9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

„Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt“                                                          

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

Am 12. Dezember 2024 fand der 9. Ordentliche Kongress der European Confederation of Independent Trade Unions (CESI) in Brüssel statt. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist seit vielen Jahren Mitglied der CESI, die als anerkannte Sozialpartnerin auf EU-Ebene mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer*innen aus über 40 Gewerkschaften in Europa vertritt.

Der 9. Ordentliche Kongress stand unter dem Motto „Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt: Stärkung der heutigen Arbeitskräfte für morgen“. An dem Kongress nahmen zahlreiche Delegierte der CESI-Mitgliedsorganisationen, wie des CGB, sowie Gäste von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss teil.

Zu den Gastrednern gehörten unter anderem der EWSA-Präsident Oliver Röpke, die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Roxana Mnzatu, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Victor Negresc und der Vorsitzende des Arbeitsausschusses des Europäischen Parlaments, Li Andersson.

Ein Schwerpunkt des Kongresses war die Wahl des neuen Präsidiums durch die Delegierten. Mit überwältigender Mehrheit wurden Romain Wolff und Klaus Heeger zum Präsidenten und Generalsekretär der CESI wiedergewählt. Als Schatzmeister wurde Urs Stauffer wiedergewählt. Gewählt wurden auch acht Vizepräsidenten.

Präsident Romain Rolff sagte bei seiner Wiederwahl: „Ich bin stolz darauf, die CESI in die Zukunft zu führen. Unsere Arbeit ist wichtiger denn je, da wir vor neuen Herausforderungen und Problemen in vielen europäischen Ländern stehen. Gemeinsam werden wir die Interessen der Arbeitnehmer mit Entschlossenheit vertreten und sicherstellen, dass ihre Stimmen auf höchster Ebene der Entscheidungsfindung gehört werden.“

Klaus Heeger betonte: „Ich fühle mich geehrt, weiterhin der CESI als Generalsekretär zu dienen. Im Laufe der Jahre haben wir gemeinsam unsere Position als starke und unabhängige Stimme für die Arbeitnehmer in Europa gestärkt. Gemeinsam mit unseren Partnern freue ich mich darauf, mich weiterhin für eine faire und nachhaltige Politik einzusetzen, die das Leben der arbeitenden Menschen verbessert.“

Ein weiteres Schwerpunktthema des Kongresses war die Diskussion und Beschlussfassung über die Anträge der Mitgliedsorganisationen. Der CGB brachte einen Antrag zum Kongress ein, der die CESI aufforderte, sich dafür einzusetzen, dass neben den vielen europäischen Gedenktagen ein Tag der Gewerkschaften etabliert wird, der der Bedeutung der Gewerkschaften als Sozialpartner und Bewahrer sozialer Arbeitnehmerstandards gerecht wird. Der Antrag wurde von dem CGB-Generalsekretär Christian Hertzog so überzeugend vorgestellt und begründet, dass er einstimmig angenommen wurde. Insgesamt wurden 54 Anträge eingereicht und angenommen, um der zukünftigen Arbeit der CESI eine Richtung zu geben.

Der CGB gratuliert allen neu Gewählten und Wiedergewählten und wünscht allen viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben!

V.i.S.d.P.: Anne Kiesow

 

Copyright: Iris Haidau

 

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

DHV-LANDESVERBAND MITTELDEUTSCHLAND KRITISIERT DIE UMSETZUNG DER TARIFÜBERLEITUNGEN IN DEN DRK-REFORMTARIFVERTRAG AB 01.01.2025. DIESE BERGEN ERHEBLICHE RISIKEN UND WERDEN SOWOHL INDIVIDUELLE ALS AUCH STRUKTURELLE NACHTEILE NACH SICH ZIEHEN.

Die abgeschlossenen Überleitungstarifverträge, von der DHV zu Verdi für das DRK Thüringen, bringen einige problematische Aspekte mit sich, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.

  1. Einschnitte bei Besitzstandswahrung und Zulagenregelung
  2. Geringe Entgeltsteigerungen und Anpassungsgeschwindigkeit
  3. Ausdehnung der tariflichen Arbeitszeitregelung auf 44 Wochenstunden weiterhin möglich
  4. Widersprüchliche Tarifentwicklung und mangelnde Anpassung an Branchenspezifika
  5. Luft nach oben bei Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Arbeitsbedingungen
  6. Kürzungen bei Sonderzahlungen: Ein unhaltbarer Zustand für DRK-Mitarbeiter/innen

Fazit des DHV-Geschäftsführers Sebastian Gräfe: Die Überleitungstarifverträge bis hin zum DRK-Reformtarifvertrag wurden zwar mit einem gewissen Enthusiasmus aufgenommen, doch die Realität sieht für viele Mitarbeiter im DRK Thüringen ganz anders aus. Die vermeintlichen Chancen, die diese Verträge bieten, erweisen sich oft als trügerisch. Zwar gibt es einige positive Aspekte, wie die Zulagen zur Besitzstandswahrung, doch diese sind kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entgeltsteigerungen sind sehr langsam, und die Unklarheiten bezüglich der Arbeitszeitregelungen sind nicht nur frustrierend, sondern auch inakzeptabel.

Der Reformtarifvertrag kann in keiner Weise mit den maßgeschneiderten Lösungen des ehemaligen DHV-TV mithalten, was zu einer wachsenden Unzufriedenheit unter den Beschäftigten führt. Es ist schwer nachzuvollziehen, wie ein so bedeutender Arbeitgeber wie das DRK Thüringen es sich leisten kann, seine Mitarbeiter mit einem derart unzureichenden Tarifvertrag abzuspeisen. Um im harten Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können, muss der Tarifvertrag an vielen Stellen dringend überarbeitet werden.

Die Kürzung der Sonderzahlungen um ein Zwölftel ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter, die ohnehin schon unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Die versprochenen Inflationsausgleiche sind mehr als fragwürdig und werfen die Frage auf, ob das DRK wirklich an einer fairen Entlohnung interessiert ist. Auch die 24-Stunden-Dienste werden nicht nur als Belastung wahrgenommen, sondern auch die Wertschätzung der Mitarbeiter bleibt auf der Strecke.

Es ist höchste Zeit, dass das DRK Thüringen die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter ernst nimmt und die notwendigen Schritte unternimmt, um einen fairen und zukunftsfähigen Tarifvertrag zu schaffen. Andernfalls wird es nicht nur an Fachkräften mangeln, sondern auch an der Loyalität und Motivation derjenigen, die bereits für das DRK arbeiten.

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Durchbruch für Teilzeitkräfte: Bundesarbeitsgericht sichert faire Überstundenvergütung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Grundsatzurteil vom 5. Dezember 2024 Az. 8 AZR 370/20 einen bedeutenden Meilenstein für Arbeitnehmerrechte gesetzt. Im Mittelpunkt steht die Frage der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bei der Vergütung von Überstunden.

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für die Beschäftigten? Was ist die gesellschaftliche Dimension der Entscheidung? Darauf gibt die aktuelle DHV-Information Antworten.

Zum herunterladen der Information

DHV-Position zur Absage der Tarifverhandlungen zwischen dem AGV Versicherungen und dem DBV

2021 hat uns das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit als tariffähige Gewerkschaft abgesprochen und eine jahrzehntelange bewährte Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) beendet.

Aktuell lassen wir dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen. Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist aus unserer Sicht vor allem in zweierlei Hinsicht falsch:

  1. Die Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist nicht mehr zeitgemäß! 
  2. Die Beschäftigten, die sich bewusst für die Mitgliedschaft in der DHV als christliche Weltanschauungsgewerkschaft entschieden haben, haben keine Möglichkeit der Teilhabe am Tarifverhandlungsprozess.

Wir rechnen mit einer Entscheidung des EGMR in 2025 und gerade wenn man sich die aktuelle Entwicklung im Versicherungsbereich anschaut, wäre es wichtig, dass wir zeitnah dort wieder in Tarifverhandlungen einsteigen.

Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV hat im Bereich der Versicherungen eine Lücke hinterlassen, die die Kombination aus dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) und der nicht tariffähigen Arbeitnehmerorganisation NAG nicht ausfüllen kann. Im Gegenteil: Nun hat der AGV Versicherungen die Verhandlungen mit dem DBV abgesagt, weil aus seiner Sicht die Forderungen der Gewerkschaft völlig überzogen sind.

Der Wunsch der Beschäftigten in den Versicherungen nach einer deutlichen Gehaltserhöhung ist berechtigt – gerade vor dem Hintergrund, dass der unbefriedigende letzte Gehaltstarifabschluss und die unnötige Verlängerung des Gehaltstarifvertrages mit einer dürftigen Gehaltserhöhung als Preis für eine Inflationsausgleichszahlung zu einem krassen Nettolohnverlust der Beschäftigten geführt haben. Diese Erwartungshaltung muss in einer Gehaltsforderung angemessen berücksichtigt werden. ABER: Eine Gehaltsforderung darf nicht jegliches Maß verlieren, da sie sonst utopisch ist! Eine Forderung, die in ihrer Gesamtheit ein Plus von über 20 Prozent auf 12 Monate bedeuten würde, fällt unter diese Kategorie – zumal, wenn dieselbe Gewerkschaft vor ein paar Wochen einen Tarifabschluss im Finanzbereich mit einer Laufzeit von 33 Monaten und mit einer Gehaltserhöhung in mehreren Stufen und einem Gesamtvolumen von 11,9 Prozent getätigt hatte! Eine Gewerkschaft, die ein solches Vorgehen an den Tag legt, darf sich nicht darüber wundern, wenn der Verhandlungspartner keine Basis für Verhandlungen sieht!

Mit ihrem Vorgehen hat sich DBV/NAG als seriöse und realistische gewerkschaftliche Kraft zu verdi zumindest für die anstehende Tarifrunde aus dem Spiel gebracht.

Es bleibt also nur verdi und die Hoffnung das die DHV wieder zurückkehrt an den Verhandlungstisch und anstelle von Utopien, mit viel Engagement und Realismus die Interessen der Arbeitnehmer in der Versicherungsbranche vertritt.

Unsere Bundesfachgruppe Versicherungen wird eine Tarifempfehlung für die kommende Tarifrunde im 1. Quartal 2025 abgeben und ist offen für jede Form von Dialog mit dem AGV.

Henning Röders DHV-Bundesvorsitzender; Matthias Rickel Mitglied des DHV-Hauptvorstands Konzernbetriebsratsvorsitzender Talanx AG; Johann Lindmeier Vorsitzender des DHV-Landesverbands Bayern                                                                                               

DHV-Positionen zu den Tarifverhandlungen Volks- und Raiffeisenbanken

Im Januar 2025 beginnen die Tarifverhandlungen bei den Volks- und Raiffeisenbanken. DHV und AVR treffen sich am 13.12.2024 in Bonn zu einem Austausch über die gegenseitigen Positionen.

Die DHV stellt an die tarifverhandelnden Parteien folgende Erwartungen für einen fairen Tarifabschluss:

Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate

Das Gehaltsniveau bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist derzeit nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen Branchen. Das zeigt sich darin, dass immer mehr Institute betriebliche Ausnahmeregelungen vom Tarifvertrag anwenden, um jüngere Beschäftigte zu gewinnen und um Bestandsbeschäftigte von einem Abwandern zu anderen Arbeitgebern abzuhalten. Betriebliche Abweichungen von der tariflichen Vergütung müssen aber die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden – deshalb ist eine deutliche Gehaltssteigerung notwendig!

Wegen der zunehmenden Unsicherheitsfaktoren, die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten beeinflussen können, sollte der Gehaltstarifvertrag eine kurze Laufzeit haben. Dies würde die Tarifparteien in die Lage versetzen, zeitnah zu reagieren, sollte die Inflation wieder anziehen.

Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 350 Euro

Um junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, muss die Kohle stimmen! Die Privatbanken und öffentlichen Banken sind hinsichtlich des Azubi-Vergütungsniveaus mit den jüngsten Abschlüssen den Volks- und Raiffeisenbanken enteilt. Deshalb ist eine ordentliche Erhöhung geboten!

Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde oder höhere Sonderzahlung

Viele Beschäftigte legen einen immer größeren Wert auf die Work-Life-Balance. Bei den öffentlichen Banken haben die Tarifpartner diesem Bedürfnis nach einer stärkeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen. Seit dem 01.01.2024 gilt eine Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden. Die DHV spricht sich bei den Volks- und Raiffeisenbanken ebenfalls für eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden aus. Alternativ sollen die Beschäftigten weiter 39 Wochenstunden arbeiten können und dafür einen Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 150 % (bislang 100 %) des Gehalts erhalten. Die Betriebsparteien sollen auch die Möglichkeit haben, den Zuschlag auf die Sonderzahlung auf das monatliche Gehalt umzulegen.

Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung

Ab Januar 2025 gilt die Instant Payment EU-Verordnung. Die Banken müssen dann an jedem Tag des Jahres zu jeder Zeit einen reibungslosen Ablauf von Sofort-Überweisungen sicherstellen. Es wird erforderlich sein, dass die Bankbeschäftigten Rufbereitschaft leisten. Die DHV erwartet von den Tarifverhandlungen, dass der über die normale hinausgehende Rufbereitschaftsdienst eine angemessene tarifliche Berücksichtigung in Form einer Zuschlagsregelung entsprechend dem TVÖD findet:

  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache des tariflichen Stundenentgelts

Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)

Die rentennahe Teilzeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit unter den Beschäftigten. Für die Banken ist renaTe ein gutes Instrument, ältere Mitarbeiter/innen in einem sozialverträglichen Umfang in Beschäftigung zu halten.

Die rentennahe Teilzeit läuft zwar noch bis zum 31.12.2025. Doch schon mit dem Anfang 2025 zu erwartenden Tarifabschluss sollte eine unbefristete Dauer von renaTe vereinbart werden.

Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Das bis zum 31.12.2025 befristete Altersteilzeitabkommen soll im Rahmen der Tarifrunde Anfang 2025 ebenfalls verlängert werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten. Hierzu wird das Gespräch mit dem AVR weitergesucht.

 

 

SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB „outzusourcen“.

„Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.“
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

CGB fordert europäischen Gedenktag zur Gewerkschaftsfreiheit

Am 05./06.11.2024 kamen der CGB-Bundesvorstand und das höchste Gremium zwischen den CGB-Bundeskongressen – der CGB-Hauptausschuss – in Berlin zu ihren turnusgemäßen Sitzungen zusammen.

Thema der Sitzungen war u.a. die Vorbereitung der Bundestagswahl, die mit dem Zerbrechen der Ampelregierung nun deutlich früher als bislang für den 28. September 2025 angesetzt ansteht. Der CGB wird seine Erwartungen an eine künftige Bundesregierung in Form von Wahlprüfsteine erarbeiten und sie den Politikern der Parteien übersenden. Dem CGB sind vor allem folgende Themen wichtig:

  • Folgen der Deindustrialisierung für die Arbeitsplätze in Deutschland: Die künftige Bundesregierung muss alles daransetzen, Industriearbeitsplätze in Deutschland zu erhalten. Gerade angesichts der zunehmenden Handelskonflikte, die mit der Wiederwahl Donald Trumps als US-Präsident noch einmal befeuert werden, kann sich Deutschland nicht mehr die Realisierung von politischen Wunschvorstellungen auf Kosten der Industrie und von Arbeitsplätzen leisten.
  • Entbürokratisierung: Die Bürokratie in Deutschland ist unter Ampelregierung noch einmal kräftig gewachsen. Die Lücke zwischen den Sonntagsreden zur Entbürokratisierung und der Wirklichkeit ist noch einmal gewachsen. Die künftige Bundesregierung muss die Bürokratie, die eine immer größere Belastung für die Wirtschaft und für die Schaffung/Erhaltung von Arbeitsplätzen darstellt, entschieden reduzieren!
  • Demokratie in der Arbeitswelt: „Die Demokratie darf nicht vor den Betriebstoren Halt machen!“ Dieser Slogan gilt auch für Gewerkschaften als wichtige Akteure im Arbeitsleben. Er hat aber leider zunehmend weniger Geltung in Bezug auf Nicht DGB-Gewerkschaften. Mit dem Tarifeinheitsgesetz sind die Rechte von Minderheitsgewerkschaften beschnitten worden. Die gleiche Zielrichtung weist auch der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zum Tariftreuegesetz auf, der glücklicherweise wegen des Zerbrechens der Ampelregierung auf Eis gelegt ist. Die künftige Bundesregierung muss insbesondere das Tarifeinheitsgesetz auf den Prüfstand stellen und einen neuen Entwurf des Tariftreuegesetzes unter Beachtung der Rechte von Nicht DGB-Gewerkschaften auf den Weg bringen!

Anfang Dezember findet der Kongress des Europäischen Dachverbands, der Confédération Européenne des Syndicats Indépendants (CESI), statt. Der CGB fordert in einem Antrag zum CESI-Kongress die Einführung eines europäischen Gedenktages für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa! Nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen Ländern findet Diskriminierung von Gewerkschaften statt. Oft wird diese unter formaler Beachtung von geltenden Rechten betrieben. So erfahren Mitglieder von Gewerkschaften Benachteiligungen im Arbeitsleben – wie bei Einstellungen, Beförderungen oder Benachteiligungen wegen der Teilnahme an Arbeitnehmervertretungswahlen. Tarifverträge anderer Gewerkschaften werden wie im Fall von Deutschland durch das Tarifeinheitsgesetz verdrängt. Oder Gewerkschaften müssen sich gegen Gerichtsverfahren wehren – wie in Deutschland das Tariffähigkeitsverfahren gegen die Berufsgewerkschaft DHV, das nun zur Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte liegt. Der europäische Gedenktag für die Gewerkschaftsfreiheit in Europa soll jährlich am 30.09. begangen werden. An diesem Datum wurde 1990 der gewerkschaftliche Dachverband der DDR, der FDGB, aufgelöst. Der Tag markierte das Ende von gleichgeschalteten, undemokratischen Gewerkschaften auf deutschem Boden!

Deutschland braucht Stabilität CGB warnt vor taktischer Wahlverschleppung

Was sich seit längerem abgezeichnet hat, ist seit Mittwoch Realität: Die Ampel ist am Ende. Der Kanzler hat als erster die Nerven verloren und seinen Finanzminister geschasst. Was bleibt, ist eine Minderheitsregierung aus Rot-Grün, ohne FDP, wenn man von Volker Wissing absieht, der gerne Minister bleiben wollte und dafür schnell sein FDP-Parteibuch zurückgegeben hat. Die Min-derheitsregierung kann allerdings nur noch verwalten und nicht gestalten. Zwar hat Kanzler Scholz angekündigt, dass er in den Sitzungswochen des Bundestags bis Weihnachten noch alle Gesetze zur Abstimmung stellen will, die keinen Aufschub dulden, ob er hierfür jedoch noch Mehrheiten findet, ist mehr als fraglich. Das Rentenpaket II war selbst in der Ampel umstritten und wird von der Union abgelehnt, bei der Krankenhausreform steht die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zu erwarten und dass sich eine Mehrheit für den Haushaltsentwurf für 2025 mit seinen Deckungslücken in Milliardenhöhe findet, ist völlig unwahrscheinlich.

Es steht somit zu erwarten, dass die Rumpfregierung bis zur vorgezogenen Bundestagsneuwahl, die Olaf Scholz für Ende März anstrebt, nur noch im Rahmen des Nothaushaltsrecht gemäß Artikel 111 Grundgesetz agieren kann. Dies bedeutet, sie kann bereits bewilligte Vorhaben fortführen und alle vorhandenen rechtlichen Verpflichtungen erfüllen, jedoch keine kostenintensiven neuen Vorhaben starten. In einer Zeit, wo es Investitionen in Milliardenhöhe bedarf, sei es für die Sicherung von Kranken- und Pflegeversicherung, die Sanierung maroder Infrastruktur, die Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Bundeswehr oder Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft, käme es bis zum Amtsantritt einer neuen Bundesregierung zu monatelangem politischem Stillstand, den sich das Land nicht leisten kann.

Deutschland braucht schnellstens eine verlässliche Regierung zur Stabilisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Neuwahlen sollten daher nach Auffassung des CGB so bald als möglich eingeleitet wer-den und nicht erst nach den Hamburger Bürgerschaftswahlen, von deren Ausgang sich Olaf Scholz politischen Rückenwind für die SPD und seine erneute Kanzlerkandidatur verspricht. Wenn der Noch-Kanzler sich nicht der politischen Insolvenzverschleppung schuldig machen will, sollte er noch im Dezember im Bundestag die Vertrauensfrage stellen und damit den Weg für Neuwahlen freimachen.

Der CGB verweist darauf, dass jedes weitere Hinauszögern von Neuwahlen die extremistischen Kräfte von rechts und links stärkt, die bereits von der Rückkehr Donald Trumps ins Weiße Haus profitieren dürften. Zudem ist damit zu rechnen, dass die Regierungsneubildung ohnehin nicht ein-fach werden wird. Zwar könnten CDU/CSU bei der Bundestagswahl aktuell mit 32 bis 33 Prozent der Wählerstimmen rechnen, wären aber dennoch auf Koalitionspartner angewiesen. Hierfür stünden voraussichtlich lediglich SPD und Grüne zur Verfügung, die aber gerade in der Ampel ihre un-zureichende Kompromissbereitschaft unter Beweis gestellt haben.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

CGB kritisiert fehlende Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform Bundesrat soll Gesetz stoppen und Vermittlungsausschuss anrufen

Der Deutsche Bundestag hat am 17.Oktober in namentlicher Abstimmung mit Koalitionsmehrheit das umstrittene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Die notwendige Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz ist allerdings fraglich. Der CGB wie auch die Ärztegewerkschaft Marburger Bund sowie verschiedene Bundesländer sehen noch Nachbesserungsbedarf und drängen daher auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Kritisiert wird insbesondere, dass das Gesetz ohne Vorlage einer Auswirkungsanalyse und ohne die Sicherstellung einer Überbrückungsfinanzierung beschlossen wurde. Damit drohe Gefahr für die Versorgungssicherheit, insbesondere im ländlichen Raum. Viele Kliniken können bereits jetzt nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden und laufen Gefahr, insolvent zu gehen, bevor die Gesundheitsreform greift.

Die Notwendigkeit einer Krankenhausreform ist weitgehend unumstritten. Die Gesundheitsausgaben in Deutschland haben bereits2022 fast die Rekordmarke von 500 Milliarden Euro erreicht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen immer mehr Geld zur Finanzierung der Gesundheitsausgaben aufwenden. Der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beträgt aktuell 14,6 Prozent. Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 Prozent, der 2025 auf 2,5 Prozent ansteigen dürfte. In der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt der Beitragssatz aktuell 3,4 Prozent und bei Kinderlosen 4 Prozent. Hier wird für 2025 mit einem Anstieg um 0,63 Prozentpunkte gerechnet. Die Beiträge wären vermutlich jetzt schon höher, wenn nicht der Gesetzgeber mit dem am 15.11.2022 in Kraft getretenen „Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“ die Notbremse gezogen hätte. Zur Stabilisierung der Beitragssätze wurden mit dem Gesetz auf vorhandene Finanzreserven der Krankenkassen zugegriffen, die Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds halbiert, der Bundeszuschuss zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für 2023 einmalig um 2 Milliarden Euro erhöht und der GKV für den Gesundheitsfonds ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro gewährt.

Die finanziellen Entlastungen durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für die GKV und damit für die Beitragszahler waren aber nicht von dauerhafter Natur. Finanzreserven lassen sich nur einmal verfrühstücken und Darlehen müssen zurückgezahlt werden. Da die Ausgaben der GKV zunehmend schneller steigen als die Einnahmen, ist ein neues Defizit schon jetzt absehbar. GKV-Chefin Doris Pfeiffer rechnet bereits für dieses Jahr mit einem neuerlichen Fehlbedarf zwischen 3,5 und 7 Milliarden Euro. Tatsache ist, dass es nach wie vor an einer langfristigen Finanzierungsstrategie für die GKV mangelt. Lediglich für den Krankenhausbereich zeichnet sich durch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz eine Entlastung ab.

Mit dem Gesetz wird eine verbesserte Finanzierung und stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser in Deutschland angestrebt. Während die Krankenhäuser bislang für die von ihnen erbrachten medizinischen Leistungen nach einem Entgeltkatalog entlohnt werden, der für 2024 insgesamt 82 pauschalierte tagesbezogene Entgelte für voll- und teilstationäre Leistungen sowie für die stationsäquivalente Behandlung und 127 Zusatzentgelte vorsieht, sollen sie zukünftig 60 Prozent ihrer Vergütungen als Vorhaltepauschalen für die Bereithaltung medizinischer Leistungen erhalten. Damit soll der quantitative Druck von den Kliniken genommen werden, zu ihrer Finanzierung möglichst viele und vielleicht auch unnötige Leistungen zu erbringen und abzurechnen.

Quantität wird hingegen bei der Zuordnung der Krankenhäuser zu Versorgungsstufen eine Rolle spielen, denn für die Qualität medizinischer Leistungen spielt es durchaus eine Rolle, wie häufig und damit auf welcher Erfahrungsgrundlage sie erbracht werden. So geht die Deutsche Krebsgesellschaft davon aus, dass es hierzulande jährlich 10.000 weniger Krebstote gäbe, wenn die Krebsbehandlung nur noch in spezialisierten Kliniken erfolgen würde. Ähnliches gilt für Schlaganfallpatienten.

Die Zuordnung von Krankenhäusern zu bestimmten Versorgungsstufen (Leveln) durch die zuständigen Landesbehörden soll daher anhand festgelegter Leistungsgruppen erfolgen. Vorhaltepauschalen sollen die Krankenhäuser nur für die Leistungsgruppen erhalten, die ihnen vom Land zugewiesen wurden.

Folgende Versorgungsstufen sind vorgesehen:

– Level 1 = Grundversorgung

– Level 2 = Regional- und Schwerpunktversorgung

– Level 3 = Maximalversorgung

Hinzu kommen Spezialkrankenhäuser wie die Bundeswehrkliniken und die Kliniken der Berufsgenossenschaften.