100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz

Am 4.Februar konnte das Betriebsverfassungsgesetz auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Die DHV nimmt dies zum Anlass, um an die Bedeutung der betrieblichen und überbetrieblichen Mitbestimmung für den sozialen Frieden in unserem Land zu erinnern und die überfällige Anpassung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsregelungen an die Bedingungen einer zunehmend globalisierten und digitalisierten Arbeitswelt einzufordern.

Für notwendig erachtet die DHV insbesondere die Erweiterung des Betriebsbegriffes im Betriebsverfassungsgesetz auf „virtuelle Betriebe“, die sich rein auf moderne IT-Kommunikation stützen, sowie die Erweiterung des Arbeitszeitbegriffs auf Zeiträume, in denen der Arbeitnehmer außerhalb des Betriebes mittels elektronischer Verbindungen Aufgaben wahrnimmt sowie auf Bereitschaftsdienste, in denen der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber mittels aktiver Kommunikationseinrichtungen erreichbar sein muss. Auch der Zuständigkeitsbereich der Betriebsräte muss nach Auffassung der DHV ausgeweitet werden, da in den Betrieben zunehmend neben den „Kernbelegschaften“ auch Unternehmensfremde als Zeitarbeitnehmer oder Werkvertragsbeschäftigte tätig sind. Weiterhin tritt die DHV für einen verbesserten Kündigungsschutz für Wahlvorstände und Wahlbewerber bei Betriebsratswahlen ein sowie für erweiterte strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten bei Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratswahlen durch Arbeitgeber

Für die DHV ist es ein Skandal, dass Unternehmen sich straflos kommerzieller Berater bei der Verhinderung von Betriebsratsgründungen oder Beeinflussung von Betriebsratswahlen bedienen dürfen. Gerade vor dem Hintergrund von Digitalisierung, Globalisierung und Energiewende sollten die Unternehmen Interesse an funktionierenden Betriebsräten als Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Belegschaft und Mittler bei sozialen Konflikten haben.“

Die DHV betrachtet mit Sorge die nachlassende Organisationsbereitschaft und sinkende Tarifbindung der Arbeitnehmer. Sie verweist auf den Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein einer betrieblichen Interessensvertretung, tarifvertraglicher Absicherung und der Höhe der Entlohnung.

Wenn über vier der insgesamt 45,3 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland dauerhaft unter prekären Umständen arbeiten und leben müssen, bei denen Altersarmut vorprogrammiert ist, so hat dies nach Auffassung der DHV sicherlich auch damit zu tun, dass nur noch etwa 40% der Erwerbstätigen durch einen Betriebsrat vertreten werden, nur noch 29% der westdeutschen und 18% der ostdeutschen Betriebe durch einen Branchen- oder Haustarif gebunden sind und nur noch rund 44% der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einem Tarifvertrag oder in Anlehnung an einen Tarifvertrag entlohnt werden. Gut 1,4 Millionen Beschäftigte müssen sich mit dem gesetzlichen Mindestlohn begnügen, der seit dem 1.1. dieses Jahres 9,35 Euro beträgt.

Terminankündigung: Personalrätekonferenz

Am Donnerstag den 30. April 2020 wird im Hotel Rössle in Fürstenberg die erste Personalrätekonferenz des Jahres 2020 stattfinden.

Eingeladen sind alle DHV-Mitglieder, welche Personalräte/Jugend- und Auszubildendenvertreter nach dem Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg sind.

Wir bitten darum sich diesen Termin schon vorzumerken, eine detaillierte Einladung nebst Tagesordnung erfolgt in Kürze.

Seminare: Tarifrecht der Volks- und Raiffeisenbanken

Aufgrund der großen Nachfrage und der großen Teilnehmerzahl bei den letzten Seminaren bietet die Bildungsstätte Südwest des DHV-Bildungswerkes ein 2-tägiges Spezialeminar zum Thema:
 
„Einführung in das Tarifrecht der Volks- und Raiffeisenbanken“ an.

Stattfinden wir das Seminar vom

23. bis 24. März im Landgasthof Rössle Elzach-Oberprechtal.

Hier finden Sie die entsprechende Ausschreibung.

Pianistin Benashvili Folz Hans

Neujahrsempfang 2020 des CGB Saar in Dillingen mit dem saarländischen Ministerpräsidenten Tobias Hans

Am 25. Januar 2020 fand in den Gesellschaftsräumen der Stadthalle Dillingen der traditionelle Neujahrsempfang des CGB-Landesverbandes Saar statt. Die zahlreich erschienenen Mitglieder der Schwestergewerkschaften wurden mit einem Umtrunk begrüßt und hatten zunächst Gelegenheit neue Kontakte zu knüpfen und alte Bekanntschaften wiederaufleben zulassen. Der offizielle Teil wurde mit der Begrüßung der Anwesenden durch den CGB Landesvorsitzenden Hans-Rudolf Folz eröffnet. Für die hervorragende musikalische Begleitung, hatte man die Jungpianistin Sophie Benashvili gewinnen können. Das erste Grußwort wurde vom Dillinger Bürgermeister und Hausherrn Franz-Josef Berg (CDU) gehalten. Dieser betonte die Wichtigkeit von Gewerkschaften für seine Stadt, denn auf die 14.000 Einwohner kommen immerhin 10.000 Arbeitsplätze. Neben der zentralen Lage Dillingens, ist diese hohe Dichte an Beschäftigungsverhältnissen im Vergleich zur Einwohnerzahl eine Besonderheit und daher bietet sich seine Stadt als Treffpunkt für Arbeitnehmervertreter in der Region geradezu an.
Es war im Vorfeld der Veranstaltung gelungen, als Hauptredner des Nachmittags den Ministerpräsidenten Herrn Tobias Hans (CDU), zugewinnen. Er hielt eine umfassende Rede, in der es ihm gelang, einen weiten Bogen über die besondere Entstehungsgeschichte des Saarlandes, seine Bedeutung als Industriestandort und die zahlreichen wirtschaftlichen Umbrüche der Vergangenheit in die Gegenwart zu schlagen. Immer wieder betonte er die Wichtigkeit der Gewerkschaften, als Teil des „saarländischen Sonderweges“ die Transformationsprozesse des hiesigen Arbeitsmarktes, die oft auch sehr schmerzhaft waren, erfolgreich bewältigt zu haben. Die bemerkenswert enge Zusammenarbeit von Politik, Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretung, seien ein entscheidendes Charakteristikum dieses Sonderwegs. Es ist bereits heute wieder absehbar, dass die Zukunft wieder große Veränderungen für die Wirtschaftsstruktur der Region mit sich bringt. Entscheidend wird daher sein, den nächsten Wandlungsprozess zu gestalten und die betroffenen Menschen dabei aktiv mitzunehmen. Hierbei kommt den CGB Gewerkschaften mit ihrem christlichen Menschenbild als innerer Wegweiser und den umfassenden Erfahrungen als Ansprechpartner in Arbeitnehmerfragen eine wichtige Kompassfunktion zu. Die Rede des Ministerpräsidenten wurde immer wieder vom Beifall der Anwesenden begleitet.
Im Anschluss trat Marc Speicher (CDU), MdL und Landesvorsitzender der CDA, ans Rednerpult. Dieser erinnerte daran, dass nach Zeiten hoher Verschuldung, heute ein ausgeglichener Haushalt samt Schuldenabbau, sowie Investitionen in Umweltschutz und Arbeitsplätze erreicht wurden. Der „Saarländische Sonderweg“ ist daher auf lange Sicht als Erfolg zu werten, an dem auch die christlichen Gewerkschaften großen Anteil haben.  Es gilt die gute Zusammenarbeit von Betrieben, Gewerkschaften und Parteien aufrecht zu erhalten, damit das Saarland als Industrieland erhalten bleibt. Der CGB Bundesvorsitzende Adalbert Ewen hob in seinem kämpferischen Redebeitrag die entscheidende Notwendigkeit hervor, angesichts anstehenden Transformationsprozesse immer auch den einzelnen Menschen im Blick zu behalten. Denn genau hierin liegt die Stärke der christlichen Gewerkschaften und diese gilt es auch in der Zukunft zu erhalten. Der CGPT Vorsitzende Ulrich Bösl rief zu Geschlossenheit unter den Gewerkschaften auf. Das angesichts abnehmender Tarifbindungen in allen Bereichen von einer Arbeitnehmervertretung der Versuch unternommen wird, eine andere auf juristischem Weg auszuschalte, kann sich nur zum Schaden aller entwickeln.    
Hans-Rudolf Folz bedankte sich herzlich bei den Rednern, als auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle, die mit ihrem Einsatz diesen Neujahrsempfang erst möglich gemacht haben. Viele der Anwesenden nahmen seine Einladung, den noch frühen Abend in einem geselligen Beisammensein mit Getränken ausklingen zu lassen, gerne an.

Pianistin Benashvili Folz Hans

 

Neujahrsempfang 2020 HBE

Neujahrsempfang des HBE am 21. Januar 2020

Neben der klassischen Gewerkschaftsarbeit gibt es auch immer wieder repräsentative Veranstaltungen zu denen die Vertreter der DHV eingeladen werden.
Zu den immer wieder kehrenden Veranstaltungen gehört der Neujahrsempfang des HBE, dem Handelsverband Bayern e.V., der auch unser Tarifpartner ist.
Wie immer bot der Bayerische Hof im Zentrum Münchens den idealen und sehr repräsentativen Rahmen.
Nahezu 800 Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Verbänden, Kirche und natürlich den Gewerkschaften konnte der Hauptgeschäftsführer Puff begrüßen.
Festredner der diesjährigen Veranstaltung war der stellvertretende bayerische Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger,
Nachdem bei den letzten Reden immer der verkaufsoffene Sonntag gefordert wurde, war ich gespannt was Aiwanger zu uns bewegenden Themen wohl sagen werde.
Seine Ausführungen begannen erstaunlich hoffnungsvoll, er schone den freien Sonntag und die jetzige Regelung mit der Möglichkeit von vier verkaufsoffenen Sonntagen, die aber größtenteils gar nicht wahrgenommen werde.
Doch dann ging es los, er setze sich für zwei Verkaufsnächte ein, und die natürlich ohne besonderen Anlass. Weiterhin befürworte er eine Auflockerung der 10 Stunden Arbeitszeit Höchstdauer. Er stelle sich eine Erweiterung auf 12 Stunden vor, wobei ein Freizeitausgleich in Aussicht gestellt wurde, allerdings eher unkonkret.
Hier heißt es für uns aufmerksam zu bleiben. Ausdehnung der Öffnungszeiten und Erweiterung der Arbeitszeit steht immer noch auf der Agenda der Politik und der Arbeitgeber sowieso.

Die DHV setzt sich ganz deutlich gegen eine Ausweitung der Sonntagsarbeit ein.

Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit.

Neujahrsempfang 2020 HBE

Gehaltstarifabschluss bei der Sparkassenversicherung Sachsen

Tarifabschluss:  

  • 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung
  • 2,8 % mehr Gehalt ab 01.09.2020
  • 2,0 % mehr Gehalt ab 01.11.2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Tarifverhandlungsrunde am 21.01.2020 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.

Erreicht wurde eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung sowie Zuschüsse für das JOB-Ticket, die Ausbildung und die Gesundheitsprävention. Vereinbart wurden auch Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • jeweils für die Tarifgruppen 1a bis 6: 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung oder 225 EUR mit dem Februargehalt
  • 2,8 % Gehaltserhöhung ab dem 01.09.2020
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.11.2021 
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.08.2020 und ab 01.11.2021
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 30.06.2022
  • 50% Zuschuss für das JOB-Ticket ab 01.03.2020
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention – jährlicher Evaluierungstermin beim Personaltrainer
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

Einigkeit besteht auch weiterhin, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.

Der Tarifabschluss ist aus unserer Sicht erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Ihre DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen

Gehaltstarifabschluss bei der Sparkassenversicherung Sachsen

Tarifabschluss:  

  • 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung
  • 2,8 % mehr Gehalt ab 01.09.2020
  • 2,0 % mehr Gehalt ab 01.11.2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Tarifverhandlungsrunde am 21.01.2020 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.

Erreicht wurde eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung sowie Zuschüsse für das JOB-Ticket, die Ausbildung und die Gesundheitsprävention. Vereinbart wurden auch Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • jeweils für die Tarifgruppen 1a bis 6: 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung oder 225 EUR mit dem Februargehalt
  • 2,8 % Gehaltserhöhung ab dem 01.09.2020
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.11.2021 
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.08.2020 und ab 01.11.2021
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 30.06.2022
  • 50% Zuschuss für das JOB-Ticket ab 01.03.2020
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention – jährlicher Evaluierungstermin beim Personaltrainer
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

Einigkeit besteht auch weiterhin, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.

Der Tarifabschluss ist aus unserer Sicht erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Ihre DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen

Gehaltstarifabschluss bei der Sparkassenversicherung Sachsen

Tarifabschluss:  

  • 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung
  • 2,8 % mehr Gehalt ab 01.09.2020
  • 2,0 % mehr Gehalt ab 01.11.2021

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in der Tarifverhandlungsrunde am 21.01.2020 schlossen wir einen Tarifvertrag ab, der erneut einige Verbesserungen gegenüber dem Ergebnis des Flächentarifvertrags vorsieht.

Erreicht wurde eine stärkere Förderung der betrieblichen Altersversorgung sowie Zuschüsse für das JOB-Ticket, die Ausbildung und die Gesundheitsprävention. Vereinbart wurden auch Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • jeweils für die Tarifgruppen 1a bis 6: 450 EUR Einmalzahlung in die betriebliche Altersversorgung oder 225 EUR mit dem Februargehalt
  • 2,8 % Gehaltserhöhung ab dem 01.09.2020
  • 2,0 % Gehaltserhöhung ab dem 01.11.2021 
  • Erhöhung der Vergütungen für Auszubildende: ab 01.08.2020 und ab 01.11.2021
  • Laufzeit des Gehaltstarifvertrages bis zum 30.06.2022
  • 50% Zuschuss für das JOB-Ticket ab 01.03.2020
  • Zuschuss zur Gesundheitsprävention – jährlicher Evaluierungstermin beim Personaltrainer
  • Förderung der Ausbildung in Höhe von 5.000 EUR als Zuschuss in die JAV-Kasse
  • Verlängerung des Altersteilzeitabkommens bis zum 31.12.2022
  • Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen

Einigkeit besteht auch weiterhin, dass die Übernahme der Ausgebildeten in ein anschließendes Arbeitsverhältnis im besonderen gemeinsamen Interesse der Tarifparteien ist.

Der Tarifabschluss ist aus unserer Sicht erneut ein Erfolg, den Ihre Kolleginnen und Kollegen der Verhandlungskommission für Sie erreicht haben.

Sind Sie mit dem Abschluss zufrieden? Wenn Sie die Frage mit Ja beantworten können, dann zeigen Sie mit einer DHV-Mitgliedschaft ein Zeichen der Unterstützung! Wenn Sie nicht zufrieden sind, dann meckern Sie nicht, sondern engagieren Sie sich in unserer Gewerkschaft!

Ihre DHV-Tarifkommission bei der SV Sachsen

BARMER: 2. Verhandlungsrunde Gehalt: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

Am 22.01.2020 setzten DHV und BARMER die Gehaltstarifverhandlungen fort.

Das Arbeitgeberangebot:

  • Statt einer Gehaltserhöhung Arbeitszeitreduzierung um 30 Minuten pro Woche rückwirkend ab Anfang 2020 bis zum 31.12.2020
  • Einmalzahlung für Beschäftigte im Juli 2020: 300 €, für DHV-Mitglieder 400 €
  • Einmalzahlung für Auszubildende im Juli 2020: 100 €, für DHV-Mitglieder 150 €
  • Prozentuale Gehaltserhöhung ab 01.01.2021 in Höhe eines Inflationsausgleichs
  • Laufzeit 30 Monate (bis 30.06.2022)
  • Anrechnungen von Reisezeiten bei Dienstreisen entsprechend der Abordnungen

Die Meinung der DHV-Verhandlungskommission: Das Arbeitgeberangebot ist vollkommen inakzeptabel!

  • Keine lineare Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Einmalzahlung ist kein adäquater Ausgleich für die fehlende Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Arbeitszeitreduzierung von nur 30 Minuten pro Woche ist kaum spürbar und ist vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten noch nicht einmal der Tropfen auf dem heißen Stein!
  • Die Laufzeit des angebotenen Gehaltstarifvertrages ist mit 30 Monaten eindeutig zu lang!

Immerhin verlief die Verhandlung bei unseren Forderungen nach Arbeitsbefreiung für jeweils einen Tag bei Einschulung des Kindes und zum Zwecke von Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen konstruktiv. Diese Forderungen hatte allein die DHV in die Gehaltstarifverhandlungen eingebracht. Bei diesen Punkten konnten wir durchaus das Signal erkennen, dass ein Kompromiss im Rahmen eines Gesamtpakets möglich ist. Dieses schwache Kompromisssignal reicht aber nicht aus, um das verkorkste Arbeitgeberangebot zu retten!

Die zweite Verhandlungsrundee war nach dem durchaus konstruktiven Verhandlungsauftakt ein deutlicher Rückschritt! Die BARMER begründet ihr enttäuschendes Angebot mit der schwierigen Lage der Kasse. Unsere Meinung: Die Beschäftigten der BARMER haben eine angemessene Honorierung ihrer engagierten Leistung verdient! Schwierige Unternehmenssituationen hatte es schon in vergangenen Jahren gegeben – bevorzugt behauptet die Arbeitgeberseite immer in Gehaltstarifrunden, dass eigentlich kein Geld da ist!

Wir sehen angesichts dieses indiskutablen Arbeitgeberangebots keinen Anlass, von unseren Forderungen abzuweichen:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • 5,9 % Gehaltserhöhung in zwei Erhöhungsstufen
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsfreistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die nächste Verhandlung wird am 17.02.2020 stattfinden. Um unseren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir unsere Mitglieder zu Warnstreikaktionen auf!

 

 

BARMER: 2. Verhandlungsrunde Gehalt: Inakzeptables Arbeitgeberangebot

Am 22.01.2020 setzten DHV und BARMER die Gehaltstarifverhandlungen fort.

Das Arbeitgeberangebot:

  • Statt einer Gehaltserhöhung Arbeitszeitreduzierung um 30 Minuten pro Woche rückwirkend ab Anfang 2020 bis zum 31.12.2020
  • Einmalzahlung für Beschäftigte im Juli 2020: 300 €, für DHV-Mitglieder 400 €
  • Einmalzahlung für Auszubildende im Juli 2020: 100 €, für DHV-Mitglieder 150 €
  • Prozentuale Gehaltserhöhung ab 01.01.2021 in Höhe eines Inflationsausgleichs
  • Laufzeit 30 Monate (bis 30.06.2022)
  • Anrechnungen von Reisezeiten bei Dienstreisen entsprechend der Abordnungen

Die Meinung der DHV-Verhandlungskommission: Das Arbeitgeberangebot ist vollkommen inakzeptabel!

  • Keine lineare Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Einmalzahlung ist kein adäquater Ausgleich für die fehlende Gehaltserhöhung in 2020!
  • Eine Arbeitszeitreduzierung von nur 30 Minuten pro Woche ist kaum spürbar und ist vor allem für die vom Projekt „aufbruch“ betroffenen Beschäftigten noch nicht einmal der Tropfen auf dem heißen Stein!
  • Die Laufzeit des angebotenen Gehaltstarifvertrages ist mit 30 Monaten eindeutig zu lang!

Immerhin verlief die Verhandlung bei unseren Forderungen nach Arbeitsbefreiung für jeweils einen Tag bei Einschulung des Kindes und zum Zwecke von Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen konstruktiv. Diese Forderungen hatte allein die DHV in die Gehaltstarifverhandlungen eingebracht. Bei diesen Punkten konnten wir durchaus das Signal erkennen, dass ein Kompromiss im Rahmen eines Gesamtpakets möglich ist. Dieses schwache Kompromisssignal reicht aber nicht aus, um das verkorkste Arbeitgeberangebot zu retten!

Die zweite Verhandlungsrundee war nach dem durchaus konstruktiven Verhandlungsauftakt ein deutlicher Rückschritt! Die BARMER begründet ihr enttäuschendes Angebot mit der schwierigen Lage der Kasse. Unsere Meinung: Die Beschäftigten der BARMER haben eine angemessene Honorierung ihrer engagierten Leistung verdient! Schwierige Unternehmenssituationen hatte es schon in vergangenen Jahren gegeben – bevorzugt behauptet die Arbeitgeberseite immer in Gehaltstarifrunden, dass eigentlich kein Geld da ist!

Wir sehen angesichts dieses indiskutablen Arbeitgeberangebots keinen Anlass, von unseren Forderungen abzuweichen:

  • Laufzeit: 24 Monate
  • 5,9 % Gehaltserhöhung in zwei Erhöhungsstufen
  • Möglichkeit der Umwandlung der Gehaltserhöhung in Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Anspruch auf Arbeitsbefreiung für die Einschulung der Kinder
  • Anspruch auf einen Tag Arbeitsfreistellung pro Jahr für Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen

Die nächste Verhandlung wird am 17.02.2020 stattfinden. Um unseren berechtigten Forderungen Nachdruck zu verleihen, rufen wir unsere Mitglieder zu Warnstreikaktionen auf!