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DHV-Tarifempfehlung in Zeiten der Coronakrise
Der DHV-Hauptvorstand hatte in seiner Sitzung im Januar folgenden Empfehlungskatalog für die in 2020 stattfindenden Tarifverhandlungen beschlossen:
- Gehaltskorridor abhängig von der jeweiligen Branchensituation: 4-6 %
- Überproportionale Anhebung der unteren Gehaltsgruppen
- Überproportionale Anhebung von Ausbildungsvergütungen
- Vermeidung von Sonntags – und Feiertagsarbeit
Diese Tarifempfehlung bedarf angesichts der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden schwersten Rezession der Nachkriegszeit einer Modifizierung:
Der DHV-Hauptvorstand empfiehlt seinen Tarifkommissionen,
- Die Aushandlung tariflicher Regelungen zur Beschäftigungssicherung zu legen.
- In von Kurzarbeit betroffenen Unternehmen und Branchen sollen Verhandlungen über den Abschluss eines Tarifvertrages zur Kurzarbeit geführt werden.
Ziele eines Abschlusses müssen eine deutliche Aufstockung des gesetzlichen Kurzarbeitergeldes und ein Verbot von betriebsbedingten Kündigungen von Beschäftigten, die in dem vom Kurzarbeit betroffenen Betriebsteil arbeiten, sein. - Mit Unternehmen mit einem hohen Anteil von Beschäftigten im Homeoffice und ohne betriebliche Regelungen zum Homeoffice sollen Verhandlungen über tarifliche Regelungen zum Homeoffice, insbesondere zur Zahlung einer Pauschale zur Abgeltung der Kosten des Homeoffices, geführt werden.
DHV-Hauptvorstand
DHV-Landesverband Bayern begrüßt Corona Fahrplan in Bayern
Der DHV-Landesverband Bayern begrüßt den für Bayern beschlossenen Fahrplan zur Lockerung der Corona-Pandemie-Beschränkungen. Bayern hat sich somit für eine eher vorsichtige Vorgehensweise entschieden. In dieser absoluten Ausnahmesituation, für die es keinerlei Vorlage oder Blaupause gibt, ist die DHV als christliche Gewerkschaft besonders gefordert.
Zunächst sei hier an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich gedankt, die in dieser Zeit außergewöhnliches geleistet haben, beispielhaft seien hier die genannt, die im Einzelhandel und Gesundheitswesen das System am Laufen gehalten haben. Wir hoffen, dass sich nach der Krise alle daran erinnern werden, welche Bedeutung diese Berufe haben und dass sich diese Wertschätzung auch in der zukünftigen Entlohnung niederschlagen muss.
In solchen Zeiten zeigt sich die besondere Bedeutung einer starken Arbeitnehmervertretung. Themen wie Kurzarbeit, Homeoffice, Telearbeit und flexible Arbeitszeiten wurden und werden verhandelt. Wir müssen jetzt darauf achten, dass arbeitsrechtliche Errungenschaften und Standards nicht verändert oder gar gesenkt werden. Wir werden uns weiter in unserer Vorgehensweise an den gemeinsamen Wertvorstellungen der christlichen Soziallehre leiten lassen. Zur Durchsetzung der Arbeitnehmerinteressen bedarf es gerade in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie starker Gewerkschaften! Deshalb: Unterstützen Sie uns bitte mit Ihrem Beitritt zur DHV in unserem Bemühen für Sie!
Hier kurz zusammengefasst die wichtigsten Informationen zu den Lockerungen in Bayern:
Ab sofort:
Statt einer Ausgangsbeschränkung gilt nun eine Kontaktbeschränkung. Das Distanzgebot von 1,5 Metern gilt weiter. Man darf weiterhin nur mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes zugleich Kontakt haben. Seit Mittwoch ist es erlaubt Angehörige aus dem engeren Kreis zu treffen – bedeutet Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. Spielplätze sind ab sofort wieder geöffnet, wobei die begleitenden Erwachsenen angehalten sind , Ansammlungen zu vermeiden und auf Abstand der einzelnen Kinder zu achten.
Ab 9. Mai:
In Kliniken, Senioren-, Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen werden Besuche für eine feste Kontaktperson erlaubt. Hier gelten Maskenpflicht und Mindestabstand.
Am 10. Mai:
Gottesdienste werden erlaubt, Maskenpflicht, Abstand und max. 60 Teilnehmer.
Ab 11. Mai:
Alle Läden dürfen wieder öffnen (Masken, Abstand). Zoos, botanische Gärten, Bibliotheken und Ausstellungen öffnen. Individualsportarten sind erlaubt. An den Schulen werden wieder Jahrgangsstufen unterrichtet, die im kommenden Jahr ihren Abschluss machen. Die Viertklässler kommen zurück.
Ab 18. Mai:
An den Schulen sind die 1. Und 5. Klassen wieder willkommen, bei Realschulen und Gymnasien auch die 6.. Es gilt noch keine Präsenzpflicht. Biergärten und Gastronomie im Außenbereich dürfen bis 20:00 Uhr öffnen.
Ab 25. Mai:
Die Restaurants machen bis 22:00 Uhr wieder auf, strenge Limits und natürlich Maskenpflicht.
Ab 30. Mai:
Hotels dürfen wieder Touristen aufnehmen. Auch Ferienwohnungen werden wieder geöffnet.
Ab 15. Juni:
Es gibt wieder Präsenzunterricht für alle Schüler, gestaffelt im wöchentlichen Wechsel von Gruppen.Den Wortlaut der 4. Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung finden Sie hier:
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/
Seminare der Bildungsstätte Nord bis zu den Sommerferien abgesagt (2)
Corona hat uns alle im Griff. Wir sind wahrscheinlich alle erleichtert über die Lockerungen, die bereits erfolgt sind, oder die, die am Wochenende anstehen. Das Bildungswerk Nord hat bereits Seminare absagen müssen und wird auch bis zu den Sommerferien keine Seminare durchführen. Ich hoffe, dass die ausgefallenen Seminare in der 2. Jahreshälfte nachgeholt werden können und bitte um Verständnis. Neue Termine werden so früh wie möglich bekannt gegeben.
Silke Schönherr-Wagner
Seminare der Bildungsstätte Nord bis zu den Sommerferien abgesagt
Corona hat uns alle im Griff. Wir sind wahrscheinlich alle erleichtert über die Lockerungen, die bereits erfolgt sind, oder die, die am Wochenende anstehen. Das Bildungswerk Nord hat bereits Seminare absagen müssen und wird auch bis zu den Sommerferien keine Seminare durchführen. Ich hoffe, dass die ausgefallenen Seminare in der 2. Jahreshälfte nachgeholt werden können und bitte um Verständnis. Neue Termine werden so früh wie möglich bekannt gegeben.
Silke Schönherr-Wagner
Seminare der Bildungsstätte Nord bis zu den Sommerferien abgesagt
Corona hat uns alle im Griff. Wir sind wahrscheinlich alle erleichtert über die Lockerungen, die bereits erfolgt sind, oder die, die am Wochenende anstehen. Das Bildungswerk Nord hat bereits Seminare absagen müssen und wird auch bis zu den Sommerferien keine Seminare durchführen. Ich hoffe, dass die ausgefallenen Seminare in der 2. Jahreshälfte nachgeholt werden können und bitte um Verständnis. Neue Termine werden so früh wie möglich bekannt gegeben.
Silke Schönherr-Wagner
Seminare der Bildungsstätte Nord bis zu den Sommerferien abgesagt
Corona hat uns alle im Griff. Wir sind wahrscheinlich alle erleichtert über die Lockerungen, die bereits erfolgt sind, oder die, die am Wochenende anstehen. Das Bildungswerk Nord hat bereits Seminare absagen müssen und wird auch bis zu den Sommerferien keine Seminare durchführen. Ich hoffe, dass die ausgefallenen Seminare in der 2. Jahreshälfte nachgeholt werden können und bitte um Verständnis. Neue Termine werden so früh wie möglich bekannt gegeben.
Silke Schönherr-Wagner
Corona – und kein Ende in Sicht
::datum_landesrundbrief::2020-05-07 18:50:00::/datum_landesrundbrief::
::pdf_landesrundbrief::images/landesrundbrief/3362/nr-54-070520.pdf::/pdf_landesrundbrief::
BARMER – Befristete Sonderregelung zu Arbeitszeiten
Die Corona-Pandemie und ihre massiven Auswirkungen auf die Arbeitswelt stellt auch die BARMER vor große Herausforderungen in der Arbeitsorganisation. Die Wahrung des gebotenen Mindestabstands kann in vielen Büros nur mit einer entsprechenden Reduzierung des anwesenden Personals sichergestellt werden. Weiterhin wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige für viele Beschäftigte erschwert. Die Alternative, die Arbeit im Homeoffice zu verrichten, ist nicht in allen Fällen möglich – sei es weil, die familiären, räumlichen oder technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind oder weil die zu leistende Arbeit nur im Büro erbracht werden kann.
Vor diesem Hintergrund haben sich DHV und BARMER auf eine bis zum 31.08.2020 befris-tete Sonderregelung zu einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit verständigt. Auf freiwilliger Basis können Beschäftigte ihre Arbeitsleistung statt an einem Regelarbeitstag auch am Samstag erbringen. Angeordnete Arbeit am tariflich arbeitsfreien Samstag ist weiterhin nur im Rahmen der tariflichen und betrieblichen Überstundenregelungen möglich.
BARMER – Befristete Sonderregelung zu Arbeitszeiten
Die Corona-Pandemie und ihre massiven Auswirkungen auf die Arbeitswelt stellt auch die BARMER vor große Herausforderungen in der Arbeitsorganisation. Die Wahrung des gebotenen Mindestabstands kann in vielen Büros nur mit einer entsprechenden Reduzierung des anwesenden Personals sichergestellt werden. Weiterhin wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen sowie Betreuungseinrichtungen für Pflegebedürftige für viele Beschäftigte erschwert. Die Alternative, die Arbeit im Homeoffice zu verrichten, ist nicht in allen Fällen möglich – sei es weil, die familiären, räumlichen oder technischen Möglichkeiten nicht gegeben sind oder weil die zu leistende Arbeit nur im Büro erbracht werden kann.
Vor diesem Hintergrund haben sich DHV und BARMER auf eine bis zum 31.08.2020 befris-tete Sonderregelung zu einer flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit verständigt. Auf freiwilliger Basis können Beschäftigte ihre Arbeitsleistung statt an einem Regelarbeitstag auch am Samstag erbringen. Angeordnete Arbeit am tariflich arbeitsfreien Samstag ist weiterhin nur im Rahmen der tariflichen und betrieblichen Überstundenregelungen möglich.