Grafik Trauer Anschlag München

Tiefe Trauer über den Anschlag auf eine Gewerkschaftskundgebung in München

In München ist ein Mann mit seinem Fahrzeug in eine Kundgebung der Gewerkschaft ver.di gefahren und hat mehrere Menschen schwer und zum Teil lebensgefährlich verletzt. Die DHV und ihr gewerkschaftlicher Dachverband CGB verurteilen solche Anschläge aufs Schärfste und drückt den Verletzten und ihren Familien sein Bedauern und seine Betroffenheit aus.

Der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Christian Hertzog sagte hierzu.“ Wir sind bestürzt und tief betroffen über die Geschehnisse in München. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Wir drücken auf diesem Weg unseren Respekt und unsere Betroffenheit aus. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen.“

Der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders: Der Anschlag auf eine ver.di-Kundgebung ist ein tief erschütterndes Ereignis. Der Angriff auf Menschen in Ausübung ihres Grundrechts auf gewerkschaftliche Betätigung macht fassungslos. Was ist in Deutschland los, dass Gewerkschaftsmitglieder, die sich für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen einsetzen, um ihr Leben fürchten müssen?
Das Verhältnis zwischen DHV und den DGB-Gewerkschaften ist seit Jahrzehnten belastet. Die DGB-Gewerkschaften führen einen Kampf gegen die christliche Gewerkschaftsbewegung. Einen fairen und achtungsvollen Umgang unter Konkurrenten lassen die DGB-Gewerkschaften vermissen.
Angesichts dieses erschütternden Anschlags tritt dieser Konflikt aber für einen Augenblick in den Hintergrund. Unser Mitgefühl gilt den ver.di-Mitgliedern und deren Familien, die von diesem Anschlag betroffen sind. Unsere gewerkschaftliche Solidarität in dieser Situation gilt ver.di. Es ist wichtig, weiter für einen fairen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst zu kämpfen und erforderlichenfalls mit öffentlichen Kundgebungen ein Signal zu setzen.“

Arbeitnehmer in 2024 seltener krank – Diskussion um Karenztag beenden!

Am 28.01.2025 berichtete die FAZ in einer kurzen Meldung über einen von den Krankenkassen DAK-Gesundheit und Techniker Krankenkasse gemeldeten Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage in 2024 gegenüber 2023: Bei der DAK-Gesundheit von durchschnittlich 20 auf 19,7 Tage und bei der Techniker Krankenkasse von 19,4 auf 19,1 Fehltage. Diese beiden großen Krankenkassen dürften exemplarisch auch für eine ähnliche Entwicklung bei anderen Krankenkassen und den privaten Krankenversicherungen stehen.

Diese erfreuliche Meldung zeigt, dass auch ohne die vom Allianz-Chef Bäte geforderte Einführung eines unbezahlten ersten Krankheitstages – eines sogenannten Karenztages – ein Rückgang der Krankheitstage möglich ist. Die Berufsgewerkschaft DHV lehnt diese Karenztagsforderung ab, weil sie quasi unterstellt, dass viele Arbeitnehmer/innen blaumachen und eine Erkrankung nur vorschieben. Eine derartige Unterstellung weist die DHV entschieden zurück! Zudem würde die Einführung eines unbezahlten Karenztages zur Folge haben, dass viele Beschäftigte krank zur Arbeit kommen, weil sie sich Gehaltseinbußen nicht leisten können. Das ist vor allem im Niedriglohnsektor zu befürchten, wo es für die Beschäftigten auf jeden Euro ankommt! Die Folge wäre eine erhöhte Infektionsgefahr am Arbeitsplatz, ein drohender höher Krankenstand und damit der gegenteilige Effekt wie vom Allianz-Chef mit seiner Forderung beabsichtigt.

Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage ist auch Folge der demographischen Entwicklung in Deutschland. Die Arbeitnehmerschaft in Deutschland altert. Ältere Beschäftigte sind aber anfälliger für Krankheiten. Das gilt insbesondere für schwere Erkrankungen wie Krebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Muskel-Skeletterkrankungen. Hinzu kommt die steigende Gefahr von psychischen Erkrankungen infolge des wachsenden Drucks in der Arbeitswelt. Der Anstieg der krankheitsbedingten Fehltage kann damit zu einem großen Teil nicht verhindert werden – erst recht nicht mit einem Karenztag.

Deutschland hat nicht das Problem, dass Beschäftigte immer mehr blaumachen und insbesondere die Möglichkeit der elektronischen Krankschreibung missbrauchen. Vielmehr müssen die Arbeitsbedingungen in Deutschland noch stärker an die Erfordernisse eines altersgerechten Arbeitsplatzes angepasst werden. Insbesondere sieht die DHV Handlungsbedarf in folgenden Bereichen:

  • Gesundheitsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes (u.a. rückenschonendes Mobiliar, Gelenk- und sehnenschonende Computermausbedienungen)
  • Stressreduzierende Gestaltung des Arbeitstages (u.a. längere Pausen, weniger Druck bei der Erledigung von Arbeitsaufträgen)
  • Weiterer Ausbau von Telearbeit und mobiler Arbeit
  • Unterstützung älterer Beschäftigter in der Ausübung schwerer körperlicher Arbeit (z.B. Exoskelette für Pflegekräfte, Hebehilfen im Handwerk oder im Einzelhandel)
  • Angebot der Arbeitszeitreduzierung und damit der Arbeitsbelastung für ältere Beschäftigte
  • Stärkerer Fokus auf Betriebliches Gesundheitsmanagement und auf die betriebliche Wiedereingliederung langzeiterkrankter Arbeitnehmer/innen

Viele Maßnahmen müssen nicht viel Geld oder Zeit kosten. Oft reicht auch ein gutes Arbeitsklima durch mehr Wertschätzung für die Beschäftigten aus. Beschäftigte, die sich wertgeschätzt fühlen, sind motivierter und weniger anfällig für Beeinträchtigungen ihres Wohlbefindens infolge seelischer Belastungen. In der Summe führen auch kleine Maßnahmen zu krankheitsresilenteren Arbeitnehmer/innen und damit in der Gesamtheit zu einem weiteren Rückgang der krankheitsbedingten Fehltage. Deshalb fordert die DHV, die Diskussion um die Einführung des ersten Krankheitstages als unbezahlten Karenztag zu beenden!

 

Wahlforderungen des Christlichen Gewerkschaftsbunds Deutschlands zur Bundestagswahl 2025

Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) hat seine Forderungen zur Bundestagswahl 2025 beschlossen. Die Forderungen sind zusammengefasst in den Themenbereichen:

  • Freiheit und Demokratie sichern
  • Zukunftssichere Arbeitsplätze durch eine wettbewerbsfähige Wirtschaft
  • Wohlstand und soziale Sicherheit wahren
  • Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie schützen

Im Einzelnen fordern die christlichen Gewerkschaften u.a.:

  • Demokratie und Rechtsstaat stärker schützen
  • Gewerkschaftspluralismus statt Einheitsgewerkschaft
  • Lebensstandardsicherung im Alter durch eine grundlegende Reform der Rentenversicherung

Sicherung des Renten-Mindestniveaus von 48 Prozent

  • beschleunigter Kita-Ausbau und bessere Bezahlung frauendominierter Berufe
  • keine Aushöhlung des grundgesetzlich geschützten Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit

Die weiteren Forderungen können dem Flyer entnommen werden. Wichtig ist für den CGB, dass die neue Bundesregierung nicht in Streit und gegenseitige Lähmung verfällt, wie es bei der Ampelregierung der Fall war, sondern entschlossen die großen, teils existentiellen, Herausforderungen angeht, die Zukunft unseren freiheitlichen demokratischen Rechtsstaates sichert sowie die Gefahren für unseren Wohlstand und Sicherheit entschlossen bekämpft!

Zum Herunterladen des Flyers

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

„Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt“                                                          

9. Ordentlicher Kongress der CESI in Brüssel

Am 12. Dezember 2024 fand der 9. Ordentliche Kongress der European Confederation of Independent Trade Unions (CESI) in Brüssel statt. Der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) ist seit vielen Jahren Mitglied der CESI, die als anerkannte Sozialpartnerin auf EU-Ebene mehr als 6 Millionen Arbeitnehmer*innen aus über 40 Gewerkschaften in Europa vertritt.

Der 9. Ordentliche Kongress stand unter dem Motto „Unabhängigkeit, Einheit, Fortschritt: Stärkung der heutigen Arbeitskräfte für morgen“. An dem Kongress nahmen zahlreiche Delegierte der CESI-Mitgliedsorganisationen, wie des CGB, sowie Gäste von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss teil.

Zu den Gastrednern gehörten unter anderem der EWSA-Präsident Oliver Röpke, die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Roxana Mnzatu, der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Victor Negresc und der Vorsitzende des Arbeitsausschusses des Europäischen Parlaments, Li Andersson.

Ein Schwerpunkt des Kongresses war die Wahl des neuen Präsidiums durch die Delegierten. Mit überwältigender Mehrheit wurden Romain Wolff und Klaus Heeger zum Präsidenten und Generalsekretär der CESI wiedergewählt. Als Schatzmeister wurde Urs Stauffer wiedergewählt. Gewählt wurden auch acht Vizepräsidenten.

Präsident Romain Rolff sagte bei seiner Wiederwahl: „Ich bin stolz darauf, die CESI in die Zukunft zu führen. Unsere Arbeit ist wichtiger denn je, da wir vor neuen Herausforderungen und Problemen in vielen europäischen Ländern stehen. Gemeinsam werden wir die Interessen der Arbeitnehmer mit Entschlossenheit vertreten und sicherstellen, dass ihre Stimmen auf höchster Ebene der Entscheidungsfindung gehört werden.“

Klaus Heeger betonte: „Ich fühle mich geehrt, weiterhin der CESI als Generalsekretär zu dienen. Im Laufe der Jahre haben wir gemeinsam unsere Position als starke und unabhängige Stimme für die Arbeitnehmer in Europa gestärkt. Gemeinsam mit unseren Partnern freue ich mich darauf, mich weiterhin für eine faire und nachhaltige Politik einzusetzen, die das Leben der arbeitenden Menschen verbessert.“

Ein weiteres Schwerpunktthema des Kongresses war die Diskussion und Beschlussfassung über die Anträge der Mitgliedsorganisationen. Der CGB brachte einen Antrag zum Kongress ein, der die CESI aufforderte, sich dafür einzusetzen, dass neben den vielen europäischen Gedenktagen ein Tag der Gewerkschaften etabliert wird, der der Bedeutung der Gewerkschaften als Sozialpartner und Bewahrer sozialer Arbeitnehmerstandards gerecht wird. Der Antrag wurde von dem CGB-Generalsekretär Christian Hertzog so überzeugend vorgestellt und begründet, dass er einstimmig angenommen wurde. Insgesamt wurden 54 Anträge eingereicht und angenommen, um der zukünftigen Arbeit der CESI eine Richtung zu geben.

Der CGB gratuliert allen neu Gewählten und Wiedergewählten und wünscht allen viel Erfolg und eine glückliche Hand bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben!

V.i.S.d.P.: Anne Kiesow

 

Copyright: Iris Haidau

 

Tarifrunde 2025 Volks- und Raiffeisenbanken: Beschäftigte dürfen nicht Anschluss verlieren

Am 13.12.2024 trafen sich DHV und AVR anlässlich der Gehaltstarifrunde 2025, die am 15.01.2025 ihren Auftakt haben wird. Im Gespräch brachten wir deutlich unsere Erwartungen an einen fairen Abschluss zwischen AVR und der verhandelnden Gewerkschaft zum Ausdruck:

  • Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate
  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 350 Euro
  • Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden oder höhere Sonderzahlung in Höhe von 150 % des Gehalts
  • Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung
  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache

des tariflichen Stundenentgelts

  • Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)
  • Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Bezüglich Erhöhung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen signalisierte der AVR, dass die Arbeitgeber einen Nachholbedarf anerkennen, der im Tarifabschluss seinen Niederschlag finden muss. Dieses Signal bereits im Vorfeld der Verhandlungen ist zu begrüßen. Wir erwarten von der Arbeitgeberseite, dass sie mit ihrem ersten Gehaltsangebot ein deutliches Zeichen in Richtung eines angemessenen Gehaltstarifabschlusses gibt! Es gilt, die Attraktivität des Gehaltsniveaus bei den Volks- und Raiffeisenbanken zu steigern, damit diese im Wettstreit um die Fachkräfte bestehen können. Die Mitarbeitergewinnungszulage, die zunehmend zur Anwendung kommt, ist hierfür nicht das geeignete Instrument, sondern darf nur in Ausnahmefällen gezahlt werden.

Verhandlungsbereitschaft zeigte der AVR auch beim Thema renaTe. Die Verhandlungen werden zeigen, ob es zu der von uns gewünschten Entfristung kommt.

Unsere Vorschläge zur Arbeitszeitverkürzung und zur Zahlung von Zuschlägen für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung stießen dagegen auf deutliche Ablehnung seitens des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit sieht der AVR in Zeiten des Fachkräftemangels als ein falsches Zeichen. Für tarifliche Zuschläge bei Rufbereitschaft sehen die Arbeitgeber keinen Regelungsbedarf. In einer kontroversen Diskussion widersprechen wir der Positionierung des AVR. Eine Verkürzung der Arbeitszeit im Rahmen einer Work Life-Balance ist für die Beschäftigten ein wichtiges Thema. Der Abschluss bei den öffentlichen Banken in 2022 hat gezeigt, dass eine Verkürzung der tariflichen Arbeitszeit realisierbar ist. Die Rufbereitschaft bedeutet vor allem an den Wochenenden eine erhebliche Einschränkung der Freizeitgestaltung. Dem muss durch eine Zuschlagsregelung Rechnung getragen werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten.

 

DHV-LANDESVERBAND MITTELDEUTSCHLAND KRITISIERT DIE UMSETZUNG DER TARIFÜBERLEITUNGEN IN DEN DRK-REFORMTARIFVERTRAG AB 01.01.2025. DIESE BERGEN ERHEBLICHE RISIKEN UND WERDEN SOWOHL INDIVIDUELLE ALS AUCH STRUKTURELLE NACHTEILE NACH SICH ZIEHEN.

Die abgeschlossenen Überleitungstarifverträge, von der DHV zu Verdi für das DRK Thüringen, bringen einige problematische Aspekte mit sich, die einer kritischen Betrachtung bedürfen.

  1. Einschnitte bei Besitzstandswahrung und Zulagenregelung
  2. Geringe Entgeltsteigerungen und Anpassungsgeschwindigkeit
  3. Ausdehnung der tariflichen Arbeitszeitregelung auf 44 Wochenstunden weiterhin möglich
  4. Widersprüchliche Tarifentwicklung und mangelnde Anpassung an Branchenspezifika
  5. Luft nach oben bei Zukunftsfähigkeit und Attraktivität der Arbeitsbedingungen
  6. Kürzungen bei Sonderzahlungen: Ein unhaltbarer Zustand für DRK-Mitarbeiter/innen

Fazit des DHV-Geschäftsführers Sebastian Gräfe: Die Überleitungstarifverträge bis hin zum DRK-Reformtarifvertrag wurden zwar mit einem gewissen Enthusiasmus aufgenommen, doch die Realität sieht für viele Mitarbeiter im DRK Thüringen ganz anders aus. Die vermeintlichen Chancen, die diese Verträge bieten, erweisen sich oft als trügerisch. Zwar gibt es einige positive Aspekte, wie die Zulagen zur Besitzstandswahrung, doch diese sind kaum mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Entgeltsteigerungen sind sehr langsam, und die Unklarheiten bezüglich der Arbeitszeitregelungen sind nicht nur frustrierend, sondern auch inakzeptabel.

Der Reformtarifvertrag kann in keiner Weise mit den maßgeschneiderten Lösungen des ehemaligen DHV-TV mithalten, was zu einer wachsenden Unzufriedenheit unter den Beschäftigten führt. Es ist schwer nachzuvollziehen, wie ein so bedeutender Arbeitgeber wie das DRK Thüringen es sich leisten kann, seine Mitarbeiter mit einem derart unzureichenden Tarifvertrag abzuspeisen. Um im harten Wettbewerb um Fachkräfte bestehen zu können, muss der Tarifvertrag an vielen Stellen dringend überarbeitet werden.

Die Kürzung der Sonderzahlungen um ein Zwölftel ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Mitarbeiter, die ohnehin schon unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Die versprochenen Inflationsausgleiche sind mehr als fragwürdig und werfen die Frage auf, ob das DRK wirklich an einer fairen Entlohnung interessiert ist. Auch die 24-Stunden-Dienste werden nicht nur als Belastung wahrgenommen, sondern auch die Wertschätzung der Mitarbeiter bleibt auf der Strecke.

Es ist höchste Zeit, dass das DRK Thüringen die Bedürfnisse seiner Mitarbeiter ernst nimmt und die notwendigen Schritte unternimmt, um einen fairen und zukunftsfähigen Tarifvertrag zu schaffen. Andernfalls wird es nicht nur an Fachkräften mangeln, sondern auch an der Loyalität und Motivation derjenigen, die bereits für das DRK arbeiten.

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Durchbruch für Teilzeitkräfte: Bundesarbeitsgericht sichert faire Überstundenvergütung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Grundsatzurteil vom 5. Dezember 2024 Az. 8 AZR 370/20 einen bedeutenden Meilenstein für Arbeitnehmerrechte gesetzt. Im Mittelpunkt steht die Frage der Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bei der Vergütung von Überstunden.

Welche Konsequenzen hat die Entscheidung für die Beschäftigten? Was ist die gesellschaftliche Dimension der Entscheidung? Darauf gibt die aktuelle DHV-Information Antworten.

Zum herunterladen der Information

DHV-Position zur Absage der Tarifverhandlungen zwischen dem AGV Versicherungen und dem DBV

2021 hat uns das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit als tariffähige Gewerkschaft abgesprochen und eine jahrzehntelange bewährte Tarifpartnerschaft zwischen der DHV und dem Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) beendet.

Aktuell lassen wir dieses Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte überprüfen. Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV ist aus unserer Sicht vor allem in zweierlei Hinsicht falsch:

  1. Die Mächtigkeitsrechtsprechung des BAG ist nicht mehr zeitgemäß! 
  2. Die Beschäftigten, die sich bewusst für die Mitgliedschaft in der DHV als christliche Weltanschauungsgewerkschaft entschieden haben, haben keine Möglichkeit der Teilhabe am Tarifverhandlungsprozess.

Wir rechnen mit einer Entscheidung des EGMR in 2025 und gerade wenn man sich die aktuelle Entwicklung im Versicherungsbereich anschaut, wäre es wichtig, dass wir zeitnah dort wieder in Tarifverhandlungen einsteigen.

Die Aberkennung der Tariffähigkeit der DHV hat im Bereich der Versicherungen eine Lücke hinterlassen, die die Kombination aus dem Deutschen Bankangestellten-Verband (DBV) und der nicht tariffähigen Arbeitnehmerorganisation NAG nicht ausfüllen kann. Im Gegenteil: Nun hat der AGV Versicherungen die Verhandlungen mit dem DBV abgesagt, weil aus seiner Sicht die Forderungen der Gewerkschaft völlig überzogen sind.

Der Wunsch der Beschäftigten in den Versicherungen nach einer deutlichen Gehaltserhöhung ist berechtigt – gerade vor dem Hintergrund, dass der unbefriedigende letzte Gehaltstarifabschluss und die unnötige Verlängerung des Gehaltstarifvertrages mit einer dürftigen Gehaltserhöhung als Preis für eine Inflationsausgleichszahlung zu einem krassen Nettolohnverlust der Beschäftigten geführt haben. Diese Erwartungshaltung muss in einer Gehaltsforderung angemessen berücksichtigt werden. ABER: Eine Gehaltsforderung darf nicht jegliches Maß verlieren, da sie sonst utopisch ist! Eine Forderung, die in ihrer Gesamtheit ein Plus von über 20 Prozent auf 12 Monate bedeuten würde, fällt unter diese Kategorie – zumal, wenn dieselbe Gewerkschaft vor ein paar Wochen einen Tarifabschluss im Finanzbereich mit einer Laufzeit von 33 Monaten und mit einer Gehaltserhöhung in mehreren Stufen und einem Gesamtvolumen von 11,9 Prozent getätigt hatte! Eine Gewerkschaft, die ein solches Vorgehen an den Tag legt, darf sich nicht darüber wundern, wenn der Verhandlungspartner keine Basis für Verhandlungen sieht!

Mit ihrem Vorgehen hat sich DBV/NAG als seriöse und realistische gewerkschaftliche Kraft zu verdi zumindest für die anstehende Tarifrunde aus dem Spiel gebracht.

Es bleibt also nur verdi und die Hoffnung das die DHV wieder zurückkehrt an den Verhandlungstisch und anstelle von Utopien, mit viel Engagement und Realismus die Interessen der Arbeitnehmer in der Versicherungsbranche vertritt.

Unsere Bundesfachgruppe Versicherungen wird eine Tarifempfehlung für die kommende Tarifrunde im 1. Quartal 2025 abgeben und ist offen für jede Form von Dialog mit dem AGV.

Henning Röders DHV-Bundesvorsitzender; Matthias Rickel Mitglied des DHV-Hauptvorstands Konzernbetriebsratsvorsitzender Talanx AG; Johann Lindmeier Vorsitzender des DHV-Landesverbands Bayern                                                                                               

DHV-Positionen zu den Tarifverhandlungen Volks- und Raiffeisenbanken

Im Januar 2025 beginnen die Tarifverhandlungen bei den Volks- und Raiffeisenbanken. DHV und AVR treffen sich am 13.12.2024 in Bonn zu einem Austausch über die gegenseitigen Positionen.

Die DHV stellt an die tarifverhandelnden Parteien folgende Erwartungen für einen fairen Tarifabschluss:

Gehaltserhöhung: 10 % für 12 Monate

Das Gehaltsniveau bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist derzeit nicht konkurrenzfähig gegenüber anderen Branchen. Das zeigt sich darin, dass immer mehr Institute betriebliche Ausnahmeregelungen vom Tarifvertrag anwenden, um jüngere Beschäftigte zu gewinnen und um Bestandsbeschäftigte von einem Abwandern zu anderen Arbeitgebern abzuhalten. Betriebliche Abweichungen von der tariflichen Vergütung müssen aber die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zur Regel werden – deshalb ist eine deutliche Gehaltssteigerung notwendig!

Wegen der zunehmenden Unsicherheitsfaktoren, die die Entwicklung der Lebenshaltungskosten beeinflussen können, sollte der Gehaltstarifvertrag eine kurze Laufzeit haben. Dies würde die Tarifparteien in die Lage versetzen, zeitnah zu reagieren, sollte die Inflation wieder anziehen.

Erhöhung der Auszubildendenvergütungen um 350 Euro

Um junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, muss die Kohle stimmen! Die Privatbanken und öffentlichen Banken sind hinsichtlich des Azubi-Vergütungsniveaus mit den jüngsten Abschlüssen den Volks- und Raiffeisenbanken enteilt. Deshalb ist eine ordentliche Erhöhung geboten!

Wahlrecht: Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde oder höhere Sonderzahlung

Viele Beschäftigte legen einen immer größeren Wert auf die Work-Life-Balance. Bei den öffentlichen Banken haben die Tarifpartner diesem Bedürfnis nach einer stärkeren Vereinbarkeit von Familie und Beruf Rechnung getragen. Seit dem 01.01.2024 gilt eine Arbeitszeitverkürzung um eine Stunde auf 38 Wochenstunden. Die DHV spricht sich bei den Volks- und Raiffeisenbanken ebenfalls für eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 38 Stunden aus. Alternativ sollen die Beschäftigten weiter 39 Wochenstunden arbeiten können und dafür einen Anspruch auf eine Sonderzahlung in Höhe von 150 % (bislang 100 %) des Gehalts erhalten. Die Betriebsparteien sollen auch die Möglichkeit haben, den Zuschlag auf die Sonderzahlung auf das monatliche Gehalt umzulegen.

Zuschläge für Rufbereitschaft nach der Instant Payment-Verordnung entsprechend der TVÖD-Regelung

Ab Januar 2025 gilt die Instant Payment EU-Verordnung. Die Banken müssen dann an jedem Tag des Jahres zu jeder Zeit einen reibungslosen Ablauf von Sofort-Überweisungen sicherstellen. Es wird erforderlich sein, dass die Bankbeschäftigten Rufbereitschaft leisten. Die DHV erwartet von den Tarifverhandlungen, dass der über die normale hinausgehende Rufbereitschaftsdienst eine angemessene tarifliche Berücksichtigung in Form einer Zuschlagsregelung entsprechend dem TVÖD findet:

  • Rufbereitschaft von weniger als 12 Stunden: Zahlung eines Zuschlags in Höhe von 12,5 Prozent des tariflichen Stundenentgelts
  • Rufbereitschaft von mehr als 12 Stunden: Die Pauschale beträgt
  • für die Tage Montag bis Freitag das 2-Fache,
  • Samstag, Sonntag sowie für Feiertage das 4-Fache des tariflichen Stundenentgelts

Entfristung der rentennahen Teilzeit (renaTe)

Die rentennahe Teilzeit erfreut sich zunehmender Beliebtheit unter den Beschäftigten. Für die Banken ist renaTe ein gutes Instrument, ältere Mitarbeiter/innen in einem sozialverträglichen Umfang in Beschäftigung zu halten.

Die rentennahe Teilzeit läuft zwar noch bis zum 31.12.2025. Doch schon mit dem Anfang 2025 zu erwartenden Tarifabschluss sollte eine unbefristete Dauer von renaTe vereinbart werden.

Verlängerung Altersteilzeitabkommen

Das bis zum 31.12.2025 befristete Altersteilzeitabkommen soll im Rahmen der Tarifrunde Anfang 2025 ebenfalls verlängert werden.

Die DHV wird die Tarifrunde 2025 kritisch und mit konstruktiven Vorschlägen begleiten. Hierzu wird das Gespräch mit dem AVR weitergesucht.

 

 

SENATSEMPFANG IN BREMEN ENTPUPPT SICH ALS DGB-VERANSTALTUNG!

In Bremen fand jüngst eine zum Himmel stinkende Verquickung von Politik und DGB statt.
Jährlich richtet der Bremer Senat einen Empfang für Betriebs- und Personalräte aus. der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) wurde stets eingeladen. Als CGB-Vertreter nahmen stets rund 25-30 Personen teil.
Dieses Jahr wurde der CGB allerdings nicht eingeladen. Warum, enthüllt das nachfolgende Zitat aus einer Anfrage des CGB-Landesvorsitzenden Bremen, Peter Rudolph, an die Senatskanzlei. Der Text spricht für sich. Anscheinend gehen in Bremen nicht nur DGB-Vertreter beim Senat ein und aus. Vielmehr scheint der Senat kein Problem damit zu haben, einen Teil der Politik an den DGB „outzusourcen“.

„Seit Jahrzehnten findet jährlich ein Betriebs- ud Personalräte-Empfang in der Oberen Rathaushalle statt, zu dem die gewerkschaftlichen Dachverbände der Senatskanzlei entsprechende Funktionsträger benenen, die dann eingeladen werden.
Der Terminübersicht des Senats für die Woche 9. – 17.11.24 entnahm ich daher mit Erstaunen für Mittwoch, 13.11.24 folgenden Eintrag:
18:00 Uhr Bürgermeister Bovenschulte nimmt teil an dem Betriebs- und Personalräteempfang des DGB. (Bremen, Rathaus)
Ich habe heute daraufhin bei der Protokollabteilung des Senats angerufen und nachgefragt, ob der Senatsempfang abgeschafft wurde und jetzt als DGB-Veranstaltung stattfindet. Dies wurde von Herr Alles zurückgewiesen. Bei dem Termin am 13.11.24 handele es sich um keinen DGB-Empfang, sondern um den jährlichen Senatsempfang für Betriebs- und Personalräte. Auf den Hinweis, dass der CGB von diesem Termin nichts wusste und keine Aufforderung zur Einreichung von Personalvorschlägen erhalten habe, verwies die Protokollabteilung auf einen längeren, krankheitsbedingten Personalausfall in der Senatskanzlei, aufgrund dessen man die Einladungsorganisation offensichtlich dem DGB überlassen habe.
Es ist also davon auszugehen, dass zum diesjährigen Empfang weder christliche Gewerkschafter, noch Vertreter des Beamtenbundes oder unabhängiger Gewerkschaften wie Marburger Bund oder Cockpit eingeladen wurden (entsprechende Rückfragen bei den vorgenannten Organisationen habe ich allerdings nicht getätigt.) Fakt ist, es findet in diesem Jahr zwar kein Betriebs- und Personalräteempfang des DGB statt, jedoch ein Empfang ausschließlich für DGB-Funktionsträger, der zudem – ebenfalls irrtümlich – in der Terminübersicht der Senatskanzlei als DGB-Empfang ausgewiesen wurde.“
 

Wie heißt es doch so schön:  SPD und DGB ”Kinder einer Mutter”.

V.i.S.d.P.: Henning Röders