Tarifabschluss Öffentliche Banken: Kein großer Wurf

Nach einem langen Ringen erzielten die Tarifparteien in der vergangenen Woche einen Gehaltstarifabschluss.

Das Gesamtvolumen des Abschlusses in Höhe von 11,9 % klingt dabei größer, als es die vereinbarten Gehaltserhöhungen und die Gesamtlaufzeit letztendlich hergeben.

  • Die Laufzeit von 33 Monaten ist enttäuschend lange – vor allem vor dem Hintergrund der ebenfalls überaus langen Laufzeit des letzten Abschlusses (35 Monate).
  • Eine Einmalzahlung zum Ausgleich der 5 Nullmonate vom 01.06.-31.10.2024 ist nicht vereinbart worden.
  • Die Gehaltserhöhung von 6,0 % zum 01.11.2024 sieht zwar ordentlich aus. Die letzte Gehaltserhöhung zum 01.07.2023 liegt aber bereits über ein Jahr zurück. Zudem fiel diese mit 2,0 % in der Zeit der historisch höchsten Inflation der Bundesrepublik Deutschland äußerst dürftig aus.
  • Die Erhöhungen von 2,8 % zum 01.11.2025 und von 2,7 % zum 01.11.2026 können kaum zufriedenstellen. Sie mögen zwar nominell über der derzeitigen Inflation von 1,9 % liegen. Gefühlt liegt aber die Inflation bei den Dingen des täglichen Lebensbedarfs weitaus höher. Zudem ist schon allein wegen der steigenden CO 2-Bepreisung und der von vielen Gasversorgern angekündigten deutlichen Erhöhung der Gaspreise-Netzentgelte mit einem Wiederanziehen der Inflation im nächsten Jahr zu rechnen.

Der letzte Tarifabschluss von 2022 mit den Gehaltserhöhungen von 3,0 % zum 01.07.2022 und von 2,0 % zum 01.07.2023 bedeutete für die Beschäftigten der öffentlichen Banken einen kräftigen Reallohnverlust. Dieser wird mit dem jüngsten Tarifabschluss nicht ausgeglichen. Gemessen an den Gehaltsforderungen der Gewerkschaften

  • DBV: 14,5 % auf 12 Monate, Mindesterhöhung von 500 €
  • Verdi: 12,5 % für 12 Monate, Mindesterhöhung 500 €

haben diese mit dem jüngsten Tarifabschluss einen Offenbarungseid geleistet. Denn sie haben noch nicht einmal mit einer Vertragslaufzeit von 33 Monaten das Gehaltserhöhungsvolumen erreicht, das sie für eine Laufzeit von 12 Monaten gefordert hatten. Eine solche Fehleinschätzung, was man in einer Tarifrunde erreichen kann, sollte den verhandelnden Gewerkschaften zu denken geben.

 

Gehaltstarifabschluss Privatbanken

Anfang Juli einigte sich der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes mit den verhandelnden Gewerkschaften verdi und DBV auf folgenden Tarifabschluss:

  • 2 Nullmonate (Juni und Juli)
  • Gehaltserhöhungen:

5,5 % mehr ab 1.8.2024

3 % mehr ab 1.8,2025

2 % mehr ab 1.7.2026

  • Erhöhungen Nachwuchskräftevergütungen:

150 Euro mehr ab 1.8.2024

50 Euro mehr ab 1.8.2025

50 Euro mehr ab 1.7.2026

  • Laufzeit bis September 2026 (28 Monate)

Des Weiteren einigten sich die Tarifparteien auf Tarifgespräche zur Weiterentwicklung des Tarifentgeltsystems und zu einer modernen und individuellen Arbeitszeitgestaltung.

Die Gewerkschaften waren mit sehr hohen Forderungen in die Verhandlungen gegangen:

Verdi: 12,5 %, mindestens 500 Euro und 250 Euro mehr für Nachwuchskräfte – und das bei 12 Monaten.

DBV: 16 % bei einer Laufzeit von 24 Monaten, mindestens 600 Euro mehr; Nachwuchskräfte 250 Euro mehr; 1 Stunde Arbeitszeitverkürzung auf 38 Wochenstunden

Begleitet wurden die Verhandlungsrunden mit der üblichen Begleitmusik von Warnstreikaktionen.

Gemessen an den hohen Forderungen ist der Tarifabschluss ernüchternd. „Die Kunst des Machbaren“, wie der DBV seine Tarifinformation als Überschrift versieht, ist noch eine freundliche Umschreibung dieses Verhandlungsergebnisses, das weit hinter den Forderungen der Gewerkschaften zurückgeblieben ist. 10, 5 % mehr Gehalt und 250 Euro mehr Nachwuchskräftevergütung bei einer Laufzeit von 28 Monaten haben die durch die Tarifforderungen geschürten hohen Erwartungen nur unzureichend erfüllt. Besonders der Tarifabschluss 2022 war mit 13 Nullmonaten und zwei linearen Gehaltserhöhungen mit einem Gesamtvolumen von sehr mageren 5,0 % bei einer Laufzeit von 35 Monaten ein Schlag ins Kontor für die Beschäftigten der Privatbanken. Die Kluft zu den Beschäftigten der Sparkassen hat sich mit dem Abschluss Anfang Juli noch vergrößert. Denn diese profitierten von einer monatlichen Stückelung der Inflationsausgleichsprämie in 2023, einer Sockelanhebung von 200 Euro und einer Gehaltserhöhung von 5,5 % ab März 2024. In den unteren und mittleren Entgeltgruppen beträgt die Gesamtsteigerung damit deutlich über 10 % bis über 16 % – und das bei einer Laufzeit von nur 24 Monaten!

Natürlich wachsen die Wünsche bei Tarifverhandlungen nicht in den Himmel. Ein Tarifabschluss stellt immer die Kunst des Machbaren dar. Auch gehört zur Wahrheit, dass der gewerkschaftliche Organisationsgrad der Beschäftigten der Privatbanken unter 10 Prozent liegt und somit weder verdi noch DBV ein ernstzunehmendes Druckpotential bei den Privatbanken entfalten können. Die verhandelnden Gewerkschaften sollten deshalb selbstkritisch reflektieren, ob man nicht zukünftig etwas realistischere Forderungen aufstellen sollte.

V.I.S.d.P.: Henning Röders

 

 

 

Reduktion der Arbeitszeit: Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche ist wieder in aller Munde und diesmal sorgten einige Volksbanken für den Anstoß.

Einige Genossenschaftsbanken haben die Arbeitszeit reduziert, während die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Lohnausgleich vollständig erhalten. So möchten sie mehr Mitarbeiter gewinnen. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird diskutiert.    

Einige Genossenschaftsbanken haben ihre Mitarbeiter bei gleichbleibendem Lohn nun 4 Tage beschäftigt, was in der Finanzbranche ein Novum ist und auch wegweisend für andere Branchen sein kann. Die Volksbank Kaiserslautern agiert als Vorreiter im Bereich der Genossenschaftsbanken. Bereits vor anderthalb Jahren hat das Geldhaus die Arbeitszeit pro Woche von 39 auf 34,5 Stunden reduziert. Die Bank begrüßt neue Angestellte mit dem Motto “Vier Tage arbeiten, drei Tage frei!”.

Peter Kullmann, der Vorstand der Bank, erklärt gegenüber dem Handelsblatt den Schritt mit den Worten, dass die Fluktuation deutlich gesunken ist und es immer mehr Fachkräfte auf der Bewerberseite gibt. Das spräche für die Attraktivität ihrer Bank. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit laut Herrn Kullmann gestiegen.

Aktuell wird viel über die Option und die Vorteile einer Viertagewoche diskutiert, insbesondere in Bezug auf eine reduzierte Arbeitszeit. Bisher haben in Deutschland nur wenige Firmen diesen Schritt unternommen. Die Genossenschaftsbanken glauben, dass sie auf diese Weise neue Experten gewinnen und Mitarbeiter an sich binden können.

In anderen Branchen, wie z.B. der Pflege gibt es auch 4-Tage-Modelle, indem aber die Arbeitszeit der 5-Tage-Woche auf vier Tage verteilt wird, wie beispielsweise im Bereich Tagesschichten. Diese sind zwar länger, aber man spart zudem für einen Tag den Fahrtweg, und man hat z.B. gerade im Bereich Gesundheit auch für bestimmte Dinge etwas mehr Zeit in der Umsetzung. Ein Pilotprojekt im nordrhein-westfälischen Bielefeld im Bereich Pflege ist hier sehr erfolgreich in der Umsetzung und soll zudem noch ausgeweitet werden.

Dennoch bleiben Diskussionen über Urlaubstage (4-Tage-Woche – 16 gesetzliche Urlaubstage und 5-Tage-Woche – 20 Tage gesetzlicher Urlaub) und andere Dinge, welche noch berücksichtigt werden müssen. Es bleibt ein spannendes Thema und die DHV bleibt auch hier am Ball. Gesetzliche Vorgaben für eine 4 Tage-Woche sind dabei nicht zielführend. Die Beispiele zeigen, dass es auf die betriebliche Situation ankommt. Die Betriebsparteien sind gefordert, den Nutzen und die Möglichkeit einer Umsetzung zu prüfen.

Privatbanken: Paket für Nachwuchskräfte und zur betrieblichen Altersvorsorge geschnürt

Bereits mit dem Tarifabschluss 2019 hatte der Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken) mit den verhandelnden Gewerkschaften eine Verhandlungsvereinbarung zu den Themen „Tarifvertrag Auszubildende“ und „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vereinbart.

In 2020 nahmen DHV und AGV Banken die Verhandlungen zu diesen Themen auf. Ein weiteres Schwerpunktthema war die Reform der tariflichen Eingruppierungen, für das in 2019 ebenfalls eine Verhandlungsverpflichtung getroffen worden war. Bis zur Aberkennung der Tariffähigkeit durch das Bundesarbeitsgericht verhandelten DHV und AGV Banken intensiv zu diesen Themenkomplexen.

Im Frühjahr 2021 schien eine Einigung vor, oder im Zuge der anstehenden Gehaltstarifrunde 2021, im Bereich des Möglichen. Aber dann scheiterten die Verhandlungen. Nach einem langen Ringen konnten sich verdi und DBV im Frühjahr 2022 mit dem AGV Banken nur auf einen Gehaltstarifabschluss einigen, der aus Sicht der DHV sehr dürftig und vor allem gemessen an dem Verhandlungsaufwand zu den anderen Themen sehr enttäuschend war.

Über vier Jahre nach der Verhandlungsverpflichtung einigten sich die verhandelnden Tarifvertragsparteien auf einen Nachwuchskräfte-Tarifvertrag und auf ein Sozialpartnermodell Betriebsrente einigen. Ergebnisse sind u.a. im Einzelnen:

Nachwuchskräfte-Tarifvertrag:

  • Einbeziehung dual Studierender
  • Einheitliche Vergütung der Nachwuchskräfte und zusätzliche Vergütungsstufe für dual Studierende
  • Lernmittelzuschuss: Ausbildungsbeginn 300 Euro, zwölf Monate später 200 Euro und weitere zwölf Monate später 150 Euro. Auf die Lernmittelzuschüsse werden vergleichbare betriebliche Leistungen angerechnet.
  • Erweiterte Übernahmeregelung: 12 Monate nach bestandener Abschlussprüfung; im Anschluss Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei entsprechender Bewährung.

Bewertung DHV:

Diese Regelung klingt besser, als sie es tatsächlich ist. Die Übernahme knüpft an die Voraussetzung von betrieblichem Bedarf und nicht entgegenstehender personen-, verhaltens- und betriebsbedingter Gründe sowie an entsprechender betrieblicher Ausschreibungen. Faktisch ist dieser Teil des Nachwuchskräftetarifvertrages nichts weiter als eine mit guten Worten formulierte Bestätigung dessen, wozu eine Ausbildung dienen soll: Dass Nachwuchskräfte für den betrieblichen Bedarf ausgebildet und bei entsprechender Eignung übernommen werde

  • Recht auf Teilzeit-Ausbildung: Auszubildende können ihre Ausbildung künftig unter bestimmten Bedingungen auch in Teilzeit absolvieren, etwa bei Betreuungsverpflichtungen oder einer Schwerbehinderung.
  • Freistellung dual Studierender für Bachelorarbeit analog zum bereits bestehenden Freistellungsanspruch für Auszubildende von 3 Tagen zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung
  • Anerkennung von Wartezeiten dual Studierender beim Krankengeldzuschuss

Sozialpartnermodell Betriebsrente:

Die Tarifvertragspartner haben sich auf die Einführung eines Optionsmodell geeinigt. Die Entscheidung darüber, ob das neue Modell eingeführt wird, liegt bei den Unternehmen. Die Einführung erfolgt in Unternehmen mit Betriebsrat vorrangig durch eine Betriebsvereinbarung. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers ist bereits abschließend im Tarifvertrag geregelt.

Auch Unternehmen ohne Tarifbindung sollen an dem Sozialpartnermodell partizipieren können.

Der Tarifvertrag schließt eine Arbeitgeberhaftung aus. Die reine Beitragszusage verpflichtet den Arbeitgeber nur zur Abführung der Beiträge an die Versorgungseinrichtung und zur Weitergabe eingesparter Sozialversicherungsbeiträge. Darüber hinaus treffen den Arbeitgeber keine weiteren Pflichten; insbesondere steht er weder für Versorgungsleistungen in bestimmter Höhe ein, noch trifft ihn nach Eintritt des Versorgungsfalles eine Pflicht zur Prüfung oder Anpassung der Versorgungsleistungen. Im Gegenzug für diesen Garantieverzicht versprechen die Tarifvertragsparteien ein attraktiveres Investment und eine höhere Rentenleistung durch chancenorientierte Kapitalanlage.

Der Arbeitgeberbeitrag ist tarifvertraglich abschließend festgeschrieben. Er soll schrittweise von 1,75 Prozent auf 2,25 Prozent des Brutto-Monatsgrundgehalts ansteigen. Für Unternehmen ohne Tarifbindung wird die Höchststufe des Arbeitgeberbeitrages von 1,15 Prozent auf 1,65 Prozent des Brutto-Monatsgehalts gesteigert.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten einen Beitrag von mindestens 1,0 Prozent des tarifvertraglichen Brutto-Monatsgehalts bzw. bei außertariflicher Vergütung des vertraglich vereinbarten Brutto-Monatsgehalts.

Für Beschäftigte mit geringeren Einkommen (derzeit maximal 2.575 Euro Monatsbrutto) leistet der Arbeitgeber unmittelbar bei Einführung des Sozialpartnermodells den Höchstbeitrag. Darüber hinaus können die Betriebsparteien für diesen Personenkreis regeln, dass kein Arbeitnehmerbeitrag geleistet werden muss, dies aber möglich ist.

Das Sozialpartnermodell läuft über den BVV Versicherungsverein des Bankgewerbes als Partner.

Die DHV begrüßt die Einigung der Tarifvertragsparteien grundsätzlich als zukunftsweisend. Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag beinhaltet durchaus innovative Aspekte. Das Sozialpartnermodell Betriebsrente ist durchaus eine Option für die betriebliche Altersversorgung. Der Tarifvertrag darf aber nicht dazu führen, dass attraktivere betriebliche Altersversorgungsregelungen – insbesondere diejenigen mit Garantieverzinsung – verdrängt werden.

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Betriebsratswahl Wüstenrot Bausparkasse: Überragendes Wahlergebnis für DHV-Mitglieder

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Die Wüstenrot Bausparkasse ist eine feste DHV-Bank. Das hat wieder die Betriebsratswahl eindrücklich gezeigt.

Stimmenkönig wurde Christoph Seeger, engagiertes Mitglied im Landesvorstand Baden-Württemberg, in der Bundesfachgruppe Banken und seit kurzem Mitglied des DHV-Aufsichtsrates. Fast 64 % der an der Wahl teilgenommenen Beschäftigten schenkten Christoph Seeger ihr Vertrauen! Ebenfalls mehr als die Hälfte der an der Wahl teilgenommenen Beschäftigten (59,3 %) gaben Andreas Rothbauer, engagiertes Mitglied der DHV-Tarifkommission, ihre Stimme, der damit das drittbeste Stimmenergebnis erzielte.

Daneben wurden weitere DHV-Mitglieder in den Betriebsrat (wieder-)gewählt:
Michael Tomaschko
Michael Ketterer
Misel Smiciklas
Ruben Mödinger
Sandra Rosenberger-Eisele
Marc-Alexander Albrecht

Damit stellt die DHV vom 17-köpfigen Betriebsrat 8 Mitglieder und die Mehrheit!

Auf der konstituierenden Be-triebsratssitzung wurde Christoph Seeger als Vorsitzender gewählt. Er hat Andreas Rothbauer abgelöst, der für den Gesamtbetriebsratsvorsitz kandidiert.

Das überragende Wahlergebnis ist eine Bestätigung der engagierten Arbeit der DHV-Betriebsgruppe und zeigt, dass die DHV weiter die am stärksten verankerte Gewerkschaft bei Wüstenrot ist. Den gewählten Betriebsratsmitgliedern gratulieren wir sehr herzlich zu ihrer (Wieder-)Wahl und wünschen ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit in der neuen Amtsperiode.

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Die levoBank eG hat einen neuen Betriebsrat gewählt

18.05.2022

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Genossenschaftsbank levoBank eG im Herzen des Saarlandes waren aufgerufen, sich an der turnusgemäßen Betriebsratswahl zu beteiligen. Diesem Aufruf sind sie mit einer phänomenalen Wahlbeteiligung um die 90% gefolgt. Ein solch hohes Interesse ist leider nicht selbstverständlich, darf aber in diesem Fall gerne als Signal für den hohen Stellenwert gesehen werden, den die Mitarbeitervertretung unter den Kollegen und Kolleginnen im Unternehmen genießt.  
Zur Wahl angetreten war eine freie Arbeitnehmerliste mit dem bisherigen Betriebsratsvorsitzenden und örtlichem Landesvorstandsmitglied der DHV Christoph Schirra an der Spitze. Die neun Sitze im Gremium sind an eine gesunde Mischung aus neuen Kandidaten und erfahrenen Mitgliedern gegangen. Ein Beweis dafür, dass man sich der Wichtigkeit bewusst ist, neue Mitwirkende an die Betriebsratsarbeit heranzuführen und gleichzeitig das Wissen der erfahrenen Betriebsräte im Gremium zu erhalten.
Der DHV-Landesgeschäftsführer Lukas Menzel war als Wahlbeobachter bei der öffentlichen Stimmauszählung am 11. Mai in Lebach anwesend und konnte zusammen mit weiteren Wahlbeobachtern bestätigen, dass die Wahl durch den Wahlvorstand sehr sorgfältig und professionell durchgeführt wurde. Als DHV möchten wir uns für die sehr fruchtbare Zusammenarbeit auf der Betriebsebene in der vergangenen Legislaturperiode bedanken und versichern den neugewählten Betriebsratsmitgliedern, unsere erfolgreiche Zusammenarbeit weiterhin fortzusetzen. Die aktuelle politische Lage ist sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene alles andere als überschaubar und sicher, so dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der levoBank eG sich freuen können, eine Vertretung an Ihrer Seite zu haben, die ihre Interessen voll im Blick hat.

Lukas Menzel

DHV-Rheinland-Pfalz/Saar

Volks- und Raiffeisenbanken: Erstes Gehaltsangebot liegt auf dem Tisch

Die Verhandlungen zwischen AVR und DBV wurden am 16.05.2022 unter Beteiligung der DHV fortgeführt. Der AVR legte in der Verhandlung ein erstes Gehaltsangebot vor:

  • Laufzeit: 36 Monate (vom 01.04.2022-31.03.2025)
  • 2,75 % Gehaltserhöhung zum 01.10.2022
  • 600 € Einmalzahlung im August 2022 für die Nullmonate April bis September 2022
  • 1,75 % Gehaltserhöhung zum 01.04.2024
  • Erhöhung Ausbildungsvergütungen um 60 € mtl.

Das Angebot ist nach Auffassung der DHV noch nicht abschlussreif, aber immerhin ist es eine durchaus respektable Grundlage für die dritte Verhandlungsrunde am 05./06.07.2022. Das Angebot des AVR in Sachen Gehaltserhöhung und Laufzeit liegt nur wenig unter dem Abschluss Privatbanken und öffentliche Banken von Ende März (zwei Gehaltserhöhungsstufen 3 % und 2 % mit Laufzeit 35 Monate). Die DHV erkennt das Bemühen der Arbeitgeberseite an, einen Abschluss unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklungen und der Erwartungshaltung der Beschäftigten an einen fairen Gehaltstarifabschluss anzustreben. Dennoch: Auch unter Berücksichtigung eines möglichen Gesamtpakets ist das Gehaltsangebot noch längst nicht ausreichend!

Die Arbeitgeberseite hat zwar in weiteren Punkten Bewegung gezeigt. Bereitschaft des AVR:

  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis 31.12.2025
  • Erweiterung der Frist für die Inanspruchnahme der rentennahen Teilzeit
  • Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung bei Arbeitsverträgen ab einem Jahr Befristung (bisher zwei Jahre)
  • Veränderungen im Vergütungsniveau der A-Säule.
  • Erhöhung der Zulage zur Mitarbeitergewinnung von 10 % auf 20 %

In einem wichtigen Punkt – Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde auf 38 Stunden, alternativ 6 zusätzliche freie Tage pro Jahr – zeigte die Arbeitgeberseite jedoch kein Entgegenkommen. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist aber für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Die DHV fordert den AVR auf, von der ablehnenden Haltung zu diesem Thema abzurücken und in den Verhandlungen mit dem DBV/im Dialog mit der DHV Kompromissmöglichkeiten auszuloten!

Tarifrunde 2022 Volks- und Raiffeisenbanken: DHV im Dialog mit AVR

Die DHV ist anlässlich der Tarifrunde 2022 in einem intensiven Dialog mit dem Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (AVR). An dem Verhandlungsauftakt der Tarifrun-de 2022 zwischen AVR und DBV am 26.04.2022 in Frankfurt nahmen auch Vertreter/innen der DHV-Bundesfachgruppe Volks- und Raiffeisenbanken teil. Diese trugen die DHV-Vorstellungen und Ideen für einen fairen Tarifabschluss vor:

  1.  Fokus auf die Gehaltserhöhung in Zeiten der Inflation
    Jede/r spürt täglich die Inflation anhand der rasant steigenden Kraftstoff-, Energie- und Lebensmit-telpreise. Die gefühlte Inflation liegt weit über der amtlichen Inflationsrate von 7,3 % im März 2022. Eine Entspannung ist angesichts der weiter anhaltenden Corona-Pandemie und insbesondere des Ukrainekrieges nicht in Sicht. Der Gehaltstarifabschluss muss alle möglichen Handlungsspielräume für eine Gehaltserhöhung zum größtmöglichen (Teil-)Ausgleich des Reallohnverlustes ausschöpfen. Deshalb fordern wir die Verhandlungsparteien zu einem Gehaltstarifabschluss auf, der so nahe wie möglich an die Marke von 6 % heranreicht!
  2. Wahlrecht: Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenarbeitsstunde oder 6 bezahlte    freie Tage
    Mit dem Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf machten wir unsere Vorstellung eines Wahlrechts deutlich; Arbeitszeitreduzierung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder 6 bezahlte freie Tage im Jahr.
  3. Verlängerung des Altersteilzeitabkommens
    Das Altersteilzeitabkommen soll in seiner bestehenden Form über den 31.12.2022 verlängert werden.

In den Gesprächen kristallisierte sich die Arbeitszeitreduzierung um eine Wochenstunde auf 38 Stunden, wahlweise 6 bezahlte freie Tage, als Knackpunkt heraus. Die Arbeitgeber lehnen unseren Vorschlag kategorisch ab. Ihre Bedenken liegen vor allem in einer zunehmenden Arbeitsverdichtung, die die Banken überfordern würde. Das Argument der Arbeitsverdichtung lassen wir so nicht stehen! Denn bei den privaten Versicherungen wird die Arbeit auch in 38 Wochenarbeitsstunden geschafft, und bei den öffentlichen Banken wird ab 2024 die Arbeitszeit ebenfalls auf 38 Wochenstunden gesenkt! Die Gehaltserhöhung in 2022 wird den Reallohnverlaust infolge der steigenden Inflation nicht auffangen. Zusammen mit einer Verkürzung der Wochenarbeitszeit, wahlweise 6 freie Tage, wäre ein akzeptabler Abschluss realisierbar!

Die DHV wird weiter im Dialog die Verhandlungen von AVR und DBV begleiten. Die nächste Verhandlung steht am 16.05. an.

Tarifabschluss Private Banken nach langer Durststrecke

Bei den Privatbanken hat es jetzt endlich einen Tarifabschluss gegeben:

  • Laufzeit: 35 Monate (Juli 2021 bis Mai 2024)
  • Einmalzahlungen: 500 € im April 2022 und 500 € im Januar 2023
  • Einmalzahlungen Auszubildende: 100 € im April 2022 und 100 € im Januar 2023
  • Gehaltserhöhungen:
    3 % ab August 2022
    2 % ab August 2023
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen:
    1.150 € für das 1. Ausbildungsjahr
    1.220 € für das 2. Ausbildungsjahr
    1.300 € für das 3. Ausbildungsjahr
  • Verlängerung bis Ende 2024:
    –    Altersteilzeittarifvertrag
    –    Langzeitkontenregelung
    –    Öffnungsklausel für Beschäftigungssicherung (31-Stunden-Klausel)
    –    Tarifvertrag Kurzarbeit

Angesichts der langen Verhandlungsdauer von 9 Monaten und des zwischenzeitlichen mehrmonatigen Verhandlungsstillstands ist das Verhandlungsergebnis aus Sicht der DHV enttäuschend. Die Gehaltserhöhung von 3,0 % in 2022 bedeutet einen erheblichen Reallohnverlust. Das gleiche dürfte für 2023 zu erwarten sein. Die vereinbarten Einmalzahlungen kompensieren nicht die 13 Nullmonate von Juli 2021 bis Juli 2022. Es ist schade, dass die bei den öffentlichen Banken vereinbarte Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenarbeitsstunden ab 01.01.2024 nicht bei den Privatbanken vereinbart werden konnte. Die DHV hatte die Arbeitszeitverkürzung in den vergangenen Tarifrunden immer als Forderung eingebracht. Die positiv zu bewertenden überproportionalen Erhöhungen bei den Ausbildungsvergütungen und die Verlängerungen des Altersteilzeit-, Langzeitkonten-, Kurzarbeitstarifvertrages sowie 31-Stunden-Klausel können die enttäuschenden Regelungen für die Beschäftigten nicht zufriedenstellend kompensieren.

Die Inhalte des Tarifabschlusses gelten für DHV-Mitglieder kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme.