zum Stichtag 30.09.2018 bei der Kasse beschäftigt sind, bleiben Garantieverzinsung in Höhe 4% und die jährliche Steigerung von 1%, während der Bezugsdauer erhalten! Dass 0.4 Prozentpunkte der vereinbarten Gehaltsanhebung zum 1.Januar 2020 als Sanierungsbeitrag verwendet werden, war ein Kompromiss, um die Leistungen nach der Anlage 7 des TV für die Zukunft zu sichern.
 
Betriebliche Altersversorgung für neue Beschäftigte
Wir befinden uns in den Endzügen der Verhandlung einer betrieblichen Altersversorgung für Beschäftigte, die zum 01.10.2018 bei der Kasse angefangen haben. Unsere Ziele sind:
  • Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung mit einem renommierten Partner
  • Eine in Zeiten des anhaltenden EZB-Niedrigzinses attraktive Verzinsung des Vorsorgekapitals
  • Eine angemessene Zuschussleistung durch die Arbeitgeberin

Diese Ziele werden wir voraussichtlich zusammen mit der KKH erreichen!

Sozialtarifvertrag
Es gelang uns, ein Gesamtpaket zu schnüren, mit dem die Folgen der Organisationsveränderungen der KKH abgemildert werden. Das Paket beinhaltet u.a.:

  • Regelungen zur Mobilitätsunterstützung,
  • einen Ausgleich für erhöhten Fahrzeitenaufwand,
  • Zuschussregelungen zur Kinderbetreuung und zur Pflege naher Angehöriger
  • Möglichkeit der Altersteilzeit
Unser Erfolg: Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5!
Wir hatten schon seit Jahren die Rückkehr der Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 gefordert. Dank unserer Hartnäckigkeit konnten wir die Arbeitgeberseite in 2017 davon überzeugen, Verhandlungen über die Neustrukturierung der Vertriebsvergütung aufzunehmen. Unser eindeutiges Ziel war es, alle Gebietsleiter/innen in die Anlage 5 zu reintegrieren. Mit der Einigung wurde, obwohl seinerzeit gut gemeint, letztlich eine jahrelange Fehlentscheidung korrigiert.
Für alle Beschäftigten gilt wieder die Anlage 5 KKH TV, darüber hinaus wird mit der vereinbarten Prämienregelung eine attraktive Möglichkeit der Erfolgshonorierung gegeben.
 
Ausblick
Auch im kommenden Jahr wollen wir wieder erfolgreich für Sie verhandeln.
Schwerpunkte sehen wir in den Themen:
  • Angemessene Gehaltserhöhung ab dem 01.07.2020
  • Neugestaltung der Tätigkeitsmerkmale (Anlage 5)
  • Gestaltungsspielräume für Home Office und mobile Arbeitsplätze
     

Tarifverhandlungen bei TATEX vor Abschluss!

Die Tarifverhandlungen mit den Mitgliedern der TATEX gestalten sich am Anfang etwas holprig. Die anfänglichen Wogen konnten geglättet werden. Die teils hitzigen aber dennoch konstruktiven Diskussionen wurden immer wieder durch Verhandlungs- und Beratungspausen unterbrochen.

Die Tarifpartner waren sich schnell darüber einig, dass die angeschlossenen Servicegesellschaften und die Tätigkeitsfelder der Mitarbeiter tariflich eingruppiert werden sollen.

Fehlt eine Tätigkeitsbeschreibung im Tarifvertrag oder ist eine Eingruppierung nicht möglich, müssen sich die Tarifvertragsparteien über eine Eingruppierung/Anpassung/Ergänzung verständigen.

Die Tarifvertragsparteien wurden sich einig, dass der letzte Entgelttarifvertrag aus 2017 mit Wirkung zum 31. Januar 2020 seitens der Gewerkschaft DHV gekündigt ist.

Die Tarifkommissionen beider Tarifvertragsparteien erzielten Einigkeit über nachfolgende Änderungen des Entgelttarifvertrages mit Wirkung ab 01.02.2020:

Die Laufzeiten betragen:
Die 1. Laufzeit beträgt 12 Monate bis 31.01.2021.
Die 2. Laufzeit beträgt 18 Monate bis 31.07.2022.

Tariferhöhungen Regionalgruppen 1-3:

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 1:
1. Laufzeit: 2,0 %
2. Laufzeit: 2,0 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 2:
1. Laufzeit: 2,5 %
2. Laufzeit: 2,5332 %

Die Erhöhung beträgt für die Regionalgruppe 3:
1. Laufzeit: 3,5 %
2. Laufzeit: 3,5 %

Hiermit werden die Regionalgruppen 2 und 3 und die neuen Bundesländer den alten Bundesländern im Nordwesten endlich angeglichen.

Tariferhöhung der Ausbildungsvergütungen bundesweit: 

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 1. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 660 Euro
Im 2. Jahr: 710 Euro
Im 3. Jahr: 800 Euro
Im 4. Jahr: 900 Euro

Die Ausbildungsvergütung beträgt bundesweit in der 2. Laufzeit:
Im 1. Jahr: 720 Euro
Im 2. Jahr: 780 Euro
Im 3. Jahr: 850 Euro
Im 4. Jahr: 980 Euro

Die DHV-Verhandlungskommission wies immer wieder Arbeitgeberforderungen als nicht akzeptabel zurück. Man verhandelte lange und hart beim Entgelttarifvertrag. Das Resultat ist ein Kompromiss den beiden Seiten akzeptieren können.