Tarifabschluss Volks- und Raiffeisenbanken

Am 18.03.2025 wurde für die Beschäftigten der Volks- und Raiffeisenbanken ein Tarifabschluss mit einer Laufzeit bis Mai 2027 erzielt. Die wesentlichen Inhalte des Abschlusses:
 
Gehalt:

  • 6,0 % zum 01.04.2025
  • 3,5 % zum 01.05.2026
  • 1,5 % zum 01.04.2027

Ausbildungsvergütungen: Erhöhung um jeweils 130 Euro zum 01.08.2025 und zum 01.08.2026
 
Diese Erhöhungen sind ein erfreuliches Signal zur Steigerung der Attraktivität der Beschäftigung bei den Volks- und Raiffeisenbanken. Gerade die 6,0 % in der ersten Erhöhungsstufe sind ein wichtiges psychologisches Signal. Leider stehen dieser guten Gehaltserhöhung drei Nullmonate entgegen. Eine Einmalzahlung für die Monate Januar bis März hätte den Abschluss noch abgerundet

 
Verbesserung der Tabellenstruktur:
Ein weiterer wesentlicher und positiver Bestandteil des Abschlusses ist die Verbesserung der Tabellenstruktur der seit 2020 geltenden Vergütungsgruppen A, B und C. Die im Vergleich zur alten Tabellenstruktur niedrigere Vergütung in den höheren Vergütungsstufen war ein Kritikpunkt, den wir schon 2019 in den Verhandlungen deutlich zum Ausdruck gebracht hatten. Damals lag aber der Fokus des Abschlusses vor allem auf die deutliche Anhebung der unteren Vergütungsstufen. Wegen der damaligen Prämisse einer aufkommensneutralen Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war der AVR damals nicht mehr zu weiteren Kompromissen bereit gewesen.

Es ist anerkennenswert, dass der AVR nun zu weiteren Anpassungen bereit gewesen ist. Damit wird die Attraktivität der Vergütung deutlich gesteigert.

 

Weitere Punkte:

  • Änderungen im Kündigungsschutz für ältere Beschäftigte: Heraufsetzung der Grenze für den Kündigungsschutz von bisher 50 Jahren auf 10 Jahre vor der Regelaltersrente (= zukünftig ab 57 Jahre) sowie Vereinbarung einer höheren Abfindung nach dem Rationalisierungsschutzabkommen
  • Verlängerung der rentennahe Teilzeit (renaTe), des Langzeitkontentarifvertrages und des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2027
  • Erweiterung Mitarbeitergewinnungszulage (= bis zu 20 % des Gehaltes) um eine Mitgliederbindungszulage
  • Entfall des Anspruch auf Zahlung eines Zuschlags für Arbeit nach 20.00 Uhr und am Samstag entfallen, wenn Mitarbeiter/innen mit entsprechender Arbeitsflexibilität eigenverantwortlich und ohne arbeitgeberseitige Veranlassung zuschlagspflichtige Zeiten nutzen, um persönlichen Belangen, wie der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Rechnung zu tragen. Diese Regelung sieht die DHV-Tarifkommission kritisch. Damit haben DBV und AVR einen Schritt in Richtung Samstagsarbeit als Regelarbeitstag getan. Rechtlich ist dieser Punkt problematisch. Denn Samstagszuschläge fallen laut Tarifvertrag für Mehrarbeit an Samstagen an, die aber vom Arbeitgeber angeordnet und vom Betriebsrat genehmigt werden müssen.

 

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

DHV-Positionen zu den Tarifverhandlungen Volks- und Raiffeisenbanken

Im Januar 2025 beginnen die Tarifverhandlungen bei den Volks- und Raiffeisenbanken. DHV und AVR treffen sich am 13.12.2024 in Bonn zu einem Austausch über die gegenseitigen Positionen.

Die DHV stellt an die tarifverhandelnden Parteien folgende Erwartungen für einen fairen Tarifabschluss:

Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate

Das Gehaltsniveau bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist derzeit nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen Branchen. Das zeigt sich darin, dass immer mehr Institute betriebliche Ausnahmeregelungen vom Tarifvertrag anwenden, um jüngere Beschäftigte zu gewinnen und um Bestandsbeschäftigte von einem Abwandern zu anderen Arbeitgebern abzuhalten. Betriebliche Abweichungen von der tariflichen Vergütung müssen aber die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden – deshalb ist eine deutliche Gehaltssteigerung notwendig!

Wegen der zunehmenden Unsicherheitsfaktoren, die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten beeinflussen können, sollte der Gehaltstarifvertrag eine kurze Laufzeit haben. Dies würde die Tarifparteien in die Lage versetzen, zeitnah zu reagieren, sollte die Inflation wieder anziehen.

Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 350 Euro

Um junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, muss die Kohle stimmen! Die Privatbanken und öffentlichen Banken sind hinsichtlich des Azubi-Vergütungsniveaus mit den jüngsten Abschlüssen den Volks- und Raiffeisenbanken enteilt. Deshalb ist eine ordentliche Erhöhung geboten!

Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde oder höhere Sonderzahlung

Viele Beschäftigte legen einen immer größeren Wert auf die Work-Life-Balance. Bei den öffentlichen Banken haben die Tarifpartner diesem Bedürfnis nach einer stärkeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen. Seit dem 01.01.2024 gilt eine Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden. Die DHV spricht sich bei den Volks- und Raiffeisenbanken ebenfalls für eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden aus. Alternativ sollen die Beschäftigten weiter 39 Wochenstunden arbeiten können und dafür einen Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 150 % (bislang 100 %) des Gehalts erhalten. Die Betriebsparteien sollen auch die Möglichkeit haben, den Zuschlag auf die Sonderzahlung auf das monatliche Gehalt umzulegen.

Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung

Ab Januar 2025 gilt die Instant Payment EU-Verordnung. Die Banken müssen dann an jedem Tag des Jahres zu jeder Zeit einen reibungslosen Ablauf von Sofort-Überweisungen sicherstellen. Es wird erforderlich sein, dass die Bankbeschäftigten Rufbereitschaft leisten. Die DHV erwartet von den Tarifverhandlungen, dass der über die normale hinausgehende Rufbereitschaftsdienst eine angemessene tarifliche Berücksichtigung in Form einer Zuschlagsregelung entsprechend dem TVÖD findet:

  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache des tariflichen Stundenentgelts

Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)

Die rentennahe Teilzeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit unter den Beschäftigten. Für die Banken ist renaTe ein gutes Instrument, ältere Mitarbeiter/innen in einem sozialverträglichen Umfang in Beschäftigung zu halten.

Die rentennahe Teilzeit läuft zwar noch bis zum 31.12.2025. Doch schon mit dem Anfang 2025 zu erwartenden Tarifabschluss sollte eine unbefristete Dauer von renaTe vereinbart werden.

Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Das bis zum 31.12.2025 befristete Altersteilzeitabkommen soll im Rahmen der Tarifrunde Anfang 2025 ebenfalls verlängert werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten. Hierzu wird das Gespräch mit dem AVR weitergesucht.

 

 

EU Instant Payment-Verordnung: Betriebsparteien sind in der Handlungspflicht!

Ab dem 09.01.2025 gilt die EU Instant Payment-Verordnung. Gemäß deren Maßgaben müssen die Banken für einen reibungslosen Ablauf des Zahlungsverkehrs an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr sorgen. Sofortüberweisungen müssen innerhalb von 10 Sekunden ausgeführt können – auch wenn es keinen zwingenden Grund dafür gibt.

Was bedeutet diese EU-Verordnung für die Beschäftigten n den Banken? Welche Auswirkungen hat diese auf die betriebliche Mitbestimmung? Auf diese Fragen gibt die angehängte DHV-Information Antworten.

Zum Herunterladen der Information

Tarifabschluss Öffentliche Banken: Kein großer Wurf

Nach einem langen Ringen erzielten die Tarifparteien in der vergangenen Woche einen Gehaltstarifabschluss.

Das Gesamtvolumen des Abschlusses in Höhe von 11,9 % klingt dabei größer, als es die vereinbarten Gehaltserhöhungen und die Gesamtlaufzeit letztendlich hergeben.

  • Die Laufzeit von 33 Monaten ist enttäuschend lange – vor allem vor dem Hintergrund der ebenfalls überaus langen Laufzeit des letzten Abschlusses (35 Monate).
  • Eine Einmalzahlung zum Ausgleich der 5 Nullmonate vom 01.06.-31.10.2024 ist nicht vereinbart worden.
  • Die Gehaltserhöhung von 6,0 % zum 01.11.2024 sieht zwar ordentlich aus. Die letzte Gehaltserhöhung zum 01.07.2023 liegt aber bereits über ein Jahr zurück. Zudem fiel diese mit 2,0 % in der Zeit der historisch höchsten Inflation der Bundesrepublik Deutschland äußerst dürftig aus.
  • Die Erhöhungen von 2,8 % zum 01.11.2025 und von 2,7 % zum 01.11.2026 können kaum zufriedenstellen. Sie mögen zwar nominell über der derzeitigen Inflation von 1,9 % liegen. Gefühlt liegt aber die Inflation bei den Dingen des täglichen Lebensbedarfs weitaus höher. Zudem ist schon allein wegen der steigenden CO 2-Bepreisung und der von vielen Gasversorgern angekündigten deutlichen Erhöhung der Gaspreise-Netzentgelte mit einem Wiederanziehen der Inflation im nächsten Jahr zu rechnen.

Der letzte Tarifabschluss von 2022 mit den Gehaltserhöhungen von 3,0 % zum 01.07.2022 und von 2,0 % zum 01.07.2023 bedeutete für die Beschäftigten der öffentlichen Banken einen kräftigen Reallohnverlust. Dieser wird mit dem jüngsten Tarifabschluss nicht ausgeglichen. Gemessen an den Gehaltsforderungen der Gewerkschaften

  • DBV: 14,5 % auf 12 Monate, Mindesterhöhung von 500 €
  • Verdi: 12,5 % für 12 Monate, Mindesterhöhung 500 €

haben diese mit dem jüngsten Tarifabschluss einen Offenbarungseid geleistet. Denn sie haben noch nicht einmal mit einer Vertragslaufzeit von 33 Monaten das Gehaltserhöhungsvolumen erreicht, das sie für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert hatten. Eine solche Fehleinschätzung, was man in einer Tarifrunde erreichen kann, sollte den verhandelnden Gewerkschaften zu denken geben.

 

Gehaltstarifabschluss Privatbanken

Anfang Juli einigte sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes mit den verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf folgenden Tarifabschluss:

  • 2 Nullmonate (Juni und Juli)
  • Gehaltserhöhungen:

5,5 % mehr ab 1.8.2024

3 % mehr ab 1.8,2025

2 % mehr ab 1.7.2026

  • Erhöhungen Nachwuchskräftevergütungen:

150 Euro mehr ab 1.8.2024

50 Euro mehr ab 1.8.2025

50 Euro mehr ab 1.7.2026

  • Laufzeit bis September 2026 (28 Monate)

Des Weiteren einigten sich die Tarifparteien auf Tarifgespräche zur Weiterentwicklung des Tarifentgeltsystems und zu einer modernen und individuellen Arbeitszeitgestaltung.

Die Gewerkschaften waren mit sehr hohen Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

Verdi: 12,5 %, mindestens 500 Euro und 250 Euro mehr für Nachwuchskräfte – und das bei 12 Monaten.

DBV: 16 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, mindestens 600 Euro mehr; Nachwuchskräfte 250 Euro mehr; 1 Stunde Arbeitszeitverkürzung auf 38 Wochenstunden

Begleitet wurden die Verhandlungsrunden mit der üblichen Begleitmusik von Warnstreikaktionen.

Gemessen an den hohen Forderungen ist der Tarifabschluss ernüchternd. „Die Kunst des Machbaren“, wie der DBV seine Tarifinformation als Überschrift versieht, ist noch eine freundliche Umschreibung dieses Verhandlungsergebnisses, das weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurückgeblieben ist. 10, 5 % mehr Gehalt und 250 Euro mehr Nachwuchskräftevergütung bei einer Laufzeit von 28 Monaten haben die durch die Tarifforderungen geschürten hohen Erwartungen nur unzureichend erfüllt. Besonders der Tarifabschluss 2022 war mit 13 Nullmonaten und zwei linearen Gehaltserhöhungen mit einem Gesamtvolumen von sehr mageren 5,0 % bei einer Laufzeit von 35 Monaten ein Schlag ins Kontor für die Beschäftigten der Privatbanken. Die Kluft zu den Beschäftigten der Sparkassen hat sich mit dem Abschluss Anfang Juli noch vergrößert. Denn diese profitierten von einer monatlichen Stückelung der Inflationsausgleichsprämie in 2023, einer Sockelanhebung von 200 Euro und einer Gehaltserhöhung von 5,5 % ab März 2024. In den unteren und mittleren Entgeltgruppen beträgt die Gesamtsteigerung damit deutlich über 10 % bis über 16 % – und das bei einer Laufzeit von nur 24 Monaten!

Natürlich wachsen die Wünsche bei Tarifverhandlungen nicht in den Himmel. Ein Tarifabschluss stellt immer die Kunst des Machbaren dar. Auch gehört zur Wahrheit, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten der Privatbanken unter 10 Prozent liegt und somit weder verdi noch DBV ein ernstzunehmendes Druckpotential bei den Privatbanken entfalten können. Die verhandelnden Gewerkschaften sollten deshalb selbstkritisch reflektieren, ob man nicht zukünftig etwas realistischere Forderungen aufstellen sollte.

V.I.S.d.P.: Henning Röders

 

 

 

Reduktion der Arbeitszeit: Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche ist wieder in aller Munde und diesmal sorgten einige Volksbanken für den Anstoß.

Einige Genossenschaftsbanken haben die Arbeitszeit reduziert, während die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Lohnausgleich vollständig erhalten. So möchten sie mehr Mitarbeiter gewinnen. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird diskutiert.    

Einige Genossenschaftsbanken haben ihre Mitarbeiter bei gleichbleibendem Lohn nun 4 Tage beschäftigt, was in der Finanzbranche ein Novum ist und auch wegweisend für andere Branchen sein kann. Die Volksbank Kaiserslautern agiert als Vorreiter im Bereich der Genossenschaftsbanken. Bereits vor anderthalb Jahren hat das Geldhaus die Arbeitszeit pro Woche von 39 auf 34,5 Stunden reduziert. Die Bank begrüßt neue Angestellte mit dem Motto “Vier Tage arbeiten, drei Tage frei!”.

Peter Kullmann, der Vorstand der Bank, erklärt gegenüber dem Handelsblatt den Schritt mit den Worten, dass die Fluktuation deutlich gesunken ist und es immer mehr Fachkräfte auf der Bewerberseite gibt. Das spräche für die Attraktivität ihrer Bank. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit laut Herrn Kullmann gestiegen.

Aktuell wird viel über die Option und die Vorteile einer Viertagewoche diskutiert, insbesondere in Bezug auf eine reduzierte Arbeitszeit. Bisher haben in Deutschland nur wenige Firmen diesen Schritt unternommen. Die Genossenschaftsbanken glauben, dass sie auf diese Weise neue Experten gewinnen und Mitarbeiter an sich binden können.

In anderen Branchen, wie z.B. der Pflege gibt es auch 4-Tage-Modelle, indem aber die Arbeitszeit der 5-Tage-Woche auf vier Tage verteilt wird, wie beispielsweise im Bereich Tagesschichten. Diese sind zwar länger, aber man spart zudem für einen Tag den Fahrtweg, und man hat z.B. gerade im Bereich Gesundheit auch für bestimmte Dinge etwas mehr Zeit in der Umsetzung. Ein Pilotprojekt im nordrhein-westfälischen Bielefeld im Bereich Pflege ist hier sehr erfolgreich in der Umsetzung und soll zudem noch ausgeweitet werden.

Dennoch bleiben Diskussionen über Urlaubstage (4-Tage-Woche – 16 gesetzliche Urlaubstage und 5-Tage-Woche – 20 Tage gesetzlicher Urlaub) und andere Dinge, welche noch berücksichtigt werden müssen. Es bleibt ein spannendes Thema und die DHV bleibt auch hier am Ball. Gesetzliche Vorgaben für eine 4 Tage-Woche sind dabei nicht zielführend. Die Beispiele zeigen, dass es auf die betriebliche Situation ankommt. Die Betriebsparteien sind gefordert, den Nutzen und die Möglichkeit einer Umsetzung zu prüfen.

Privatbanken: Paket für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersvorsorge geschnürt

Bereits mit dem Tarifabschluss 2019 hatte der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) mit den verhandelnden Gewerkschaften eine Verhandlungsvereinbarung zu den Themen „Tarifvertrag Auszubildende“ und „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vereinbart.

In 2020 nahmen DHV und AGV Banken die Verhandlungen zu diesen Themen auf. Ein weiteres Schwerpunktthema war die Reform der tariflichen Eingruppierungen, für das in 2019 ebenfalls eine Verhandlungsverpflichtung getroffen worden war. Bis zur Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht verhandelten DHV und AGV Banken intensiv zu diesen Themenkomplexen.

Im Frühjahr 2021 schien eine Einigung vor, oder im Zuge der anstehenden Gehaltstarifrunde 2021, im Bereich des Möglichen. Aber dann scheiterten die Verhandlungen. Nach einem langen Ringen konnten sich verdi und DBV im Frühjahr 2022 mit dem AGV Banken nur auf einen Gehaltstarifabschluss einigen, der aus Sicht der DHV sehr dürftig und vor allem gemessen an dem Verhandlungsaufwand zu den anderen Themen sehr enttäuschend war.

Über vier Jahre nach der Verhandlungsverpflichtung einigten sich die verhandelnden Tarifvertragsparteien auf einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag und auf ein Sozialpartnermodell Betriebsrente einigen. Ergebnisse sind u.a. im Einzelnen:

Nachwuchskräfte-Tarifvertrag:

  • Einbeziehung dual Studierender
  • Einheitliche Vergütung der Nachwuchskräfte und zusätzliche Vergütungsstufe für dual Studierende
  • Lernmittelzuschuss: Ausbildungsbeginn 300 Euro, zwölf Monate später 200 Euro und weitere zwölf Monate später 150 Euro. Auf die Lernmittelzuschüsse werden vergleichbare betriebliche Leistungen angerechnet.
  • Erweiterte Übernahmeregelung: 12 Monate nach bestandener Abschlussprüfung; im Anschluss Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Bewährung.

Bewertung DHV:

Diese Regelung klingt besser, als sie es tatsächlich ist. Die Übernahme knüpft an die Voraussetzung von betrieblichem Bedarf und nicht entgegenstehender personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Gründe sowie an entsprechender betrieblicher Ausschreibungen. Faktisch ist dieser Teil des Nachwuchskräftetarifvertrages nichts weiter als eine mit guten Worten formulierte Bestätigung dessen, wozu eine Ausbildung dienen soll: Dass Nachwuchskräfte für den betrieblichen Bedarf ausgebildet und bei entsprechender Eignung übernommen werde

  • Recht auf Teilzeit-Ausbildung: Auszubildende können ihre Ausbildung künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit absolvieren, etwa bei Betreuungsverpflichtungen oder einer Schwerbehinderung.
  • Freistellung dual Studierender für Bachelorarbeit analog zum bereits bestehenden Freistellungsanspruch für Auszubildende von 3 Tagen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • Anerkennung von Wartezeiten dual Studierender beim Krankengeldzuschuss

Sozialpartnermodell Betriebsrente:

Die Tarifvertragspartner haben sich auf die Einführung eines Optionsmodell geeinigt. Die Entscheidung darüber, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den Unternehmen. Die Einführung erfolgt in Unternehmen mit Betriebsrat vorrangig durch eine Betriebsvereinbarung. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist bereits abschließend im Tarifvertrag geregelt.

Auch Unternehmen ohne Tarifbindung sollen an dem Sozialpartnermodell partizipieren können.

Der Tarifvertrag schließt eine Arbeitgeberhaftung aus. Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Abführung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung und zur Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber keine weiteren Pflichten; insbesondere steht er weder für Versorgungsleistungen in bestimmter Höhe ein, noch trifft ihn nach Eintritt des Versorgungsfalles eine Pflicht zur Prüfung oder Anpassung der Versorgungsleistungen. Im Gegenzug für diesen Garantieverzicht versprechen die Tarifvertragsparteien ein attraktiveres Investment und eine höhere Rentenleistung durch chancenorientierte Kapitalanlage.

Der Arbeitgeberbeitrag ist tarifvertraglich abschließend festgeschrieben. Er soll schrittweise von 1,75 Prozent auf 2,25 Prozent des Brutto-Monatsgrundgehalts ansteigen. Für Unternehmen ohne Tarifbindung wird die Höchststufe des Arbeitgeberbeitrages von 1,15 Prozent auf 1,65 Prozent des Brutto-Monatsgehalts gesteigert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von mindestens 1,0 Prozent des tarifvertraglichen Brutto-Monatsgehalts bzw. bei außertariflicher Vergütung des vertraglich vereinbarten Brutto-Monatsgehalts.

Für Beschäftigte mit geringeren Einkommen (derzeit maximal 2.575 Euro Monatsbrutto) leistet der Arbeitgeber unmittelbar bei Einführung des Sozialpartnermodells den Höchstbeitrag. Darüber hinaus können die Betriebsparteien für diesen Personenkreis regeln, dass kein Arbeitnehmerbeitrag geleistet werden muss, dies aber möglich ist.

Das Sozialpartnermodell läuft über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes als Partner.

Die DHV begrüßt die Einigung der Tarifvertragsparteien grundsätzlich als zukunftsweisend. Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag beinhaltet durchaus innovative Aspekte. Das Sozialpartnermodell Betriebsrente ist durchaus eine Option für die betriebliche Altersversorgung. Der Tarifvertrag darf aber nicht dazu führen, dass attraktivere betriebliche Altersversorgungsregelungen – insbesondere diejenigen mit Garantieverzinsung – verdrängt werden.

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Tarifverhandlungen Privatbanken und öffentliche Banken: Wo bleibt der Abschluss?

Seitdem die DHV nicht mehr am Verhandlungstisch sitzt, laufen die Verhandlungen nicht mehr – so könnte man angesichts der abgebrochenen Verhandlungen bei den Privatbanken und des schleppenden Verhandlungsprozesses bei den Öffentlichen Banken etwas spitz anmerken

Privatbanken
Die Verhandlungen der Gewerkschaften verdi und DBV mit den Privatbanken wurden am 24.09.2021 abgebrochen. Das Gehaltsangebot der Arbeitgeber lautete:

  • ab April 2022 + 1,2 %
  • ab April 2023 + 1,0 %
  • ab April 2024 + 1,0 %

Dieses Angebot ist angesichts der wieder anziehenden Inflation äußerst dürftig. Die DHV-Tarifkommission hätte dieses auch als unzureichend abgewiesen.
Dieses erste Arbeitgeberangebot ist keine Wertschätzung der engagierten Arbeit der Beschäftigten in den Banken! Es würde wegen der höheren Inflation einen Reallohnverlust bis in das Jahr 2024 hinein bedeuten!

Das Zurückweisen eines ersten Angebotes ist das eine – der Abbruch der Verhandlungen, wie ihn verdi am 24.09.2021 in der dritten Verhandlungsrunde praktizierte, ist das andere. Die Verhandlungen waren auf vier Verhandlungsrunden terminiert. Erfahrene Tarifverhandler wissen, dass ein erstes Gehaltsangebot kein ernst gemeintes Angebot ist, zumal wenn noch Verhandlungstermine ausstehen. Interessant wird es erst ab dem dritten oder vierten Gehaltsangebot, das in der Regel in den Abendstunden der final angesetzten Verhandlungsrunde aus dem Hut gezaubert wird.
Wer wie verdi die Verhandlungen in einem so frühen Stadium abbricht – in der dritten Verhandlungsrunde nach nur einer Stunde – muss sprichwörtlich etwas Fleisch auf den Knochen haben. Man muss in der Lage sein, mit Arbeitskampfmaßnahmen einen tragfähigen Kompromiss zu erreichen. Davon ist aber in den zwei Monaten seit dem Abbruch der Verhandlungen nicht viel zu sehen. Verdi hat zwar zu Streik- und Protestaktionen aufgerufen. Aber die Wirkung in der Öffentlichkeit ist gleich Null, und die Arbeitgeber sind anscheinend auch nicht sonderlich von den bisher stattgefundenen online-Streikaktionstagen beeindruckt. Ansonsten wäre der mittlerweile über zwei Monate herrschende Stillstand bei den Tarifverhandlungen mit einem ordentlichen Ergebnis beendet.

Öffentliche Banken
Ein wenig besser sieht es bei den Tarifverhandlungen öffentliche Banken aus. Dort hatten sich die Tarifparteien in der vierten Verhandlungsrunde am 19.11.2021 auf eine Erhöhung der Vergütungen für Nachwuchskräfte geeinigt:

  • 60 Euro pro Monat rückwirkend ab 1. August 2021
  • 50 Euro pro Monat zusätzlich ab 1. August 2022
  • Laufzeit bis 1. August 2023.

Diese Vergütungserhöhung komplettiert den im August abgeschlossenen Nachwuchskräftetarifvertrag, der u.a. eine Übernahmegarantie von Nachwuchskräften beinhaltet. An dem Nachwuchskräftetarifvertrag hatte die DHV-Tarifkommission bis zur BAG-Entscheidung am 22.06.2021 intensiv mitgewirkt. Dabei konnte sie Akzente setzen, die sich in dem Nachwuchskräftetarifvertrag wiederfinden.

Seit dem 19.11.2021 stocken aber die Gehaltstarifverhandlungen. Es liegt auch bei den öffentlichen Banken lediglich ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • bei Tarifeinigung Einmalzahlung von 400 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. August 2022: 1,4 Prozent
  • ab 1. Januar 2023: Einmalzahlung von 600 Euro (bei Teilzeit anteilig)
  • ab 1. Januar 2024: Senkung der Wochen-Arbeitszeit von 39 auf 38 Stunden
  • Laufzeit bis 31. August 2024 (38 Monate)

Auch dieses Angebot wäre aus Sicht der DHV-Tarifkommission nicht abschlussfähig gewesen. Bemerkenswert ist aber, dass die Arbeitgeber eine Wochenarbeitszeitreduzierung um eine Stunde anbieten. Die DHV hatte genau diese Forderung in einer Tarifinformation im Mai aufgestellt. Diese Forderung fand sich erstaunlicherweise aber nicht in dem verdi-Forderungskatalog wieder.

Die öffentlichen Banken müssen sich die kritische Frage gefallen lassen, warum sie erst in der als abschließend terminierten vierten Verhandlungsrunde mit dem Angebot gekommen sind. Hätten die Arbeitgeber das erste Angebot in der dritten Verhandlungsrunde im Oktober präsentiert, hätte es vielleicht am 19.11.2021 einen Tarifabschluss gegeben. So ist auch in diesem Bereich der Verhandlungsprozess ins Stocken geraten. In den Mitteilungen der Arbeitgeber und der verhandelnden Gewerkschaften ist kein fünfter Verhandlungstermin genannt. Es heißt, dass die Verhandlungen im Januar fortgesetzt werden. Ob es dazu kommen wird, steht wegen der sich verschärfenden Coronapandemielage in den Sternen. Und was haben die verhandelnden Gewerkschaften an Arbeitskampfmaßnahmen im Köcher? Von der angeblich so großen Dienstleistungsgewerkschaft verdi hört und liest man in der Öffentlichkeit nicht viel.

Das Bundesarbeitsgericht hat seine Entscheidung am 22.06.2021 gegen uns auch damit begründet, dass für eine Tariffähigkeit ein Verhandlungsgleichgewicht bzw. eine Parität zwischen den sozialen Gegenspielern bestehen müsse. Eine tariffähige Arbeitnehmerkoalition muss ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential gegenüber dem sozialen Gegenspieler besitzen. (1 ABR 28/29, Drnr. 53) Gemessen an diesen Vorgaben hat die Gewerkschaft verdi im Tarifkonflikt bei den Privatbanken und öffentlichen Banken bislang wenig Durchsetzungsvermögen gezeigt: Ein Foto mit 4 (! In Worten: vier) streikenden verdi-Mitgliedern vor der Zentrale der Wüstenrot Bausparkasse – aufgenommen am verdi-Aktionstag am 25.11.2021 – ist kein Beleg für ein hinreichend mitgliederbegründetes Druckpotential dieser sich als mächtig gebärenden Gewerkschaft. Da bewegte die DHV-Betriebsgruppe Wüstenrot Bausparkasse im Juli 2019 bei einer aktiven Mittagspause mit rund 100 Teilnehmern/innen weitaus mehr Beschäftigte zum Protest.

Wie geht es nun weiter, wann kommt der Abschluss? Man darf gespannt sein. Auf jeden Fall schadet die Verzögerung der Tarifverhandlungen den Interessen der Beschäftigten. Sie bekommen in 2021 keine Gehaltserhöhung mehr, obwohl diese angesichts der stark anziehenden Inflation geboten sind und die Banken anders als in der Finanzkrise 2008/2009 noch verhältnismäßig gut dastehen. Und für einen zügigen Abschluss im ersten Quartal 2022 stehen die Zeichen auch nicht viel besser. Die Tarifverhandlungen drohen angesichts der dramatischen Verschärfung der Coronakrise unter die Räder zu geraten.
Die DHV fordert die Arbeitgeber und die verhandelnden Gewerkschaften auf, möglichst zügig zu einem Abschluss der Verhandlungen zu kommen, der den Beschäftigten eine ordentliche Gehaltserhöhung und zumindest bei den öffentlichen Banken eine Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde gewährt!