Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Tarifabschlüsse zur Kurzarbeit bei Banken und Versicherungen

Die Krise macht auch bei den Banken und Versicherungen nicht Halt. Derzeit ist zwar der Anteil der von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe in diesen Branchen noch nicht sehr hoch. Aber die Sorge der Beschäftig-ten ist dennoch groß: Niemand weiß, wie lange die Krise gehen wird, wie heftig eine mögliche zweite Krankheitswelle ausfallen wird und wie groß die Geschäftseinbrüche in den nächsten Monaten noch sein werden.

Seit Beginn der Krise führte die DHV intensive Tarifverhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden. Da diese nicht vor Ort stattfinden konnten, trafen sich die Verhandlungskommissionen von Arbeitgebern und DHV in Videochats. Die unter hohem Zeitdruck und einem Verhandlungsrhythmus im Abstand von wenigen Tagen ausgehandelten Kompromisse können sich sehen lassen:

Volks- und Raiffeisenbanken
Mit den Volks- und Raiffeisenbanken schloss die DHV bereits Mitte März eine tarifvertragliche Regelung ab. Inhalt dieser Regelung ist, dass im Falle von be-trieblichen Regelungen zur Kurzarbeit die tarifvertragliche Beschäftigungssicherungsklausel, die eine Absenkung der Arbeitszeit bis zu 20 % ermöglicht, nicht zur Anwendung kommt. Diese Vereinbarung lässt damit betriebliche Kurzarbeit über 20 % hinaus zu. Wegen der Vielfalt und der unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen der über 900 Volks- und Raiffeisenbanken hatte die DHV-Tarifkommission auf eine einheitliche tarifvertragliche Regelung verzichtet. Eine solche hätte die einen Banken über-, die anderen Banken dagegen unterfordert.

Öffentliche Banken
Mit den öffentlichen Banken hat sich die DHV auf ein Eckpunktepapier verständigt, das Grundlage für Haustarifverträge mit den öffentlichen Banken sein wird. Vereinbart worden ist ein gestaffelter Aufstockungsbetrag in Höhe der Entgelt-Differenz zwischen dem Netto-Ist-Entgelt und dem regelmäßigen Netto-Soll-Entgelt in Höhe von maximal 92 % in den Tarifgruppen 1-5 bis 75 % auf ein Jahresgehalt bis zu 110.000 € bei den außertariflichen Beschäftigten. Diese Aufsto-ckungsleistungen können noch erhöht werden, wenn der Umfang der Kurzarbeit mehr als 50 % beträgt. Bemerkenswert ist, dass sich die DHV mit ihrer Forderung nach einem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in von der Kurzarbeit betroffenen Unternehmen durchsetzen konnte, der sogar noch drei Monate nach Ende der Kurzarbeit nachwirkt.

Privatbanken, Bausparkassen
Sehr intensiv gerungen wurde um die tariflichen Aufstockungsbeträge und um den Streitpunkt Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen. Bemerkenswert ist vor allem die Höhe des Aufstockungsbetrages in den unteren Entgeltgruppen: Bis zur Tarifgruppe 7, 8. Berufsjahr wird das Kurzarbeitergeld auf 95 % der Nettoentgeltdifferenz aufgestockt. Damit kommen rund 30 % der Bankbeschäftig-ten in den Genuss dieser Rege-lung! Die Staffelung des Aufstockungsbetrages reicht bis zu 75 % bei außertariflich Beschäftigten auf ein Jahresgehalt von 100.000 €. Ein weiteres Zugeständnis der Arbeitgeber ist die entsprechende maximal sechswöchige Anwendung der Aufstockungsbeträge auf die Entschädigungsleistungen für die Beschäftigten, die sich in Quarantäne befinden. Leider waren die Arbeitgeber im Gegenzug nicht bereit, betriebsbedingte Kündigungen auszuschließen.

Private Versicherungen
Bei den Privaten Versicherungen sieht der DHV-Tarifvertrag die Möglichkeit einer Kurzarbeiterregelung in Form einer freiwilligen Betriebsvereinbarung vor. Die Mindestaufstockungsleistungen betragen 90 % des Nettoarbeitsentgelts und in den unteren Gehaltsgruppen bis Gehaltsgruppe II 95 %. Während der Laufzeit der Betriebsvereinbarung dürfen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

GALERIA Karstadt Kaufhof: Einen solchen Dank für treue Dienste hätte man sich sparen können

Es geht turbulent zu bei der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH: Laut Berichten in Zeitungen und Magazinen sollen auf unbestimmte Zeit die Betriebsrenten nicht ausbezahlt werden. Mit dieser Entscheidung lässt die Geschäftsführung nun die ehemaligen Mitarbeiter/innen, die   sich  jahrelang  für  ihr  Unternehmen  engagiert  hatten  und  sich  jetzt  im wohlverdienten Ruhestand befinden, auf unbestimmte Zeit im Regen stehen! Diese hatten sich ihren wohlverdienten Ruhestand wohl auch etwas anders vorgestellt.  

In einem zitierten Schreiben an die ehemaligen Beschäftigten bringt die Geschäftsleitung
zum Ausdruck: „Wir  sind  uns  bewusst,  dass  Ihre  Bezüge  aus  der  betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind.“

Wir, als DHV, sind entsetzt und erschüttert über dieses lapidare Vorgehen, auch wenn man
sich in einem Rettungsschirm und in der Insolvenz befindet. Wir empfinden und halten dieses Vorgehen als unsozial und wenig fürsorglich.

Nach   Rückfrage   mit   einigen   ehemaligen   und   sich   im   Ruhestand   befindenden Mitarbeitern/innen   und   DHV-Mitgliedern   scheint   die   Nicht-Auszahlung   mehrheitlich ehemalige Karstadt-Mitarbeiter/Innen und nur einige sich im Ruhestand befindliche Kaufhof Mitarbeiter/Innen zu betreffen.

Gerade die Kolleginnen und Kollegen der geringen Gehaltsklassen bzw. Stufen trifft dieses Vorgehen ins Mark. Eine Belohnung für treue Dienste sieht anders aus. Die betreffenden DHV-Mitglieder im Ruhestand fordern wir daher auf, sich umgehend mit ihrem jeweiligen Geschäftsführer in Verbindung zusetzten, um zu prüfen, ob und wie man im jeweiligen Falle ihre Ansprüche geltend macht und ggfs. juristische Schritte einleitet.

Wir sind auch nach Beendigung des aktiven Arbeitslebens für unsere DHV-Mitglieder da!

GALERIA Karstadt Kaufhof: Einen solchen Dank für treue Dienste hätte man sich sparen können

Es geht turbulent zu bei der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH: Laut Berichten in Zeitungen und Magazinen sollen auf unbestimmte Zeit die Betriebsrenten nicht ausbezahlt werden. Mit dieser Entscheidung lässt die Geschäftsführung nun die ehemaligen Mitarbeiter/innen, die   sich  jahrelang  für  ihr  Unternehmen  engagiert  hatten  und  sich  jetzt  im wohlverdienten Ruhestand befinden, auf unbestimmte Zeit im Regen stehen! Diese hatten sich ihren wohlverdienten Ruhestand wohl auch etwas anders vorgestellt.  

In einem zitierten Schreiben an die ehemaligen Beschäftigten bringt die Geschäftsleitung
zum Ausdruck: „Wir  sind  uns  bewusst,  dass  Ihre  Bezüge  aus  der  betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind.“

Wir, als DHV, sind entsetzt und erschüttert über dieses lapidare Vorgehen, auch wenn man
sich in einem Rettungsschirm und in der Insolvenz befindet. Wir empfinden und halten dieses Vorgehen als unsozial und wenig fürsorglich.

Nach   Rückfrage   mit   einigen   ehemaligen   und   sich   im   Ruhestand   befindenden Mitarbeitern/innen   und   DHV-Mitgliedern   scheint   die   Nicht-Auszahlung   mehrheitlich ehemalige Karstadt-Mitarbeiter/Innen und nur einige sich im Ruhestand befindliche Kaufhof Mitarbeiter/Innen zu betreffen.

Gerade die Kolleginnen und Kollegen der geringen Gehaltsklassen bzw. Stufen trifft dieses Vorgehen ins Mark. Eine Belohnung für treue Dienste sieht anders aus. Die betreffenden DHV-Mitglieder im Ruhestand fordern wir daher auf, sich umgehend mit ihrem jeweiligen Geschäftsführer in Verbindung zusetzten, um zu prüfen, ob und wie man im jeweiligen Falle ihre Ansprüche geltend macht und ggfs. juristische Schritte einleitet.

Wir sind auch nach Beendigung des aktiven Arbeitslebens für unsere DHV-Mitglieder da!

GALERIA Karstadt Kaufhof: Einen solchen Dank für treue Dienste hätte man sich sparen können

Es geht turbulent zu bei der GALERIA Karstadt Kaufhof GmbH: Laut Berichten in Zeitungen und Magazinen sollen auf unbestimmte Zeit die Betriebsrenten nicht ausbezahlt werden. Mit dieser Entscheidung lässt die Geschäftsführung nun die ehemaligen Mitarbeiter/innen, die   sich  jahrelang  für  ihr  Unternehmen  engagiert  hatten  und  sich  jetzt  im wohlverdienten Ruhestand befinden, auf unbestimmte Zeit im Regen stehen! Diese hatten sich ihren wohlverdienten Ruhestand wohl auch etwas anders vorgestellt.  

In einem zitierten Schreiben an die ehemaligen Beschäftigten bringt die Geschäftsleitung
zum Ausdruck: „Wir  sind  uns  bewusst,  dass  Ihre  Bezüge  aus  der  betrieblichen Altersversorgung ein bedeutender Bestandteil Ihres Einkommens sind.“

Wir, als DHV, sind entsetzt und erschüttert über dieses lapidare Vorgehen, auch wenn man
sich in einem Rettungsschirm und in der Insolvenz befindet. Wir empfinden und halten dieses Vorgehen als unsozial und wenig fürsorglich.

Nach   Rückfrage   mit   einigen   ehemaligen   und   sich   im   Ruhestand   befindenden Mitarbeitern/innen   und   DHV-Mitgliedern   scheint   die   Nicht-Auszahlung   mehrheitlich ehemalige Karstadt-Mitarbeiter/Innen und nur einige sich im Ruhestand befindliche Kaufhof Mitarbeiter/Innen zu betreffen.

Gerade die Kolleginnen und Kollegen der geringen Gehaltsklassen bzw. Stufen trifft dieses Vorgehen ins Mark. Eine Belohnung für treue Dienste sieht anders aus. Die betreffenden DHV-Mitglieder im Ruhestand fordern wir daher auf, sich umgehend mit ihrem jeweiligen Geschäftsführer in Verbindung zusetzten, um zu prüfen, ob und wie man im jeweiligen Falle ihre Ansprüche geltend macht und ggfs. juristische Schritte einleitet.

Wir sind auch nach Beendigung des aktiven Arbeitslebens für unsere DHV-Mitglieder da!

Engagiertes DHV-Mitglied veröffentlicht einen Song zur Coronakrise

Andreas Rothbauer, Betriebsratsvorsitzender der Zentrale Ludwigsburg der Wüstenrot Bausparkasse und Mitglied der DHV-Tarifkommission Privatbanken hat einen Song mit dem Titel „Schwere Zeiten“ geschrieben und ein Video dazu gedreht.

Diesen hörenswerten Song können Sie bei Youtube unter dem Link https://www.youtube.com/watch?v=bBz7VpKTeuA aufrufen und anschauen.

Vielen Dank, Andi, für Deinen Beitrag, mit einem schönen Song ein wenig Freude in die schweren Zeiten zu bringen!

DHV-Tarifkommission DRK Thüringen fordert eine tarifvertragliche Prämie von 500 € monatlich

 

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen ist einstimmig der Meinung, dass alle Mitarbeiter/innen im DRK Thüringen ihren Beitrag dazu geleistet haben und weiterhin leisten, um die „Krise“ zu bewältigen. Deshalb fordert die DHV-Tarifkommission eine tarifvertragliche Prämie für alle Mitarbeiter/innen, die unmittelbar mit den Auswirkungen des neuartigen Corona-Virus belastet sind (z.B. Rettungsdienste)! Der Entwurf dafür ist den Arbeitgebern zugestellt wurden.Noch immer sind die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland zu spüren. Während die Einen in Kurzarbeit geschickt werden, haben die Anderen alle Hände voll zu tun. Letzteres trifft insbesondere auf die Mitarbeiter/innen in der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu. Während die Bundesregierung den Unternehmen unabdingbare Finanzhilfen und Soforthilfeprogramme in Milliardenhöhe zur Verfügung stellt, erhalten die Mitarbeiter/innen der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen ein DANKE! Nicht Mehr!

Dabei sind es gerade diese Mitarbeiter/innen, ohne die die Krise nicht bewältigt werden kann. Sie sind es, die die Corona-Infizierten vor Ort versorgen und an vorderster Front für unsere Gesundheit kämpfen und unser Leben retten. Dabei riskieren sie nicht selten ihre eigene Gesundheit, vielleicht auch ihr eigenes Leben und das ihrer Familien gleich mit! Dies tun sie Tag für Tag, an sieben Tagen der Woche, rund um die Uhr!

Neben dem hohen Risiko der Eigengefährdung, sind diese Mitarbeiter/innen zusätzlich einer extremen Mehrbelastung ausgesetzt. Ein DANKE aus Politik und Gesellschaft tut gut, keine Frage. Doch auch finanziell müssen diese extremen Anstrengungen, Höchstleistungen und zusätzlichen Risiken endlich honoriert werden. Unsere Bestrebungen scheitern (noch) an der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseitedort heißt es: „nicht refinanzierbar“. Dabei gibt es inzwischen Kliniken, die öffentlich erklären, eine solche Corona-Prämie auszuzahlen.

  • Wir fordern unsere Tarifpartner im Gesundheitswesen auf, mit der DHV in     Tarifverhandlungen über die Zahlung einer Prämie von 500 € monatlich für alle Mitarbeiter/innen, solange wir mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben, zu treten!
  • Die Verantwortlichen der Politik fordern wir auf, eine solche Prämie steuerfrei zu stellen!
  • Darüber hinaus fordern wir Kostenträger und Politik auf, die Löhne im Gesundheitswesen grundsätzlich zu verbessern! Denn jede/r einzelne Mitarbeiter/in hält in dieser Zeit das Gesundheits-System am Laufen! Ohne sie würde das System kollabieren, einfach so!

 

 

DHV-Tarifkommission DRK Thüringen fordert eine tarifvertragliche Prämie von 500 € monatlich

 

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen ist einstimmig der Meinung, dass alle Mitarbeiter/innen im DRK Thüringen ihren Beitrag dazu geleistet haben und weiterhin leisten, um die „Krise“ zu bewältigen. Deshalb fordert die DHV-Tarifkommission eine tarifvertragliche Prämie für alle Mitarbeiter/innen, die unmittelbar mit den Auswirkungen des neuartigen Corona-Virus belastet sind (z.B. Rettungsdienste)! Der Entwurf dafür ist den Arbeitgebern zugestellt wurden.Noch immer sind die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland zu spüren. Während die Einen in Kurzarbeit geschickt werden, haben die Anderen alle Hände voll zu tun. Letzteres trifft insbesondere auf die Mitarbeiter/innen in der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu. Während die Bundesregierung den Unternehmen unabdingbare Finanzhilfen und Soforthilfeprogramme in Milliardenhöhe zur Verfügung stellt, erhalten die Mitarbeiter/innen der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen ein DANKE! Nicht Mehr!

Dabei sind es gerade diese Mitarbeiter/innen, ohne die die Krise nicht bewältigt werden kann. Sie sind es, die die Corona-Infizierten vor Ort versorgen und an vorderster Front für unsere Gesundheit kämpfen und unser Leben retten. Dabei riskieren sie nicht selten ihre eigene Gesundheit, vielleicht auch ihr eigenes Leben und das ihrer Familien gleich mit! Dies tun sie Tag für Tag, an sieben Tagen der Woche, rund um die Uhr!

Neben dem hohen Risiko der Eigengefährdung, sind diese Mitarbeiter/innen zusätzlich einer extremen Mehrbelastung ausgesetzt. Ein DANKE aus Politik und Gesellschaft tut gut, keine Frage. Doch auch finanziell müssen diese extremen Anstrengungen, Höchstleistungen und zusätzlichen Risiken endlich honoriert werden. Unsere Bestrebungen scheitern (noch) an der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseitedort heißt es: „nicht refinanzierbar“. Dabei gibt es inzwischen Kliniken, die öffentlich erklären, eine solche Corona-Prämie auszuzahlen.

  • Wir fordern unsere Tarifpartner im Gesundheitswesen auf, mit der DHV in     Tarifverhandlungen über die Zahlung einer Prämie von 500 € monatlich für alle Mitarbeiter/innen, solange wir mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben, zu treten!
  • Die Verantwortlichen der Politik fordern wir auf, eine solche Prämie steuerfrei zu stellen!
  • Darüber hinaus fordern wir Kostenträger und Politik auf, die Löhne im Gesundheitswesen grundsätzlich zu verbessern! Denn jede/r einzelne Mitarbeiter/in hält in dieser Zeit das Gesundheits-System am Laufen! Ohne sie würde das System kollabieren, einfach so!

 

 

DHV-Tarifkommission DRK Thüringen fordert eine tarifvertragliche Prämie von 500 € monatlich

Die DHV-Tarifkommission des DRK Thüringen ist einstimmig der Meinung, dass alle Mitarbeiter/innen im DRK Thüringen ihren Beitrag dazu geleistet haben und weiterhin leisten, um die „Krise“ zu bewältigen. Deshalb fordert die DHV-Tarifkommission eine tarifvertragliche Prämie für alle Mitarbeiter/innen, die unmittelbar mit den Auswirkungen des neuartigen Corona-Virus belastet sind (z.B. Rettungsdienste)! Der Entwurf dafür ist den Arbeitgebern zugestellt wurden.Noch immer sind die gravierenden Auswirkungen der Corona-Pandemie in Deutschland zu spüren. Während die Einen in Kurzarbeit geschickt werden, haben die Anderen alle Hände voll zu tun. Letzteres trifft insbesondere auf die Mitarbeiter/innen in der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu. Während die Bundesregierung den Unternehmen unabdingbare Finanzhilfen und Soforthilfeprogramme in Milliardenhöhe zur Verfügung stellt, erhalten die Mitarbeiter/innen der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen ein DANKE! Nicht Mehr!

Dabei sind es gerade diese Mitarbeiter/innen, ohne die die Krise nicht bewältigt werden kann. Sie sind es, die die Corona-Infizierten vor Ort versorgen und an vorderster Front für unsere Gesundheit kämpfen und unser Leben retten. Dabei riskieren sie nicht selten ihre eigene Gesundheit, vielleicht auch ihr eigenes Leben und das ihrer Familien gleich mit! Dies tun sie Tag für Tag, an sieben Tagen der Woche, rund um die Uhr!

Neben dem hohen Risiko der Eigengefährdung, sind diese Mitarbeiter/innen zusätzlich einer extremen Mehrbelastung ausgesetzt. Ein DANKE aus Politik und Gesellschaft tut gut, keine Frage. Doch auch finanziell müssen diese extremen Anstrengungen, Höchstleistungen und zusätzlichen Risiken endlich honoriert werden. Unsere Bestrebungen scheitern (noch) an der ablehnenden Haltung der Arbeitgeberseitedort heißt es: „nicht refinanzierbar“. Dabei gibt es inzwischen Kliniken, die öffentlich erklären, eine solche Corona-Prämie auszuzahlen.

  • Wir fordern unsere Tarifpartner im Gesundheitswesen auf, mit der DHV in     Tarifverhandlungen über die Zahlung einer Prämie von 500 € monatlich für alle Mitarbeiter/innen, solange wir mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben, zu treten!
  • Die Verantwortlichen der Politik fordern wir auf, eine solche Prämie steuerfrei zu stellen!
  • Darüber hinaus fordern wir Kostenträger und Politik auf, die Löhne im Gesundheitswesen grundsätzlich zu verbessern! Denn jede/r einzelne Mitarbeiter/in hält in dieser Zeit das Gesundheits-System am Laufen! Ohne sie würde das System kollabieren, einfach so!

 

 

NRW im Mai 2020

Was wir in Nordrhein-Westfalen im Mai 2020 erleben, ist der tägliche „try und error“ Corona- Alltagsweg.

Unsere Mitglieder sind im Handel, in der Warenlogistik, bei den Krankenversicherungen und in der Pflege und auch im Ehrenamt an vorderster Front dabei und erleben unsere Gesellschaft unter Corona. Auch die Stressbewältigung des Berufsalltags sowie des generellen Alltags geht nicht spurlos an uns vorbei.

Denen, die unseren Alltag in dieser schweren gesellschaftlichen Probe am Laufen gehalten haben und halten, gilt unser aufrichtiger Respekt und Dank.
Auch wir haben den Weg von Homeoffice und Büroarbeit und allem hinter uns. Nebenbei sind wir noch mit der Geschäftsstelle umgezogen. Auch wir müssen hier jeden Tag ein „TRY und ERROR“-Verfahren machen und immer wieder neu auf die Situationen reagieren und unsere Handlungsweise anpassen. Die Belastung für Arbeitswelt und Alltag sind spürbar.

Was bedeutet Kurzarbeit für mich oder wie sieht es mit den Mitbestimmungsrechten aus?  Immer wieder Fragen zum Corona-Rettungsschirm und zu einer drohenden Insolvenz? Was dann?  Wie geht es weiter? Kann mir jetzt einfach so gekündigt werden?
Und noch viele Fragen mehr sind an uns herangetragen worden.

Kurzarbeit und Zwangs-Homeoffice, drohende Insolvenzen schafft Unsicherheit für viele Arbeitnehmer, gerade in NRW, und einige Arbeitgeber treiben es hier sogar noch durch zusätzliche Druckerzeugung auf einzelne Arbeitnehmer auf die Spitze.

Und wir als DHV sagen hierzu „Halt!“ Man kann in einer solchen Situation nicht noch anfangen mit Arbeitnehmern „Spielchen zu spielen“.

Wir wehren uns hier gegen ein solches Verhalten und wir haben es stets bekämpft, wir bekämpfen es und wir werden es weiter bekämpfen.

Unsere Mitglieder wissen: Wir sind, egal was kommt, an Ihrer Seite.

Wir appellieren an alle – nicht nur am Arbeitsplatz:

Nehmt Rücksicht auf Eure Mitmenschen und Kollegen in dieser besonderen Stresssituation.

Haltet Abstand und zeigt Respekt und seid solidarisch!

Dies gilt im Besonderen für den Arbeitsplatz.