Tarifabschluss Werbeaußendienst privates Versicherungsgewerbe: Erhöhung der Mindesteinkommens bis zu 3 %

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27. September 2012

Am 25. September 2012 einigten sich DHV und der Arbeitgeberverband des Privaten Versicherungsgewerbe auf eine Anhebung der Mindesteinkommen für die Beschäftigten im Werbeaußendienst. Die Tarifeinigung sieht bei einer Laufzeit bis zum 30.09.2014 folgende Erhöhungen vor:

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 Ab 01.10.2012

 Ab 01.10.2013

Mindesteinkommen Stufe I  1.865 € 
(+ 3 %)
 1.920 € 
(+ 2,9 %)
Mindesteinkommen Stufe II
(nach zweijähriger 
Unternehmenszugehörigkeit)
1.900 € 
(+ 1,9 %)
 1.920 € 
(+ 1,0 %)
Mindesteinkommen 
Organisierender 
Werbeaußendienst
2.315 € 
(+1,8 %) 
 2.355 € 
(+ 1,7 %)

Unverrechenbarer Anteil für den organisierenden Außendienst

 485 
(+1,0 %)
 495 
(+ 2,1 %)
Einkommensgrenzen für 
Anspruch auf Sonderzahlung
 4.600 € 
(+ 2,2 %)
4.700 € 
(+ 2,2 %)
Höchstbeträge für 
Sonderzahlungen 
gem. § 19 Ziff. 5 MTV 
(Weihnachtsgeld)

• Stufe I: 1.745 € 
(+ 2,9 %)

• Stufe II: 2.170 € 
(+ 2,8 %)

• Org. Werbe-außendienst:
2.415 € 
(+ 3,0 %) 

• Stufe I: 1.795 € 
(+ 2,9 %)

• Stufe II: 2.230 € 
(+ 2,8 %)

• Org. Werbe-außendienst: 
2.485 € 
(+ 2,9 %)

Höchstbeträge für 
Sonderzahlungen 
gem. § 22 Ziff. 3 MTV 
(Urlaubsgeld)

• Stufe I: 1.090 € 
(+ 2,8 %)

• Stufe II: 1.360 € 
(+ 3,0 %)

• Org. Werbe-außendienst:
1.515 € 
(+ 3,1 %) 

• Stufe I: 1.120 € 
(+ 2,8 %)

• Stufe II: 1.400 € 
(+ 2,9 %)

• Org. Werbe-außendienst:
1.560 € 
(+ 3,0 %) 

Provisionsausgleich 
für Eigengeschäfte 
pro tariflichen Urlaubstag
300 € 
(+ 3,4 %) 
310 € 
(+ 3,3 %) 

Darüber hinaus tarifierten DHV und AGV die Verpflichtung der Angestellten in Unternehmen, die sich der Brancheninitiative „Regelmäßige Weiterbildung für Versicherungsvermittler“ angeschlossen haben, den Anforderungen aus der Brancheninitiative nachzukommen.

Der Tarifabschluss ist ein akzeptabler Kompromiss, der den Beschäftigten des Versicherungsaußendienstes eine angemessene Sicherung ihres Mindesteinkommens garantiert.

Der AGV brachte wieder die Forderung nach Reduzierung des Mindesteinkommens bei einem dauerhaften Unterverdienst auf den Tisch: In dem Fall, dass die verdienten Bezüge in drei aufeinander folgenden Jahren im Jahresdurchschnitt unter 90 % des Mindesteinkommen liegen, sollte nach den Vorstellungen des AGV ab dem vierten Jahr eine jährliche Kürzung der Bezüge bis zu einer Grenze von 60 % des Mindesteinkommens möglich sein. Die DHV wies diese Forderung der Arbeitgeberseite als für die betroffenen Beschäftigten nicht zumutbar zurück.

Abwehren konnte die DHV-Tarifkommission auch die von der Arbeitgeberseite geforderte Streichung der Sozialzulage.

Die DHV-Forderung nach einer unbefristeten Verlängerung des Altersteilzeitabkommens für den organisierenden Werbeaußendienst wurde auf die parallel in diesem Jahr stattfindenden Verhandlungen über die Zukunftsfähigkeit der Tarifverträge des privaten Versicherungsgewerbes vertagt. Die DHV wird im Rahmen der dafür terminierten Verhandlung am 28.11.2012 diese Forderung auf den Tisch bringen. Ein absolutes No Go ist für die Arbeitgeberseite die Ausdehnung des Altersteilzeitabkommens auch auf den nicht organisierenden Werbeaußendienst.

Durchsetzen konnte sich die DHV-Tarifkommission leider nicht mit ihrer Forderung nach Einführung des unverrechenbaren Anteils am Mindesteinkommen auch für den nicht organisierenden Außendienst. Die Arbeitgeberseite lehnt diese Forderung kategorisch ab mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen für sie nicht akzeptablen Systemwechsel im Verdienst des Versicherungsaußendienstes handelt. Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum dem nicht organisierenden Außendienst kein unverrechenbares Mindesteinkommen zugebilligt wird, obwohl er immer mehr Verwaltungsarbeit leisten muss und damit weniger Zeit für Vertragsabschlüsse hat.

V.i.S.d.P Henning Röders

 

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Tarifinformation Bundesfachgruppe Bankgewerbe

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9. August 2012

Gehaltstarifrunde 2012 Volks- und Raiffeisenbanken: DHV fordert 6,0 % p.a.

Die DHV hat den Gehaltstarifvertrag mit den Volks- und Raiffeisenbanken fristgemäß zum 31.08.2012 gekündigt. Für die am 21.09.2102 beginnenden Tarifverhandlungen hat die DHV-Tarifkommission ihre Forderungen aufgestellt:

  • Lineare Gehaltserhöhung: 2 x 6,0 % bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 24 Monaten
    Die Genossenschaftsbanken haben in den vergangenen beiden Jahren gute Ergebnisse erzielt und in besonderem Maße von der guten Wirtschaftsentwicklung profitiert. Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) hat im März bei der Veröffentlichung der Jahresergebnisse von 2011 einen positiven Jahresausblick für 2012 abgegeben. Die bisherigen Entwicklungen in diesem Jahr bestätigen den Optimismus des BVR. Die DHV ist bei einem guten Gehaltskompromiss bereit, einen Tarifabschluss mit zweijähriger Laufzeit zu akzeptieren.
  • Ein Gesundheitstag pro Jahr
    Angesichts des steigenden Renteneintrittsalters und des steigenden Durchschnittsalters der Beschäftigten gewinnt die Gesundheitsvorsorge immer mehr an Bedeutung. Dafür soll ein Gesundheitstag jährlich durch Tarifvertrag vereinbart werden.
  • Tarifierung eines Anspruchs auf Familienpflegezeit
    Das neue Familienpflegezeitgesetz sieht die Möglichkeit für die Arbeitnehmer vor, zur Pflege eines nahen Angehörigen für maximal zwei Jahre in Teilzeit zu gehen und die Differenz zur bisherigen Vergütung um die Hälfte aufzustocken. Nach der Pflegezeit arbeitet der Arbeitnehmer wieder gemäß seiner vertraglichen Arbeitszeit und erhält so lange nur die reduzierten Bezüge, bis er durch das einbehaltene Entgelt das aufgebaute negative Wertkonto ausgeglichen hat. Das Familienpflegezeitgesetz sieht allerdings keinen Rechtsanspruch der Beschäftigten auf Familienpflegezeit vor. Diesen will die DHV-Tarifkommission tarifvertraglich verankern.
  • Fünf Tage bezahlte Freistellung bei kurzfristig auftretenden Pflegefällen
    Die Inanspruchnahme von Beschäftigten durch kurzfristig auftretende Pflegefälle wird an Bedeutung zunehmen. Denn die Zahl der Kleinfamilien und der Singlehaushalte steigen.
  • Verlängerung der Öffnungsklausel für Langzeitkonten
    Die Öffnungsklausel zu den Langzeitkonten soll über den 31.12.2012 hinaus verlängert werden.
  • Unbefristete Verlängerung des Altersteilzeittarifvertrages
    Angesichts der Heraufsetzung des Rentenalters auf 67 Jahre ist es wichtig, sozialverträgliche Formen für einen Übergang in den Ruhestand zu vereinbaren. Denn nicht jede/r Beschäftigte/r wird bis 67 Jahre volle Arbeitsleistung erbringen. Die Altersteilzeit ist hierfür ein geeignetes Instrument und sollte unbefristet verlängert werden.
  • Übernahmegarantie Auszubildende: 1 Jahr
    In Zeiten des absehbaren Fachkräftemangels ist es wichtig, die Auszubildenden an die Unternehmen zu binden. Die Vereinbarung einer Übernahmegarantie sehen wir hierbei als eine geeignete Möglichkeit der längerfristigen Bindung von Nachwuchskräften an.

V.i.S.d.P.: Henning Röders

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Impressum

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Angaben gemäß § 5 TMG:

DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V.
Droopweg 31
20537 Hamburg

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Vertreten durch:

Bundesvorsitzender Henning Röders

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Telefax: +49 (0) 40 63 28 02 – 25
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Henning Röders
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Instagram-Datenschutzerklärung (Stand: 01.10.2021)

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Wir über uns

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DHV – Die Berufsgewerkschaft e.V. vertritt die Interessen von etwa 73.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie steht in der Tradition der christlichen Angestelltengewerkschaftsbewegung. Auch heute lässt sie sich in ihrem Handeln von den Grundprinzipien der christlichen Soziallehre, der Solidarität, Subsidiarität und des Pluralismus leiten.

Die Schwerpunkte der Branchen, in denen die DHV als eigenständige und unabhängige Arbeitnehmerinteressenbewegung auftritt, sind der Handel, die Banken, die Versicherungen und die Gesetzliche Sozialversicherung. Die DHV kämpft  für die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen ihrer Mitglieder. Zur Durchsetzung der Interessen ihrer Mitglieder bekennt sich die DHV sich zur Sozialpartnerschaft genauso, wie zum Arbeitskampf- und Streikrecht.

Die DHV vertritt die Interessen ihrer Mitglieder ebenfalls gegenüber anderen Sozialpartnern und der Politik. Dazu dient unter anderem die Mitgliedschaft im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands und dem internationalen Zusammenschluss christlicher Gewerkschaften WOW.

Mit Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wurde der DHV am 22.06.2021 die Tariffähigkeit aberkannt. Diese Entscheidung hält die DHV für einen verfassungswidrigen Eingriff in ihr Grundrecht als Arbeitnehmerkoalition und in die Grundrechte Ihrer Mitglieder, sich einer tariffähigen Arbeitnehmerkoalition ihrer Wahl anzuschließen! Die DHV wird daher eine Verfassungsbeschwerde einlegen und für die Wiedererlangung ihrer Tariffähigkeit kämpfen! Die fehlende Befugnis zum Abschluss von Tarifverträgen hält die DHV aber nicht davon ab, sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einzusetzen. Sie wird:

  • Forderungen zu laufenden Tarifverhandlungen formulieren,
  • den Verlauf von Tarifverhandlungen und deren Ergebnisse kritisch begleiten,
  • ihre Mitglieder zur Beteiligung an Protest- und Streikaktionen unter Zahlung einer Streikunterstützung aufrufen,
  • dort, wo es möglich ist, als eigenständige Verhandlungspartnerin schuldrechtliche Kollektivvereinbarungen verhandeln und abschließen.

Die DHV gewährt weiterhin ihren Mitgliedern ein umfangreiches Servicepaket – informieren Sie sich auf unserer Internetseite!

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Der im September 2018 gewählte DHV-Hauptvorstand v. li. n. re.: Andreas Müller, Anne Kiesow, Jörg Steinbrück, Henning Röders, Hans-Rudolf Folz

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Rettungsdienst Landkreis Barnim: 10-14 % Entgeltsteigerung

Tarifergebnis durchgesetzt: 10-14% Entgeltsteigerung und deutliche Verbesserungen

Nach schwierigen Verhandlungen hat die DHV-Verhandlungskommission im vierten Zusammentreffen ein Verhandlungsergebnis mit dem Arbeitgeber erreicht. Dieses Ergebnis beinhaltet drei Schritte der Entgelterhöhung sowie Strukturänderungen durch Verkürzung der Stufenlaufzeiten und Streichung der Entgeltgruppen A und B. Im Einzelnen:

2014:

  • Lineare Gehaltserhöhung um 3 % ab 01.01.2014
  • Festschreibung der Sonderzahlung auf 70 % (ohne Leistungskriterien)
  • HD Zulage wird fällig bei Abruf innerhalb 24 Stunden vor Dienstbeginn
  • Zur Abgeltung der Umkleidezeit werden pauschal 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.
  • Einmalzahlung für DHV-Mitglieder in Höhe von 300 Euro.
  • Krankengeldzahlung: Anpassung an den öffentlichen Dienst
  • Schaffung einer Funktionszulage für Sicherheitsbeauftragten in Höhe von 70,00 Euro
  • Öffnungsklausel für Altersteilzeit
  • Sachbezug im Wert von 5 Euro pro 12-Stunden-Dienst

2015:
Entgelterhöhung durch zwei Schritte: Verkürzung der Aufstiegsstufen 1-4 von 3 auf 2 Jahre mit sofortiger Höherstufung aller betroffenen Beschäftigten ab 01.01.2015 und Sockelerhöhung um 90 Euro auf alle Tabellenentgelte ab 01.01.2015
Streichung der Entgeltgruppen A und B und
Anpassung der Einstiegsvergütung C und D (erster Anstieg bereits nach 1 Jahr)

2016:
•Sockelerhöhung in Höhe von 60 Euro für die EG C, 100 Euro für die EG D, 30 Euro für die EG E
Anpassung der Nachtschichtzulage auf 20 %.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2016.
 

Erhöhung:
Mit dem Ergebnis konnten wesentliche Ziele der DHV erreicht werden, eine deutliche Gehaltssteigerung zu erzielen und die Stufensteigerung zu beschleunigen. Die Steigerungsraten fallen durch die Strukturänderung unterschiedlich aus betragen in Einzelfällen bis zu 20%. Im Schnitt erhöhen sich die Entgelte für Sanitäter und Assistenten um ca. 14%, für Assistenten in Sonderfunktion (EG E) um ca. 10%.

Anpassung Entgeltgruppen und Stufen:
Die Gruppen A und B werden gestrichen, die Einstiegsgruppe für Sanitäter ist nun die C, für Assistenten die D. Die Einstiegsvergütungen wurden angepasst, und bereits nach dem ersten Jahr erfolgt der erste Stufenaufstieg. Stufe 2 wird dann im dritten Jahr erreicht, die übrigen Stufenlaufzeiten werden ebenso auf zwei Jahre verkürzt.
Die Neustufung erfolgt zum 01.01.2015 und bringt zusätzliche Steigerungen zu der Sockelerhöhung von 90 Euro.
Die unterschiedliche Stufen- und Sockelerhöhung in 2016 ist Folge der Annäherung an die Vergütung im öffentlichen Dienst und daran orientierten Vergütungen der Nachbarlandkreise. Dadurch wird sichergestellt, dass in den EG C und D die Vergütung des öffentlichen Dienstes durchschnittlich erreicht oder überschritten wird.

Sonderzahlung
Durch die Festschreibung der Sonderzahlung auf die Höhe von 70% wird die Betriebsvereinbarung unwirksam, alleinige Anspruchsvoraussetzungen sind damit: Beschäftigung seit Juni des Jahres und ungekündigtes Arbeitsverhältnis.

Vergütung für Umkleidezeiten
Für die Umkleidezeiten wird künftig pauschal eine Arbeitszeit von 12 Minuten pro Dienst gutgeschrieben.

Einmalzahlung für DHV-Mitglieder
Die DHV-Mitglieder tragen den Tarif und damit auch diesen Abschluss, auch wenn weitere Beschäftigte davon profitieren. DHV-Mitglieder erhalten dafür als Anerkennung eine Sonderzahlung in Höhe von 300 Euro, wenn die Mitgliedschaft zum 05.05.2014 bestanden hat, mit der Gehaltszahlung, die der Tarifunterzeichnung folgt.

Öffnungsklausel Altersteilzeit
Die Öffnungsklausel ermöglicht Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Zeitrahmen der Altersteilzeitvereinbarung auf 6 Jahre zu vereinbaren. Ein Anspruch darauf eine Altersteilzeitregelung besteht dadurch nicht.
 
HD-Dienste
Nicht durchgesetzt werden konnte eine Verringerung der maximal möglichen HD-Dienste und eine bessere Vergütung. Die Tarifparteien sind sich einig, dass diese Dienste nur dem Zweck der Ausfallreserve dienen sollen und ein Wochenmaximum von drei HD-Diensten die Regel sein muss.
Auch die lange Laufzeit und die Neuregelung der Entgeltsenkung bei schuldhaft nicht erbrachter Pflichtfortbildung (6%) musste die DHV-Kommission als Kompromiss akzeptieren. Das Verhandlungsergebnis steht unter Vorbehalt der Zustimmung durch Aufsichtsrat und DHV-Tarifkommission. Soweit diese bestätigt sind, werden wir über das Ergebnis ausführlich informieren.

Die DHV dankt den Mitgliedern der Tarifkommission für Ihr Engagement

V.i.S.d.P.: Klaas Kuhlmann

Kontakt

Hauptgeschäftsstelle:

DHV – Die Berufsgewerkschaft
Droopweg 31, 20537 Hamburg
Postfach 26 13 51, 20503 Hamburg
Telefon: 040.  63 28 02 – 0
Telefax: 040. 63 28 02 – 25
eMail: dhv@dhv-cgb.de

Ortsgruppen

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Allgemeinbildende und kulturelle Veranstaltungen in den Ortsgruppen des DHV dienen der Stärkung des Persönlichkeitsbewußtseins, dem Erfahrungsaustausch und der Pflege der Geselligkeit. Die Verantwortung hierfür liegt bei den ehrenamtlich tätigen Vorständen der Ortsgruppen.

Unsere Ortsgruppen veranstalten u.a.:

  • Themen- und Informationsveranstaltungen
  • Ausflüge und Reisen
  • örtliche Bildungsveranstaltungen
  • Kontaktpflege zwischen Mitgliedern, Familien- und Freundeskreisen

Nähere Informationen erhalten Sie über die Landesverbandsseite.

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Lukas Menzel

Rheinland-Pfalz/Saar

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Landesverband
Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar  

 Lukas Menzel

DHV-Landesverband Rheinland-Pfalz/Saar
Ursulinenstraße 63 a
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 92 72 8 21
Telefax: 0681 / 92 72 8 33
E-Mail: DHV.Saarbruecken@dhv-cgb.de

Geschäftsführer: Lukas Menzel

 

 

Mitglied des Aufsichtsrates:

Paul Loyo

 

Landesverbandsvorstand  
   
Landesvorsitzender Hans-Rudof Folz
Stellv. Landesvorsitzende und Rechnerin
Simone Blum
Schriftführerin: Birgit Rössler
Beisitzer: Gabi Folz
  Anni Hermann
  Udo Müller
  Sophie Ordener
   
   

 

 

 

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Wellmann2018

Nordrhein-Westfalen

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Landesverband
Landesverband Nordrhein-Westfalen

 Wellmann2018

DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen
Königstr. 72
47051 Duisburg

Telefon: 0203 / 29 83 091
Telefax: 0203 / 29 83 064
E-Mail:   DHV.NRW@dhv-cgb.de

Geschäftsführer:
Harm Marten Wellmann

E-Mail: h.m.wellmann@dhv-cgb.de

 


E-Mail:

 

Mitglied des Aufsichtsrates: Sabine Bondzio

 

Landesverbandsvorstand  
   
Landesvorsitzender Peter Schütt
Stellv. Landesvorsitzender Michael Krake
Rechner: Yvonne Boese
Schriftführerin: Angelika Will
Beisitzer: Joachim Drößler
  Helmer Hinrichs
  Andre Kunza
  Karl-Heinz Rosenfeld jr.
  Marc Will
   
   

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