Metro Properties: Schwere Verhandlungen aber der Wille zur Einigung ist da!

Nach einem holprigen Start, sind nun zwei weitere Verhandlungsrunden zwischen den Tarifparteien absolviert worden, um ein für beide Seiten akzeptables Ergebnis zu erreichen. Die bestehende Unsicherheit der Zukunft von Real, sorgt für eine gewisse Unberechenbarkeit der weiteren Entwicklungen im Metro Konzern.  

Im Verlauf der Diskussionen zwischen Gewerkschafts- und Arbeitgebervertretern wurde eine Vielzahl verschiedener Modelle besprochen, die ein gegenseitiges Entgegenkommen darstellten. Die bisher vorgebrachten Vorschläge von Arbeitgeberseite zur Änderung der Jubiläumsprämien oder die Umstrukturierung des Weihnachtsgeldes konnte die Tarifkommission nicht überzeugen. Umgekehrt waren die geforderten Lohnsteigerungen und die Höhe der Sonderzahlungen der Arbeitnehmerseite für die Arbeitgebervertreter nicht zustimmungsfähig.

Die Verhandlungsparteien sahen sich bisher nicht in der Lage, auf einer rein monetären Ebene zu einer Einigung zu gelangen. Es galt einen neuen Ansatz zu finden, um aus dieser Sackgasse heraus zu kommen. Die Vertreter der organisierten Arbeitnehmer brachten den Vorschlag ein, die wöchentliche Arbeitszeit bei der Metro Properties zur reduzieren. Dieser traf bei den Arbeitgebern auf Interesse und sie nahmen den Vorschlag zur Prüfung mit. Beide Seiten hoffen, durch die Ergänzung der Komponente Arbeitszeitreduzierung bald zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen.

Die sehr umfassenden und komplexen Tarifverhandlungen, die schon seit November andauern, sind auch ein Zeichen für die andauernden und umfassenden Umwälzungen im Metro Konzern. Angesichts dieser Situation ist jeder ehrliche Kompromiss hart erkämpft. Daher unser Aufruf an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Metro Properties GmbH, werdet DHV-Mitglied und bringt euch ein! Nur wer seinen Anliegen äußert, kann auch gehört werden!

Verhandlungsergebnis BARMER auf dem Tisch

Tarifkommission tendiert zu Variante B

In der Verhandlung am 17.02.2020 unterbreitete die BARMER auch der DHV das Angebot folgender Abschlussvarianten:

Ab 1.4.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individuellen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % 

Variante A (26 Monate) Variante B (24 Monate)
Für das Jahr 2020: Gutschrift von 20 Stunden (bei Vollzeit) als Zeitguthaben für alle und Verhandlungsverpflichtung für „Arbeitszeit der Zukunft“ Ab 1.1.2020: Unbefristete Arbeitszeiteduzierung um 0,5 Std. pro Woche (bei Vollzeit) auf 38 Stunden
Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder Einmahlzahlung im Juli 2020: 600 Euro / 900 Euro DHV-Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder
Ab 1.4.2021: Entgelterhöhung um 3 % Auszubildende: Statt der 3%-Steigerung Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro Ab 1.1.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro
  Juli 2021 – Einmalzahlung 250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigtte und Auszubildende
Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 % Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 % Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Deinstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

Dieser Verhandlungsstand stellt nicht ganz zufrieden. Wir hätten uns ein eindeutiges Verhandlungsergebnis statt einer Wahl zwischen zwei Varianten gewünscht. Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass dies der Verhandlungsstand zwischen der BARMER und verdi ist und die BARMER mit der DHV keine abweichende Vereinbarung abschließen wird.

Die DHV-Tarifkommission tendiert zur Variante B, unsere Präferenz haben wir der Arbeitgeberseite mitgeteilt:

  • Der Wunsch nach einer dauerhaften Arbeitszeitreduzierung ist unter den Beschäftigten weit verbreitet, das gilt vor allem im Hinblick auf diejenigen, die wegen des Projekts „aufbruch“ weite Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Außerdem bietet diese Variante einen nachprüfbaren AK-Wert in der Personalbewirtschaftung
  • Positiv in der Variante B sind die frühere Gehaltserhöhung und die Anhebung des Sockelbetrages um 100 €, die vor allem den unteren Vergütungsgruppen bis VG 7/8 zugutekommt.
  • Die zusätzliche Einmalzahlung von 250 € im Juli 2021 gleicht zusammen mit der dauerhaften Arbeitszeitreduzierung die im Vergleich zur Variante A geringere Gehaltserhöhungsstufe positiv aus.
  • Zusammen mit den weiteren Punkten, insbesondere der überproportionalen Steigerung der Ausbildungsvergütungen und den hohen Einmalzahlungen für Auszubildende, ist das Gesamtpaket in Form der Variante B ein akzeptabler Kompromiss.

Die DHV-Tarifkommission wird in den nächsten Wochen auf Grundlage der Rückmeldungen der Beschäftigten ihre endgültige Entscheidung treffen. Deshalb unsere Bitte: Sagen Sie uns Ihre Meinung!

Leider hat unsere Forderung nach einem Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung eines leiblichen Kindes keinen Eingang in den Tarifkompromiss gefunden. Wir bleiben aber dran, und die Arbeitgeberseite hat zugesichert, diese Forderung in den Themenspeicher für zukünftige Tarifverhandlungen zu übernehmen!

Bezüglich des Verzichts auf die Gehaltskürzung wegen der Warnstreiks haben wir der Arbeitgeberseite deutlich gemacht, dass wir einen kompletten Verzicht bei allen Streikteilnehmern für richtig halten, denn: Das Verhandlungsergebnis ist der Erfolg aller Beschäftigten, die an den Warnstreiks teilgenommen hatten!  Von der Arbeitgeberseite haben wir das Signal eines kompletten Verzichts auf einen Gehaltsabzug sowie einer Erstattung von bereits vorgenommenem Gehaltsabzug im Falle des Tarifabschlusses aufgenommen.

 

200212 Barmer Warnstreik DHV Fahnen

Große bundesweite Warnstreikaktion bei der BARMER

200212 Barmer Warnstreik DHV Fahnen

Viele organisierte und nicht organisierte Mitarbeiter/innen der BARMER waren dem Ruf der Gewerkschaften zum bundesweiten Warnstreik gefolgt. Warnstreikaktionen mit Beteiligung von DHV-Mitgliedern fanden u.a. in Wuppertal, Berlin und Schwäbisch Gmünd statt.

200212 Barmer Warnstreik Fahne mittig

Über 200 DHV-Mitglieder taten lautstark mit Westen, Fahnen und Trillerpfeifen ihren Unmut über den aktuellen Stand Tarifverhandlungen kund. Mit ihrem Protest machten sie deutlich, dass sich in dem letzten Angebot der Arbeitgeberin keine Wertschätzung der BARMER-Beschäftigten widerspiegele.

Der Warnstreik war ein eindrucksvolles Zeichen der Unterstützung der Forderungen der DHV-Tarifkommission. Die DHV-Mitglieder zeigten klare Kante – sowohl gegenüber der BARMER als auch gegenüber der anderen Gewerkschaft,  dass sie keinen gewerkschaftlichen Alleinvertretungsanspruch für die Mitarbeiter/innen der BARMER hat.

Die DHV setzt sich seit über 125 Jahren erfolgreich für die Interessen ihrer Mitglieder ein. Seit über 60 Jahren ist sie Tarifpartnerin der BARMER.

Engagieren Sie sich auch Seite an Seite mit Ihren DHV – Kollegen.

Wir können gemeinsam weiterhin viel erreichen.

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Bremens Bildungssenatorin empfing CGB-Landesvorsitzenden zum Dialog

Am 5. Februar empfing Bremens Senatorin für Kinder und Bildung, Frau Dr. Claudia Bogedan (SPD), den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem einstündigen Meinungsaustausch. Mit dabei auch der für berufsbildende Schulen sowie ministerielle und schulbetriebliche Aufgaben zuständige Referatsleiter des Ressorts, Tobias Weigelt.

Schwerpunkt des Gesprächs bildete der Themenkomplex berufliche Bildung. Kollege Rudolph verwies auf auf die Mitarbeit des CGB im Berufsbildungsausschuss der IHK für Bremen und Bremerhaven und dessen Unterausschüssen sowie auf die hohe Zahl christlicher Gewerkschafter, die  als Arbeitnehmervertreter in den Prüfungsausschüssen der Kammer mitwirken. Weiterhin gab er einen Überblick über die Bildungsarbeit der in Bremen ansässigen Bildungsstätte Nordwest des gemeinnützigen DHV-Bildungswerk e.V. und erinnerte an den jahrzehntelang vom DHV durchgeführten Berufswettkampf der Kaufmannsjugend.

Vor dem Hintergrund der hohen Zahl von Ausbildungsabbrechern kritisierte Rudolph die unzureichende Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen, die zudem an den Oberschulen zu sehr studienorientiert sei. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels plädierte er dafür, die Belange der dualen Ausbildung nicht zu vernachlässigen. In diesem Zusammenhang erinnerte er auch an die von ihm öffentlich gemachte fehlende Barrierefreiheit des Technischen Bildungszentrums Mitte (TBZ), Bremens größter Berufsschule, die nach Meinung der christlichen Gewerkschaften nicht vereinbar sei, mit dem im Schulgesetz verankerten Auftrag an die Schulen, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln.

Ein weiteres Gesprächsthema bildeten die mit dem kürzlich novellierten Berufsbildungsgesetz eingeführten drei Fortbildungsstufen und ihre an akademische Abschlüsse angelehnten Abschlussbezeichnungen. Kollege Rudolph verwies auf das starke Interesse bei den Teilnehmern und Absolventen von beruflichen Aufstiegsmaßnahmen wie Meister- und Fachwirte-Kursen an den neuen Abschlüssen Bachelor Professional und Master Professional, die derzeit aber von den IHK`s mangels Rechtsgrundlage noch nicht zuerkannt werden könnten. Senatorin Bogedan betonte, dass sie davon ausgeht, dass die Führung und Verleihung der neuen Abschlüsse in einer noch zu erlassenen Sammelverordnung des Bundes geregelt wird. Ob diese Verordnung aber auch für die nicht bundeseinheitlich geregelten Fortbildungsberufe gelten wird oder zusätzliche landes- oder kammerrechtliche Regelungen getroffen werden müssen, vermochte die Senatorin nicht zu sagen. Sie will in jedem Fall zunächst die Bundesverordnung abwarten.

Insgesamt zeigte sich die Senatorin, die selbst Verdi-Mitglied ist und vor ihrer politischen Karriere u.a. für die Hans-Böckler-Stiftung tätig war, in dem Gespräch auch im Detail gut informiert. So unterstellte sie, ohne dass dieses im Gespräch vom CGB-Landesvorsitzenden explizit angesprochen wurde, dass der CGB die vom rot-rot-grünen Bremer Senat geplante Ausbildungsumlage ablehnt, was auch der Fall ist.

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Aktive DHV-Bundesfachgruppe bei Betriebsrätekonferenz Bürgerversicherung – Nein Danke!

Seit 2013 besteht bei den privaten Krankenversicherungen die Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein Danke!“ Anlass der Gründung war die von SPD, Grünen, die Linke und den DGB-Gewerkschaften geforderte Einführung einer Bürgerversicherung, in der auch die privaten Krankenversicherungen mit einbezogen werden sollen. Die Betriebsräte fürchten massive Arbeitsplatzverluste und Unternehmensinsolvenzen, sollte Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung infolge der Einführung einer Bürgerversicherung wegfallen.

Der Vorsitzende der DHV-Bundesfachgruppe Versicherungen, Peter Abend, arbeitet im Organisationsteam der Betriebsräteinitiative mit.
Jährlich veranstaltet die Betriebsräteinitiative eine Betriebsrätekonferenz der privaten Krankenversicherungen. Vom 15.-16.01.2020 fand in Bonn die Betriebsrätekonferenz statt. Schwerpunkte der Tagung waren fachliche Referate zur Situation der privaten Krankenversicherung und die Beratung über sinnvolle Veränderungen im System der privaten Krankenversicherung. So fordert die Betriebsräteinitiative u.a. die Vermeidung großer Beitragssprünge durch eine Umstellung auf stetige Beitragsanpassungen mit kleineren Beträgen und einen Steuerzuschuss für in der privaten Krankenversicherung versicherte Kinder analog der beitragsfreien Mitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders stattete der Betriebsrätekonferenz einen Besuch ab und nutzte die Gelegenheit zu Gesprächen und zur Vertiefung der guten Kontakte mit Betriebsräten der privaten Krankenversicherungen. Besonders erfreulich ist, dass die DHV mit der Betriebsratsvorsitzenden der Barmenia-Hauptverwaltung, Heike Rottmann, und dem Mitglied des Barmenia-Betriebsrates, Sabine Müllers, zwei weitere in der Betriebsräteinitiative engagierte Personen als DHV-Mitglied gewinnen konnte.

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Foto: Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders (re.) mit dem Bundesfachgruppenvorsitzenden Peter Abend (mi.) und Matthias Rottwinkel (li.), beide Betriebsräte der Gothaer Krankenversicherung

Überragender Erfolg mit über 60 % bei den Aufsichtsratswahlen Gothaer

Bei den Aufsichtsratswahlen im Gothaer-Konzern erzielte die DHV einen überragenden Wahlerfolg:

  • Bei der Aufsichtsratswahl der Gothaer Allgemeine Versicherung AG deklassierte die DHV mit einem Stimmenergebnis von fast 66 % der gültigen Stimmen die gewerkschaftliche Konkurrenz. 720 Beschäftigte gaben der DHV-Liste ihre Stimme. Ganze 23 Stimmen fehlten der DHV, um auch den zweiten Gewerkschaftssitz zu erringen! Als Mitglied gewählt ist Edgar Schoenen
  • Ein ähnlich herausragendes Ergebnis mit 61,6 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielte die DHV bei der Aufsichtsratswahl der Gothaer Finanzholding AG. 1.134 Beschäftigte gaben der DHV-Liste ihre Stimme. Als Mitglied gewählt ist Peter Abend, der auch Vorsitzender der DHV-Bundesfachgruppe privates Versicherungsgewerbe ist. Als Ersatzmitglied gewählt ist Matthias Rottwinkel.
  • Bei der Gothaer Krankenversicherung AG fand eine Persönlichkeitswahl nach dem Drittelbeteiligungsgesetz statt. Peter Abend erzielte mit 565 von 946 gültigen Stimmen (= 59,7 %) das mit Abstand beste Ergebnis! Der nachfolgende Kandidat mit dem besten Stimmergebnis lag mit 399 Stimmen weit abgeschlagen.

Das Wahlergebnis bedeutet eine weitere Steigerung des schon erfreulichen Ergebnisses gegenüber 2017. Damals erreichte die DHV 54,75 % bei der Gothaer Finanzholding AG und 56,83 % bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG. Die DHV ist damit weiterhin unangefochtene Nr. 1 Gewerkschaft bei der Gothaer!

Arbeitnehmermitbestimmung bedeutet Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und nicht Fremdbestimmung durch eine Gewerkschaft! Diesen Grundsatz lebt die DHV seit Jahrzehnten und stellt auf ihre Gewerkschaftslisten ausschließlich Mitglieder auf, die in den Unternehmen beschäftigt sind. Die überzeugenden Wahlergebnisse bei den Urwahlen im Gothaer-Konzern zeigen, dass die DHV-Philosophie großen Anklang bei den Beschäftigten findet. Darüber hinaus sind die Ergebnisse eine eindrucksvolle Bestätigung der engagierten Arbeit der DHV-Mitglieder in der Gothaer für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen.

Die DHV beglückwünscht die gewählten Mitglieder und Ersatzmitglieder zu ihrer Wahl und wünscht ihnen für die neue Amtsperiode viel Glück und Erfolg bei ihrer Arbeit für die Interessen der Beschäftigten und für das Wohl der Gothaer.

DHV-Hauptvorstand

DRK Thüringen – Tarifinformation

Nach vorläufigem Scheitern der Tarifverhandlungen beim DRK-Thüringen: jetzt Einigung auf neuen Eintgelttarifvertrag für 2021!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach dem vorläufigen Scheitern der Tarifverhandlungen am 21.10.2019, vereinbarten wir mit der Arbeitgeberseite ein Sondierungsgespräch am 17.01.2020. An diesem Tag wurde der Grundstein für eine erfreuliche Kehrtwende gelegt.

Im Ergebnis haben wir folgendes Paket verabschiedet:

  • Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit bis zum 31.Dezember 2021 haben.
  • alle Gehälter steigen ab 01.04.2021 zwischen 2,3 % und 7,53 %, im Gesamtdurchschnitt um 4,65 %
  • alle Mitarbeiter des DRK-Thüringen erhalten im Jahr 2021 eine Erholungsbeihilfe in Höhe von 156,00 € netto (Ausgleich für die Leermonate (von 01/21 bis 03/21) gebunden an die zeitliche Lage von mindestens 5 Tagen Erholungsurlaub, gem. §40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG.)
  • Einigung auf neue Gehaltstabellenstrukturen (Aufteilung der Bereiche in „Verwaltung, Soziales, Pflege und Rettungsdienst/Medizin“ – dadurch können branchenspezifische Lohnanpassungen individuell besser erreicht werden.)
  • Schaffung einer Vereinbarung, in der die Vertragsparteien den gemeinsamen Verhandlungswillen erklären, bis zum 31.12.2025 das tarifliche Entgelt weiter positiv zu entwickeln, eine Annäherung branchenvergleichbarer Entgelte im öffentlichen Bereich wird angestrebt sowie eine jährliche Entgelt-Mindeststeigerung von 3 %
  • RettAss verbleiben bis 31.12.2022 in der EG4
  • Steigerung der Ausbildungsvergütung um 13,3 %.

Am 28.01.2020 beriet die DHV-Tarifkommissionsmitglieder über das Ergebnis des Sondierungsgesprächs. Grundsätzlich kann die DHV-Tarifkommission den Punkten zustimmen, bezüglich der angebotenen Gehaltserhöhung waren wir aber nur bereit, diese für das Jahr 2021 zu akzeptieren! Die substanziellen Defizite im Angebot der Arbeitgeber für 2022 sind jedoch noch immer zu groß, um eine schrittweise Niveauangleichung an den TVöD erkennen zu können. Ein zeitlicher Rahmen zur Niveauangleichung von 4 Jahren ist dabei weiter unser Ziel!

Wir halten auch in diesem Jahr weiterhin an unseren Forderungen für MTV/ETV fest! Dies gilt insbesondere für die Niveauangleichung an den TVöD innerhalb der nächsten 4 Jahre; die Festschreibung der jährlichen Sonderzahlung, Steigerung der Funktionszulagen und für die einschlägigen Änderungen/Verbesserungen im Manteltarifvertrag.

Die Verhandlungen gestalten sich langwierig und hart! Deshalb unterstützt uns auch in diesem Jahr!

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WOW – Seminar Gesundheitsschutz

World Organisation of Workers: Seminar zum Gesundheitsschutz

„Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz: Wie nähert sich das Management dieser Frage und wie wichtig ist gute Führung?“ – unter diesem etwas sperrigen Titel fand am 30./31.01.2020 in Larnaka auf Zypern ein sehr interessantes Seminar statt.

Rund 60 Teilnehmer/innen aus 13 europäischen Ländern diskutierten über die Frage, wie gute Führung die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz positiv beeinflusst und welche Rolle den Gewerkschaften dabei zukommen kann.
Den Teilnehmern/innen erwartete eine vielfältige Bandbreite von Experten von Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Gewerkschaften und Arbeitgebern:
Die Situationen in den Ländern wurden in Arbeitsgruppen näher beleuchtet. Eine dieser Arbeitsgruppen wurde vom DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders geleitet.
Grundsätzlich sind die Anstrengungen im Bereich Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit in den europäischen Ländern gut, auch wenn es weiterhin in vielerlei Hinsicht Handlungsbedarf gibt.
Ein ausführlicher Bericht zu dem Seminar erscheint in der nächsten Ausgabe der DAZ Ende Februar.

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Foto: Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und der CGB-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen verfolgen mit Aufmerksamkeit die Vorträge und Diskussionen.

100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz

Am 4.Februar konnte das Betriebsverfassungsgesetz auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Die DHV nimmt dies zum Anlass, um an die Bedeutung der betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung für den sozialen Frieden in unserem Land zu erinnern und die überfällige Anpassung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsregelungen an die Bedingungen einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Arbeitswelt einzufordern.

Für notwendig erachtet die DHV insbesondere die Erweiterung des Betriebsbegriffes im Betriebsverfassungsgesetz auf „virtuelle Betriebe“, die sich rein auf moderne IT-Kommunikation stützen, sowie die Erweiterung des Arbeitszeitbegriffs auf Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer außerhalb des Betriebes mittels elektronischer Verbindungen Aufgaben wahrnimmt sowie auf Bereitschaftsdienste, in denen der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber mittels aktiver Kommunikationseinrichtungen erreichbar sein muss. Auch der Zuständigkeitsbereich der Betriebsräte muss nach Auffassung der DHV ausgeweitet werden, da in den Betrieben zunehmend neben den „Kernbelegschaften“ auch Unternehmensfremde als Zeitarbeitnehmer oder Werkvertragsbeschäftigte tätig sind. Weiterhin tritt die DHV für einen verbesserten Kündigungsschutz für Wahlvorstände und Wahlbewerber bei Betriebsratswahlen ein sowie für erweiterte strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratswahlen durch Arbeitgeber

Für die DHV ist es ein Skandal, dass Unternehmen sich straflos kommerzieller Berater bei der Verhinderung von Betriebsratsgründungen oder Beeinflussung von Betriebsratswahlen bedienen dürfen. Gerade vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Globalisierung und Energiewende sollten die Unternehmen Interesse an funktionierenden Betriebsräten als Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Belegschaft und Mittler bei sozialen Konflikten haben.“

Die DHV betrachtet mit Sorge die nachlassende Organisationsbereitschaft und sinkende Tarifbindung der Arbeitnehmer. Sie verweist auf den Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein einer betrieblichen Interessensvertretung, tarifvertraglicher Absicherung und der Höhe der Entlohnung.

Wenn über vier der insgesamt 45,3 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland dauerhaft unter prekären Umständen arbeiten und leben müssen, bei denen Altersarmut vorprogrammiert ist, so hat dies nach Auffassung der DHV sicherlich auch damit zu tun, dass nur noch etwa 40% der Erwerbstätigen durch einen Betriebsrat vertreten werden, nur noch 29% der westdeutschen und 18% der ostdeutschen Betriebe durch einen Branchen- oder Haustarif gebunden sind und nur noch rund 44% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem Tarifvertrag oder in Anlehnung an einen Tarifvertrag entlohnt werden. Gut 1,4 Millionen Beschäftigte müssen sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn begnügen, der seit dem 1.1. dieses Jahres 9,35 Euro beträgt.

Gehaltstarifabschluss bei der Sparkassenversicherung Sachsen

Tarifabschluss:  

  • 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung
  • 2,8 % mehr Gehalt ab 01.09.2020
  • 2,0 % mehr Gehalt ab 01.11.2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Tarifverhandlungsrunde am 21.01.2020 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.

Erreicht wurde eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung sowie Zuschüsse für das JOB-Ticket, die Ausbildung und die Gesundheitsprävention. Vereinbart wurden auch Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • jeweils für die Tarifgruppen 1a bis 6: 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung oder 225 EUR mit dem Februargehalt
  • 2,8 % Gehaltserhöhung ab dem 01.09.2020
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.11.2021 
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.08.2020 und ab 01.11.2021
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 30.06.2022
  • 50% Zuschuss für das JOB-Ticket ab 01.03.2020
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention – jährlicher Evaluierungstermin beim Personaltrainer
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

Einigkeit besteht auch weiterhin, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.

Der Tarifabschluss ist aus unserer Sicht erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Ihre DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen