DAK Gesundheit – erstes Arbeitgeberangebot

Wertschätzung sieht anders aus!

Die DHV hat im Tarifgespräch am 22.10.2019 deutlich gemacht, dass die DHV das Gehaltsangebot des Arbeitgebers ablehnt.
Eine dreistufige Gehaltserhöhung von 1,9 %, 1,0 % und 1,0 % über einen Zeitraum von 36 Monaten ist alles andere als ein Ausdruck der Wertschätzung der Beschäftigten!

Dass die Kasse finanziell und von der Mitgliederentwicklung her erheblich besser dasteht als vor ein paar Jahren, ist vor allem Verdienst der Beschäftigten! Die Arbeitgeberseite argumentierte, dass Wertschätzung nicht nur Ausdruck in einer guten Gehaltserhöhung, sondern auch in guten Arbeitsbedingungen findet.

Unsere Meinung: Die Beschäftigten dürfen eine gute Gehaltserhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.

6,5 % mehr Gehalt für 12 Monate bleibt die berechtigte Forderung der DHV!

Wir erläuterten im Tarifgespräch am 22.10.2019 auch die weiteren berechtigten DHV- Forderungen (sehen Sie dazu auch unsere Tarifinformation September 2019):

·    Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!

·    Überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter, Einstellungen und

     Übernahme von Auszubildenden!

·    Tarifvertrag zur Bewältigung der demografischen Entwicklung!

Die Herausforderungen zur Sicherstellung der Zukunftsfähigkeit der Kasse sind hoch. Es gilt, mit guten und innovativen Regelungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Gesunderhaltung der Beschäftigten sowie einen sozialverträglichen Übergang in den Ruhestand zu gewährleisten. Ein wichtiger Bestandteil ist für die DHV eine tarifvertragliche Regelung zu Lebensarbeitszeitkonten. Auch Regelungen zur sofortigen Ermöglichung von mobilen Arbeitsplätzen und Homeoffice sollten Inhalte eines solchen Tarifvertrages sein. Bei der Förderung der Gesunderhaltung der Beschäftigten sehen wir noch Luft nach oben. Der aktuelle Tarifvertrag zur Gesundheit stellt die Beschäftigten nicht zufrieden, hier muss die Kasse deutlich mehr und innovativer investieren!

·    Eingruppierung nicht tarifierter und deutlich anspruchsvollerer Tätigkeiten!

·    Jobrad Angebot für alle – Fahrradleasing mit Steuervorteil für Motivation

     und Gesundheit!

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DAK Bundesbetriebsgruppentagung stellt Weichen für Personalratswahlen 2020

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 Vom 15.-17.10.2019 fand in Berlin die Bundesbetriebsgruppentagung DAK-Gesundheit statt. Knapp 100 Delegierte berieten über aktuelle Themen und stellen wichtige Weichen für 2020.

Der Bundesbetriebsgruppenvorsitzende Jörg Steinbrück (Berlin) zog in seinem Rechenschaftsbericht eine positive Bilanz der Betriebsgruppenarbeit in den vergangenen Jahren. Der Mitgliederzuwachs ist positiv, besonders erfreulich ist die hohe Zahl von geworbenen Auszubildenden.

In der  Personalratsarbeit setzen die DHV-Vertreter viele Akzente. Mit ihrer Gehaltsforderung in Höhe von 6,5 % hatte sich die DHV-Tarifkommission als erste positioniert und damit ein wichtiges Zeichen gesetzt.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders betonte in seiner Rede die gute Zusammenarbeit mit der –Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit. Er dankte den Delegierten für ihr unermüdliches Engagement vor Ort. Angesichts der vielen geworbenen Auszubildenden zeigte sich Henning Röders zuversichtlich, was die Zukunft der DHV bei der DAK-Gesundheit angeht.

Bei den anschließenden Wahlen zum Bundesbetriebsgruppenvorstand wurden einstimmig Jörg Steinbrück (Berlin) und Carsten Christoph (Göttingen) wiedergewählt. Neu im Bundesbetriebsgruppenvorstand ist Ingo Kirmeß (Kassel).

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung war die Vorbereitung der Personalratswahlen 2020. Mit einem breit aufgestellten Kandidatentableau geht die DHV in die Personalratswahlen. Neben bewährten Kräften werden  viele junge Kolleg*innen für die DHV ins Rennen gehen. Die DHV tritt zu den Personalratswahlen wieder mit dem bewährten Motto an:
                                                      DHV – Das Heißt Vertrauen!

Die Delegierten einigten sich bei der Tagung auch auf DHV-Positionen für die zukünftige Arbeit im Hause der DAK-Gesundheit. Darunter zur Heimarbeit: Die Möglichkeit von zu Hause zu arbeiten soll schnellst möglichst geschaffen werden, auch durch Prüfung von mobilen Arbeitsplätzen für Kolleg*innen mit weiten Arbeitswegen. Öffnungszeiten / Servicezeiten: Bevor darüber verhandelt werden kann (DVB und/oder TV) muss der Arbeitgeber zunächst ein schlüssiges Personalkonzept vorlegen, die Rahmenbedingungen definieren und den eindeutigen Bedarf/Nutzen unter Beweis stellen. Die DHV sieht derzeit keinen Bedarf und keine Ressourcen zur Verlängerung.

Neuwahl einer starken Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik

Die neue DHV-Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik wurde am 11. Oktober 2019 ordnungsgemäß gewählt.

Sie besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern (Vorstand und Beisitzer).

Der neue Bundesvorsitzende, Herr Marc Will (Metro Deutschland GmbH), wurde einstimmig gewählt.
Als stellvertretende Bundesvorsitzende wurde Frau Sabine Wilmes (Netto) erneut einstimmig bestätigt.
Für das Amt der Schriftführerin wurde Frau Yvonne Boese durch die Bundesfachgruppe einstimmig gewählt.
Die Beisitzer der Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik sind folgende Personen:
Herr Warren Trapp, Frau Heike Süllwold, Herr Joachim Drößler, Herr Andre Kunza, Frau Angelika Will, Frau Uta Fischer, Herr Ulf Fante, Herr Martin Flintrop und Herr Jürgen Int-Veen.

Die neu gewählte Bundesfachgruppe Handel und Warenlogistik hat bereits viele neue Vorschläge und Ideen, welche sie in der laufenden Amtsperiode umsetzen will.

Wir gratulieren herzlich zur Wahl und freuen uns auf die zukünftige konstruktive und produktive Zusammenarbeit.

Rettung nicht nur für Condor, sondern auch für Thomas Cook Deutschland

Die Berufsgewerkschaft DHV hat mit großer Bestürzung die Insolvenz des britischen Touristikkonzerns Thomas Cook und nun auch der deutschen Unternehmenstochter, der Thomas Cook GmbH, aufgenommen. Sie hat den Bundeswirtschaftsminister in einem Schreiben aufgefordert, der deutschen Thomas Cook GmbH und der Condor Luftdienste GmbH Finanzhilfen zu gewähren.
 
Die DHV begrüßt die vom Bund und vom Land Hessen zugesagten Finanzhilfen in Höhe von 380 Mio. € für die Condor Luftdienste GmbH. Mit den Finanzhilfen werden nicht nur der Flugbetrieb kurzfristig gesichert, sondern dem Unternehmen eine Existenzperspektive ermöglicht. Für die Beschäftigten von Condor ist dies eine gute Nachricht. Denn damit sind ihre Arbeitsplätze vorerst gesichert.
 
Eine zweite Pleite wie bei Air Berlin bleibt Deutschland vorerst erspart. Die Folgen wären eine erhebliche Reduzierung des Flugangebots und eine deutliche Verteuerung der Ticketpreise im Bereich des Pauschaltourismus gewesen.
 
Die Zusage der Finanzhilfen für die Condor Luftdienste GmbH ist aber nur ein Teil des notwendigen Rettungspakets. Die DHV erhält ihre Forderung nach Finanzhilfen auch für die deutsche Thomas Cook GmbH weiterhin aufrecht. Denn im Gegensatz zum britischen Mutterkonzern war die deutsche Unternehmenstochter in den vergangenen Jahren profitabel und erwirtschaftete Gewinne, die sie allerdings an den britischen Mutterkonzern abführen musste. Dort verschwanden diese im immensen Schuldenberg. Die Insolvenz der deutschen Thomas Cook GmbH eröffnet nun die Chance einer Sanierung und einer Weiterführung als eigenständiges Unternehmen. Die Chancen auf Erfolg sind nach Einschätzung der DHV gegeben.
 
Mit einer mit Hilfe von staatlicher Unterstützung zu erfolgenden Sanierung der deutschen Thomas Cook GmbH würden rund 2.100 Arbeitsplätze gesichert. Ein schwerer Schaden für den Wirtschaftsstandort Oberursel, wo sich die Zentrale des Unternehmens befindet, wäre vorerst abgewendet. 
 
Für die Condor Luftdienste GmbH wäre die langfristige Sicherung der Thomas Cook GmbH ebenfalls wichtig, denn diese hat bislang in erheblichem Maße zu einer guten Auslastung beigetragen. Für die Condor würde es schwer werden, den dauerhaften Wegfall der durch die Thomas Cook GmbH erbrachten Flugauslastung anderweitig zu kompensieren.
 

Versicherungen: Erste Gehaltstarifverhandlung mit Signalwirkung

Am 19.09.2019 erfolgte in Wuppertal die erste Tarifrunde. Der Arbeitgeberverband (AGV) nahm bereits erste Stellung zu den DHV-Forderungen und wurde in zwei Punkten erstaunlich konkret.
 
DHV-Forderung: Zweistufige Gehaltserhöhung von 4 % und nach weiteren 12 Monaten 3 %; Laufzeit: 24 Monate
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde unterbreitet. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des geringen Beitragswachstums sieht der AGV wenig Spielraum.
Tendenz AGV: Einen Tarifabschluss wie bei den Volks- und Raiffeisenbanken könne der AGV sich allerdings vorstellen. Dieser sieht vor:
7 Null-Monate von Juni bis Dezember 2019
3% ab 01. Januar 2020
1,5 % ab April 2021
Laufzeit: 34 Monate
DHV-Tarifkommission: Die Belastungen der Beschäftigten sind infolge des Personalabbaus und der Digitalisierung der Arbeitsprozesse erheblich gestiegen. Entsprechend hoch ist die Erwartungshaltung an einen Gehaltsabschluss, der ihre engagierte Leistung angemessen würdigt.
 
DHV-Forderung einer Inflationssicherungsklausel im Falle eines länger lau-fenden Abschlusses
AGV: Eine interessante Forderung, die aber dazu führt, dass die Arbeitgeber die Inflationsrisiken tragen. Daher ist eine Einigung unwahrscheinlich.
 
DHV-Forderung: Deutliche Anhebung der Niedriglohngruppen A und B in den Bereich von 1.944 € – 2.306 €
AGV: Kein Handlungsbedarf für eine überproportionale Gehaltserhöhung. In diesen Gehaltsgruppen sind nur rund 450 Beschäftigte eingruppiert.
DHV-Tarifkommission: Die Gehaltsgruppen A und B umfassen nach unserer Wahrnehmung eine nicht unerhebliche Zahl von Beschäftigten. Für diese ist eine deutliche Anhebung ihrer Gehälter ein wichtiges Anliegen! Deshalb halten wir unverändert an unserer Forderung fest!
 
DHV-Forderung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen: 70 € und 50 €
AGV: Ein erstes Angebot wird in der nächsten Runde abgegeben.
 
DHV-Forderung: Stichtagsregelung für eine Erklärung der Übernahme der Auszubildenden: 6 Monate vor Ausbildungsende
AGV: Diese Forderung ist interessant.
 
DHV-Forderung: Freistellung von bis zu 5 Tagen zur Vorbereitung auf berufs-/fachbezogene Abschlüsse
AGV: Kein Handlungsbedarf, da in den meisten Unternehmen betriebliche Regelungen, auch in Form von Betriebsvereinbarungen, existieren.
 
DHV-Forderung: Regelungen für Sabbaticals und Pflegezeitmodelle
AGV: Bezüglich Sabbaticals nicht grundsätzlich ablehnend. Bei den Pflegezeitmodellen existiert hingegen eine ausgeprägte betriebliche Welt.
 
DHV-Forderung Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
AGV: Darin besteht Einigkeit.
 
Die Verhandlungen werden am 30.10.2019 fortgesetzt. Wir erwarten dann ein verhandlungsfähiges Gehaltsangebot und einiges mehr!

Stärkung des Arbeitnehmerschutzes durch den EuGH

Mit seinem Urteil zur Arbeitszeiterfassung sorgte der Europäische Gerichtshof im Mai für erhebliches Aufsehen.

Der EuGH entschied am 14.05.2019, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer systematisch zu erfassen.  Ohne eine solche Erfassung könne laut EuGH weder die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und ihre Verteilung, noch die Zahl der Überstunden verlässlich ermittelt werden. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Überlastung und damit einhergehenden gesundheitlichen Gefahren wird dadurch gestärkt, dass die gesamte Arbeitszeit künftig zu erfassen sein wird.  Außerdem könnte es zu einer Beweislastumkehr zugunsten der Arbeitnehmer kommen, wenn es um die Abgeltung von Überstunden geht. Musste bisher der Arbeitnehmer die geleisteten Stunden nachweisen und hatte wegen nicht erfasster Stunden dabei regelmäßig Probleme, so wird dies künftig dem Arbeitgeber obliegen, der alle Arbeitszeiten korrekt zu erfassen haben wird.
Vorerst ändert sich allerdings nichts. Das Urteil des EuGH hat keine direkten Auswirkungen auf die Arbeitgeber, es verpflichtet lediglich die Mitgliedsstaaten gesetzgeberisch tätig zu werden. Das deutsche Arbeitszeitgesetz reicht nicht aus, da es keine generelle Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung enthält. Es schreibt lediglich vor, Arbeitszeiten aufzuzeichnen, wenn sie 8 Stunden täglich überschreiten (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Eine weitere Verpflichtung zur Dokumentierung von Arbeitszeiten ergibt sich aus dem Mindestlohngesetz. Diese gilt jedoch nur für geringfügig beschäftigte  Arbeitnehmer. Auch das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit (SchwarzArbG) gilt nicht generell, sondern nur für gewisse Berufsgruppen.
Die Mitgliedsstaaten müssen das Urteil des EuGH nun umgehend  in konkrete Gesetze umsetzen. Dabei hat der EuGH ihnen aber Spielraum eingeräumt. Sie können dabei die konkreten Modalitäten zur Umsetzung bestimmen und branchenspezifische Besonderheiten und Eigenheiten oder auch die Unternehmensgröße berücksichtigen.  Ein wirklicher Umbruch im deutschen Arbeitszeitrecht ist also nicht zu erwarten. Daher ist die Aufregung, die dem EuGH-Urteil folgte nicht nachzuvollziehen. Eine Verpflichtung für die Arbeitgeber wird sich erst nach erfolgter Änderung des Arbeitszeitgesetzes ergeben.  Es wird zu einer Modifizierung kommen.  Stechuhr für alle wird es dabei aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht heißen. Es kommt darauf an, welche Änderungen am Arbeitszeitgesetz vorgenommen werden. Der EuGH hat offen gelassen, welche Zeiten konkret zu erfassen sind, ebenso, wie diese Zeiten zu erfassen sind, wer diese Zeiten erfasst und ob die Regelung tatsächlich für alle Arbeitsverhältnisse gilt. Ob zur Raucherpause ausgestempelt werden muss, oder nicht, das wird auch künftig Sache der Betriebe sein. Ist das abendliche Lesen von Mails Arbeitszeit und muss auch diese Zeit dokumentiert werden?  Wird die Zeit mittels Exeltabelle, App, oder händisch erfasst und wer erfasst sie eigentlich, Arbeitgeber oder Arbeitnehmer? Auch dazu wird es künftig verschiedene Modelle geben. Auch ein Ende der Vertrauensarbeitszeit ist derzeit noch nicht in Sicht. Es wäre mit dem Urteil des EuGH auch vereinbar Ausnahmen von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für kleinere Unternehmen vorzusehen, die mit dem Verwaltungsaufwand überfordert wären. Wir müssen abwarten, welche Änderungen in Deutschland erfolgen werden. Es bleibt also spannend, aber für Aufregung besteht noch kein Grund.
Für Betriebsräte heißt es allerdings jetzt schon aufgepasst. Sie haben die Aufgabe, über die Einhaltung der zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze zu wachen (§ 80 Abs. 1 BetrVG) und reden mit bei der Einführung technischer Einrichtungen z. B. zur Zeiterfassung (§ 87 Abs. 6 BetrVG). Betriebsräte haben bereits jetzt eine stärkere Verhandlungsposition wenn es um Betriebsvereinbarungen zur flexiblen Arbeitszeit geht.

Silke Schönherr-Wagner

CGB-Position zum weltweiten Klimastreiktag der Fridays for Future-Bewegung: Klimaschutz ja – aber keine überzogenen Forderungen zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Der CGB steht zum Schutz der Natur und der Artenvielfalt und unterstützt die Bemühungen um die Eindämmung des menschenverursachten Anstiegs des Weltklimas.  Der CGB unterstützt daher das Anliegen der Fridays for Future-Bewegung, die Politik wachzurütteln, damit sie den Umwelt- und Klimaschutz entschiedener als bisher mit gesetzlichen Maßnahmen voranbringt.

Der CGB warnt aber vor übertriebenem und überzogenem Aktionismus zu Lasten des Industriestandortes Deutschlands und damit auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Das gilt vor allem hinsichtlich der Forderungen der Fridays for Future-Bewegung nach Streichung der Subventionen für fossile Energieträger und der Abschaltung eines Viertels der Kohlekraftwerke bis Jahresende sowie für einen beschleunigten Komplettausstieg bis 2030.

Eine Streichung der Subventionen für fossile Energieträger bis Jahresende würde eine plötzliche Verteuerung des Dieselkraftstoffs um 18 Cent pro Liter bedeuten!

  • Ein solch rasanter Anstieg würde ein Drittel der Autofahrer in Deutschland und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern treffen, die zu ihrer Arbeit oft 100 Kilometer oder mehr hin- und zurückpendeln müssen! Ohne Kompensationszahlungen würden diese Menschen finanziell belastet werden – sie hätten weniger Geld für ihren täglichen Lebensunterhalt!
  • Eine solche Forderung würde eine deutsche Schlüsselindustrie betreffen, an der mehrere hunderttausend Arbeitsplätze hängen! Dahinter stecken menschliche Existenzen, die nicht durch überzogene Klimaschutzforderungen gefährdet werden dürfen!

Eine Subventionsstreichung von fossilen Energieträgern darf nicht von einem Monat auf den anderen erfolgen, sondern kann nur Ergebnis eines Diskussionsprozesses sein, der die Fragen in den Mittelpunkt stellen muss, wie die Zukunft von Deutschlands Schlüsselindustrie langfristig gesichert werden kann und wie die finanziellen Belastungen für die Pendler abgefedert werden können. Der CGB spricht sich für einen zügigen, aber sach- und zielorientierten Diskussionsprozess aus!

Eine Abschaltung eines Viertels der Kohlekraftwerke bis Jahresende würde die Energieversorgungssicherheit in Deutschland akut gefährden! Grundlage für einen Komplettausstieg bis 2030 und einer emmissionsneutralen Energiegewinnung bis 2035 muss ein belastbares Alternativkonzept sein, das die Energieversorgungssicherheit Deutschlands ab dem Jahr 2030 gewährleistet.

Ohne Energieversorgungssicherheit wird der gesamte Industriestandort Deutschlands gefährdet und nicht nur die Existenz der Arbeitsplätze in der Autoindustrie, sondern in der gesamten deutschen Industrie aufs Spiel gesetzt! Das ist in höchstem Maße unverantwortlich gefährlich!

Die Gelbwestenproteste in Frankreich haben deutlich gemacht, wohin übertriebene politische Vorhaben und Aktionen führen können – nämlich in ein Chaos, das das staatliche Gewaltmonopol und damit die rechtliche Sicherheit, das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit der Bürger in höchstem Maße strapaziert. Soweit darf es in Deutschland nicht kommen!

Der CGB fordert die Fridays for Future-Bewegung auf, in ihren Aktionen und Forderungen auch die Belange der Menschen zu berücksichtigen, die von Arbeit leben müssen und deren Arbeit notwendig ist, um die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands zu sichern!

Liebe Fridays for Future-Aktivisten: Bedenkt, dass das beste Smartphone und die besten Ideen für die Social-Media-Verbreitung Eurer Ideen nichts nützen, wenn mangels Versorgungssicherheit und eines damit verbundenen Zusammenbruchs der Energieversorgung kein Strom zum Betrieb Eurer Smartphones und Laptops vorhanden ist!

Der CGB fordert die Politik auf, nicht in hektischen Klimaaktionismus zu verfallen, sondern auch die Belange der arbeitenden Bevölkerung und des Industriestandortes Deutschlands zu bedenken!

Der CGB fordert alle Akteure auf, nicht den eigenen Standpunkt so hoch zu halten, dass ein Austausch gegenseitiger Meinungen unmöglich wird. Kommunikation und Diskussion statt Konfrontation!

Sozialtarifvertrag KKH: Verhandlungen auf der Zielgeraden

DHV und KKH befinden sich in intensiven Verhandlungen über den Abschluss eines Sozialtarifvertrages zur Begleitung der anstehenden Umstrukturierungen. Unser Ziel ist es einen Tarifvertrag zu erreichen, der die Belastungen der Beschäftigten soweit als möglich abmildert. Der aktuelle Verhandlungsstand nach der Verhandlung am 09.09.2019:
 
Der Tarifvertrag soll für die von den Umstrukturierungen betroffenen Beschäftigten gelten, soweit sie vor dem 01.07.2019 eingestellt wurden. Die Laufzeit soll bis zum Ende der Umstrukturierungen gehen und wird daher bis zum 31.12.2022 befristet sein.
 

1. Finanzielle Mobilitätsunterstützung

  • Im Falle einer Versetzung in eine andere Dienststelle, die nicht im Einzugsbereich des bisherigen Dienstortes liegt, sollen Beschäftigten, die nicht umziehen wollen, für die ersten vier Jahre nach der Versetzung 50 % der durch die weitere Entfernung anfallenden Mehrkosten erstattet bekommen.
  • Beschäftigte, die nicht täglich zum Wohnort zurückkehren können, weil sie beim Benutzen öffentlicher Verkehrsmittel
    mehr als 12 Stunden von der Wohnung abwesend sind oder
    der zeitliche Aufwand für die Hin- und Rückfahrt insgesamt mehr 3 Stunden beträgt
    (Voraussetzungen nach § 3 Trennungsgeldverordnung)
    sollen für jede Woche eine Reisebeihilfe nach § 3 Trennungsgeldverordnung erhalten.
  • Beschäftigte, die umziehen müssen, sollen eine Umzugsunterstützung erhalten.
 
2. Ausgleich für erhöhten Fahrzeitenaufwand
Beschäftigte, die nicht umziehen wollen, sollen im Falle der Erhöhung der Fahrzeiten um mindestens 30 Minuten täglich im ersten und zweiten Jahr 7 zusätzliche freie Tage und im dritten und vierten Jahr vier zusätzliche freie Tage als Ausgleich für den erhöhten Fahrzeitenaufwand erhalten.
3. Zahlung eines Zuschusses für Kinderbetreuung und Pflege
Ein Zuschuss in Höhe von 100 € für maximal 12 Monate sollen Beschäftigte erhalten für: die Unterbringung bzw. Betreuung eines unterhaltsberechtigten Kindes und für die Pflegekosten eines nach § 3 Abs. 1 a SGB VI versicherungspflichtigen Angehörigen.
 
4. Regelungen zur Altersteilzeit
Beschäftigten, die zum Zeitpunkt der Schließung der Dienststelle das 55. Lebensjahr vollendet haben, soll die Möglichkeit der Altersteilzeit mit einer Dauer von mindestens zwei Jahren eingeräumt werden. Die Altersteilzeit soll als Block- oder Teilzeitmodell möglich sein. Die Beschäftigten sollen die Optionen haben:
  • Ende zum frühestmöglichen Zeitpunkt des Renteneintritts: Aufstockung des Teilzeitgehalts um 35 %; Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung auf 95 % der bisherigen Beiträge; Aufstockung der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 90 % der bisherigen Beiträge
  • Ende zum Beginn der abschlagsfreien Rente: Aufstockung des Teilzeitgehalts um 20 %; Aufstockung der Beiträge zur Rentenversicherung und der Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung auf 90 % der bisherigen Beiträge
 
5. Umgang mit Härtefällen
Beschäftigte, die ein Arbeitsplatzangebot erhalten, das aus ihrer Sicht einen Härtefall darstellt, sollen sich innerhalb einer Frist von drei Wochen nach Erhalt des Arbeitsplatzangebots an eine Härtefallkommission wenden können.
 
6. Rückkehroption und Veränderung der Arbeitszeit
Von der Umstrukturierung betroffene Beschäftigte sollen bei späteren Stellenbesetzungen und im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes bei der Veränderung ihrer Arbeitszeit bevorzugt berücksichtigt werden.
 
7. Hilfen beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis
Beschäftigte ab 10 Jahren Betriebszugehörigkeit, die aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden sollen die Optionen erhalten: Entweder Unterstützung bei einer Outplacementberatung in Höhe von 2.500 € oder Zahlung einer zusätzlichen Abfindung in Höhe von 2.000 €.
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Die DHV-Tarifkommission berät nun über dieses von der KKH als letztes Angebot tituliertes Verhandlungsergebnis. Anzuerkennen ist die Bewegung auf der Arbeitgeberseite. So gehen die Regelungen zur Mobilitätsunterstützung und zu den freien Tagen über die Regelungen hinaus, die anlässlich früherer Umstrukturierungen tarifvertraglich vereinbart worden waren. Auch beim Thema Altersteilzeit zeigte die KKH Bewegung, denn ursprünglich bot sie nur die Altersteilzeit bis zum frühestmöglichen Renteneintritt an. Mit dem am 09.09.2019 erreichten Verhandlungsstand sind ein Großteil unserer Forderungen erfüllt!
 
Die Verhandlungen werden am 08.10.2019 fortgeführt. Thema wird die  Reform  der  Gebietsleitervergütung sein. Unser Ziel ist von Anfang der Verhandlungen an die Reintegration der Gebietsleiter in die Anlage 5! Die DHV-Tarifkommission ist zuversichtlich, dass dieses Ziel auch erreicht werden kann!

DAK-Gesundheit: Wir fordern einen Tarifvertrag zum 01.10.2019 mit einer Laufzeit von 12 Monaten und einer angemessenen Erhöhung der Entgelte um 6,5%.

Die DHV hat dem Vorstand der DAK-Gesundheit ihre Forderungen für die anstehende Gehaltstarifrunde übermittelt.
 
Grundlage für unsere Forderung ist, dass die Erwartungen der Beschäftigten bereits 2017 deutlich höher waren als das Ergebnis 2017. Selbst die Rentenentwicklung des Jahres 2018 lag höher als der Tarifabschluss für das Jahr 2018. Auch die Gehaltserhöhung 2019 (1,9%) ist im Vergleich zu der Erhöhung für die Rentenbezieher (3,18%/3,91%) ein Schlag ins Gesicht gewesen.
 
Zum Vergleich dazu die Rentenerhöhungen in diesem Zeitraum, die sich an der Bruttolohnentwicklung orientieren:
1.7.2018 = 3,22% (West) und 3,37% (Ost)  
1.7.2019 = 3,18% (West) und 3,91% (Ost)
 
Die Erwartungen der Beschäftigten haben sich inzwischen nicht geändert.
Die aktiv Beschäftigten, die inzwischen die Arbeit der beurlaubten Kollegen mitmachen und noch täglich damit beschäftigt sind, die Migrationsschäden aufzuarbeiten, haben uns deutliche Signale gesendet.
Auch der abgeschlossene Gesundheitstarifvertrag hat nicht alle Erwartungen erfüllt. Durch diesen erhalten Wenige einen kleinen Zuschuss, viele tausende Beschäftigte, die sich in Sportvereinen gesunderhalten, gehen leer aus.
 
Unsere berechtigte Forderung lässt sich rechnerisch einfach herleiten: Motivierte, engagierte und kompetente Mitarbeiter*innen haben das Recht darauf, die Differenz der Gehaltserhöhungen 2017/2018 zur Rentenanpassung zusätzlich zur angemessenen Gehaltserhöhung 2019 zu erhalten.
Daraus ergibt sich die Gehaltsforderung 2019 (ab 01.10.2019) in Höhe von 6,5% (bei einer Laufzeit von 12 Monaten).
 
Unsere weiteren Forderungen:
  • DHV fordert eine Sonderzahlung für die Beschäftigten der Vergütungsgruppen 1-3!
  • DHV fordert eine überdurchschnittliche Anpassung der Azubigehälter!
  • DHV fordert einen Tarifvertrag zur Bewältigung der demografischen Entwicklung!
  • DHV fordert Lebensarbeitszeitkonten!
  • DHV fordert Heimarbeitsplätze auf Wunsch der Beschäftigten!
  • DHV fordert Azubieinstellungen und Übernahme nach der Ausbildung!
  • DHV fordert Eingruppierung nicht tarifierter Tätigkeiten (davon gibt es weiterhin reichlich)!
  • DHV fordert die Erhöhung der Eingruppierung für Tätigkeiten, die inzwischen erheblich anfordernder geworden sind!
  • DHV fordert Jobrad Angebot für alle – Fahrradleasing mit Steuervorteil für Motivation und Gesundheit!

Seminare zum Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

::introtext::


Das DHV-Bildungswerk bietet ab Oktober 2019 für Betriebsräte der Volks- und Raiffeisenbanken ein umfangreiches bundesweites Seminarprogramm an:
  
Datum Ort Bildungsstätte
15.10.2019 Reilingen Südwest
22.10.2019 Hannover Nord
11.11.2019 Leipzig Mitteldeutschland
21.11.2019 Schwerin Nord
26.11.2019 Elzach Südwest
29.11.2019 Berlin Nordost
02.12.2019 München Bayern
03.12.2019 Saarbrücken Rh-Pf/Saar
04.12.2019 Frankfurt Hessen
05.12.2019 Duisburg NRW
10.12.2019 Biberach Südwest
11.12.2019 Kassel Hessen
12.12.2019 Duisburg NRW
20.01.2020 Stuttgart Südwest
 
Interessenten können die Flyer auf der DHV-Internetseite unter https://dhv-cgb.de/weiterbildung/betriebsratsseminare/fach-und-spezialseminare abrufen. Die Kontaktdaten der Bildungsstätten:
 
Bildungsstätte Südwest
Tumringer Straße 274, 79539 Lörrach
Tel. 07621-939111; Fax 07621-939199 
E-Mail suedwest@dhv-bildungswerk.de
 
Bildungsstätte Bayern
Marsstraße 12, 80335 München
Tel: 089-591150; Fax: 089-5504028
E-Mail: bayern@dhv-bildungswerk.de
 
Bildungsstätte Hessen
Neutorstraße 18, 63456 Hanau
Tel: 06181-9882853; Fax: 06181-9884935
E-Mail: hessen@dhv-bildungswerk.de
 
Bildungsstätte Mitteldeutschland
Schlegelstraße 15, 04275 Leipzig 
Tel: 0341-468 50 82; Fax: 0341-468 50 84 
E-Mail: mitteldeutschland@dhv-bildungswerk.de
 
Bildungsstätte Nord 
Franz-Mehring-Straße 6, 19053 Schwerin 
Tel. 0385-39495448; Fax 0385-39483165 
E-Mail: dhv.nord@dhv-cgb.de
 
Bildungsstätte Nordrhein-Westfalen
Grabenstraße 95, 47057 Duisburg
Tel: 0203-2983091; Fax: 0203-2983064 
E-Mail: dhv.nrw@dhv-cgb.de
 
Bildungsstätte Rheinland-Pfalz/Saar
Ursulinenstr. 63a, 66111 Saarbrücken
Tel: 0681-9272821; Fax: 0681-9272833
E-Mail: dhv.saar@dhv-cgb.de
 
Bildungsstätte Nordost
Obentrautstraße 57, 10963 Berlin 
Tel: 030-21021734; Fax: 030-21021740
E-Mail: nordost@dhv-bildungswerk.de

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