Sozialversicherungswahl 2023

Dieses Jahr steht die Sozialversicherungswahl an. Bei den Sozialversicherungswahlen bestimmen die Versicherten und Arbeitgeber in der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung über die neue Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.

Auf seiner Sitzung am 05. Januar 2023 bei der VBG in Hamburg, die hybrid stattfand, stellte der Wahlausschuss für diese Sozialversicherungswahl fest, dass sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Versichertenseite nicht mehr Bewerberinnen und Bewerber genannt wurden, als zu wählen sind. Daher konnte der Wahlausschuss gemäß der §§ 46 Abs. 2 SGB IV, 28 Abs. 2 Satz 1 SVWO das vorläufige Wahlergebnis feststellen und die anschließende öffentliche Bekanntmachung mit der Feststellung verbinden, dass eine Wahlhandlung unterbleiben kann. Es wurde außerdem festgestellt, dass die Listenvertreter und -vertreterinnen durch diese Entscheidung nicht beschwert sind. Die Vorgeschlagenen gelten daher mit Ablauf des Wahltages am 31.05.2023 ohne Wahlhandlung als gewählt. Mitglied der Vertreterversammlung wird für die DHV Peter Daniel Forster. Als Stellvertreter oder Stellvertreterinnen in der Vertreterversammlung werden für die DHV Nicole Benzinger-Henzler, Petra Knodt, Klementine Rehm, Martin Fehrmann und Henning Röders fungieren. Ein herzlicher Glückwunsch geht an dieser Stelle an die Gewählten. Die konstituierende Sitzung der Vertreterversammlung wird vom 26. bis 28.09.2023 in Warnemünde stattfinden.

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Berufsgewerkschaft DHV legt wegen Aberkennung der Tariffähigkeit Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein

Die Berufsgewerkschaft DHV hat gegen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22.06.2021 zur Aberkennung der Tariffähigkeit und der Nichtannahme durch das BVerfGE Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingelegt.

Die DHV rügt mit ihrer Beschwerde eine Verletzung des Art. 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieser Artikel schützt u.a. das Recht, Gewerkschaften zu gründen und als solche ihre Arbeit zu gestalten. Dazu gehört insbesondere das Recht, Tarifverträge zu verhandeln und abzuschließen.

Die Aberkennung der Tariffähigkeit war unverhältnismäßig. Weder die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie in Deutschland noch der Schutz der Arbeitnehmer/innen waren in den über 70 Jahren, in der die DHV die Tariflandschaft in Deutschland entscheidend mitgestaltet hatte, zu irgendeinem Zeitpunkt in Gefahr. Sie beschneidet rechtswidrig die gewerkschaftliche Arbeit der DHV und verwehrt ihr rechtswidrig die Verhandlung und den Abschluss von Tarifverträgen. Insbesondere moniert die DHV, dass das BAG ihre über 70-jährige Tarifarbeit vollkommen unbeachtet gelassen hatte.

Vor dem Hintergrund dieser rechtlich bedeutenden Fragen ist die ablehnende Begründung des Bundesverfassungsgerichts, dass die DHV-Verfassungsbeschwerde keine grundlegende rechtliche Bedeutung gehabt habe und dass das BAG sehr grundrechtsfreundlich die Frage der DHV-Tariffähigkeit geprüft habe, nicht nachvollziehbar und nicht mit europäischem Recht vereinbar.

MINDESTLOHN-RICHTLINIE DER EU ZWINGT DEUTSCHLAND ZUM HANDELN – CGB FORDERT DEN ERLASS EINES GEWERKSCHAFTSGESETZES

Am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der die Mindestlöhne in den Mitgliedsstaaten angehoben und die Tarifverhandlungen gestärkt werden sollen. Mit der Verabschiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft Peter Rudolph fordert dazu den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes, das die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richterrecht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet.

Die EU-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Von dieser Quote ist Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent meilenweit entfernt. Politik und Rechtsprechung haben vielmehr durch ihre Entscheidungen maßgeblich dazu beigetragen, dass die Tarifbindung in Deutschland rückläufig ist. Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in einem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.

Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde.

Letztes Opfer des BAG war die seit Jahrzehnten erfolgreich im Tarifgeschäft tätige Berufsgewerkschaft DHV, der trotz ihrer Tarifführerschaft bei den Volks- und Raiffeisenbanken aufgrund ihres nach Meinung des Gerichts nicht ausreichenden Organisationsgrades in anderen Tarifbereichen die Tariffähigkeit abgesprochen wurde. Einige tausend Beschäftigte verloren damit ihren tarifvertraglichen Schutz, den ihnen die Tarifverträge der DHV gewährt hatten. Die BAG-Entscheidung erfolgte dabei auf keiner gesetzlichen Grundlage, sondern lediglich auf Basis der vom Gericht in den 1950er-Jahren selbst entwickelten Mächtigkeits-Rechtsprechung.

Peter Rudolph: „Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Rechtsprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen sein werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können. Im Zweifel droht dann auch DGB-Gewerkschaften der Verlust ihrer Tariffähigkeit.“

 

22. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag der DHV-Berufsgewerkschaft e.V.

22. Bundesgewerkschaftstag der DHV wurde geprägt von der Sorge um den Frieden und die wirtschaftliche und soziale Zukunft

Der 22. ordentliche Bundesgewerkschaftstag der Berufsgewerkschaft DHV, der vom 3. bis 5.11.2022 unter dem Motto „Frieden, Freiheit und soziale Sicherheit – DHV!“ im Arvena-Park-Hotel in Nürnberg stattfand, wurde geprägt von der Diskussion um die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und die Sorge um den Weltfrieden. Die Delegierten verabschiedeten mit großer Mehrheit einen Leitantrag, in dem sich der Bundesgewerkschaftstag mit der ukrainischen Partnergewerkschaft VOST VOLYA und deren Kampf für Frieden und den Erhalt der demokratischen Rechte solidarisiert.

Die DHV macht sich in dem Positionspapier weiterhin für bezahlbare Energie stark. Dazu fordert die Gewerkschaft, die Mehrwertsteuer auf Gas dauerhaft und nicht nur bis Ende 2024 von 19 auf 7 Prozent zu senken. Zudem erwartet die DHV, dass auch die Mehrwertsteuer auf Strom und Heizöl von 19 auf 7 Prozent abgesenkt wird.

Neben der bereits beschlossenen Gaspreisbremse, die nach Auffassung der DHV nicht erst ab März greifen darf, bedarf es nach Meinung der Gewerkschaft auch einer finanziellen Entlastung für Haushalte, die mit Heizöl oder anderen Energieträgern heizen sowie angesichts der hohen Treibstoffkosten einer Anhebung der Entfernungs-pauschale für den Hin- und Rückweg zur Arbeit auf 50 Cent je gefahrenen Kilometer.

Die Möglichkeit zum Weiterbetrieb der letzten drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke wurde vom Gewerkschaftstag ausdrücklich begrüßt, wobei die trotz der nicht absehbaren weiteren Entwicklung der Energiekrise festgelegte Begrenzung der Option auf das Frühjahr 2023 als wenig sinnvoll erachtet wurde.

Vor dem Hintergrund der einsetzenden wirtschaftlichen Rezession hat der Bundesgewerkschaftstag die vorgesehene Verlängerung der Regelung zum Kurzarbeitergeld begrüßt und vergleichbare Lohnersatzleistungen auch für Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber gefordert.

Sorge bereitet der DHV die Mietpreisentwicklung in vielen Ballungsräumen. Die Delegierten des Gewerkschaftstages beschlossen einen Antrag, in dem gefordert wird, die Möglichkeiten der Finanzämter, steuerlich auf die Mietpreisgestaltung von Vermietern Einfluss zu nehmen, schnellstmöglich unterbunden, zumindest eingeschränkt werden. Hintergrund: In verschiedenen Großstädten wie z.B. Berlin, Hamburg und München hatten Finanzämter Vermieter steuerlich zusätzlich belastet, weil sie Wohnungen für Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet hatten.

Bei den Wahlen zum fünfköpfigen Hauptvorstand der Berufsgewerkschaft gab es keine Überraschungen. Bei lediglich einer Enthaltung wurde Henning Röders aus Hamburg in seinem Amt als Bundesvorsitzender bestätigt. Mit jeweils großer Mehrheit wurden auch seine Stellvertreterin, die CGB-Bundesgeschäftsführerin Anne Kiesow aus Berlin, der Vorsitzende der Bundesbetriebsgruppe DAK-Gesundheit, Jörg Steinbrück aus Berlin, sowie der Betriebsratsvorsitzende des DRK Kreisverbands Geithain, Andreas Müller, wiedergewählt. Neu im Hauptvorstand ist der Hannoveraner Konzernbetriebsratsvorsitzende der Versicherungsgruppe TALANX AG mit mehr als 12.000 Beschäftigten, Matthias Rickel. Des Weiteren wurde der Saarländer Hans-Rudolf Folz in den neuen DHV-Hauptvorstand kooptiert.

Nürnberg

22. ordentlicher DHV-Bundesgewerkschaftstag

22. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag der Berufsgewerkschaft DHV unter dem Motto „Frieden, Freiheit und soziale Sicherheit – DHV!“

Am 04.11.2022 wird die Berufsgewerkschaft DHV in Nürnberg ihren 22. ordentlichen Bundesgewerkschaftstag veranstalten.

Der Bundesgewerkschaftstag steht im Zeichen der schweren aktuellen Krisen und Unsicherheiten, die die Menschen in Deutschland in diesem Jahr besonders beschäftigen und dies mindestens auch in 2023 tun werden. Dem DHV-Bundesgewerkschaftstag als oberstes Beschlussorgan der DHV kommt die Aufgabe zu, in dieser Zeit der Ängste und Sorgen um Frieden und Freiheit, um die wirtschaftliche und politische Stabilität sowie um die eigene materielle und berufliche Sicherheit zu artikulieren und die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu vertreten. Das Motto des Bundesgewerkschaftstages beschreibt treffend, was aktuell auf dem Spiel steht: Ohne Frieden wird es keine Freiheit geben, und Menschen, die in Unfreiheit und Unterdrückung leben, haben keine soziale Sicherheit!

Die Delegierten werden über einen Leitantrag zu den Themen beraten:

  • Ukrainekrieg
  • Bezahlbare Energie,
  • Rahmenbedingungen für die Arbeit in der größten Krise der Bundesrepublik Deutschland
  • Inflation und Steuerprogression
  • Soziale Absicherung in der sich abzeichnenden Rezession

Neben dem Leitantrag werden die Delegierten des 22. ordentlichen Bundesgewerkschaftstages über weitere Anträge beraten, den Rechenschaftsbericht des DHV-Hauptvorstands abnehmen und über die Zusammensetzung des neuen DHV-Hauptvorstands entscheiden.

 

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DAK-Gesundheit: Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach BetrAVG geltend machen!

Die DAK-Gesundheit ist seit dem 01.01.2022 gemäß § 1 a Abs. 1 a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet, auch für Entgeltumwandlungen, die vor dem 01.01.2019 vereinbart wurden, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts zu zahlen, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Grundlage für die individuelle Vereinbarung einer Entgeltumwandlung ist § 40 MTV DAK-TV. Dort geregelter Durchführungsweg ist die Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung. Die Leistungen nach der Anlage 7 DAK-TV, die von der DAK-Gesundheit getragen werden, stellen keine Direktversicherung im Sinne des § 40 MTV DAK-TV dar.

Alle Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die mit der DAK-Gesundheit eine Entgeltumwandlung nach § 40 DAK-TV vereinbart haben, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts, den die DAK-Gesundheit an die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einspart!

Sie sind sich unsicher – dann zögern Sie nicht – rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen schnell weiter!

Uns erreichen Fragen von Mitgliedern, warum die DAK-Gesundheit in ihrem Fall den 15-prozentigen Zuschuss nicht an die Direktversicherung weitergeleitet hat. Wir fordern die DAK-Gesundheit auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 a Abs. 1 a BetrAVG nachzukommen und den Zuschuss auf die Entgeltumwandlung korrekt im Sinne des Gesetzes weiterzuleiten!

 

Unser Rat an die Kollegen/innen, die Entgeltumwandlung gem. § 40 DAK-TV betreiben: Machen Sie Ihren Anspruch auf Weiterleitung eines Zuschusses i.H.v. 15 % des umgewandelten Entgelts rückwirkend zum Januar 2022 geltend! Nachfolgend ein Mustertext für die Geltendmachung des Anspruchs:

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit Ihnen vor dem 01.01.2019 eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung abgeschlossen. Gemäß § 1 a Abs. 1 a  BetrAVG sind Sie verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an meine Direktversicherung weiterzuleiten, soweit die DAK-Gesundheit als meine Arbeitgeberin durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Dieser seit dem 01.01.2022 für meine Entgeltumwandlung bestehende Verpflichtung sind Sie bislang nicht nachgekommen. Auf meiner Gehaltsabrechnung ist dieser Zuschuss auch nicht gesondert ausgewiesen. Ich fordere Sie auf, rückwirkend ab dem 01.01.2022 den in § 1 a Abs. 1 a BetrAVG geregelten Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts an meine Direktversicherung bei der … weiterzuleiten.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens, dass Sie meiner Aufforderung entsprechend den von Januar bis Juni dieses Jahres entstandenen Zuschussbetrag an meine Direktversicherung weitergeleitet haben und dass meine zukünftigen Ansprüche auf eine Zuschusszahlung gem. § 1 a Abs. 1 a BetrAVG erfüllt werden.

54. Richterwoche des Bundessozialgerichts in Kassel

Vom 30.-31. Mai 2022 fand in Kassel die 54. Richterwoche des Bundessozialgerichts statt. Als DHV-Vertreter nahm Martin Fehrmann an der Tagung teil. Er ist zugleich ehrenamtlicher Richter am Bundessozialgericht.

Den Eröffnungsvortrag hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Stephan Harbarth.
Prof. Dr. Beate Jochimsen von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin referierte zum Thema Daten teilen, besser heilen – Datenschutz und Digitalisierung im Gesundheitswesen.  „Wir brauchen eine neue Diskussion der im Zuge der Digitalisierung berührten Normen. Statt dem Datenschutz hier eine herausragende Rolle einzuräumen, gilt es, diesen mit anderen Normen wie dem Recht auf Leben und Gesundheit oder gesellschaftlicher Teilhabe z.B. in Form von Bildung, Erziehung oder Kultur abzuwägen“. So lautete eine der Thesen des Vortrags. Eine Abwägung des Rechts auf Datenschutz mit anderen Rechtsgütern ist sicherlich erforderlich. Entscheidend sind die Grenzen der Güterabwägung in der konkreten Ausgestaltung.
Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, konstatierte in ihrem Vortrag zum Thema GKV und Pandemie, dass die GKV unter Pandemiebedingungen leistungsfähig und flexibel auf kurzfristige Handlungsbedarfe zur Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung reagiert habe. Die Pandemie habe aber bestehende Defizite in der GKV-Versorgung verstärkt offengelegt und den dringenden Reformbedarf aufgezeigt. Insbesondere die sich abzeichnende Finanzierungslücke für das kommende Jahr stelle eine immense Herausforderung dar.
Die neue Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Inken Gallner, referierte zum Thema Recht und Europa. „Die europäische Rechtsgemeinschaft ist zerbrechlich, weil sie nicht von einem Nationalstaat getragen ist, der wegen der Identifikation seiner Staatsangehörigen mit ihm besondere Bindungskräfte erzeugt. Deshalb halte ich es für essentiell, dass der EuGH, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die nationalen Verfassungsgerichte und alle Gerichte der Mitgliedsstaaten ihre Kräfte bündeln und die europäische Rechtsgemeinschaft vor autoritären Angriffen von innen und außen schützen.“ Dieser Meinung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts muss man uneingeschränkt zustimmen. Man kann nur hoffen, dass der Appell vor allem in Bezug auf Ungarn und Polen nicht schon zu spät kommt.

Martin Fehrmann, ehrenamtlicher Bundessozialrichter (re.) im Gespräch mit dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel

CGB begrüßt Einigung zur Mindestlohn Richtlinie und verpflichtende Aktionspläne zur Steigerung der Tarifbindung

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist sehr zufrieden mit der Einigung der Staaten der Europäischen Union und des Europaparlament auf einheitliche Standards für Mindestlöhne. Nicht nur, dass Europa nun auch in arbeitsrechtlichen Vergütungsstandards enger zusammenwachsen wird, vielmehr auch die Verpflichtung zu Aktionsplänen, um die Tarifbindung auf ein deutlich höheres Niveau – 80 % der Beschäftigten – zu heben, sieht der CGB positiv.

Der Bundesvorsitzende des CGB Adalbert Ewen sieht hier vor allem Deutschland in der Pflicht, da die Tarifbindung in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig abgenommen hat. Mit einem Anteil von derzeit nur noch etwas über 40 % Tarifbindung der Beschäftigten liegt die Bundesrepublik Deutschland weit entfernt von der Erfüllung der vorgesehenen Maßgabe von 80 % Tarifbindung der Beschäftigten! Dieser unbefriedigende Grad der Tarifbindung zeigt auf, dass die Gewerkschaften in Deutschland in weiten Teilen der Wirtschaft nicht mehr in der Lage sind, Tarifverträge für Beschäftigte durchzusetzen.

Grund hierfür ist neben dem Umstand, dass Tarifverträge arbeitsvertraglich in Bezug genommen werden können vor allem eine überzogene Tarifmächtigkeitsrechtsprechung, die dazu geführt hat, dass vielen Gewerkschaften die Fähigkeit abgesprochen wurde, Tarifverträge abschließen zu können. Dieser durch Gerichtsentscheidungen entstandene tarifvertragliche Leerraum konnte aber nicht von andren Gewerkschaften durch Tarifverträge wieder gefüllt werden.

„Zur Stärkung der Tarifbindung müsste gerade in Deutschland, weil unsere Tarifbindung deutlich unter 80 Prozent liegt, ein entsprechender Aktionsplan festgelegt werden. Ich glaube, dass insoweit Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Tariffähigkeit nicht mehr aufrecht zu erhalten sind und der Gewerkschaftspluralismus gestärkt werden muss,“ resümiert Adalbert Ewen. „Es muss ein Umdenken in der Bewertung gewerkschaftlicher Arbeit stattfinden. Der Focus muss auf gute Tarifverträge liegen, die die Arbeitsbedingungen angemessen regeln. Die alleinige Bewertung der Mächtigkeit einer Gewerkschaft auf Grundlage ihrer Mitgliederzahl im Vergleich zum Tarifzuständigkeitsbereich ist angesichts sinkender gewerkschaftlicher Mitgliederorganisationsgrade nicht mehr zeitgemäß. Vielmehr muss entscheidend sein, ob eine Gewerkschaft von ihrer Organisation und personellen Ausstattung her zum Abschluss von Tarifverträgen in der Lage ist, ohne zum Spielball von Arbeitgeberwillkür zu werden. Diese Maßgabe sollte konkret im Aktionsplan festgelegt und nicht länger der Interpretation der Arbeitsgerichte überlassen werden,“ so Ewen weiter.

Der stv. Bundesvorsitzende Henning Röders ergänzt: „Wenn Ziel eines Aktionsplans sein muss, Tarifbindung auch in den Bereichen herzustellen, in denen Gewerkschaften bislang zur Sicherstellung einer Tarifbindung nicht in der Lage waren, dann werden die Anforderungen an den Mitgliederorganisationsgrad von Gewerkschaften, wie sie das BAG in seiner langjährigen Tariffähigkeitsrechtsprechung definiert, der geplanten EU Mindestlohn-Richtlinie nicht gerecht. Denn es würde sich zwangsläufig für alle Gewerkschaften die Frage der Tariffähigkeit stellen, wenn sie aufgrund eines Aktionsplans zu Tarifpartnerschaften auch in den Bereichen ohne bislang ausreichende mitgliederbasierte Durchsetzungsfähigkeit zum Abschluss von Tarifverträgen bewegt werden sollen.

Die Bundesregierung müsste nach der vorgesehenen Mindestlohn-Richtlinie in einem Aktionsplan darlegen, wie der Anteil der tarifgebundenen Beschäftigten in Deutschland nahezu verdoppelt werden kann. Tariftreuegesetze für öffentliche Aufträge alleine, wie von Bundesarbeitsminister Heil vorgeschlagen, können das nicht leisten. Vielmehr müssen alle Bereiche durch gewerkschaftliche Alternativen wieder betreut werden können, so dass Menschen sich auch wieder organisieren. Nur höhere Organisationsgrade werden zu höherer Tarifbindung führen.

Die Betriebsversammlung von Rewe und Penny der Region West!

Am 12.06.2022 fand das erste Mal (nach Corona) wieder eine große Betriebsversammlung von Rewe und Penny der Region West in der Messe Düsseldorf statt.

Mehrere tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren dem Aufruf zur Betriebsversammlung in Düsseldorf gefolgt. Wir als DHV waren mit einem Stand und mit dem Geschäftsführer aus Nordrhein-Westfalen auf dem Veranstaltungs-Podium vertreten. Am gut besuchten DHV-Stand erhielten die Kollegen aus Nordrhein-Westfalen Unterstützung vom Kollegen Alexander Henf aus Hessen.  Auch Rewe-Aufsichtsrat Josef Czok und der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende der DHV Andre Kunza, ebenfalls freigestellter Betriebsrat der REWE, unterstützten die Kolleginnen Yvonne Boese aus der Geschäftsstelle, DHV-Aufsichtsrätin Sabine Bondzio und ehrenamtliche Bundesarbeitsrichterin Angelika Will sowie den Kollegen Harm Marten Wellmann (Geschäftsführer NRW) am DHV-Stand.  Allen Anwesenden sei an dieser Stelle nochmals vielen herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihren Einsatz ausgesprochen.
Der Landesgeschäftsführer aus Nordrhein-Westfalen nutzte die Gelegenheit in seiner Rede Grußworte der DHV zu übermitteln und vor allem den DHV-Kollegen und DHV-Kolleginnen bei Penny und Rewe für ihre Unterstützung und ihr ehrenamtliches Engagement zu danken.

Wir freuen uns schon auf das nächste Jahr und werden gern wieder dabei sein.

Althusmann und Czaja signalisieren auf CDA-Bundestagung unterstützung für Mindestlohngesetz

CGB WEITER IM BUNDESVORSTAND DER CDA VERTRETEN
BUNDESTAGUNG BESCHLIESST AUF ANTRAG DER CGB-AG POSITIONSPAPIER ZUR
ENERGIE- UND ROHSTOFFVERSORGUNG

Auf der Bundestagung der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft Deutschlands, die am 28. und 29.Mai in Hildesheim stattfand, ist der nordrhein-westfälische Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann mit 85,2 Prozent der Delegiertenstimmen in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt worden. Der CGB ist im neuen Bundesvorstand durch den 60-jährigen christlichen Metaller Michael Wolter sowie den Bundesvorsitzenden der CGB-AG und CGPT, Ulrich Bösl, vertreten, der dem Vorstand kraft Amtes angehört.

Auf Antrag der CGB-Arbeitsgemeinschaft beschloss die Bundestagung ein umfangreiches Positionspapier zur Energie- und Rohstoffversorgung. Nach dem Russland sich weitgehend aus der Völkergemeinschaft ausgeschlossen hat, hält es die Bundestagung vorrangig für erforderlich, die Abhängigkeit von Energie- und Rohstoffimporten aus Russland zu beseitigen. An der beschlossenen Energiewende führt dabei nach Auffassung der CDA kein Weg vorbei. Insbesondere durch den beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien wie Wind- und Wasserkraft, Photovoltaik und Biomasse sowie weiterer Zukunftsenergien wie der noch weitgehend ungenutzten Geothermie lasse sich die Importabhängigkeit im Energiesektor verringern. Hierzu bedürfe es aber einer wesentlichen Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren.

In dem beschlossenen Antrag wird auf die hohe Abhängigkeit Deutschlands von Energie- und Rohstoffimporten verwiesen, die dringend verringert werden müsse. Besonders hoch sei die Abhängigkeit Deutschlands von Gasimporten aus Russland. Zur Verringerung der Abhängigkeit könne der Import von Flüssiggas beitragen, für deren Entladung es in Deutschland bislang allerdings keine Terminals gibt. Notwendig sei daher der beschleunigte Bau von Flüssiggasterminals mit Hilfe staatlicher Förderung und baurechtlicher Erleichterungen.

Eine sichere Energieversorgung ist nach Auffassung der CDA-Bundestagung allerdings nicht allein über den Ausbau regenerativer Energien zu erreichen. Gas- und Kohlekraftwerke sind daher nach Auffassung der CDA für eine Übergangszeit weiterhin unverzichtbar. Ein beschleunigter Ausstieg aus der Kohleverstromung kommt für den Arbeitnehmerflügel der CDU deshalb nicht in Betracht

Bei dem unverzichtbaren Import von Primärrohstoffen muss nach Auffassung der CDA-Bundestagung die Abhängigkeit von einzelnen Lieferländern beseitigt werden. Bei Nickel komme zum Beispiel ein verstärkter Import aus Kanada in Betracht, das als Produzent noch vor Russland rangiert, dem derzeitigen Hauptlieferanten Deutschlands. Bei seltenen Erden sollten stärker die in der EU vorhanden Ressourcen genutzt werden. Laut der European Raw Materials Alliance (ERMA) verfügt die EU über bedeutende Vorkommen seltener Erden, die aber bislang bergbaulich nicht erschlossen sind, aber die Abhängigkeit von China-Importen um 20% reduzieren könnten.

Zur Sicherstellung der nationalen und europäischen Rohstoffversorgung erachtet die CDA-Bundestagung weiterhin verstärktes Recycling für erforderlich. Bislang würden nur 38% des in Deutschland anfallenden Abfalls recycelt während viele Wertstoffe exportiert oder verbrannt werden.

Um die Krisenanfälligkeit bei der Energie- und Rohstoffversorgung zu verringern hält die CDA-Bundestagung den weiteren Aufbau nationaler Reserven für erforderlich, wie sie für Öl bereits gesetzlich vorgeschrieben und für Gas zum 1.Mai beschlossen wurde.

Für eine Sicherstellung von Versorgungssicherheit durch Resharing, die Zurückholung von Produktion nach Deutschland, sieht die CDA-Bundestagung nur geringen Spielraum, der aber verstärkt durch Förderung und gesetzliche Vorgaben genutzt werden sollte. Dies gelte unter anderem für die Pharmabranche, die insbesondere in China und in Indien produzieren lässt. Immer wieder komme es zu Versorgungsengpässen mit hohen Risiken für Patienten, wie sich u.a. am Beginn der Corona-Pandemie gezeigt habe. Für wichtige versorgungsrelevante Medikamente sollten daher nach Forderung der CDA inländische Produktionskapazitäten gefördert und gegebenenfalls gesetzlich sichergestellt werden.

Übernommen von der Bundestagung wurde auch ein Antrag der CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft zur Problematik der Mitarbeiterhaftung. Die CDA setzt sich in dem Antrag für ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen des Arbeitgebers gegen Beschäftigte ein.

Ein Textvorschlag der CGB-Arbeitsgemeinschaft zum geplanten neuen CDU-Grundsatzprogrammmit, in dem die Koalitionsfreiheit, die Tarifautonomie sowie freie und starke Gewerkschaften befürwortet werden, wurde von der Bundestagung an die Grundsatzkommission überwiesen.

Peter Rudolph, stellvertretender Bundesvorsitzender der CGB-AG und Landesvorsitzender des Bremer CGB zeigte sich zufrieden, dass sich die CDA-Bundestagung auch für eine Zustimmung der CDU-CSU-Bundestagsfraktion zum Mindestlohngesetz stark machte und dabei auch Unterstützung vom CDU-Generalsekretär Mario Czaja sowie vom niedersächsischen CDU-Vorsitzenden und Wirtschaftsminister Bernd Althusmann signalisiert bekam. Nachdem sich schon die NRW-CDU sowie die CSU für eine Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen haben, sei davon auszugehen, dass der Mindestlohn zum 1.Oktober tatsächlich auf 12 Euro steigen werde.

Der CGB-Bundesvorsitzende Adalbert Ewen, der aufgrund einer Tagung des internationalen Gewerkschaftsverbandes WOW nicht an der Bundestagung teilnehmen konnte, wandte sich mit einer Video-Botschaft an die Delegierten. In seinem Grußwort warnte er angesichts der rasant steigenden Inflationsrate und dem durch dem u.a. durch die Folgen des Ukraine-Krieges nachlassenden Wirtschaftswachstum vor der Gefahr einer Stagflation. Die Kaufkraftverluste durch die Geldentwertung müssen nach Auffassung von Ewen auch in der Tarifpolitik Berücksichtigung finden.