CGB-Saar Frühjahrsempfang 2024

Der diesjährige Frühjahrsempfang des CGB-Saar fand am Samstag, den 13.04.2024 im Multisaal des Bildungszentrums der Arbeitskammer des Saarlandes in Kirkel statt. Thomas Koch begrüßte in seiner Funktion als CGB Landesvorsitzender die zahlreich erschienenen Mitglieder, sowie die Redner aus Politik und Industrie, die der Einladung gefolgt sind. Leider muss er feststellen, dass auch in diesem Jahr die Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angespannt ist. Daher auch das Motto für den Empfang „Krisenfestes Saarland – schaffen wir das, oder schafft das uns?“. Angesichts der vielen Krisen bleibt den Gewerkschaften nur noch, fester und dichter bei ihren Mitgliedern zu stehen und diese bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen so gut es geht zu unterstützen. Nun waren aber die Anwesenden gespannt auf die Beiträge der Gäste und ihrer Sicht auf die allgemeine wirtschaftliche Lage und ihre Vorschläge zur Bewältigung der unterschiedlichen Probleme.

Als erster kam Herr Torsten Lang (SPD), Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Bauen und Sport dieser Aufforderung nach. Er ist ebenfalls der Ansicht, dass wir momentan in Zeiten sich überlagernder Krisen leben und diese sich nur bewältigen lassen, indem man noch stärker auf sämtlichen politischen und gesellschaftlichen Ebenen miteinander kooperiert. Hier möchte er zunächst die internationale Zusammenarbeit auf Landesebene, etwa mit dem Departement Moselle nennen. Ihm ist aber durchaus bewusst, dass für Gewerkschaften insbesondere die Herausforderungen für das Arbeitsleben – hervorgerufen durch die Transformation der Industrie und sich ständig wandelnder Anforderungen an die Beschäftigten – von überragender Bedeutung sind. Hier gilt es, passgenau zugeschnittene Lösungen zu finden, um gute Arbeitsplätze zu gewinnen und zu erhalten. Daher nehmen die Mitbestimmung auf der Ebene der Unternehmen und Dienststellen sowie die tarifliche Partnerschaft eine besonders wichtige Position ein. Dies sollen sich auch im baldigen Einbringen eines tragfähigen Entwurfes für das lange überfällige saarländische Personalvertretungsgesetz niederschlagen.

Es folgte als Redner Herr Stephan Toscani, Landes- und Fraktionsvorsitzender der CDU Saar. Zunächst bedankt er sich für die Einladung, der er gerne gefolgt war, denn den Rahmen der CGB Empfänge, zu denen Vertreter der Regierung, Opposition der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter erscheinen, ist ein besonders gelungener. Nach seiner Ansicht ist die Analyse richtig, dass die deutsche Wirtschaft in einer erheblichen Krise steckt. Stephan Toscani führte einige Punkte zur Verbesserung der Situation an. Zum ersten braucht es niedrige Preise für Energie, besonders für elektrischen Strom, etwa zur Produktion von grünem Stahl. Eine überbordende Bürokratie lähmt die wirtschaftliche Entwicklung. Zur Reduzierung von Regulierungen bringt er den Lösungsansatz einer Genehmigungsfiktion ins Gespräch. Sollte eine Behörde nicht in angemessener Zeit auf einen Antrag reagieren, so gilt dieser als genehmigt. Sein dritter Vorschlag befasst sich mit dem Arbeits- und Fachkräftemangel. Zum einen soll Einwanderung in den Arbeitsmarkt gefördert, gleichzeitig auch das Potential im Land vorhandener Kräfte genutzt werden. Besonderes Augenmerk sollte hier auf den 50.000 Schülerinnen und Schülern liegen, die pro Jahr ohne Abschluss aus dem deutschen Schulsystem ausscheiden.

Herr Frank John (SPD), Bürgermeister der Gemeinde Kirkel, sagte in seinem Grußwort in Bezug auf das Motto aus der Sicht der Kommunen ganz klar „ja, wir schaffen das!“ Dabei haben die unterschiedlichen Krisen der Gegenwart die unschöne Angewohnheit, letztlich bei den Städten und Gemeinden zu landen. Sei es die steigenden Energiepreise, wobei man hier als Kommune oft Nutzer und Erzeuger mit den entsprechenden Herausforderungen zugleich ist, oder steigende Baukosten bei angespannter Wohnungslage, um auch Kriegsflüchtlinge unterzubringen. Des Weiteren ist der Ausbau der Kinderbetreuung in Form von Krippen- und Kitaplätzen sowie der Ganztagsschulbetreuung eine drängende Angelegenheit. Hierin stecken aber auch immer Chancen, denn dieser Ausbau stellt auch ein Konjunkturprogramm für die lokalen Unternehmen dar. Trotz rechtlich notwendiger europaweiten Ausschreibungen landen die Aufträge erfahrungsgemäß beim lokalen Handwerk. Für Frank John hat sich in den Jahren seiner Amtsführung ganz klar herausgestellt, dass ein offener und respektvoller Umgang zwischen Personalvertretung und Dienstherren entscheidend für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zum Wohle der gesamten Gemeinde sind.

Als Vertreter der Arbeitgeberseite trat Herr Martin Schlechter, Geschäftsführer des Verbands der Metall- und Elektroindustrie, ans Mikrofon. Er stieg mit einem Hinweis auf die hohe Bedeutung der Tarifautonomie für den wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands ein. Die Grundlagen des Tarifvertragsgesetzes sind noch älter als unser Grundgesetz, aber es steht aktuell stark unter Druck. Mit dem jüngsten Gebaren der GDL, vertreten durch Herrn Weselsky, im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat diese nach Ansicht von Herrn Schlechter der organisierten Arbeitnehmerschaft einen Bärendienst erwiesen. Noch gefährlicher seien aber Bestrebungen der Politik, die Tarifautonomie per Gesetzesvorhaben einzuschränken. Nur unabhängige Gewerkschaften sind attraktiv für Arbeitnehmer und so auch in der Lage, in Verhandlungen mit den Arbeitgebern erfolgreiche Abkommen zu treffen. Eine Einmischung der Politik kann hier nur kontraproduktiv sein. Angesichts von hohen Energiepreisen, zu viel Bürokratie und einem gewaltigen Arbeits- und Fachkräftemangel plädiert Herr Schlechter für mehr Realitätssinn in der öffentlichen Diskussion. Trotzdem seien die aktuellen Krisen zu bewältigen, wenn nun die Zeichen richtig gedeutet werden und man nun entschlossen die Herausforderungen anpackt.

Nach diesen interessanten Redebeiträgen blieben die Anwesenden noch lange zusammen, um sich über das Gesagte auszutauschen und alte Bekanntschaften wieder aufleben zu lassen. Auch dieser CGB Frühjahrsempfang zeigte wieder deutlich die Wichtigkeit solcher Veranstaltungen als Plattform zum Meinungsaustausch.                 

DHV fordert den sofortigen Stopp der unwürdigen Videoüberwachung bei Amazon

Zur vom Onlinehändler Amazon praktizierten Überwachung von Mitarbeitern gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen in Frankreich und Deutschland. Die Berufsgewerkschaft DHV hält diesen Zustand nicht für akzeptabel und fordert Amazon auf, diese Überwachung unverzüglich einzustellen.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hatte eine Geldstrafe von 32 Mio. € gegen die Logistiksparte von Amazon France (3% des Umsatzes) verhängt, weil die Arbeiter in den Versandzentren zu stark überwacht werden. Dazu gehört die Geschwindigkeit, mit der Artikel gescannt werden, und die Leerlaufzeit der Scanner. Alle Daten werden einen Monat lang gespeichert und statistisch ausgewertet, was die Behörde für unzulässig hält. Die Überwachung kann dazu führen, dass die Lagerarbeiter jede Pause oder Unterbrechung rechtfertigen müssen.

Die gleiche Frage hatte auch eine Datenschutzbehörde in Deutschland beschäftigt, die Amazon diese Form der Datenerhebung untersagte. Am 9. Februar 2023 kam das Verwaltungsgericht Hannover aber zu einer anderen Entscheidung. Seither darf Amazon im Logistikzentrum Winsen (Luhe) bei Hamburg die Arbeitsgeschwindigkeit unverändert mit Handscannern überwachen.

Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover zur Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern: Eine kritische Analyse

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 9. Februar 2023 bezüglich der Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern wirft wichtige Fragen bezüglich des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitnehmerrechte auf. Das Gericht entschied, dass Amazon in bestimmten Bereichen seiner Logistikzentren weiterhin Kameras zur Überwachung der Mitarbeiter einsetzen darf, solange diese keine sensiblen Bereiche wie Toiletten oder Umkleideräume abdecken. Diese Entscheidung wirft jedoch Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und des Rechts auf Privatsphäre auf. Die Verwendung von Überwachungskameras kann das Gefühl der Mitarbeiter, ständig beobachtet zu werden, verstärken und ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigen. Des Weiteren besteht die Gefahr des Missbrauchs solcher Überwachungssysteme durch den Arbeitgeber, um beispielsweise Mitarbeiter zu überwachen oder zu disziplinieren, anstatt sie vor tatsächlichen Sicherheitsrisiken zu schützen. Dies kann zu einem Klima der Überwachung und des Misstrauens am Arbeitsplatz führen, was sich negativ auf das Arbeitsklima und die Produktivität auswirken kann. Es ist daher entscheidend, dass Gerichte und Gesetzgeber sicherstellen, dass die Verwendung von Überwachungstechnologien am Arbeitsplatz streng reguliert und auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Arbeitnehmer müssen vor unzulässiger Überwachung geschützt werden, während gleichzeitig angemessene Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Insgesamt fordert das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover eine sorgfältige Abwägung zwischen den Rechten der Arbeitgeber auf Sicherheit und den grundlegenden Rechten der Arbeitnehmer auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.

Ganz anders die französische Entscheidung!

Die Entscheidung der französischen Datenschutzbehörde vom 27. Dezember 2023, die die Videoüberwachung von Amazon-Mitarbeitern verbietet, ist ein bedeutender Schritt in Richtung des Schutzes der Privatsphäre und der Arbeitsrechte. Diese Entscheidung unterstreicht die Anerkennung der grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer und sendet ein starkes Signal an Arbeitgeber, dass Überwachungsmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht über das angemessene Maß hinausgehen dürfen. Mit Hilfe der verhängten Geldstrafe werden die Würde und Privatsphäre der Mitarbeiter gewahrt, und es fördert ein Arbeitsumfeld, das auf Vertrauen und Respekt basiert. Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Bewusstsein für die Bedeutung des Datenschutzes zu schärfen und zeigt, dass auch in einer digitalisierten Welt die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden müssen. 

Aus den genannten Gründen fordert die DHV Amazon auf die menschenverachtende und die mehr als fragwürdige Überwachung Ihrer Mitarbeiter unverzüglich zu beenden,

 

Bericht WOW-Seminar

Arbeit ist mehr als nur ein Tun: Wie lässt sich das Wohlbefinden von Arbeitnehmern verbessern – auch vor dem Hintergrund zunehmender Belästigung am Arbeitsplatz?

Datum: 12.03.2024

Vom 20.-22. Februar 2024 trafen sich die Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Arbeitnehmerorganisationen aus knapp zwanzig unterschiedlichen Ländern in der zypriotischen Hafenstadt Larnaca. Anlass war ein Seminar der World Organisation of Workers (WOW) unter dem Titel „Arbeit ist mehr als nur ein Tun: Wie lässt sich das Wohlbefinden von Arbeitnehmern verbessern – auch vor dem Hintergrund zunehmender Belästigung am Arbeitsplatz?“ Das Thema ist auch in der deutschen Arbeitswelt von großer Bedeutung und Aktualität, so dass die DHV die Gelegenheit ergriffen hatte, mit den Landesgeschäftsführern Marc Endlich (Baden-Württemberg) und Lukas Menzel (Rheinland-Pfalz/Saar u. Hessen) ebenfalls vor Ort vertreten zu sein.

Die Eröffnung erfolgte durch Herrn Erik Maas (WOW Vorstandsmitglied Europa, Niederlande), der die Wichtigkeit der Arbeitszufriedenheit für Beschäftigte betonte, da von dieser in entscheidender Weise die Identifikation mit der ausgeübten Tätigkeit abhängt und so direkte Auswirkungen auf die Produktivität hat. Auch der Präsident der WOW, Wayne Prins, aus Kanada war zum Seminar angereist und hob die Bedeutung der Zufriedenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hervor, da dies auch eine Frage der Ehre bzw. Würde eines Jeden in seinem Arbeitsleben sei. Angesichts der Wichtigkeit des Themas ist es nur folgerichtig, dass man sich auch über nationale Grenzen hinweg austauscht und zusammenschließt, um ein wirkmächtiges Netzwerk aufzubauen. Das Seminarprogram bestand aus zehn Vorträgen und Diskussionsrunden mit Dozenten aus dem akademischen Bereich, Gewerkschafts-vertreterinnen mit umfassenden Erfahrungen aus der Praxis und Rednern, die die erfolgreiche Einführung von Programmen zur Verbesserung des Wohlbefindens von Beschäftigten am Arbeitsplatz vorstellten.

Aufgrund dieses sehr umfassenden Programms werden hier nur einige Ausführungen beispielhaft wiedergeben. Ein sehr interessantes Projekt stellte der Kollege Rolf Weber (Kifra Dänemark) in seinem Beitrag „Arbeitszufriedenheit ist von großem Wert“ vor. Ein eigens für die Untersuchung der Jobzufriedenheit ins Leben gerufene dänisches Institut hat eine Messskala aus sieben Faktoren entwickelt. In den Bereichen Bedeutung, Fähigkeit, Führung, Einfluss, Gleichgewicht, Erfolg und Kollegen konnten die Befragten jeweils null bis hundert Punkte vergeben und so einen Gesamtwert für die Zufriedenheit mit ihrer Arbeit erhalten. Die Forscher haben errechnet, dass sich ein Punkt in der Gesamtbetrachtung Jobzufriedenheit mit einem Wert von 2.110 € angeben lässt. Bei einer Steigerung der Zufriedenheit der Beschäftigten erfolgt ein Rückgang bei Krankheitstagen und der Fluktuation auf Arbeitsplätzen.

Die gesamtgesellschaftlichen Vorteile, die sich aus einer höheren Wertschätzung der Angestellten für ihre Arbeit ergeben, stellte Herr Mikael Arendt Laursen (Kifra Dänemark) näher vor. Die Steigerung der Jobzufriedenheit schlägt sich nicht einfach nur in einer hören individuellen Freude und persönlichen Erfüllung nieder, sondern hat einen direkten Einfluss auf Produktivität und Entwicklungsfortschritt in den jeweiligen Unternehmen. So kann die Steigerung der Jobzufriedenheit mit einer höheren Wochenarbeitsleistung von ein bis zwei Stunden beziffert werden, die Anzahl der Krankentage sinkt erheblich und man hat einen späteren Renteneintritt von durchschnittlich 4,6 Jahren errechnet. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse ist der Rückschluss offensichtlich, dass mit der Erhöhung der Zufriedenheit von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen ein entscheidendes Instrument zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels vorliegt.

Die Kollegin Sara Nedergaard Aksholm (Kifra Dänemark) stellte anschließend noch ein weiteres Ergebnis der umfassenden Forschungen zu diesem Themengebiet vor. Mit dem Arbeitszufriedenheit Indexwert wurde ein Instrument entwickelt, das es sowohl einzelnen Angestellten, als auch Unternehmen ermöglicht, mit Hilfe der App GAIS die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter zu ermitteln und anschließend langfristig zu verbessern. Über GAIS können Nutzer anhand der für Arbeitszufriedenheit entscheidenden sieben Faktoren einen Selbsttest durchführen und erhalten im Anschluss einen aussagekräftigen Wert für ihre Jobzufriedenheit. So wird diese nicht nur konkret und nachvollziehbar, sondern bietet auch die Möglichkeit Entwicklungen und Trends in der Belegschaft zu verfolgen.

Am Ende des Seminars waren noch einmal alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefragt, sich einzubringen. Der europäische WOW Vorstand ist der festen Überzeugung, dass sich der Einfluss der Organisation auf die europäischen Institutionen in Brüssel noch steigern lässt. Die Solidarität der Mitgliedsorganisationen untereinander steht weiterhin im Vordergrund, es sollen aber drei Hauptanliegen formuliert werden, die zukünftig in Brüssel besonders gefördert werden sollen. Unter der Leitung von Wolfgang Prischinger (WOW Präsident Europa, Österreich) haben sich aus den Anwesenden Arbeitsgruppen gebildet, die entsprechende Vorschläge formuliert und vorgestellt haben. Der Europavorstand wird die Ergebnisse der Gruppenberatungen auswerten und seine Arbeit anhand der Ergebnisse zukünftig verstärkt ausrichten.      

Als Fazit der hoch informativen Vorträge und der intensiven Beratungen betonten die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer einhellig die große Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und des Austausches über nationale Grenzen hinweg. Auch wurde eindeutig bewiesen, dass es sich bei den Themen Wohlbefinden von Beschäftigten und Jobzufriedenheit mitnichten um vernachlässigbare „Wellnesthemen“ handelt. Vielmehr lassen diese sich auf konkrete Daten festsetzen und haben für die Gestaltung der zukünftigen Arbeitswelt eine immense Bedeutung.

Lukas Menzel                                                                                                                            DHV-Rheinland-Pfalz/Saar

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Zum zweiten Mal haben die Unternehmen im Handel bei stockenden Tarifverhandlungen die Löhne freiwillig erhöht

Inmitten des anhaltenden Tarifkonflikts im Einzelhandel erhöhen einige Handelsunternehmen erneut ihre Löhne und Gehälter eigenständig. Die Schwarz Gruppe, die Lidl und Kaufland umfasst, sowie die Rewe-Gruppe (Rewe, Penny, Toom), Aldi und der Möbelhändler Ikea haben angekündigt, ihre Mitarbeiterlöhne zu erhöhen. Im Oktober 2023 erhöhten die Unternehmen bereits ihre Entgelte um fast fünf Prozent. Im Vergleich zu den aktuellen Tariftabellen können sich die Arbeitnehmer nun über einen Anstieg von 10 Prozent freuen. Aldi Süd hat bisher keine spezifischen Daten preisgegeben.

Die tarifgebundenen Unternehmen im Lebensmittelhandel akzeptieren die Empfehlung des Handelsverbandes Deutschland (HDE), die Löhne und Gehälter vor einem offiziellen Tarifabschluss freiwillig, um höchstens zehn Prozent zu erhöhen und diese Erhöhung später mit dem Tarifabschluss zu verrechnen. Laut Steven Haarke, dem Tarifgeschäftsführer von HDE, wie er der Presse gegenüber äußerte, sei nach elf Monaten Tarifkonflikt mit über 60 Verhandlungsrunden bundesweit seiner Ansicht nach, Verdi leider kein Interesse an einem zeitnahen Abschluss im Einzelhandel hätte.

Ohne die Zustimmung des HDE und seiner Landesverbände sind tarifgebundene Unternehmen nicht berechtigt, ihre Löhne und Gehälter zu erhöhen. Wenn diese auch bereits im Oktober 2023 angehoben wurden, ist jetzt nur eine Erhöhung der Differenz erlaubt. Laut einem Sprecher des Unternehmens plant die Edeka-Gruppe, sich an der Empfehlung des Verbands zu orientieren.

Die Einheitsgewerkschaft kritisierte das Vorgehen der Arbeitgeberseite und rief auch in dieser Woche wieder zu Warnstreiks bei den Beschäftigten im Einzelhandel auf. Silke Zimmer, ein Mitglied des Bundesvorstands von Verdi, erklärte, dass der Handelsverband versucht, den Streikwillen durch Ankündigungen von freiwilligen Lohnanhebungen zu unterdrücken. Das Gebot der Stunde laut Frau Zimmer sei eine Wiederaufnahme der Verhandlungen und ein Abschluss eines Tarifs, der den steigenden Preisen entspricht. Nur durch einen Tarifvertrag können tarifverbindliche Erhöhungen erzielt werden.

Seit Monaten gibt es kaum Fortschritte bei den Tarifverhandlungen für die Millionen Arbeitnehmer im Einzelhandel. Trotz zahlreicher Warnstreiks war die verfahrene Lage unverändert geblieben. Die Forderungen der verhandelnden Gewerkschaft im Einzelhandel belaufen sich auf eine Erhöhung von mindestens 2,50 Euro pro Stunde in allen Regionen und eine Laufzeit des Tarifvertrages von einem Jahr. Zudem je nach Region noch zusätzliche Ansprüche und Forderungen gestellt werden. Zuletzt gab es auch keine Fortschritte bei den Spitzengesprächen auf Bundesebene. Die Einheitsgewerkschaft beschuldigt die Arbeitgeber, die Verhandlungen zu behindern und eine tarifliche Blockadepolitik zu betreiben.

Wir fragen uns eher, wann die große Einheitsgewerkschaft endlich ihre Versprechen einlöst, welche sie gegenüber den Arbeitnehmern und vor allem Ihren Mitgliedern abgeben, hat.

Wir möchten daran erinnern, dass diese Einheitsgewerkschaft derzeit das tarifliche Monopol im Bereich Handel hat. Aber anders als im öffentlichen Dienst oder öffentlichen Nahverkehr wirken Warnstreiks und Aktionen und auch das Vorgehen bei Verhandlungen im Handel eher etwas dilettantisch als professionelle Gewerkschaftsarbeit! Und wir fragen uns warum?

Ist es der interne Konflikt bei der großen Einheitsgewerkschaft (Causa Akman vs. Zimmer) oder ist man im Handel einfach etwas schwach auf der Brust oder hat nicht die besseren Trümpfe in der Hand? Um es in Anlehnung an eines italienischen Bayerntrainers zu sagen „Was erlauben verdi“?   

Natürlich üben wir auch Kritik am Vorgehen von HDE und den Mitgliedsunternehmen. Wenn sie gute und ordentliche Mitarbeiten haben und halten wollen dann müssten dieses auch ordentlich bezahlt werden. Die beste und ehrlichste Anerkennung für die Leistung, die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern geben kann, ist eine ordentliche Lohnerhöhung!

Wir fordern beide Seiten auf endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und ein vernünftiges und ordentliches Ergebnis für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verhandeln.

CGB Bremen begrüßt der Bremer Ampelkoalition für eine Bundesratsinitiative des Senats zur Einleitung eines AFD-Verbotsverfahrens

Der CGB Bremen begrüßt den Vorstoß der Bremer Ampel-Koalition für eine Bundesratsinitiative des Se­nats zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens. Er erhofft sich eine breite Unterstützung von Kam­mern und Verbänden für die Initiative.

Seit Wochen demonstrieren bundesweit regelmäßig zigtausende Bürgerinnen und Bürger gegen Rechtsextremismus und die AfD, darunter auch viele Mitglieder der christlichen Gewerkschaften. Dieser Protest darf nicht ungehört verhallen. Es ist endlich Zeit zu handeln.

Peter Rudolph, Bremer CGB-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender der CDA-CGB-Arbeitsgemeinschaft: „Auf meinen Antrag hat sich bereits im Dezember die Bundesta­gung der CDA-CGB-AG mehrheitlich für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgespro­chen. Eine im August 2023 gestartete Petition für ein AfD-Verbot wurde zwischenzeitlich mit mehr als 800.000 Unterstützungsunterschriften an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) über­geben. Leider blieben alle Forderungen nach einem AfD-Verbot bislang jedoch ohne Erfolg. Viele Politike­rinnen und Politiker schrecken aus wahltaktischen Überlegungen vor einem klaren Bekenntnis zur Notwendigkeit eines solchen Verbots zurück und wollen lieber erst das Abschneiden der AfD bei der Europawahl sowie bei den Landtagswahlen in Brandenburg, Thüringen und Sachsen abwarten. Während Vereine bei verfassungsfeindlicher Betätigung verboten werden, darf eine Partei wie die AfD damit weiter ungestraft ihre verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen und rechtsextremes Gedankengut verbreiten. Wir regen uns über die USA auf, die einen Donald Trump trotz einer Vielzahl anhängiger Klagen, u.a. wegen seiner Rolle beim Sturm seiner Anhänger auf das Kapitol am 6.Januar 2021, erneut für das Präsidentenamt kandidieren lassen, während wir selbst einer Partei, von der bereits einige Landesverbände als gesichert rechtsextrem eingestuft wurden und die das Bundesamt für Verfassungsschutz nunmehr auch in ihrer Gesamtheit als rechtsextremistischen Verdachtsfall über­wacht, die Chance einräumen, legal an die Macht zukommen. Haben wir aus der Weimarer Republik und ihrem Umgang mit der NSDAP nichts gelernt? Auch die NSDAP hat nicht mittels eines Putsches die Macht erlangt, sondern durch Wahlen. Vorreiter war Thüringen, wo die NSDAP am 23.01.1930 erstmalig an einer Landesregierung in Deutschland beteiligt wurde und mit Wilhelm Frick den Innen- und Volksbildungsmi­nister stellte.

Die Geschichte darf sich nicht wiederholen. Die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens ist überfällig. Wenn Bundesregierung und Bundestag dazu nicht bereit sind, dann hoffentlich jetzt auf Bremer Initiative der Bun­desrat.

Chancen für eine erfolgreiches Verbotsverfahren bestehen nach Auffassung des CGB durchaus. Der CGB erinnert daran, dass bereits Mitte letzten Jahres das Deutsche Institut für Menschenrechte die Erfolgsaussichten für ein AfD-Verbotsverfahren in einem Gutachten als erfolgversprechend ein­gestuft hat.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

CGB Bremen: Keine politische Bereitschaft zu einer grundlegenden Rentenreform Ampel macht Rentenfinanzen zum Spekulationsobjekt

Zu dem heute von den Bundesministern Hubertus Heil (SPD) und Christian Lindner (FDP) vorgestellten Rentenpaket II der Ampel-Koalition hat sich in einer ersten Stellungnahme der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende Peter Rudolph wie folgt geäußert:

Mehr als zwei Jahre nach der letzten Bundestagswahl hat die Bundesregierung endlich ihr Konzept für ein Rentenpaket II offengelegt. Das Konzept beinhaltet kaum Überraschungen, sondern schreibt im wesentlichen nur das fest, was bereits angekündigt wurde:

  • die Stabilisierung des Rentenniveaus bei 48 Prozent über das Jahr 2025 hinaus,
  • die Festschreibung des Renteneintrittsalters sowie
  • die Einführung der Aktienrente.

Eine grundlegende Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die Altersarmut verhindert und eine nachhaltige Altersvorsorge gewährleistet, wie sie die christlichen Gewerkschaften und andere Arbeitnehmer- und Sozialverbände gefordert haben, wird es hingegen weiterhin nicht geben. Während sich die Pensionäre in Deutschland ebenso wie die Beamten über die von den Tarifparteien im Dezember vereinbarte Einmalzahlung in Höhe von 1800 Euro freuen dürfen und sich die Mehrheit der Schweizer in einer Volksabstimmung für die Einführung einer 13.Monatsrente ausgesprochen haben, müssen sich die Beitragszahler und Altersrentner der deutschen Rentenversicherung darauf einstellen, dass sie zukünftig mehr Geld für ihre Altersvorsorge aufwenden müssen. Positiv zu bewerten ist, dass das Renteneintrittsalters nicht heraufgesetzt wird, wie dies die Wirtschaftsverbände gefordert haben und auch die FDP weiterhin befürwortet. Ebenfalls positiv zu bewerten ist, dass die Ampel entgegen den Erwartungen auch die Rentenformel unangetastet lassen will und nicht dem Vorschlag des Sachverständigenrats folgt, der für eine Stärkung des Nachhaltigkeitsfaktors plädiert hatte. Gemeint war allerdings eine Inflationsindexierung, durch die die Renten zukünftig geringer gestiegen wären als bisher.

Von der umstrittenen Aktienrente, die von den christlichen Gewerkschaften abgelehnt wird, ist keine kurzfristige finanzielle Entlastung der Rentenversicherung zu erwarten. Die FDP, die die Aktienrente in die Diskussion gebracht hat, erhofft sich von dem kapitalgedeckten Fonds eine höhere Rendite als sie mit den gesetzlich begrenzten Anlageformen für die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung erwirtschaftet werden kann. Ob die Spekulationserwartung von 5%, wie sie der Sachverständigenrat in seiner Befürwortung der Aktienrente geäußert hat, realistisch ist, muss sich aber erst noch zeigen. In jedem Fall muss der kapitaldeckte Fonds erstmal über ausreichend Kapital verfügen, um Renditen erwirtschaften zu können. Vorgesehen ist der Aufbau eines Kapitalstocks von 200 Milliarden Euro bis 2036, für den jährlich 12 Milliarden Euro aus öffentlichen Darlehen bereitgestellt werden sollen. Ob der Aufbau eines solchen Kapitalstocks angesichts der bereits vorhandenen Haushaltsprobleme gelingen kann und wie geplant ab 2036 Renditen an die Rentenversicherung ausgeschüttet werden können, ist aus CGB-Sicht höchst zweifelhaft.

Eine Sicherung der Rentenfinanzen durch höhere Bundeszuschüsse erscheint ebenso illusorisch, nach dem die Bundesregierung gerade erst gezwungen war, im jüngst verabschiedeten Bundeshaushalt 2024 den Bundeszuschuss an die Rentenversicherung um 600 Millionen Euro zu kürzen. Trotz Aktienrente geht denn auch die Ampel in ihrem Rentenpaket II davon aus, dass spätestens ab 2028 die Rentenversicherungsbeiträge angehobenwerden müssen.

Die im Rentenpaket angekündigte Stabilisierung des Rentenniveaus von 48 Prozent über das Jahr 2025 bietet den Rentenbeziehern und zukünftigen Rentnern somit zwar eine vorübergehende Kalkulationsgrundlage, schützt aber nicht vor Altersarmut. In Deutschland müssen bereits jetzt 42,3% der Rentner mit einem Nettoeinkommen von weniger als 1250 Euro monatlich auskommen. Dies betrifft etwa 7,5 Millionen Menschen im Ruhestand. Für Frauen sieht es noch schlechter aus. Von den Rentnerinnen müssen sich 36,2% mit einer Rente von unter 1000 Euro monatlich begnügen. Dabei werden zur Vermeidung von Altersarmut bereits jetzt 4,3% der rund 21 Millionen Bestandsrenten durch einen Grundrentenzuschlag von durchschnittlich rund 90 Euro aufgestockt. Es ist damit bereits abzusehen, dass auch das jetzt von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Rentenpaket II nicht die letzte Rentenreform sein wird.

Als Vorbild für eine wirkliche Rentenreform empfiehlt sich ein Blick nach Österreich. Österreich hat auch ein umlagefinanziertes Rentensystem, bei dem aber auch die Selbständigen und Politiker beitragspflichtig sind. Der Rentenversicherungsbeitrag ist mit 22,8% höher als in Deutschland, wobei die Arbeitnehmer aber mit 10,25% weniger als die Hälfte tragen müssen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter beträgt für Männer in Österreich 65 Jahre und wird für Frauen derzeit sukzessive auf 65 Jahre angehoben. Mit 80% ist das Rentenniveau in Österreich deutlich höher als Deutschland. Die Pension, wie die Rente in Österreich heißt, wird wie die meisten Gehälter zudem vierzehnmal im Jahr gezahlt und jährlich sozial gestaffelt in Anlehnung an die Inflationsentwicklung angehoben, in diesem Jahr um bis zu 9,7%. Bei dem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen ist, dass die Rente in Österreich voll versteuert werden muss, bei einem höheren Eingangssteuersatz als in Deutschland

BREMEN AUCH BEIM KLINIK-RANKING NUR UNTER FERNER LIEFEN

Beim internationalen Klinik-Ranking 2024 der amerikanischen Wochenzeitschrift Newsweek haben die Bremer Kliniken schlecht abgeschnitten. Unter den 23 deutschen Kliniken auf der Liste der 250 „World`s Best Hospitals“ ist kein Bremer Krankenhaus. Selbst wenn man nur die 219 deutschen Kliniken betrachtet, die Eingang ins Newsweek-Ranking gefunden haben, finden sich Bremer Klini­ken erst auf den hinteren Plätzen. Noch am besten abgeschnitten hat das Klinikum Links der We­ser, welches der Bremer Senat schließen will. Es landete auf Platz 117. Weiterhin Berücksichti­gung im Ranking fanden das Klinikum Bremen-Mitte, das auf Platz 150 landete und das Rote-Kreuz-Kran­kenhaus mit Platz 156.

Weitaus besser abgeschnitten im Ranking haben Bremens Nachbarstädte Hannover und Ham­burg. Das Klinikum der medizinischen Hochschule Hannover landete auf Platz fünf der besten deutschen Krankenhäuser und auf Platz 39 der 250 weltbesten Kliniken. Das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf erreichte im deutschen Ranking Platz sechs und unter den weltbesten Klini­ken Platz 48.

Den unangefochtenen Spitzenplatz unter den deutschen Kliniken hält die Berliner Charitè, die mit Platz sechs auf der Liste der „World`s Best Hospitals von Newsweek auch weltweit als eines derbesten Krankenhäuser eingestuft wurde. Noch besser als die Charitè wurden von Newsweek ledig­lich das Massachusetts General Hospital, das Johns Hopkins Hospital in Baltimore, die Toronto General – University, die Cleveland Clinic in Ohio sowie mit Platz eins die Mayo Clinic Rochester in Minnesota eingestuft.

Bei dem Ranking von Newsweek wurden insgesamt 2400 Kliniken in 30 Staaten bewertet.

Das schlechte Abschneiden der Bremer Kliniken im Ranking kann nach Auffassung des CGB an­gesichts der desaströsen finanziellen Situation der Gesundheit Nord (GeNo) als Betreiberin der kommunalen Bremer Kliniken nicht verwundern. Die Geno, die eigentlich seit diesem Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben sollte, benötigt regelmäßig Millionenhilfen aus dem Bremer Haushalt. Nach Angaben des CDU-Haushaltspolitikers Jens Eckhoff sind seit 2016 so fast eine halbe Milli­arde Euro in die kommunalen Kliniken geflossen. Wenn jetzt aus finanziellen Gründen auch noch das Klinikum geschlossen werden soll, das im Klinik-Ranking noch am besten abgeschnitten hat, so lässt dies nicht gerade auf einen Beitrag zur Qualitätssteigerung hoffen. Ob die Gleichung „we­niger Kliniken = mehr Qualität“ aufgeht, muss erst noch bewiesen werden.

Anfechtung der Betriebsratswahl bei Kunzler Fleischwaren GmbH & Co. KG durch NGG endgültig und umfänglich gescheitert!

Nach bald zwei Jahren rechtlicher Auseinandersetzung über zwei gerichtliche Instanzen, ist die Frage nach der Gültigkeit der Betriebsratswahl für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Kunzler Fleischwaren GmbH & Co KG nun endlich befriedigend geklärt. Die Durchführung einer Betriebsratswahl ist schon unter normalen Umständen, aufgrund eines weitreichenden Kataloges formaler Voraussetzungen, komplex. Durch die Corona-Virus-Pandemie waren die Gegebenheiten zusätzlich erschwert, da nun auch die Stimmabgabe per Briefwahl ermöglicht und umgesetzt werden musste. Den Vertreterinnen und Vertretern der DGB-Gewerkschaft NGG waren die rechtlichen Hürden anscheinend aber immer noch nicht hoch genug. Zwar hatte die NGG es versäumt, durch eine eigene Liste an der Wahl teilzunehmen, dies hielt aber ihre Vertreter nicht davon ab im Anschluss juristisch gegen diese vorzugehen. 

Der Katalog angeblicher Verstöße bei der Durchführung der Wahl, der durch den Rechtsbeistand der NGG vor Gericht vorgelegt wurde, war durchaus umfangreich. Er litt aber an einem entscheidenden und durchgehenden Mangel. Wenn man sich die Mühe machte, die Unterlagen der Wahl anzusehen, stellten sich die Anschuldigungen als gegenstandslos oder zumindest sehr nachlässig heraus. Was angeblich fehlte, war vorhanden. Die angeblichen massiven Fehler, stellten sich als lediglich formale unbedeutende heraus. Warum es der zweiten gerichtlichen Instanz bedurfte, um diesen einfachen Umstand zu erkennen, kann wahrscheinlich auch auf eine juristische Überinterpretation eines einzelnen Sachpunktes der ersten Instanz zurückgeführt werden. Der Hinweis des vorsitzenden Richters Herrn Dr. Karl-Werner Dörr, dass das Betriebsverfassungsgesetz zur Anwendung durch die Beschäftigten in den Betrieben gedacht ist und nicht zum Ausleben juristischer Spitzfindigkeiten, sollten sich einige der Beteiligten stark zu Herzen nehmen. 

Die Entscheidung der ersten Instanz wurde aufgehoben, sämtliche Klagepunkte der NGG für unbegründet oder als nicht ausreichend erklärt und der weitere Rechtsweg ausgeschlossen. Nachdem das Damoklesschwert der Wahlanfechtung endlich beseitigt ist, kann sich der Betriebsrat voll seiner Aufgabe widmen, die Interessen der Beschäftigten zu vertreten. Die Arbeit des Betriebsrates wurde durch die quälende Frage der Rechtssicherheit aufgrund der Wahlanfechtung zwar nicht unmöglich gemacht, aber doch zumindest unnötig gehemmt. Nachdem dieser Umstand nun endlich überwunden ist, kann das Gremium mit dem Wissen, um die Rechtmäßigkeit seiner Wahl nun mit neuem Elan seinen Aufgaben nachgehen. Dabei wird die DHV – Die Berufsgewerkschaft mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern selbstverständlich stets mit Rat und Tat zur Seite stehen. Denn es gibt weiterhin viel zu tun!

Lukas Menzel                                                                             

Reduktion der Arbeitszeit: Gründe für die Reduzierung der Arbeitszeit auf eine 4-Tage-Woche?

Die 4-Tage-Woche ist wieder in aller Munde und diesmal sorgten einige Volksbanken für den Anstoß.

Einige Genossenschaftsbanken haben die Arbeitszeit reduziert, während die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen den Lohnausgleich vollständig erhalten. So möchten sie mehr Mitarbeiter gewinnen. Diese Praxis ist jedoch umstritten und wird diskutiert.    

Einige Genossenschaftsbanken haben ihre Mitarbeiter bei gleichbleibendem Lohn nun 4 Tage beschäftigt, was in der Finanzbranche ein Novum ist und auch wegweisend für andere Branchen sein kann. Die Volksbank Kaiserslautern agiert als Vorreiter im Bereich der Genossenschaftsbanken. Bereits vor anderthalb Jahren hat das Geldhaus die Arbeitszeit pro Woche von 39 auf 34,5 Stunden reduziert. Die Bank begrüßt neue Angestellte mit dem Motto “Vier Tage arbeiten, drei Tage frei!”.

Peter Kullmann, der Vorstand der Bank, erklärt gegenüber dem Handelsblatt den Schritt mit den Worten, dass die Fluktuation deutlich gesunken ist und es immer mehr Fachkräfte auf der Bewerberseite gibt. Das spräche für die Attraktivität ihrer Bank. Zudem ist die Mitarbeiterzufriedenheit laut Herrn Kullmann gestiegen.

Aktuell wird viel über die Option und die Vorteile einer Viertagewoche diskutiert, insbesondere in Bezug auf eine reduzierte Arbeitszeit. Bisher haben in Deutschland nur wenige Firmen diesen Schritt unternommen. Die Genossenschaftsbanken glauben, dass sie auf diese Weise neue Experten gewinnen und Mitarbeiter an sich binden können.

In anderen Branchen, wie z.B. der Pflege gibt es auch 4-Tage-Modelle, indem aber die Arbeitszeit der 5-Tage-Woche auf vier Tage verteilt wird, wie beispielsweise im Bereich Tagesschichten. Diese sind zwar länger, aber man spart zudem für einen Tag den Fahrtweg, und man hat z.B. gerade im Bereich Gesundheit auch für bestimmte Dinge etwas mehr Zeit in der Umsetzung. Ein Pilotprojekt im nordrhein-westfälischen Bielefeld im Bereich Pflege ist hier sehr erfolgreich in der Umsetzung und soll zudem noch ausgeweitet werden.

Dennoch bleiben Diskussionen über Urlaubstage (4-Tage-Woche – 16 gesetzliche Urlaubstage und 5-Tage-Woche – 20 Tage gesetzlicher Urlaub) und andere Dinge, welche noch berücksichtigt werden müssen. Es bleibt ein spannendes Thema und die DHV bleibt auch hier am Ball. Gesetzliche Vorgaben für eine 4 Tage-Woche sind dabei nicht zielführend. Die Beispiele zeigen, dass es auf die betriebliche Situation ankommt. Die Betriebsparteien sind gefordert, den Nutzen und die Möglichkeit einer Umsetzung zu prüfen.

E-commerce. Shopping cart with cardboard boxes on laptop. 3d

Quo vadis Einzelhandel?

Aktuell hat der Einzelhandel in Deutschland einige Schwierigkeiten. Insbesondere die Inflation und die Wirtschaftsflaute haben einen erheblichen Einfluss auf viele Unternehmen und deren Arbeitnehmer. Laut dem Einzelhandelsverband wird ein bedeutendes Ladensterben erwartet. Dies hat auch Auswirkungen auf zahlreiche Innenstädte und natürlich für viele Arbeitnehmer. Viele Insolvenzen tragen weiter zu einem Klima der Unsicherheit bei.

Der Einzelhandelsverband geht davon aus, dass in diesem Jahr erneut ein bedeutendes Ladensterben stattfinden wird. Laut der Vorhersage des Handelsverbands Deutschland (HDE) sollen insgesamt 5.000 Läden für immer schließen. Dadurch dürften sich die Zahl der Geschäfte, die seit 2020 geschlossen haben, auf 46.000 erhöhen. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth äußerte gegenüber der Presse, dass dies eine schlechte Nachricht für den Einzelhandel und insbesondere für die Stadtzentren darstellt. Für viele Menschen ist der Einkauf der Hauptgrund für den Besuch einer Innenstadt. Für viele Arbeitnehmer im Einzelhandel ist jetzt der Blick in die Zukunft ungewiss. Falls Geschäfte schließen und damit fehlen, werden hier nicht nur gesamte Stadtzentren, sondern auch viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen sein.

Derzeit leidet die Branche unter einer Wirtschaftsflaute und einer hohen Inflation. Gemäß HDE stiegen die Einnahmen im Einzelhandel im letzten Jahr ausschließlich aufgrund von Preiserhöhungen um 2,9 Prozent auf fast 650 Milliarden Euro. Im Gegensatz dazu verringerten sie sich, bereinigt von der Inflation, um 3,4 Prozent. In diesem Jahr sollte die Lage etwas besser sein. Es wird erwartet, dass die Einnahmen um 3,5 Prozent steigen, was in Wirklichkeit einem Anstieg von einem Prozent entspricht. Als Verband des Handels verlangt man sofortige Maßnahmen zur Bekämpfung des Ladensterbens. Es ist erforderlich, dass alle Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen, Gastronomie und Kultur vor Ort zusammenarbeiten.

Wir als Gewerkschaft stehen im konstruktiven Austausch mit allen Beteiligten aus den Bereichen Handel, Kommunen und Politik gerade durch unsere Mitglieder Fachbereich Handel.

Wir stehen an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Handel seit über 130 Jahren!

Harm Marten Wellmann