Hände

DHV-Information zur Besteuerung von Ausgaben für Strom und Heizung und zur CO2-Bepreisung

Dauerhafte Mehrwertsteuersenkung bei den Energiepreisen! Aussetzung der weiteren Steigerungsschritte bei der CO2-Bepreisung bis zur Zahlung des Klimageldes!

Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt die von der Bundesregierung beschlossene vorzeitige Rückkehr zum Mehrwertsteuersatz von 19 % ab 01.01.2024 für die Bezieher von Erdgas ab und fordert stattdessen, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % dauerhaft für alle Energiepreise festzuschreiben!

Die Bundesregierung begründet die vorzeitige Rückkehr zur erhöhten Mehrwertsteuer für den Erdgasbezug mit dem Argument, dass es sich um eine kurzzeitige Maßnahme zur Abfederung krisenhafter Preisspitzen gehandelt habe, die nunmehr vorbei sei. Diese Begründung hält die DHV für nicht stichhaltig. Die Situation bleibt weiterhin angespannt und vor allem wegen des Ukrainekrieges mit Unsicherheiten behaftet. Die derzeit etwas entspanntere Preislage kann sich im Winter wieder erheblich verschärfen und den Gaspreis wieder deutlich in die Höhe treiben.

Die Mehrzahl der Menschen in Deutschland ist weiterhin auf das Heizen mit Gas angewiesen. Angesichts der immer noch sehr hohen Gaspreise, der weiterhin auf einem hohen Niveau verharrenden Inflation und der Versäumnisse der Bundesregierung bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums haben aber immer mehr Menschen Probleme, die hohen Kosten für das Wohnen zu stemmen. Diese Entwicklung ist äußerst bedenklich. Denn das Leben in einem warmen Heim ist unbedingte Voraussetzung einer menschenwürdigen Existenz.  Die Bundesregierung muss deshalb ihre Anstrengungen zur Entlastung der Eigentümer und Mieter erhöhen und darf die für viele Menschen bereits heute prekäre Situation nicht noch durch die Rückkehr zum alten Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent verschärfen!

Vor dem Hintergrund der Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenz müssen alle Ausgaben für Strom und Heizung der Privathaushalte dauerhaft unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % fallen! Es ist ein Treppenwitz der Mehrwertsteuergesetzgebung, dass z.B. der Erwerb von Zuchtpferden, von Münz- und Briefmarkensammlungen und der Kauf von Klatschmagazinen unter den ermäßigten Mehrwertsteuersatz fallen – nicht aber der Bezug von Strom und Heizenergie für ein angemessen warmes und beleuchtetes Heim!

Vor dem Hintergrund, dass die Pläne der Bundesregierung für die Entlastung der Bundesbürger durch ein Klimageld noch nicht einmal als Entwurf auf dem Tisch liegen, fordert die Berufsgewerkschaft DHV die Bundesregierung auf, bis zum Inkrafttreten des geplanten Klimageldes die weiteren Steigerungsschritte der CO2-Bepreisung auszusetzen. Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung den Bundesbürgern immer mehr Belastungen aufbürdet, aber ihrerseits bei der versprochenen finanziellen Entlastung nicht liefert!

Welcher Chat ist noch privat – in einer Chatgruppe mit Arbeitskollegen?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das weit ins Private von Arbeitnehmern hineinreicht.

Ein Arbeitnehmer kann sich „nur im Ausnahmefall“ darauf berufen, dass ein Chatverlauf mit stark beleidigendem, rassistischem, sexistischem und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und/oder Kollegen und dessen Verlauf und Inhalt vertraulich sei. Das heißt, im Regelfall kann der betreffende oder die betreffenden Arbeitnehmer keine Vertraulichkeit mehr erwarten. Und eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann ausgesprochen werden. (vgl. Az.: 2 AZR 17/23).

Bei diesem Urteil des BAG ist bemerkenswert, dass es in der Vorinstanz anders entschieden wurde. Im Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hieß es, die betreffenden Worte und Inhalte seien „Bestandteil einer vertraulichen Kommunikation“.  Man ging davon aus, dass man sich in einer privaten und vertrauten Gruppe frei äußern könne und dürfe. Da der Äußernde davon ausging, dass die Beleidigungen und Diskriminierungen den Kreis der Chatgruppe nicht verlassen und somit die betroffenen und diskriminierten Personen auch nicht erreichen würden. 

Das BAG-Urteil macht so die Qualität der Kommunikation zum wesentlichen Maßstab. Wann und was Gechattetes richtig ist, gilt es dann im Einzelfall zu klären. Wann sind Chatäußerungen zwar heftig, aber noch okay?  Wann wird es rassistisch und sexistisch, ergehen sich die Beteiligten in Gewaltfantasien, wann ist es nicht mehr okay? So kann aus privat auf einmal öffentlich und aus idiotischen Geschwafel ein fester Kündigungsgrund werden.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass wir als Gewerkschaft jede Form von Rassismus, Sexismus oder Aufrufe zur Gewalt und politischen Extremismus in jeden Fall für nicht tragbar halten und ablehnen.

Wir möchten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Chat mit Arbeitskollegen privat wie beruflich dazu anregen, jeden grenzwertigen Kommentar lieber sein zu lassen.

Elektronische Krankmeldung und ihre Tücken im Arbeitsalltag

Seit Januar dieses Jahres gibt es die elektronische Krankmeldung.

Diese weist im Arbeitsalltag ihre Tücken auf, denn immer wieder hatten wir im Laufe des Jahres Mitglieder, deren Lohnabrechnung nicht stimmte. Meistens, weil die Krankmeldung vom Arbeitgeber nicht abgerufen wurde oder werden konnte. 

Der behandelnde Arzt verwies auf die Krankenkasse, die Krankenkasse an den Arbeitgeber und so weiter, und man drehte sich also im Kreis. Anscheinend hatte der Arzt das Problem, dass er die gesendete Krankmeldung (klassisch umgangssprachlich „den gelben Schein“) nicht erneut abrufen konnte, nachdem diese an die Krankenkasse gesendet worden war. Dies wurde mehrfach unseren Mitgliedern als Auskunft gegeben und uns berichtet. Die Krankenkasse stellte sich taub und verwies wiederum ihrerseits regelmäßig an den Arbeitgeber, der diese doch abrufen können müsste. Der Arbeitgeber teilte hierzu mit, dass er dies nicht könne oder die Krankmeldung nicht im System vorliege.

Leittragender bei einem solchen Vorgang ist hier einzig der Arbeitnehmer. Diesem werden die fehlenden Tage auf Grund der fehlenden Krankmeldung vom Lohn abgezogen. Dann landet die Bitte um Unterstützung verzögert auf unserem Tisch, und wir kümmern uns darum.

Es scheint hier aus unserer Erfahrung mit der elektronischen Krankmeldung weiteren Nachbesserungsbedarf zu geben.  

Wir können unseren Mitgliedern sicherheitshalber nur empfehlen, sich direkt beim Arzt eine Krankmeldung zusätzlich ausdrucken zu lassen. Doppelt hält besser!

Neue Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung empfing CGB-Landesvorsitzenden zum Meinungsaustausch

Am 18.August empfing die neue Bremer Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung, Özlem Ünsal  den CGB-Landesvorsitzenden Peter Rudolph zu einem Meinungsautausch. Die 49-Jährige türkischstämmige SPD-Politikerin, die ihr Amt erst am 5.Juli angetreten hat, kommt aus Schleswig-Holstein, wo sie zuletzt im Landtag Sprecherin der SPD-Fraktion  für Wohnungs- und Städtebau war. Sie hat ein um die Bereiche Umwelt und Klimaschutz verkleinertes Ressort übernommen, das die letzten vier Jahre von der Grünen-Politikerin Maike Schäfer geleitet wurde, die sich in Bremen den Ruf einer “verkehrsverhinderungs Senatorin” erworben hatte.

Ohne ihre Vorgängerin direkt zu kritisieren, machte Frau Ünsal im Gespräch deutlich, dass für sie  auch der morisierte Individualverkehr weiter seine Berechtigung hat und eine autofreie Innenstadt zwar ein heres Ziel sei, der öffentliche Raum aber unterschiedlicher Lösungen bedürfe. Kollege Rudolph begrüsste diesen Pragmatismus und verwies auf die mehr als 140.000 Pendler, von denen insbesondere die Fernpendler zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf einen Pkw angewiesen seien. Einig waren sich CGB und Senatorin auch bezüglich der Notwendigkeit, den Wohnungsbau in der Stadtgemeinde Bremen zu intensivieren und insbesondere ausreichend Sozialwohnungen zu schaffen. Kollege Rudolph zeigte sich jedoch skeptisch hinsichtlich der Erreichbarkeit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Zielzahlen, die bereits in der letzten Legislaturperiode unterschritten wurden. Derzeit gehöre das Land Bremen zu den Bundesländern, in denen trotz Neubaus die Zahl der Sozialwohnungen sinke. Im Hinblick auf die Bedeutung bezahlbarer Mieten begrüsste Rudolph im Gespräch, dass sich endlich auch die Stadtgemeinde Bremen zur Einführung eines Mietpreisspiegels entschlossen habe, wie ihn der CGB bereits seit 2016 fordere.

Die neue Senatorin nutzte das Gespräch auch, um sich vom Kollegen Rudolph über den CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften informieren zu lassen, wobei sie sich sehr offen für die Arbeit der christlichen Gewerkschaften zeigte.

Darum unterstütze ich die CGPT-Kampagne für einen freien Samstag!

Letzte Woche Samstag saß ich nachmittags mit den Nachbarn in meinem Garten. Es war ein schönes Beisammensein, wie wir es uns alle für ein normales Wochenende wünschen: Zeit für Familie, Freunde und Nachbarn; selbstbestimmte freie Zeit.

Am späten Nachmittag – es war so gegen 17.30 Uhr – sah ich ein Auto eines privaten Paketzustelldienstes vor ein Nachbarhaus vorfahren. Es wurde zu dieser späten Zeit noch ein Paket angeliefert. Ich stellte mir spontan folgende Fragen:

– Muss unbedingt noch am frühen Samstagabend ein Paket angeliefert werden?

– Wie würde es die Empfängerin/der Empfänger des Pakets empfinden, wenn sie/er ebenso wie der Paketzusteller noch am frühen Samstag Abend möglicherweise noch im Büro arbeiten müsste?

– Würde nicht der Paketzusteller lieber an meiner Stelle im Garten mit Freunden sitzen, als noch am Samstag Nachmittag/Abend arbeiten zu müssen?

Sicherlich – es gibt Tätigkeiten, die auch am Wochenende erledigt werden müssen. Züge, Straßenbahnen und Busse können nicht am Wochenende pausieren. Notwendige medizinische Behandlungen können nicht bis zum Montag warten. Pflegebedürftige Menschen müssen auch an Wochenenden versorgt werden. Aber ich frage mich: Ist die Zustellung von Briefen und Paketen an Wochenenden systemrelevant, oder kann es den Empfängern nicht zugemutet werden, bis zum Montag zu warten? Müssen die Geschäfte unbedingt bis in den Samstag Abend – im Fall von einigen Supermärkten sogar bis 22 Uhr – hinein geöffnet sein?

Wir erwarten viel zu oft die prompte Befriedigung unserer Wünsche – erforderlichenfalls bis in den Samstagabend hinein oder gar noch an Sonntagen. Dabei beachten wir oftmals kaum, dass auch die Menschen, die zu diesen Zeiten unsere Wünsche befriedigen, ihrerseits gerne samstags und sonntags frei haben. Wir sehen nur uns – das ist ein zunehmendes Manko in unserer immer schnelllebigeren Zeit.

Als Bundesvorsitzender einer Mitgliedsgewerkschaft im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands fühle ich mich verpflichtet, mich so weit wie möglich für ein freies Wochenende einzusetzen. Der Sonntag als christlicher freier Tag stellt einen besonderen Wert dar, der nicht dem Mammon unserer heutigen Zeit geopfert werden darf. Der freie Samstag wurde von den Gewerkschaften in den 1950er Jahren hart erkämpft. Es gilt, diesen so gut wie möglich zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund unterstütze ich die Kampagne unserer Schwestergewerkschaft, der Christlichen Gewerkschaft für Postservice und Telekommunikation, für einen zustellfreien Samstag!

Ich wünsche Ihnen ein schönes, hoffentlich beruflich arbeitsfreies Wochenende!

Ihr Henning Röders

Zum Herunterladen des CGPT-Aufrufs

Chatbots können keine Versicherten- und Bankenberater ersetzen!

Die Berufsgewerkschaft DHV verfolgt mit Sorge die Bemühungen in der Finanzbranche zum verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Zwecke der Beratung von Kunden in Versicherungs- und Bankangelegenheiten.

Wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg von Versicherungen und Banken ist eine enge Kundenbindung an das jeweilige Unternehmen. Eine solche kann nur erreicht werden, wenn die Kunden sich gut bei ihren jeweiligen Beratern aufgehoben fühlen und ihnen Kompetenz und eine gute Qualität der Produkte vermittelt werden. Individuelle Kundenberatung und -betreuung sind die Schlüssel zum Unternehmenserfolg. Der zunehmende Einsatz von Onlineportalen der Versicherungen und Banken stehen dazu nicht im Widerspruch, so lange diese als unterstützende Hilfsmittel zum Beratungsgeschäft fungieren.

Mit den zu beobachtenden Investitionen in einen verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz drohen die Unternehmen in der Finanzbranche aber eine rote Linie zu überschreiten. Mit den Investitionen sollen Kosten gespart werden. Beratungstätigkeiten sollen zunehmend von Chatbots übernommen werden. Dieser Weg ist aber nach Auffassung der Berufsgewerkschaft DHV nicht zielführend und kontraproduktiv für die Gewährleistung des Unternehmenserfolgs! Der individuelle Beratungscharakter, die Empathie des Beraters und die flexible Gestaltung des Beratungsgesprächs werden verloren gehen. Denn Chatbots können so etwas nicht leisten! Zudem sollten die Unternehmen Bedenken der Verbraucherschützer ernst nehmen, die vor Gefahren für die Privatsphäre durch den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz warnen. Chatbots können gehackt werden – menschliche Berater nicht!

Anstatt insgesamt mehrere Milliarden in die Entwicklung von künstlichen Intelligenzsystemen zu investieren, sollten Banken und Versicherungen besser Geld in die Hand nehmen, um die Gehalts- und Arbeitsbedingungen noch weiter zu verbessern. Zufriedene und motivierte Beschäftigte tragen besser zum Unternehmenserfolg bei, als dies eine noch ausgefeilte Standardberatung durch einen Chatbot leisten könnte!

 

 

Foto_Ergo

ERGO-Versicherungen für DHV-Mitglieder zu Sonderkonditionen

ERGO-Versicherungen für DHV-Mitglieder zu Sonderkonditionen

Die Versicherungsagentur Danny Olejniczak bietet DHV-Mitgliedern ab sofort einen Sonderrabatt von 10 % auf folgende Versicherungsprodukte der ERGO an:

  • Rechtsschutz
  • Privathaftpflicht
  • Hausrat
  • Unfall
  • Wohngebäude

Die Vorteilskonditionen für DHV-Mitglieder gelten für Neuabschlüsse. Bestehende Versicherungen bei der ERGO werden nicht von diesem Angebot erfasst.

Kooperationspartner ist nicht die ERGO-Versicherung, sondern die Versicherungsagentur Danny Olejniczak. DHV-Mitglieder wenden sich daher bei Interesse an:

Danny Olejniczak

Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, Finanzanlagenfachmann (IHK))

Geschäftsstelle der ERGO Beratung und Vertrieb AG, Friedrich-Ebert-Str. 93, 46535 Dinslaken

Tel. 02064/8261330

Fax: 02064/8261329

mobil: 0178/8587374

E-Mail:

danny.michael.olejniczak@ergo.de

Internet: danny-michael-olejniczak.ergo.de

Terminbuchungen möglich über:

  • Homepage
  • WhatsApp
  • Instagram (@einfachergo)
  • Telefonisch

Voraussetzung für die Vorteilskonditionen bei der ERGO-Versicherung ist eine DHV-Mitgliedschaft! Wer Interesse hat, kann sich gerne zwecks näherer Informationen an die DHV-Geschäftsstellen wenden oder gleich den Mitgliedsantrag ausfüllen.

Kommentar BAG-Zeitarbeit

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur tariflichen Entlohnung in der Leiharbeit:

Da war doch mal was…!

 Von dem Grundsatz, dass Leiharbeitnehmer für die Dauer einer Überlassung Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer des Entleihers haben („equal pay“), kann nach § 8 Abs. 2 AÜG ein Tarifvertrag „nach unten“ abweichen mit der Folge, dass der Verleiher dem Leiharbeitnehmer nur die niedrigere tarifliche Vergütung zahlen muss. Ein entsprechendes Tarifwerk hat der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) mit der Gewerkschaft ver.di geschlossen. Dies genügt den unionsrechtlichen Anforderungen der Leiharbeitsrichtlinie.

Das ist die Kernbotschaft der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 31.05.2023 (BAG 5 AZR 143/19). Der Entscheidung zugrunde lag ein Streit über die Bezahlung im Zeitraum Januar bis April 2017. Der verdi/IGZ-Tarifvertrag sah damals eine Bruttostundenvergütung von 9,23 Euro die Stunde vor. Vergleichbare Stammarbeitnehmer im Entleihbetrieb verdienten damals 13,64 Euro brutto die Stunde.

Das BAG hat in diesem Fall entschieden, dass ein verdi-Tarifvertrag zur Leiharbeit um fast 50 % vorn Niveau vergleichbarer Tätigkeiten der Stammbelegschaft abweichen darf.  Das sei mit deutschem und europäischem Recht vereinbar.

Ein solch krasses Abweichen kann man nur als Lohndumping be­zeichnen! Dass der EuGH und das BAG eine solche Praxis nicht be­anstandet haben, ist traurig. Die Entscheidung zeigt, dass der ge­setzliche Mindestlohn nur unzu­reichend vor Dumpinglöhnen schützt. Fassungslos macht, dass verdi mit einem Tarifvertrag ein solch krasses Abweichen vom branchenüblichen Lohn ermög­licht und aktiv fördert.

Dabei war diese Gewerkschaft maßgebliche Initiatorin der Kla­gen gegen die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften Zeit­arbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) in den 2000en-Jahren. Die DGB-Gewerkschaften pran­gerten damals angebliches Lohn­dumping der CGZP an und be­haupteten, dass nur die Tarifdumpingpraxis der CGZP die DGB-Gewerkschaften von der Aushand­lung gerechter Löhne in der Leiharbeitsbranche abhalte. Begleitet war diese Kampagne der DGB-Gewerkschaften von einem großen medialen Getöse, das die CGZP an den öffentlichen Pranger stellte. Seit der BAG-Entscheidung, vom Dezember 2010 zur Aberkennung der CGZP-Tariffähigkeit hatten die DGB-Gewerkschaften alle Zeit, die von Ihnen beklagte Dumpinglohnpraxis in der Leiharbeit zu beenden.

Nichts ist passiert! Die DGB-Ge­werkschaften schließen schamlos Dumpingtarifverträge in der Leibarbeitsbranche ab — frei nach dem Motto „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?” Und wo bleibt das mediale Getöse der Me­dien? Schweigen im Walde… Nun gut, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die DGB-Gewerk­schaften können sich weiterhin der Unterstützung der Medien sicher sein.

Der CGB hat sich längst zu equal pay und fairen Löhnen in der Zeit­arbeit bekannt. Bereits am Ende der 2000er-Jahre konnte die CGZP in ihrem Bestreben, das Bekennt­nis des CGB zu equal pay in die ta­rifpolitische Praxis umzusetzen, deutliche Lohnsteigerungen in der Leiharbeitsbranche erreichen. Seit Ende 2010, als endlich die DGB-Gewerkschaften frei und unbehel­ligt vom CGB schalten und walten konnten, haben sich die Tarifbe­dingungen in der Leiharbeitsbranche überhaupt nicht verbessert, sondern anscheinend eher noch verschlechtert. Im Gegensatz zum CGB haben die DGB-Gewerk­schaften nichts dazugelernt.

Pfui, Ihr DGB-Pharisäer!

Henning Röders

“Polarisierung und Pragmatismus in unserer Gesellschaft”

Der Bundesvorsitzende Adalbert Ewen kommentiert:

Die zurückliegenden Jahre haben eine gesellschaftspolitische Entwicklung befördert, die wir alle so in ihrer Weiterentwicklung nicht mehr gutheißen dürfen. Die politische Situation in einigen unserer europäischen Nachbarstaaten sollte uns aufzeigen, dass eine zunehmende Polarisierung im politischen Meinungsspektrum uns auch eine zunehmende Unregierbarkeit unseres Landes bringen wird. Länder wie Schweden, Finnland, die Niederlande, Italien und Spanien, um nur einige Beispiele zu nennen, zeigen uns, dass eine allzu ideologische Parteipolitik, Hasstiraden gegenüber Meinungen in Sachfragen und verstärkte machtpolitische Ambitionen eine noch größere parteipolitische Zersplitterung in den jeweiligen Gesellschaften herbeiführen.

Wir haben vollkommen unabhängig von der AfD-Problematik derzeit eine Politik, die die Menschen verschreckt. Die seit 2015 in Deutschland stark zunehmende Migration, damit zusammenhängende Integrationsschritte, Minderheiten- und Gleichstellungsthemen sowie die notwendige Energiewende, die übers Knie gebrochen wurde, zeigen uns sehr deutlich, dass bei der Lösung dieser Fragen die Regierungspolitik oft nicht mehr bereit ist, zu reflektieren, wer alles und wie von den gesetzgeberischen Maßnahmen betroffen ist. Beim sogenannten „Heizgesetz“ sind dies bekanntlich mehr Bürgerinnen und Bürger (Eigenheimbesitzer wie Mieter), was natürlich Existenzängste auslöst, gerade vor dem Hintergrund der Inflation.

In der Vergangenheit wurde wesentlich mehr und intensiver versucht, besonders wichtige gesellschaftspoliti­sche Fragen z.B. im Bereich der Krankenversicherungs- und Rentenpolitik parteiübergreifend zu regeln. Heute wird eine eigenparteiliche oder regierungsparteiliche Vorgehensweise eindeutig präferiert. Ob die Ansichten aus der eigenen Partei mit den Mehrheitsmeinungen in der Bevölkerung in Einklang zu bringen sind, scheint oft nicht mehr zu interessieren.

Meinungsumfragen zur Politik der Ampelregierung bezeugen dies eindeutig. Verantwortungsvolles politisches Handeln verlangt insofern wieder ein Umdenken und Ausrichten daraufhin, was über einzelne Bevölkerungs­gruppen hinaus bessere gesamtgesellschaftliche Lösungen sind, die auch über eine Legislaturperiode hinweg weiterhin fortentwickelt werden können. Beispiele wie die vorgenommene Wahlrechtsreform und die Mindestlohngesetzgebung lassen an einer entsprechenden Fähigkeit zur Einsicht bei der Bundesregierung Zweifel aufkommen.

Eine eigene grundsätzliche Haltung zu wichtigen Zeitfragen und deren Lösung ist und bleibt sehr wichtig, drückt sie doch auch aus, dass man politisch nicht völlig uninteressiert ist, was für viele Menschen mittlerweile zutrifft. Eine Stigmatisierung und Polarisierung von Meinungsäußerungen wie sie aufgrund des Anwachsens von AfD-Sympathisanten in Deutschland immer stärker festzustellen ist, darf jedoch nicht eskalieren. Eine sogenannte „Brandmauer“ gegenüber rechtsradikalen Strömungen ist und bleibt unerlässlich. Ein gesellschaftliches Miteinander erfordert aber immer auch Fingerspitzengefühl. Kommunalpolitik muss daher in erster Linie Sachpolitik bleiben. Entscheidungen sollten nach sachlicher Erwägung von Einzelfall zu Einzelfall gefällt werden. Sachpolitische Betrachtungen müssen auf jeden Fall auch wieder stärker für die Lösung sozialpolitischer Aufgabenstellungen, den industriepolitischen Transformationsprozeß und die Klimaherausfor­derungen bemüht werden.

Wenn Menschen feststellen können, dass die Parlamente Kompromisslösungen wieder stärker gewichten, um überhaupt über Gruppeninteressen hinweg, bessere Gesamtlösungen zu ermöglichen, wird dies die Politikverdrossenheit in Deutschland deutlich reduzieren helfen.

Beitritt der CESI zum europäischen sozialen Dialog

Am 10. Juli 2023 hat die Europäische Kommission die Entscheidung bekannt gegeben, einen neuen europäischen Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog zum Thema Soziale Dienste ins Leben zu rufen.

Wir freuen uns sehr, dass es unserer europäischen Dachorganisation, der CESI (European Confédération of Independent Trade Unions), deren Mitglied auch der CGB ist, gelungen ist, Teil des Ausschusses der Europäischen Kommission zu werden. Damit gewinnt die CESI weiter an Einfluss und kann ihre Mitgliedsgewerkschaften im Bereich der sozialen Dienste noch effektiver vertreten.

Die Organisationen, die Mitglieder im neuen Ausschuss sein werden, sind auf Arbeitnehmerseite eine Delegation des Europäischen Gewerkschaftsverbands für den Öffentlichen Dienst (EGÖD), UNI Europa sowie die CESI und auf Arbeitgeberseite die Fédération of European Social Employers (FESE) und der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE).

Die Einsetzung des Ausschusses durch die Europäische Kommission erfolgt im Nachgang einer Studie der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound), die die Repräsentativität von FESE, CEMR, EPSU, UNI Europa und der CESI im Sektor der sozialen Dienste formell feststelle – und eines Schreibens des EU-Kommissars Nicolas Schmit an die CESI, in dem er deren Repräsentativität als europäische Sozialpartnerorganisation bestätigte.

Eine konstituierende Sitzung des Ausschusses ist für den Herbst geplant. Ziel dieser Sitzung wird es sein, Verfahrensregeln und ein Arbeitsprogramm für den Ausschuss zu verabschieden.

Die CESI ist bereits – direkt oder über ihre Mitglieder – in den europäischen sektoralen sozialen Dialogen für Zentralbehörden, Kommunal- und Regionalbehörden, Postdienste, Bildung und Zivilluftfahrt vertreten.

Für CESI ist der Beitritt zu einem weiteren Ausschuss für den sozialen Dialog ein großer Erfolg; die Verhandlungen hierzu dauerten seit 2020 an.

Die CESI organisiert mehr als 40 nationale und europäische Gewerkschaften mit über 5 Millionen Einzelmitgliedern. Sie wurde 1990 gegründet und ist eine anerkannte branchenspezifische Sozialpartnerin, die sich maßgeblich auf die Vertretung von Arbeitnehmern*innen im öffentlichen Sektor spezialisiert hat.