Tarifverhandlungen Private Versicherungen Innendienst: DHV liegt goldrichtig…

Die Tarifrunde 2025 für die Innendienstbeschäftigten im privaten Versicherungsgewerbe sind am 21.03.25 gestartet. Wie üblich war der Verhandlungsauftakt ein reiner Austausch der Positionen zwischen dem AGV und Verdi.

Am 28.04.werden die Tarifverhandlungen fortgesetzt, und der AGV wird höchstwahrscheinlich ein erstes Angebot unterbreiten. 

Die Gewerkschaft Verdi rechnet einen Reallohnverlust von 8.1 % auf 3 Jahre vor.  Insofern liegt die Tarifempfehlung der DHV mit 2×8% und einer Laufzeit von 24 Monaten goldrichtig. 

Wir begleiten die Tarifverhandlungen konstruktiv und bringen uns mit unseren Positionen ein. Zwischen der 2. und 3 Verhandlungsrunde wird es ein Tarifgespräch mit dem AGV Versicherungen geben.

Wir sind zuversichtlich, dass wir die nächsten Tarifverhandlungen wieder als tariffähige Gewerkschaft neben Verdi begleiten werden.

DHV-Position zur anstehenden Tarifrunde Versicherungen: Eine Gehaltserhöhung, die dem Nachholbedarf gerecht wird!

Bei den anstehenden Gehaltstarifverhandlungen für den Innendienst gilt es, die Schere zwischen den mageren Gehaltserhöhungen der vergangenen drei Jahre (3 % zum 01.09.2022; 2 % zum 01.09.2023; 3 % zum 01.09.2024) und den in anderen Branchen getätigten Tarifabschlüsse zu schließen. Der Abschluss muss sowohl dem Nachholbedürfnis bei den Gehältern als auch der wirtschaftlichen Situation der Versicherungsunternehmen Rechnung tragen.

Nach unserer Auffassung sollte eine Gehaltsforderung mit einem Verhandlungsspielraum versehen sein, der so nah wie möglich an einem voraussichtlichen Verhandlungsergebnis ist:

Zwei Gehaltserhöhungen von je 8 % über einen Zeitraum von zwei Jahren (= insgesamt 16 %) 

Der Abschluss sollte weitere Punkte beinhalten:

1. Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in zwei Stufen zu je 12 % (= insgesamt 24 %)

Die Versicherungswirtschaft muss ihre Attraktivität für junge Arbeitnehmer/innen steigern. Eine überproportionale Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ist daher erforderlich.

2. Tariferhöhung in den Lohngruppen A und B in zwei Stufen zu je 10 % (= insgesamt 20 %)

Die Beschäftigten in den Niedriglohngruppen A und B sind die Leidtragenden der starken Inflation der vergangenen Jahre. Deshalb ist eine überproportionale Erhöhung der Vergütungen notwendig.

3. Verlängerung des Altersteilzeitabkommens

4. Vereinbarung einer Verhandlungsverpflichtung zur Überarbeitung der Eingruppierungsregelungen

Die aus den 1970er/1980er-Jahren stammenden Eingruppierungsregelungen sind nicht mehr zeitgemäß und müssen grundlegend überarbeitet werden, um den Erfordernissen der heutigen Arbeitswelt Rechnung zu tragen. Ziel muss auch sein, die Beschäftigten im Außendienst in den Eingruppierungskatalog einzuordnen mit dem Ziel einer leistungsgerechten Vergütung im Rahmen des Tarifwerkes.

Die DHV wird die anstehenden Tarifverhandlungen kritisch und konstruktiv begleiten.

 

 

 

DHV-Position zur Absage der Tarifverhandlungen zwischen dem AGV Versicherungen und dem DBV

2021 hat uns das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit als tariffähige Gewerkschaft abgesprochen und eine jahrzehntelange bewährte Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) beendet.

Aktuell lassen wir dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen. Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist aus unserer Sicht vor allem in zweierlei Hinsicht falsch:

  1. Die Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist nicht mehr zeitgemäß! 
  2. Die Beschäftigten, die sich bewusst für die Mitgliedschaft in der DHV als christliche Weltanschauungsgewerkschaft entschieden haben, haben keine Möglichkeit der Teilhabe am Tarifverhandlungsprozess.

Wir rechnen mit einer Entscheidung des EGMR in 2025 und gerade wenn man sich die aktuelle Entwicklung im Versicherungsbereich anschaut, wäre es wichtig, dass wir zeitnah dort wieder in Tarifverhandlungen einsteigen.

Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV hat im Bereich der Versicherungen eine Lücke hinterlassen, die die Kombination aus dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) und der nicht tariffähigen Arbeitnehmerorganisation NAG nicht ausfüllen kann. Im Gegenteil: Nun hat der AGV Versicherungen die Verhandlungen mit dem DBV abgesagt, weil aus seiner Sicht die Forderungen der Gewerkschaft völlig überzogen sind.

Der Wunsch der Beschäftigten in den Versicherungen nach einer deutlichen Gehaltserhöhung ist berechtigt – gerade vor dem Hintergrund, dass der unbefriedigende letzte Gehaltstarifabschluss und die unnötige Verlängerung des Gehaltstarifvertrages mit einer dürftigen Gehaltserhöhung als Preis für eine Inflationsausgleichszahlung zu einem krassen Nettolohnverlust der Beschäftigten geführt haben. Diese Erwartungshaltung muss in einer Gehaltsforderung angemessen berücksichtigt werden. ABER: Eine Gehaltsforderung darf nicht jegliches Maß verlieren, da sie sonst utopisch ist! Eine Forderung, die in ihrer Gesamtheit ein Plus von über 20 Prozent auf 12 Monate bedeuten würde, fällt unter diese Kategorie – zumal, wenn dieselbe Gewerkschaft vor ein paar Wochen einen Tarifabschluss im Finanzbereich mit einer Laufzeit von 33 Monaten und mit einer Gehaltserhöhung in mehreren Stufen und einem Gesamtvolumen von 11,9 Prozent getätigt hatte! Eine Gewerkschaft, die ein solches Vorgehen an den Tag legt, darf sich nicht darüber wundern, wenn der Verhandlungspartner keine Basis für Verhandlungen sieht!

Mit ihrem Vorgehen hat sich DBV/NAG als seriöse und realistische gewerkschaftliche Kraft zu verdi zumindest für die anstehende Tarifrunde aus dem Spiel gebracht.

Es bleibt also nur verdi und die Hoffnung das die DHV wieder zurückkehrt an den Verhandlungstisch und anstelle von Utopien, mit viel Engagement und Realismus die Interessen der Arbeitnehmer in der Versicherungsbranche vertritt.

Unsere Bundesfachgruppe Versicherungen wird eine Tarifempfehlung für die kommende Tarifrunde im 1. Quartal 2025 abgeben und ist offen für jede Form von Dialog mit dem AGV.

Henning Röders DHV-Bundesvorsitzender; Matthias Rickel Mitglied des DHV-Hauptvorstands Konzernbetriebsratsvorsitzender Talanx AG; Johann Lindmeier Vorsitzender des DHV-Landesverbands Bayern                                                                                               

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Das Fukushima der Versicherungen?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Wochen war ich viel im Fachbereich der Versicherungen in Bayern unterwegs.

Auf EU-Ebene ist wieder ein Provisionsverbot in der Planung. Einer meiner Gesprächspartner bezeichnete es als das Fukushima der Versicherungen. Gerade für Versicherungen mit freiberuflichen Versicherungsagenten und ohne strategischen Angestelltenvertrieb könnte die Situation schwierig werden. Noch ist nichts entschieden, und eine zentrale Rolle wird sicher das grüne Wirtschaftsministerium spielen. Wir werden die Situation im Interesse unser Mitglieder in der Branche weiter verfolgen.

Gute Gespräche hatte ich mit einer Versicherungsgruppe in der Region München für den Einstieg in eine Kooperation mit uns, möglicherweise offen auch für die anderen Partnergewerkschaften im CGB.

Hier laufen gerade die Vorgespräche weiter, ab jetzt auch zusammen mit dem Bundesvorsitzenden, um mit DHV-Vorsorge attraktive Produkte und Möglichkeiten zu schaffen.

Die vakante Postion des Schriftführers im LV Bayern, konnten wir mit einer Schriftführerin wieder besetzen. Damit ist der Landesvorstand wieder vollzählig besetzt.

Auf folgende Dinge möchte ich noch hinweisen:

  • Bitte nutzt die Möglichkeit von DHV Aktuell! Diese Online Seminare sind für Mitglieder kostenlos, im freien Markt müsste man 150 bis 300 Euro dafür bezahlen. Mit einer Teilnahme ist der Jahresbeitrag refinanziert. Das nächste DHV Aktuell ist am 15.03., Anmeldung über die Homepage.
  • Am 16.03. findet unser Stammtisch München statt und am 27.06. der Stammtisch Nürnberg.
    An beiden Stammtischen nimmt unser Bundesvorsitzender teil, der am 16.03. auch Vertragspartner der http://www.hvak.org in München besucht. Ein sehr hochwertiges Bildungsformat das unsere DHV-Bildungsstätte entwickelt hat. Weiterempfehlungen sind gerne erwünscht.

Ich wünsche allen jetzt eine gute Zeit und ich freue mich auf viele persönliche Begegnungen am Stammtisch München.

Johann Lindmeier
DHV-Landesvorsitzender Bayern

Hanse_ Merkur

Flugblattverteilaktion vor HanseMerkur in Hamburg

Heute standen der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders und Vorsitzende des Landesverbandes Hamburg/Schleswig-Holstein, Martin Adam, vor der Hauptverwaltung der HanseMerkur am Hamburger Dammtorbahnhof. Sie verteilten Informationen über die DHV und eine Stellungnahme zum aktuellen Tarifgeschehen.

Der Wettergott meinte es gut mit Beiden. Der am frühen Morgen noch vorherrschende Regen hatte pünktlich zur Verteilaktion aufgehört. So konnten beide die Flugblätter gut verteilen und mit den Beschäftigten, die mit Interesse die Informationen entgegennahmen, ins Gespräch kommen.

Versicherungen: Tariflicher Anspruch auf Umwandlung Sonderzahlung in freie Tage

Die verhandelnden Gewerkschaften haben mit dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) einen tariflichen Anspruch auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage vereinbart. Die Regelung gilt ab 01.01.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2025. Für Teilzeitkräfte reduziert sich der Anspruch im Verhältnis ihrer Anzahl der Wochenarbeitstage zu einer 5-Tage-Woche.
Der Anspruch auf Umwandlung der Sonderzahlung in freie Tage ist bis zum 31.12. des Vorjahres schriftlich geltend zu machen. Das gilt auch für die Inanspruchnahme in 2021. Der Anspruch für 2022 auf Umwandlung von 23,5 % der Sonderzahlung in 5 freie Tage ist bis zum 31.05.2021 geltend zu machen!
Die DHV-Tarifkommission begrüßt diese tarifliche Vereinbarung. Sie hatte sich für diese Lösung bereits in einer Videokonferenz mit dem AGV Versicherungen im Mai ausgesprochen. Eine Umwandlung von einem Teil der Sonderzahlungen in freie Tage entspricht dem Wunsch vieler Beschäftigter nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die DHV-Tarifkommission wird am 10.12.2021 ihre jährliche Sitzung abhalten. Ursprünglich war eine zweitägige Tarifkommissionssitzung mit rund 20 Teilnehmern/innen in Pulheim angesetzt. Die sich verschärfende Pandemielage hat diesem Vorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht. Die Tarifkommission wird daher digital über die in 2021 gelaufene Arbeit und über die im Jahr 2022 anstehende Agenda beraten.

Foto_Gespräch_mit_Sebastian_Ehlers1_11.08.2021

Gespräch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern zum Thema Bürgerversicherung

Am 11.08.2021 trafen sich die Vertreter der Betriebsräteinitiative „Bürgerversicherung? Nein danke!“, Ulrich Jaksch (Alte Oldenburger, 1. v.l.) und Uwe Runge (HALLESCHE, 2. v.r.) zu einem Austausch mit dem gesundheitspolitischen Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern, Sebastian Ehlers (1. v.r.). Dieses Gespräch war unter Vermittlung des DHV-Bundesvorsitzenden Henning Röders zustande gekommen, der ebenfalls an dem Gespräch teilnahm.

Die beiden Betriebsräte verdeutlichten Herrn Ehlers die Gefahr für die Arbeitsplatzsicherheit und die berufliche Existenz der Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen, die von den Plänen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der LINKE zur Einführung der Bürgerversicherung ausgehen. Rund 90.000 Arbeitsplätze stünden nach Einschätzung der Betriebsräteinitiative auf dem Spiel. Für das deutsche Gesundheitssytem, das gerade in der Corona-Pandemie gezeigt habe, dass es zu den besten der Welt gehört, würde die Einführung einer Einheitsversicherung keinen Gewinn bringen. Im Gegenteil: Die hohe Qualität des deutschen Gesundheitssystems würde durch eine Einheitsversicherung aufs Spiel gesetzt und dem Traum vom “Ende der Zweiklassenmedizin” geopfert werden.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders machte deutlich: Es gibt sicherlich unterschiedliche Meinungen über den Umfang des Reformbedarfs im Gesundheitswesen und ob das bestehende duale System aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung weiter Zukunftsperspektiven hat. Fakt ist aber, dass sich dieses seit seiner Einführung durch den Reichskanzler Bismarck bewährt habe. Und auch die Befürworter einer Bürgerversicherung müssen das legitime Interesse der Beschäftigten, sich für den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und ihres Unternehmens einzusetzen, anerkennen.

Henning Röders und die Vertreter der Betriebsratsinitiative wiesen darauf hin, dass verdi nach der maßgebend von ihr betriebenen gerichtlichen Aberkennung der Tariffähigkeit der Neuen Assekuranz Gewerkschaft und der DHV die im privaten Versicherungsgewerbe tonangebende Gewerkschaft ist. Die Beschäftigten in den privaten Krankenversicherungen erkennen in ihrer überwiegenden Mehrheit verdi aber nicht als ihre gewerkschaftliche Interessenvertretung an, weil diese Gewerkschaft mit ihrem vehementen Eintreten für die Bürgerversicherung billigend die Gefährdung von bis zu 90.000 Arbeitsplätzen in Kauf nimmt. Die gerichtlichen Erfolge dieser Gewerkschaft sind ein billiger Aberwitz für die Beschäftigten der privaten Krankenversicherungen, die für die Tarifverhandlungen und für die Interessenvertretung in den Unternehmensaufsichtsräten zweier Gewerkschaften beraubt sind, die sich für den Bestand des dualen Systems und für den Erhalt der Arbeitsplätze in den privaten Krankenversicherungen einsetzen.

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Ehlers, stimmte mit den Vertretern überein, dass sich das deutsche Gesundheitssystem in der Pandemie bewährt hat. Er sieht zudem die große Gefahr, dass eine Zerstörung Privaten Vollkostenversicherung eine deutliche Erhöhung der Lohnnebenkosten entstehen wird. Das schwächt die Deutsche Wirtschaft und damit den Arbeitsmarkt. Sebastian Ehlers sagte den Betriebsräten seine Unterstützung im Kampf gegen die Einheitsversicherung zu.

Auch aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung, für deren Beschäftigte die DHV ebenfalls zuständig ist, würde die Einführung einer Einheitsversicherung unter dem Titel „Bürgerversicherung“ keinen Gewinn bringen. Sie würde auch die derzeitigen Träger der Gesetzlichen Krankenversicherung bedrohen und den Untergang der Ersatzkassen und sicher auch der Betriebskrankenkassen zur Folge haben. Der aktuelle Wettbewerb zwischen den Krankenkassen spornt die Träger zu Kundenorientiertem Verhalten an. Der Schritt zu einer Einheitsversicherung ist ein Schritt zurück in dunkle Zeiten einer geteilten Republik.
Kunden einer solchen Einheitsversicherung sind dieser dann wieder ausgeliefert. Auch in dieser Hinsicht ist die Rolle der DGB Gewerkschaften, insbesondere von ver.di zu kritisieren.

 Foto Gespräch mit Sebastian Ehlers1 11.08.2021

Information zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021

Laut Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.06.2021 ist der DHV die Tariffähigkeit aberkannt worden. Die DHV hält diese Entscheidung für verfassungswidrig und wird deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist die DHV eine nicht tariffähige Gewerkschaft. Sie kann keine Tarifverträge verhandeln und abschließen.
Die Aberkennung der Tariffähigkeit wird die DHV aber nicht davon abhalten, Stellung zu laufenden Tarifverhandlungen zu beziehen, Forderungen zu kommunizieren und Tarifabschlüsse kritisch zu kommentieren.
Die vor dem 22.06.2021 auf dieser Seite veröffentlichten Tarifinformationen (alle diesem Text nachfolgenden Informationen) werden deshalb weiter veröffentlicht bleiben. Alle nach dem 22.06.2021 verfassten Informationen werden unter dem Aspekt der Arbeit der DHV als nicht tariffähige Gewerkschaft verfasst,