Reduktion der Arbeitszeit: Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche ist wieder in aller Munde und diesmal sorgten einige Volksbanken für den Anstoß.

Einige Genossenschaftsbanken haben die Arbeitszeit reduziert, während die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Lohnausgleich vollständig erhalten. So möchten sie mehr Mitarbeiter gewinnen. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird diskutiert.    

Einige Genossenschaftsbanken haben ihre Mitarbeiter bei gleichbleibendem Lohn nun 4 Tage beschäftigt, was in der Finanzbranche ein Novum ist und auch wegweisend für andere Branchen sein kann. Die Volksbank Kaiserslautern agiert als Vorreiter im Bereich der Genossenschaftsbanken. Bereits vor anderthalb Jahren hat das Geldhaus die Arbeitszeit pro Woche von 39 auf 34,5 Stunden reduziert. Die Bank begrüßt neue Angestellte mit dem Motto “Vier Tage arbeiten, drei Tage frei!”.

Peter Kullmann, der Vorstand der Bank, erklärt gegenüber dem Handelsblatt den Schritt mit den Worten, dass die Fluktuation deutlich gesunken ist und es immer mehr Fachkräfte auf der Bewerberseite gibt. Das spräche für die Attraktivität ihrer Bank. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit laut Herrn Kullmann gestiegen.

Aktuell wird viel über die Option und die Vorteile einer Viertagewoche diskutiert, insbesondere in Bezug auf eine reduzierte Arbeitszeit. Bisher haben in Deutschland nur wenige Firmen diesen Schritt unternommen. Die Genossenschaftsbanken glauben, dass sie auf diese Weise neue Experten gewinnen und Mitarbeiter an sich binden können.

In anderen Branchen, wie z.B. der Pflege gibt es auch 4-Tage-Modelle, indem aber die Arbeitszeit der 5-Tage-Woche auf vier Tage verteilt wird, wie beispielsweise im Bereich Tagesschichten. Diese sind zwar länger, aber man spart zudem für einen Tag den Fahrtweg, und man hat z.B. gerade im Bereich Gesundheit auch für bestimmte Dinge etwas mehr Zeit in der Umsetzung. Ein Pilotprojekt im nordrhein-westfälischen Bielefeld im Bereich Pflege ist hier sehr erfolgreich in der Umsetzung und soll zudem noch ausgeweitet werden.

Dennoch bleiben Diskussionen über Urlaubstage (4-Tage-Woche – 16 gesetzliche Urlaubstage und 5-Tage-Woche – 20 Tage gesetzlicher Urlaub) und andere Dinge, welche noch berücksichtigt werden müssen. Es bleibt ein spannendes Thema und die DHV bleibt auch hier am Ball. Gesetzliche Vorgaben für eine 4 Tage-Woche sind dabei nicht zielführend. Die Beispiele zeigen, dass es auf die betriebliche Situation ankommt. Die Betriebsparteien sind gefordert, den Nutzen und die Möglichkeit einer Umsetzung zu prüfen.

Gehaltstarifverhandlungen – Immer das gleiche Procedere!

Es laufen Tarifauseinandersetzungen im Hause der DAK-Gesundheit. Zwar nicht alle Jahre wieder, aber immer wieder nach dem gleichen Muster.

Blicken wir auf die beiden letzten Tarifverhandlungsrunden zurück:

2019

  • Forderung: 6,8%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 11.10.2019; 1. Angebot: 1,9% , 1% , 1%; Laufzeit 36 Monate
  • Runde 24.10.2019; 2. Angebot: 2,5% und 2%; Laufzeit 27 Monate darin 3 Leermonate
  • Runde 12.11.2019; Abschluss: 3% 2020 und 2% 2021; Laufzeit 27 Monate darin 3 Leermonate, dafür 500 Euro Einmalzahlung

2021

  • Forderung: 5,9%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 04.11.2021; 1. Angebot: 1%; Laufzeit 36 Monate 120 Euro Einmalzahlung
  • Runde 16.11.2021; 2. Angebot: ,5% , 1,2%, 1,2%; Laufzeit 36 Monate 120 Euro Einmalzahlung
  • Runde 26.01.2022; Abschluss: 2,6% 2022 und 1,4% 2023; Laufzeit 24 Monate darin 3 Leermonate enthalten, dafür 1000 bzw. 750 Euro Einmalzahlung

2023/2024

  • Forderung; 12,5%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 08.12.2023; 1. Angebot: 3,8% , 2,4%; Laufzeit 27 Monate, darin 7 Leermonate. Inflationsausgleichsprämie 2000 bzw. 1500 Euro
  • Runde 20.02.2024: Späterer Termin auf Wunsch der Gewerkschaft
  • Runde: ???

Die Gehaltserhöhungen der vergangenen Jahre waren im Vergleich zu den Rentenerhöhungen, die sich an der Lohnentwicklung insgesamt orientierten, sehr enttäuschend und in den letzten Jahren deutlich unter der Inflation.

Rentenanpassungen:

Gehaltserhöhung:

Inflation:

2019 3,12%

1,9%

 

2020 3,18%

3%

 

2021 –

2%

3,1%

2022 5,35%

2,6%

6,9%

2023 4,39%

1,4%

5,9%

 

Der Verlauf der aktuellen Tarifrunde ähnelt sehr den vergangenen Runden. Eine sichtbare Ausnahme ist der späte Termin für die 2. Runde auf Wunsch der Gewerkschaft – angeblich wegen besserer Streikvorbereitungen.

Streiks wurden in den vorherigen Verhandlungen immer erst nach der 2 Runde durchgeführt. In der aktuellen Tarifrunde wurden sogar bereits vor Runde 2 erste ganztägige Streiks durchgeführt; weitere sind angekündigt. Das ist erstaunlich, denn zwischen Vorstand und Gewerkschaft wurden (wie immer) zu Beginn 3 Verhandlungstermine festgelegt.

An diesem Punkt sind wir von beiden Verhandlungsparteien enttäuscht!

Welchen Grund hat die Arbeitgeberin wieder so ein inakzeptables erstes Angebot abzugeben – obwohl doch bereits Abschlüsse im Öffentlichen Dienst und Co. den Weg weisen – und damit die Beschäftigten zu demotivieren und anzustacheln?

Welchen Grund hat die Gewerkschaft, den Zeitraum zwischen Beginn der Verhandlungen und Abschluss künstlich so zu verlängern? Wer böse denkt, dem fällt sofort der Termin der Personalratswahlen ein. Außerdem könnte die Phase offensiv für Mitgliederwerbung genutzt werden. Bei jeder Veröffentlichung wird auf mögliche Vorteile bei Streik hingewiesen.

Leider müssen wir feststellen, dass sich unsere Gesellschaft immer mehr radikalisiert. Aufregung und Lautstärke nehmen in Diskussionen immer mehr Raum ein.

Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Protestformen, unter denen dann auch „Unschuldige“ zu leiden haben. Wir empfinden es grundsätzlich für unangemessen, nach der 1. Tarifrunde direkt ganztägig zu streiken. Zwischen nichts tun und einem ganztägigen Streik liegen so viele Mittel…

Für DHV Mitglieder, die am 20.02.2024 trotzdem am Streik teilnehmen möchten, gewährt die DHV dennoch Streikgeld.

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Quo vadis Einzelhandel?

Aktuell hat der Einzelhandel in Deutschland einige Schwierigkeiten. Insbesondere die Inflation und die Wirtschaftsflaute haben einen erheblichen Einfluss auf viele Unternehmen und deren Arbeitnehmer. Laut dem Einzelhandelsverband wird ein bedeutendes Ladensterben erwartet. Dies hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Innenstädte und natürlich für viele Arbeitnehmer. Viele Insolvenzen tragen weiter zu einem Klima der Unsicherheit bei.

Der Einzelhandelsverband geht davon aus, dass in diesem Jahr erneut ein bedeutendes Ladensterben stattfinden wird. Laut der Vorhersage des Handelsverbands Deutschland (HDE) sollen insgesamt 5.000 Läden für immer schließen. Dadurch dürften sich die Zahl der Geschäfte, die seit 2020 geschlossen haben, auf 46.000 erhöhen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth äußerte gegenüber der Presse, dass dies eine schlechte Nachricht für den Einzelhandel und insbesondere für die Stadtzentren darstellt. Für viele Menschen ist der Einkauf der Hauptgrund für den Besuch einer Innenstadt. Für viele Arbeitnehmer im Einzelhandel ist jetzt der Blick in die Zukunft ungewiss. Falls Geschäfte schließen und damit fehlen, werden hier nicht nur gesamte Stadtzentren, sondern auch viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen sein.

Derzeit leidet die Branche unter einer Wirtschaftsflaute und einer hohen Inflation. Gemäß HDE stiegen die Einnahmen im Einzelhandel im letzten Jahr ausschließlich aufgrund von Preiserhöhungen um 2,9 Prozent auf fast 650 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu verringerten sie sich, bereinigt von der Inflation, um 3,4 Prozent. In diesem Jahr sollte die Lage etwas besser sein. Es wird erwartet, dass die Einnahmen um 3,5 Prozent steigen, was in Wirklichkeit einem Anstieg von einem Prozent entspricht. Als Verband des Handels verlangt man sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Ladensterbens. Es ist erforderlich, dass alle Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen, Gastronomie und Kultur vor Ort zusammenarbeiten.

Wir als Gewerkschaft stehen im konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen und Politik gerade durch unsere Mitglieder Fachbereich Handel.

Wir stehen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel seit über 130 Jahren!

Harm Marten Wellmann

Tarifverhandlungen Groß- und Außenhandel NRW: Wir warten und warten und warten!

Wie aus „ohne uns kein Geschäft“ ein „mit uns noch kein Tarifabschluss“ geworden ist.

Am 24.01.2024 wurde in NRW die 9. Verhandlungsrunde im Groß- und Außenhandel begangen, wieder ergebnislos und bundesweit. In den anderen Tarifverhandlungen im Handel sieht es nicht anders aus.

Beide Seiten – Arbeitgeber wie die verhandelnde Gewerkschaft verdi – schieben sich gegenseitig die Schuld zu.

Leidtragende sind in jedem Fall die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf deren Rücken dieses Spiel ausgetragen wird.

Bisher gab es neun Verhandlungsrunden, denn seit April 2023 wird verhandelt. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Bereits seit 2022 hat man sich auf diese große Verhandlungsrunde eingeschworen, wenn man sich erinnern kann. Eine Parole von „Dieses Mal holen wir uns alles zurück!“ und „Mehr!“ schwebt noch in der Luft.   

Komisch ist für uns ja nur, dass bis dato nichts dabei rumgekommen ist. Wenn ihr so stark seid, wo seid ihr dann? Warum dauert das so lange? Wenn ihr so mächtig seid als die zweitgrößte Gewerkschaft im DGB, warum handelt ihr dann nicht so? Oder warum handelt ihr im Bereich Handel nicht so? Ihr habt doch nach eigenen Angaben beim BAG 15% der Arbeitnehmer im Handel organsiert.   

Wo ist der große Streik von verdi im Handel, wie für den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst oder im öffentlichen Nahverkehr oder wie der Bahnstreik, der wesentlich kleineren GTL? Selbst die Bauern haben es Euch vorgemacht!

Bei aller Liebe als Gewerkschaft zum Streikrecht und aus der Grundüberzeugung heraus, dass gerade die Beschäftigten im Handel mehr als nur Applaus, sondern eine ordentliche Gehaltserhöhung verdient haben, verstehen wir Eure Argumentation nicht.

Wenn die Arbeitgeberseite nicht ordentlich mit Euch verhandelt, warum wartet Ihr dann noch auf was? 

Ist es nicht eine gewerkschaftliche Bankrotterklärung als zweitgrößte DGB-Gewerkschaft mit nur 300 Streikenden zum Landtag Düsseldorf zu ziehen und dort die Tarifforderungen zu unterstreichen?

Das wirkt doch gelinde gesagt etwas lächerlich, bei über einer Million Arbeitnehmern im Handel allein in NRW und ihr habt mehr als 150.000 Mitglieder allein im Handel – wir erinnern uns an die 15% Organisationsgrad. Wo waren die denn? Hatten alle Urlaub oder waren krank? Nein, ein paar hatten Angst vor Repressalien des Arbeitgebers, wenn sie sich der Demonstration anschließen, laut einem Artikel. Wir glauben, hierzu kann und sollte sich jeder seine eigene Meinung bilden.        

Wir möchten an dieser Stelle einen alten verdi-Mann aus Duisburg zitieren, „Wer dicke Backen macht, sollte auch pfeifen können!“. Der Pfiff war wohl nicht laut genug.

Die Verhandlungen scheinen ja nicht besser zu laufen, wie vorher immer kommuniziert wurde und das Argument, dass ja noch wir als DHV da wären, die ansonsten noch verhandeln könnten. Man müsse ja abschließen, wenn man alleine wäre und dann würde und könnte man schon agieren und verlangen, was man wollte. Dieses Argument zählt im Moment nicht mehr. Ihr habt im Handel und im Großhandel ein gewerkschaftliches Monopol.

Liefert doch endlich mal Eure Versprechen ab, liebe große Einheitsgewerkschaft. Wo ist das „mehr“ für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, geschweige für Eure Mitglieder?  Ach ja, die neue Forderung in der 9. Verhandlungsrunde, dass jetzt eine gewerkschaftliche Differenzierungsklausel mit einer Einmalzahlung oder war es, wie Rewe es abgelehnt hat, eine Gehaltserhöhung nur für verdi-Mitglieder gefordert wird?

Mal Butter bei die Fische verdi, wo ist der große Streik, wenn die Arbeitgeberseite nicht einigungsbereit ist? Oder habt ihr euch totgestreikt?

Zieht dieses Argument des Arbeitskampfes bei der Arbeitgeberseite im Bereich Handel nicht mehr?

Man munkelt, es gäbe Arbeitgeber, die durch Eure Wochenstreiks oder Streikmaßnahmen, enorme Gewinne, aufgrund der nicht zu zahlenden Lohnkosten, einfahren und der Streik trotzdem keine Wirkung zeigt.

Ihr habt es geschafft, dass sich die Arbeitgeberseite im Handel über jeden Streiktag freut. Und somit wird das alles auf dem Rücken der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgetragen.  

Verdi, liefert doch bitte endlich mal nicht nur heiße Luft für Eure Mitglieder, sondern für die gesamte Arbeitnehmerschaft ein vernünftiges Ergebnis ab.

Ihr wolltet den Alleinvertretungsanspruch für die Arbeitnehmerschaft. Im Moment habt Ihr diesen inne. Also werdet diesem gerecht!

Stop complaing! Start organizing!

Oder wie man im Pott sagt, Ärmel hochkrempeln und malochen!

In diesem Sinne allen DHV-Mitgliedern und allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Handel und der Warenlogistik ein kräftiges Glück auf!

Harm Marten Wellmann

CGB Bremen kritisiert Senatsbeschluss zu Sonntagsöffnungen

Seit Jahren streiten der CGB und seine für den Handel zuständige Berufsgewerkschaft DHV für die Einhaltung des Sonntagsschutzes und gegen eine Aufweichung des Sonntagsverkaufsverbotes im Einzelhandel. Eine aktuelle reprä­sentative Meinungsumfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov hat erst kürzlich wieder bestätigt, dass CGB und DHV mit ihrer Ablehnung erweiterter Sonntagsöffnungen richtig liegen. 53 Prozent der Befragten lehnten ebenso wie die christlichen Gewerkschaften eine Lockerung des Verbotes der Ladenöffnungen an Sonntagen ab. Lediglich 37 Pro­zent begrüßen solche Lockerungen. Gleichwohl hat der Bremer Senat am 06.12.24 auch für dieses Jahr wieder groß­zügige Ausnahmeregelungen für Ausnahmen vom Sonntagsverkaufsverbot in der Stadtgemeinde Bremen beschlos­sen.

Entsprechend den Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest hat der Senat per Verordnung Sonntagsöffnungen anlässlich von zwölf Veranstaltungen genehmigt. Der CGB hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Verordnungsent­wurf darauf hingewiesen, dass es sich bei Veranstaltungen wie dem Vegesacker Kinderfest, den Dorffesten in Findorff und Oslebshausen, dem Weinfest in Borgfeld, der Gewerbeschau und der Messe WeserArt in Osterholz sowie dem Gröpelinger Sommer und Feuerspuren-Festival in Gröpelingen jeweils nur um ortsteilbezo­gene Events ohne besondere wirtschaftliche oder touristische Bedeutung handelt, die eine Ausnahme vom Sonntags­verkaufsverbot rechtfertigen würden. Von den vom Handelsverband für eine Sonntagsöffnung genannten Anlässen rechtfertigen nach Auffassung des CGB und seiner zuständige Berufsgewerkschaft DHV somit lediglich die Osterwiese, La Strada, das Vegefest so­wie der Freimarkt eine Sonntagsöffnung. Dies gilt insbesondere für den Bremer Freimarkt, bei dem aufgrund der unstrit­tig besonderen Bedeutung auch auf eine räumliche Begrenzung der Ausnahmeregelung verzichtet werden könnte.

Der CGB kritisiert bereits seit Jahren, dass der Senat dem Handel in der Stadtgemeinde Bremen unter Bezugnahme auf ein mit einigen Institutionen im Jahre 2008 vereinbartes Konzept, alljährlich eine weitgehend gleichbleibende Zahl von Sonntagsöffnungen mittels Ausnahmeregelung ermöglicht, für die jeweils nach Anlässen gesucht wird, mit denen sich die Ausnahmeregelungen begründen lassen. Dabei wird zudem mit geschätzten Besucherzahlen operiert, die zu­meist nicht nachprüfbar belegt werden können.

Der CGB erwartet vom Senat, dass er offensiv das grundgesetzlich verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit gewährleistet, in dem rechtlich mögliche Ausnahmen restriktiv gehandhabt werden. Er erinnert daran, dass das Bun­desverwaltungsgericht bereits in einer Entscheidung vom 26.11.2014 (69/2014) die Messlatte für Ausnahmen vom Ver­bot der Sonntagsarbeit heraufgesetzt und deutlich gemacht hat, dass es keinen erheblichen Schaden i.S. des Ge­setzes darstellt, „wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter dem Wunsch zurücktreten muss, spontan auftre­tende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.“

 

 

Hände

GDL-Streik darf nicht Anlass für Einschränkungen im Streikrecht sein

Die Berufsgewerkschaft DHV appelliert an die Politik, den Streik der GDL nicht zum Anlass für Forderungen nach Einschränkungen im Streikrecht zu nehmen. Gleichwohl appelliert die DHV auch an Bahn und GDL, in Verhandlungen einen tragfähigen Kompromiss zu suchen.

Die GDL führt mit dem bis zum 29.01.2024 dauernden Streik den längsten Bahnarbeitskampf seit Jahren durch. Der Streik ist unangenehm und trifft Millionen von Pendlerinnen und Pendlern und die Wirtschaft. Er ist leider auch Wasser auf die Mühlen von Gegnern und Skeptikern der Mobilitätswende, die am liebsten den Autos weiter Vorrang einräumen wollen. Dennoch muss Deutschland diesen Streik aushalten! Bei dem Streikrecht geht es um ein wesentliches Instrument zur Ausübung eines Grundrechts der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz – der Koalitionsfreiheit. Dieses Grundrecht schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Arbeitgeberwillkür und Ausbeutung. Es ist Grundlage für materielle Sicherheit der Beschäftigten und gute Arbeitsbedingungen.

Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit darf nicht ausgehöhlt werden, nur, weil ein Streik eine besondere Tragweite hat, viele Menschen und die Wirtschaft trifft. Deshalb lehnt die DHV Forderungen aus der Politik nach einer verpflichtenden Schlichtung vor Einleitung von Arbeitskampfmaßnahmen ab. Die geforderte Anwendung einer solchen „Zwangsschlichtung“ auf Unternehmen in sogenannten „Bereichen der kritischen Infrastruktur“ und auf Streiks, die „vor allem unbeteiligte Dritte treffen“ lässt unverhältnismäßig Spielraum für Interpretationen und rechtliche Unsicherheiten. Denn unter kritische Infrastruktur lassen sich viel mehr Bereiche als Bahn, Schiffs- oder Flugverkehr fassen. Als „kritische Infrastruktur, die vor allem unbeteiligte Dritte trifft“ interpretiert werden können auch Logistik, Transport, Energieunternehmen, Banken, Versicherungen, Handel, Gesundheit und Pflege, Krankenhäuser, Öffentlicher Dienst, Schulen, IT-Unternehmen etc.. Am Ende würden nur wenige Bereiche übrigbleiben, in denen noch das Streikrecht als wesentliches Mittel zur Ausübung des Grundrechts auf Koalitionsfreiheit uneingeschränkt zum Tragen kommen würde.

Eine Schlichtung, die gegen den Willen einer oder beider Tarifparteien vorgeschaltet zur Anwendung kommen würde, wäre im vornherein zum Scheitern verurteilt. Eine Partei, die gegen ihren Willen zu einem solchen Verfahren verpflichtet wird, empfindet dies als Zwang und wird kaum bereit sein, sich ernsthaft am Schlichtungsverfahren zu beteiligen und das Ergebnis den Mitgliedern gegenüber zu vertreten. Am Ende werden die Verfechter eines solchen Zwangsmittels feststellen, dass dieses keinen Erfolg zeigt. Dann wird sich die Spirale der Aushöhlung eines Grundrechts nur weiterdrehen!

Die Rechtsordnung sieht eine Abwägung zwischen den Grundrechten der Betroffenen vor, die im Wege eines gerichtlichen Verfahrens vorgenommen werden muss. Ist ein Streik unverhältnismäßig, kann die Durchführung vom Gericht – erforderlichenfalls im Wege einer einstweiligen Verfügung – untersagt werden. Dafür bedarf es keiner Einschränkung des Streikrechts. Die Bahn war beim letzten GDL-Streik erfolglos diesen Weg vor Gericht gegangen. Diese Gerichtsentscheidung müssen alle Beteiligten und die Politik akzeptieren. Sie dürfen das Handeln des Frankfurter Arbeitsgerichts nicht mit Spekulationen über ein angeblich zu arbeitnehmerfreundliches Entscheiden torpedieren.

Gleichwohl fordert die DHV die Tarifparteien und insbesondere die GDL dazu auf, die Auseinandersetzung am Verhandlungstisch zu führen und möglichst wenig auf dem Rücken der Bahnkunden und der auf das Funktionieren der Bahn angewiesenen Wirtschaft. Immerhin hat sich die Bahn mit dem Angebot, ab 2026 wahlweise die Arbeitszeit um eine Stunde zu reduzieren oder eine höhere Gehaltserhöhung zu erhalten, etwas bewegt. Die GDL wäre gut beraten, am Verhandlungstisch einen möglichen tragfähigen Kompromiss weiter auszuloten als den längsten Streik seit Jahren zu führen, der nicht nur das Unternehmen Bahn, sondern auch Millionen von Arbeitspendlern, Bahnkunden und die Wirtschaft aufs Massivste trifft.

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Gelungener Jahresauftakt der Schulungsarbeit des DHV-Bildungswerk e.V.

Vom 09.-11.01.2024 fand die erste Schulung des DHV-Bildungswerks e.V. in Hamburg statt zum Thema “Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat – Beseitigung von Kommunikationsstörungen”

Die überwiegend im Bereich des Gesundheitswesens tätigen Betriebsräte erlebten drei intensive Schulungstage zu den Themen:

– Rechtliche Grundlagen der vertrauensvollen Zusammenarbeit

– Umgang mit Konflikten mit dem Arbeitgeber und Konfliktlösungsbeispiele

– Kommunikation richtig gestalten

– Best practice-Beispiele für die Betriebsratsarbeit, insbesondere in Bezug auf die richtige Vorbereitung und zielführende Gestaltung von Monatsgesprächen.

Die Referentin Nerissa Rothhardt und die Referenten Henning Röders und Matthias Rickel trugen mit ihren lebendigen Vorträgen und Diskussionen zum inhaltlichen Erfolg des Seminars bei. Die Abendgestaltung mit den Abendessen auf dem Hamburger Feuerschiff und in der Brauerei Gröninger setzten das i-Tüpfelchen auf den gelungenen Schulungsauftakt des DHV-Bildungswerks in 2024 mit einem tollen Spirit der Teilnehmer/innen.

Das DHV-Bildungswerk bietet in 2024 ein umfangreiches Schulungsprogramm für Betriebs- und Personalräte. Interessenten können sich gerne auf der Internetseite www.dhv-bildungswerk.de über das Seminarangebot informieren!

CGB LV Bremen- Tarifeinheitsgesetz abschaffen und Tarifbindung stärken

Anlässlich des Senatsempfangs für Betriebs- und Personalräte am 12.Dezember im Bremer Rathaus hat der CGB Christliche Gewerkschaftsbund an alle Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft appelliert, sich mit ihren Fraktionen und Parteien für die Abschaffung des Tarifeinheitsgesetzes und Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung einzu­setzen.

Peter Rudolph, CGB-Landesvorsitzender: „Es reicht nicht aus, die Arbeit der Betriebs- und Personalräte in Sonn­tagsreden und mit einem jährlichen Empfang zu würdigen. Es muss vielmehr endlich etwas getan werden, dass nicht in immer mehr Betrieben die Arbeitgeber nach Gutsherrenart schalten und walten können, weil es keinen Betriebsrat gibt oder auch kein Tarifvertrag Anwendung findet.“

Der CGB setzt sich für den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes ein, dass die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tariffähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richter­recht und hier insbesondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet. Weiterhin tritt der CGB dafür ein, die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen dadurch zu erleichtern, dass in den Tarif­ausschüssen den antragstellenden Sozialpartnern ein Stimmrecht eingeräumt wird, um Veto-Möglichkeiten einzel­ner Ausschussgruppen auszuschließen. Schließlich erwartet der CGB, dass unter Beteiligung aller gewerkschaft­lichen Spitzenorganisationen unverzüglich der in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehene Aktionsplan zur Er­höhung der Tarifbindung erstellt wird, der verpflichten ist, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt

Der CGB verweist darauf, nur noch knapp 9 Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Deutschland über einen Betriebsrat verfügen und damit nur noch rund 42 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in West­deutschland und 35 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten werden. Dies hat Auswirkungen auf die Tarifbindung. Tarifverträge gibt es insbesondere in den Wirtschaftszweigen wie dem öffentlichen Dienst oder der Metallindustrie, in denen ein hoher gewerkschaftlicher Organisationgrad besteht und die Arbeitsstätten über einen Betriebs- bzw. Personalrat verfügen.

Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, zur Erhöhung der Tarifbindung Aktionspläne zu erstellen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. Deutschland ist von dieser Quote mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt. Legislative und Judikative haben vielmehr mit dem Tarifein-heitsgesetz und der Mächtigkeitsrechtsprechung mit dazu beigetragen, die grundgesetzlich verankerte Tarifauto­nomie auszuhöhlen und den Abschluss von Tarifverträgen zu erschweren.

Das 2015 von der Großen Koalition beschlossene und rechtlich umstrittene Tarifeinheitsgesetz, das aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits 2017 nachgebessert werden musste, legt fest, dass in ei-nem Betrieb keine konkurrierenden Tarifverträge zur Anwendung kommen können, sondern der Tarifvertrag der Organisation mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Das Gesetz behindert damit die Tarifarbeit und Entwicklung kleiner und neuer Gewerkschaften und damit den Gewerkschaftspluralismus.

Ähnlich verhält es sich mit der sogenannten Mächtigkeitsrechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), auf deren Grundlage verschiedenen Gewerkschaften in Deutschland im Laufe der Jahre die Tariffähigkeit aberkannt und damit ihre wesentlichste Arbeitsgrundlage entzogen wurde. Da das BAG nicht bereit ist, seine aufgrund des geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrades in Deutschland seit langem überholte Mächtigkeits-Recht-sprechung aufzugeben, sollte der Gesetzgeber handeln und ein Gewerkschaftsgesetz erlassen. Spätestens dann, wenn die Mindestlohnrichtlinie greift und die Bundesregierung in einem Aktionsplan konkrete Maßnahmen zur Erreichung der Tarifbindungsquote von 80 Prozent festlegen muss, wird die Mächtigkeits-Rechtsprechung ad absurdum geführt, da Gewerkschaften dann defacto dazu gezwungen sein werden, Tarifverträge auch in Bereichen abzuschließen, in denen sie den für die Tariffähigkeit vom BAG geforderten Organisationsgrad nicht nachweisen können.

Bundestagung der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft für AfD-Verbot

Auf ihrer Bundestagung am 02.12.2023 in Berlin hat sich die ordentliche Bundestagung der CDA/CGBArbeitsgemeinschaft nach kontroverser Diskussion für ein Verbotsverfahren gegen die verfassungs- und demokratiefeindliche AfD ausgesprochen. Die Arbeitsgemeinschaft sieht in der AfD eine Gefahr für die Demokratie in Deutschland. Ungeachtet ihrer aktuellen Umfragewerte von 32 oder mehr Prozent in allen mitteldeutschen Bundesländern gehöre die Partei daher verboten. Es dürfe nicht abgewartet werden, bis die Partei in einem Bundesland die Mehrheit erringe und als Regierungspartei selbst die Hoheit über den Verfassungsschutz erlange, wie z.B. in Thüringen, wo das Landesamt für Verfassungsschutz eine Abteilung des Ministeriums für Inneres und Kommunales ist.

Auch die NSDAP habe nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsminister stellte.

Die Geschichte dürfe sich nicht wiederholen. Thüringen dürfe nicht mit einem Björn Höcke erneut für Nazis zum Sprungbrett an die Macht werden. Deshalb gehört die AfD verboten.

Die Bundestagung beschloss weiterhin einen Antrag, in dem der CDA-Bundesvorstand und die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgefordert werden, sich dafür einzusetzen, dass in Deutschland unter Beteiligung aller gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen unverzüglich der in der EU-Mindestlohn-Richtlinie vorgesehene Aktionsplan zur Erhöhung der Tarifbindung erstellt wird, der verpflichtend ist, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt, einer Quote, von der Deutschland mit einer Tarifbindung von lediglich 43 Prozent derzeit meilenweit entfernt ist.

Bei den Vorstandswahlen wurden sowohl der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Post und Telekommunikation (CGPT) Ulrich Bösl (NRW) als auch sein Stellvertreter, der Bremer CGB-Landesvorsitzende Peter Rudolph einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Zum weiteren stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Niedersachse Reiner Jahns gewählt, der bis Ende Oktober an der Spitze der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) gestanden hatte, der größten Einzelgewerkschaft des CGB. Als Beisitzer wiedergewählt wurde der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders. Neu im Vorstand ist als Beisitzer auch das DHV-Hauptvorstandsmitglied und der Konzernbetriebsratsvorsitzende der HDI-Group, der Hannoveraner Matthias Rickel.

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders begrüßt den Beschluss der Bundestagung der CDA/CGB-Arbeitsgemeinschaft zum AfD-Verbotsverfahren: Die DHV toleriert kein extremistisches Gedankengut, keine extremistischen Positionen und kein extremistisches Handeln – gleich welcher Richtung, ob links- oder rechtsextremistisch. Die in Bezug auf weite Teile der AfD offensichtlich werdende Entfernung von den Grundsätzen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen deshalb im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der DHV. Die DHV erwartet von ihren Mitgliedern, dass sie ebenfalls aktiv und konsequent für diesen Grundsatz der Nulltoleranz gegenüber Extremismus einstehen. Auf dieser Grundlage sind die Mitglieder unabhängig von ihren politischen Überzeugungen in der DHV als willkommen.

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17. ordentlicher Bundeskongress: Führungswechsel beim CGB

Auf dem 17. ordentliche Bundeskongress des CGB – Christlicher Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB), deram 1. und 2.Dezember in Berlin stattgefunden hat, gab es einen Führungswechsel. In Nachfolge des aus Altersgründen nicht wieder kandidierenden Saarländers Adalbert Ewen, wurde der Niedersachse Reiner Jahns zum Bundesvorsitzenden der drittgrößten gewerkschaftlichen Spitzenorganisation Deutschlands gewählt. Jahns war zuvor Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM), der größten Einzelgewerkschaft des CGB.

Veränderungen gab es auch bei der Wahl der stellvertretenden CGB-Vorsitzenden. Neben dem Vorsitzenden der Berufsgewerkschaft DHV, dem Schweriner Henning Röders, der wiedergewählt wurde, wurden auch der neue CGM-Vorsitzende, der Bayer Sebastian Scheder, sowie der Vorsitzende des Arbeitnehmerverband Deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter ADM), der Schleswig-Holsteiner Sönke Clasen, zu stellvertretenden Bundesvorsitzenden gewählt.

In den Bundesvorstand wiedergewählt wurde der Saarländer Hans Rudolf Folz, der langjähriges Mitglied des DHV-Hauptvorstands und Vorsitzender des DHV-Landesverbands Rheinland-Pfalz/Saar ist. Neu in den Bundesvorstand gewählt wurde der Konzernbetriebsratsvorsitzende der Talanx AG, der Hannoveraner Matthias Rickel, der auch dem DHV-Landesverband Niedersachsen-Bremen vorsteht.

Die 80 Kongress-Delegierten beschlossen einstimmig einen Initiativantrag, in dem die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag aufgefordert werden, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 (2 BvF 1/22), mit dem das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt wurde, zu respektieren und nicht durch gesetzgeberische Maßnahmen, wie eine erneute Aussetzung oder Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse, oder haushaltspolitische Maßnahmen, wie die Bildung neuer oder Umnutzung vorhandener Sondervermögen, zu unterlaufen, wie dies von einigen Politikern und Wirtschaftsweisen bereits gefordert wurde.

Mit nur geringfügigen Änderungen und bei lediglich 2 Gegenstimmen wurde weiterhin der Leitantrag „Freiheit und Demokratie schützen – Wohlstand wahren – Zukunft gestalten“ beschlossen, in dem u.a. gefordert wird, den Reformstau in Deutschland zu beenden und die Wirtschaft zu modernisieren.

Der CGB-Bundeskongress verabschiedete zahlreiche von der DHV eingebrachte Anträge.

  • So fordert der CGB-Bundeskongress auf EU-Ebene eine einheitliche Gesetzgebung zur Regulierung des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.
  • Bis zur Zahlung des Klimageldes sollen die weiteren Steigerungsschritte bei der CO 2-Bepreisung ausgesetzt werden.
  • Die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen soll erleichtert werden. Das ist gerade vor dem Hintergrund der von der EU geforderten Steigerung der Tarifbindungsquote auf 80 % der Beschäftigten eine wichtige Maßnahme.
  • Der CGB-Bundeskongress fordert, Ausnahmen von der elektronischen Aufzeichnungspflicht bei der Arbeitszeiterfassung durch Betriebs-/Dienstvereinbarung zuzulassen. Die im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums vorgesehene ausschließliche Tariföffnungsklausel ist nicht sachgerecht. Insbesondere in Bezug auf Vertrauensarbeitszeit ist auf Grundlage einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Vertrauensarbeitszeit dann zuzulassen, wenn diese von Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in gewollt ist.
  • Die im Mitbestimmungsgesetz geregelte Unternehmensmitbestimmung soll auch für Unternehmen mit der Rechtsform Europäische Gesellschaft (SE) gelten.
  • Der CGB-Bundeskongress fordert die Bundesregierung, weiterhin den Mehrwertsteuersatz von 7 % für alle Ausgaben für Strom und Heizung der Privathaushalte festzuschreiben. Darüber hinaus soll der Bundesgesetzgeber das Mehrwertsteuergesetz grundlegend reformieren und die Möglichkeiten der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie für gänzliche Steuerbefreiungen oder die Anwendung ermäßigter Steuersätze nutzen.
  • Die gesetzliche Pendlerpauschale soll auf 0,50 € je km erhöht werden. Die für das Pendeln zur Arbeit erforderlichen Monatskarten für ÖPNV und DB-Nah/Fernverkehr sollen vom Arbeitgeber in voller Höhe steuerfrei ersetzt bzw. in der Steuererklärung vollständig abgesetzt werden können.
  • In der Bildung fordert der CGB-Bundeskongress auf DHV-Antrag die Landesgesetzgeber und Schulbehörden auf, Berufsorientierung und Berufspraktika in den allgemeinbildenden Schulen einen noch höheren Stellenwert einzuräumen. Die Berufsförderung für junge Bürgergeldempfänger/innen soll weiter in der Zuständigkeit der Jobcenter belassen werden. 

Am CGB-Kongress nahmen zahlreiche nationaler und internationale politische und gewerkschaftliche Ehrengäste teil, darunter der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen und langjährige Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Weitere führende Politiker/innen sowie Verbandsvertreter haben dem CGB-Kongress Grußbotschaften geschickt, darunter Bundesverkehrsminister Dr. Volker Wissing (FDP) sowie mehrere Ministerpräsidenten, darunter der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Ministerpräsident von Thüringen Bodo Ramelow (Die Linke) und der Bremer Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte (SPD).