Privates Versicherungsgewerbe – Gehälter steigen ab April 2020 um 2,8 %

Die Coronavirus-Pandemie beherrscht die Schlagzeilen der letzten Wochen. Die Angst um die eigene Gesundheit und um die eigene berufliche Zukunft macht auch vor den Privaten Versicherungen nicht Halt.

In dieser schweren Zeit gibt es aber einen Lichtblick: Dank des Tarifabschlusses Ende November 2019 steigt Ihr Gehalt ab April um 2,8 %!

Die neue Gehaltstabelle auf einem Blick:

  Berufsjahr Gehaltsgruppe und Gehalt in €
  I II III IV V VI VII VIII
  im 1.     2.668         2.694          2.777          2.842             
  im 2. u. 3.       2.843     2.854     2.962        
  im 4. u. 5.         3.011     3.077     3.260           
  im 6. u. 7.         3.171     3.191     3.377     3.561          3.750       
  im 8. u. 9.           3.303     3.519     3.746     3.969     4.321     
  im 10. u. 11.             3.417     3.674     3.936     4.197     4.618
im 12. u. 13.           3.529     3.829     4.127     4.429     4.912
  ab 14.             3.989     4.321     4.655     5.210

 

  Gehaltsgruppen

  A und B:  

      Ausbildungsvergütungen:
  Gehaltsgruppe A  

  1. Berufsjahr

  ab dem 2. Berufsjahr

  1.783 €  

  1.849 €

  1. Ausbildungsjahr: 1.040 €  

  2. Ausbildungsjahr: 1.115 €

  3. Ausbildungsjahr: 1.200 €

  Gehaltsgruppe B

  1. Berufsjahr

  2. und 3. Berufsjahr

  ab dem 4. Berufsjahr

  1.980 €

  2.048 €

  2.115 €

 

Dank unseres Einsatzes für Ihre Interessen, mit dem wir den Gehaltstarifvertrag Ende November 2019 durchsetzen konnten, können Sie sich auf eine Gehaltserhöhung im nächsten Monat freuen!

Unterstützen Sie uns in unserer Arbeit für Ihre Interessen und werden Sie DHV-Mitglied. Das gilt vor allem in diesen schwierigen Zeiten!

Ihre Vorteile als DHV-Mitglied:

  • Tarifschutz: Sie haben Anspruch auf die tariflichen Leistungen!
  • Anspruch auf Rechtsberatung und Rechtsschutz!
  • Informationen über aktuelle politische Entwicklungen, insbesondere zur Coronavirus-Pandemie!
  • Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!

Gehaltstarifabschluss BARMER – Große Mehrheit der DHV-Mitglieder für Variante B

Wir haben trotz der aufgrund der Corona-Pandemie turbulenten letzten Wochen viele Rückmeldungen unserer Mitglieder erhalten. Vielen Dank für die rege Beteiligung!

Eine große Mehrheit von 86,4 % haben für die Variante B tendiert! Die DHV-Tarifkommission ist diesem Votum der Mitglieder gefolgt und hat sich für die Variante B ausgesprochen:

 

Variante B (24 Monate)
Ab 01.01.2020: Unbefristete Arbeitszeitreduzierung um 0,5 Std. pro Woche (vei Vollzeit) auf 38 Stunden

Einmalzahlng im Juli 2020:

600 Euro / 900 Euro DHV Mitglieder; Auszubildende: 200 Euro / 300 Euro DHV-Mitglieder

Ab 01.01.2021: Entgelterhöhung um 2,3 %, mindestens um 100 Euro

Auszubildende: Statt der 2,3%-Steigerung: Erhöhung der Ausbildungsvergütungen um 80 Euro

Juli 2021 – Einmalzahlung

250 Euro (bei Vollzeit) für Beschäftigte und Auszubildende

Erhöhung des Urlaubsgeldes um 2,1 Prozentpunkte auf 33,6 %
Ab 01.04.2020: Anrechnung der Reisezeit bei Dienstreisen und Abordnungen (ab Überschreiten der individeullen Arbeitszeit) als Arbeitszeit in Höhe von 50 %

 

Voraussetzung für die Zahlung von 900 € an DHV-Mitglieder ist der Nachweis der DHV-Mitgliedschaft am 15.06.2020! Wir werden unseren Mitgliedern rechtzeitig die Mitgliedsbescheinigung zusenden.

Werden Sie DHV-Mitglied und profitieren Sie von dem Mehrwert einer DHV-Mitgliedschaft! Ihr Vorteile:

 

Höhere Einmalzahlung 300 € !

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 25 €:

Beitrag bis Ende 2020:    200 €

Höhere Einmalzahlung:  300 €

Vorteil:                            100 €

Unschlagbarer Vorteil für Auszubildende!

Beispiel Eintritt am 01.05.2020, Monatsbeitrag 3 €

Beitrag bis Ende 2020:     24 €

Höhere Einmalzahlung: 100 €

Vorteil:                             76 €

Steuerliche Absetzbarkeit des Gewerkschaftsbeitrages!
Ein freier Tag für DHV-Mitglieder pro Jahr!
Ein besonderes Willkommensgeschenk für Sie: Ein Tankgutschein im Wert von 20 €!
Rechtsberatung und Rechtsschutz vor Arbeits- und Sozialgerichten!
Die Werbung von Kollegen/innen lohnt sich: Sie erhalten eine Prämie in Höhe eines Monatsmitgliedsbeitrages!

CGB Bundesvorstand: Schützt die Beschäftigten

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern fordert der CGB alle Arbeitgeber auf

  1. auf den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten zu achten!
  2. alles Notwendige zu tun, um die Kolleginnen und Kollegen personell zu entlasten!
  3. die Krise nicht als Vorwand zu nutzen, hart erkämpfte tarifliche und betriebliche Regelungen über Bord zu werfen!

Das gilt insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Pflege sowie im Handel! Denn auf diese Bereiche wird es in den kommenden Wochen bei der Bewältigung der Krise besonders ankommen!

Beim Gesundheitsschutz müssen Arbeitgeber:

  • ausreichend Desinfektionsmittel auch für Arbeitsmaterialien zur Verfügung stellen,
  • weiter Mitarbeiter im Hinblick auf Hygienemaßnahmen unterweisen,
  • stärker Kunden auf Hygienemaßnahmen hinweisen,
  • Arbeitsabläufe auf den Gesundheitsschutz prüfen,
  • Schutz der Mitarbeiter ermöglichen, durch Absperrungen, Fensterscheiben, oder ähnliches, wo immer möglich,
  • Mitarbeiter mit Vorerkrankungen auf anderen, möglichst kontaktarmen Arbeitsplätzen einsetzen,
  • Home-Office-Lösungen ermöglichen, wo immer es möglich ist!

Bei der personellen Entlastung müssen Arbeitgeber:

  • bedenken, dass der Schutz der Sonntagsarbeit nach wie vor gilt und dringend zur Erholung der Mitarbeiter benötigt wird,
  • berücksichtigen, dass wegen der Belastung Pausen mehr als sonst notwendig sind,
  • sich bewusst machen, dass die Kinderbetreuung eine besondere Herausforderung darstellt und für Eltern unkomplizierte Regelungen finden,
  • Notfallpläne aufstellen, um weitere Ausfälle z.B. durch die „normale“ Grippe auch auffangen zu können!

Beim Erhalt der sozialen Errungenschaften müssen Arbeitgeber:

  • sich klar machen, dass unbezahlte Freistellungen für die Mitarbeiter finanziell einfach nicht zu stemmen sind,
  • Kurzarbeit auf das Notwendige und das Sinnvolle beschränken,
  • Versuche, gesetzliche und tarifliche Regelungen zu unterlaufen und so die Solidarität und das Engagement der Mitarbeiter in dieser Krise zu gefährden, sofort zu unterlassen,damit rechnen, dass dieses Spiel mit dem Feuer von den Gewerkschaften konstruktiv, aber kraftvoll verhindert werden wird!

DHV begrüßt Ministererklärung zur Zulässigkeit von Betriebsratssitzungen in Form von Videokonferenzen – eine gesetzliche Klarstellung ist weiterhin notwendig!

Die DHV hat sich an die Politik gewandt mit der dringenden Bitte, angesichts der Coronavirus-Pandemie die Zulässigkeit von Betriebsrats- und Personalratssitzungen auch in Form von Videokonferenzen zu regeln. Bislang fehlt eine solche gesetzliche Klarstellung, und es ist umstritten, ob Beschlüsse, die in Videokonferenzen gefasst werden, gültig sind und im Streitfall auch vor den Gerichten Bestand haben.

Angesichts der bundesweiten Kontaktsperre und des dringenden Appells der Politik, zu Hause zu bleiben, ist es den Betriebs- und Personalräten nicht zuzumuten, zum Teil weite Fahrten und damit eine Gefährdung ihrer Gesundheit auf sich zu nehmen, nur um sicherzustellen, dass Betriebs- und Personalratssitzungen ordnungsgemäß stattfinden und Beschlüsse gültig sind!

Die DHV hat daher die Initiative ergriffen und Politiker angeschrieben mit dem Vorschlag einer Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes und des Bundespersonalvertretungsgesetzes. Nach dem DHV-Vorschlag soll in Ausnahmefällen,

wenn eine betriebliche Notlage oder eine bundesländerweite oder bundesweite Notstandssituation Betriebsrats- und Personalratssitzungen unmöglich macht oder eine Teilnahme mit einer Gefährdung von Gesundheit oder Leben verbunden ist, die Durchführung einer Betriebsrats- und Personalratssitzung in Form einer Videokonferenz möglich sein.

Die initiative der DHV ist auf positive politische Reaktionen gestoßen. Der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil hat seine Hoffnung auf eine schnelle Lösung zum Ausdruck gebracht. Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Uwe Schummer, hat die DHV-Initiative zum Anlass genommen, kurzfristig Gespräche über eine Regelung zur Zulässigkeit von Videokonferenzen zu führen. Auch der CDA-Bundesvorstand befasste sich auf einer Telefonkonferenz am Wochenende mit dem Thema.

Nun liegt eine Minisererklärung des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebsräte mit Blick auf Covid-19 vor. Er erklärt:

„Wir sind der Meinung, dass in der aktuellen Lage, wenn beispielsweise die Teilnahme an einer Präsenzsitzung zu Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Betriebsratsmitglieder führt oder wegen behördlicher Anordnungen nicht möglich ist, auch die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz einschließlich online gestützter Anwendungen wie WebEx Meetings oder Skype, zulässig ist. Dies gilt sowohl für die Zuschaltung einzelner Betriebsratsmitglieder als auch eine virtuelle Betriebsratssitzung. Die Beschlüsse, die in einer solchen Sitzung gefasst werden, sind nach unserer Auffassung wirksam.“

Die DHV begrüßt ausdrücklich die Klarstellung des Bundesarbeitsministers. Sie sichert kurzfristig die Zulässigkeit von Videokonferenzen und erspart den Betriebsräten ihre Gesundheit gefährdende Dienstreisen. Dennoch besteht Handlungsbedarf: Eine entsprechende Klarstellung bedarf es auch für die Sitzung von Personalräten. Für zukünftige Notstandsfälle muss es einen sicheren rechtlichen Rahmen geben, der  Videokonferenzen als Ausnahmefall zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit der Betriebs- und Personalräte zulässt. Das geht nur in Form einer Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes und der Personalvertretungsgesetze und nicht in Form einer Ministererklärung!

Kurzarbeit in Zeiten der Coronavirus-Pandemie: DHV unterstützt Betriebsräte bei der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen

Das Thema Kurzarbeit zieht immer größere Kreise. Täglich erreichen uns Anfragen von Betriebsräten, die sich Hilfe suchend an uns zum Thema Kurzarbeit wenden.

Wir lassen unsere Mitglieder in schweren Zeiten nicht im Regen stehen!

Die DHV stellt ihren Mitgliedern umfassende Informationen zum Thema Kurzarbeit zur Verfügung. Auch eine Muster-Betriebsvereinbarung haben wir formuliert. Diese senden wir auf Anfrage gerne an unsere Mitglieder.

Alle Beschäftigte, die nähere Informationen und Beratung zum Thema Kurzarbeit wünschen, sind herzlich eingeladen, DHV-Mitglied zu werden und von unserem umfassenden Rechtsberatungsservice zu profitieren! Laden Sie oben rechts den Mitgliedsantrag herunter und schicken ihn ausgefüllt – gerne auch eingescannt per E-Mail – an die DHV-Hauptgeschäftsstelle!

DHV sagt „DANKE!“ an alle Beschäftigten, die in der Corona-Krise in systemrelevanten Berufen arbeiten

Corona hat Deutschland im Griff. Das allgemeine Leben und vor allem das Arbeitsleben kommt immer mehr zum Erliegen. Auf der anderen Seite befinden sich das Gesundheitssystem und die für die Aufrechterhaltung des Lebens in Deutschland notwendige Infrastruktur in einem noch nie dagewesenen Stresstest mit ungewissem Ausgang. Eine Besserung ist in den nächsten Wochen und sehr wahrscheinlich Monaten nicht in Sicht. 

Wir alle müssen uns nun solidarisch und kollegial verhalten. Wir sollten  unsere Kollegen im Gesundheits- und Pflegebereich, in allen Bereichen des Handels, der Banken und der Versicherungen und der öffentlichen Daseinsvorsorge unterstützen. Wir stehen an Eurer Seite auch und besonders in Zeiten der Krise!

  • Die Ärzte und Beschäftigte in den Krankenhäusern, die an vorderster Front den Kampf gegen den Coronavirus führen, Leben retten und selbst Lebensgefahren ausgesetzt sind.
  • Die Beschäftigten im Pflegebereich und in der Altenpflege, die eine angemessene, menschenwürdige Pflege von hilfsbedürftigen Personen auch in dieser historischen Krise gewährleisten.
  • Die Beschäftigten in den Kindergärten, die die Notbetreuung von kleinen Kindern der Beschäftigten, die in systemrelevanten Berufen arbeiten, sicherstellen. 
  • Die Beschäftigten in den Lägern und in den Geschäften, die tagtäglich gegen Hamsterkäufe ankämpfen und die Versorgung der Bevölkerung mit den Waren des täglichen Bedarfs sicherstellen, die Kassierer/Kassiereinnen, die an der Kasse erhöhten Gesundheitsgefahren ausgesetzt sind.
  • Die Beschäftigten in den Banken, die die Geldversorgung der Bevölkerung sicherstellen, Menschen und Unternehmen finanzielle Unterstützung in Form von Krediten gewähren.
  • Die Beschäftigten in den Versicherungen, insbesondere in den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, die mit ihrem Arbeitseinsatz dafür sorgen, dass das soziale Netz auch in der schwersten Krise der Nachkriegszeit hält.
  • Die Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, die für das Funktionieren des öffentlichen Lebens sorgen, stellvertretend für alle: Polizei, Müllabfuhr, Bundesagentur für Arbeit 
  • Die Beschäftigten in der Energie- und Trinkwasserversorgung sowie der Abwasserentsorgung, die dafür sorgen, dass dem wirtschaftlichen Shutdown kein Blackout und Wasser-/Abwasserneotstand folgt.

Die Liste lässt sich noch weiter fortführen. 

Wir möchten allen Arbeitnehmern und Einsatzkräften  und ganz besonders den DHV-Mitgliedern, die in den systemrelevanten Bereichen zum Teil unter Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens weiterarbeiten, damit das Leben so normal wie möglich fortgeführt werden kann, einfach Danke sagen! 

 

Auswirkungen der Corona-Krise im Handel – Schluss mit Hamsterkäufen!

Trotz wiederholter Politiker-Statements in den Medien zur sicheren Versorgung sind nach wie vor Hamsterkäufe im Lebensmittelhandel zu beobachten.

Die DHV fordert daher: Die Politik muss Hamsterkäufe energischer bekämpfen! 

Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort und in der Logistik arbeiten am Anschlag und darüber hinaus. Sie erbringen Höchstleistungen wie noch nie in der Nachkriegszeit!  Sie sind überlastet gerade weil die Menschen hamstern. Eine Sonntagsöffnung kann nur vorübergehend eine Lösung sein, denn auf die Gesundheit der Mitarbeiter im Handel kommt es in der aktuellen Situation besonders an. Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sind weiterhin einzuhalten!

Offenbar reichen Stellungnahmen der Bundes-Ernährungsministerin und der Handelsverbände in der Bundespressekonferenz nicht aus. Hier muss stärkere Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Aber nicht nur die Politik, auch die Arbeitgeber im Handel müssen sich in dieser Situation häufiger und aktiver in den Medien einbringen, um diese Situation unter Kontrolle zu bringen!

Der Handel trägt neben dem Gesundheitssektor und den Sicherheitsbehörden zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung bei. Mit anderen Worten: Auch der Handel ist systemrelevant! Das muss in Zukunft anerkannt werden!

Für die Bereiche des Handels, die aufgrund der staatlichen Maßnahmen in der Existenz bedroht sind, müssen schneller unbürokratische Lösungen gefunden werden!

Wir fordern Wertschätzung der Mitarbeiter im Handel – vor Ort in den Filialen und in der Logistik! Wertschätzung von Kunden, aber auch von den verantwortlichen Arbeitgebern und Politikern! Daher appelliert die DHV an die Verantwortlichen: Handeln Sie!

Tarifliche Kurzarbeiterregelung Volks- und Raiffeisenbanken: DHV und AVR zeigen Handlungsfähigkeiten in schwierigen Zeiten

Die Corona-Pandemie stürzt Deutschland in eine Rezession, von der auch die Volks- und Raiffeisenbanken nicht verschont bleiben. Bereits jetzt zum Anfang der Krise werden Filialen geschlossen, und in einigen Banken bricht das Beratungsgeschäft ein.
 
Das Gebot der Stunde ist, alles zu unternehmen, damit die Beschäftigung in der genossenschaftlichen Bankengruppe gehalten wird und es zu keinen Entlassungen kommt!
 
Die tarifvertraglich vereinbarte Beschäftigungssicherungsklausel zur Möglichkeit der Absenkung der Arbeitszeit um bis zu 20 % ist nicht für solche historischen Krisen wie die Corona-Pandemie gedacht und damit nicht das geeignete Instrument. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Kurzarbeiterregelung dagegen ist die richtige Antwort auf die Krise. Mit diesem Arbeitsmarktinstrument können Entlassungen vermieden werden, und die Beschäftigten, deren Arbeitszeit erheblich reduziert wird oder die wegen fehlender Beschäftigung zu Hause bleiben müssen, erhalten einen Ausgleich. Nur kommt die gesetzliche Kurzarbeiterregelung nicht zur Anwendung, wenn es eine zwingende tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel gibt!
 
Mit einer tariflichen Vereinbarung, die die Anwendung der gesetzlichen Kurzarbeiterregelung an Stelle der tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel ermöglichen soll, zeigen DHV und AVR in dieser historisch schwierigen Situation schnelle Geschlossenheit in dem gemeinsamen Ziel, die Beschäftigung so weitestgehend wie möglich zu erhalten!
 
Der Vorteil der gesetzlichen Regelung zur Kurzarbeit zur tariflichen Beschäftigungssicherungsklausel zeigt der folgende Vergleich bei einem Bruttogehalt von 3.000 € (netto 2.240 € bei LStKl III, 1 Kind, Kirchenmitglied):
 
Arbeitszeitverkürzung Tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel Gesetzliche Kurzarbeiterregelung
Um 20 %
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 € brutto
  • Brutto-Differenz: 600 €
  • Ausgleich: 20 %
  • Gesamtgehalt netto: 1.950 €
  • Reduziertes Gehalt: 2.400 €
  • Netto-Differenz: 370 €
  • Ausgleich 67 %: 248 € netto
  • Gesamtgehalt netto: 2.118 €
100 % (vollständige Freistellung)

Eine vollständige Freistellung ist nach der tariflichen Bewschäftigungssicherungsklausel nicht vorgesehen.

Es droht eine Entlassung der betroffenen Beschäftigten!

  • Reduziertes Gehalt: 0 €
  • Netto-Differenz: 2.240 €
  • Ausgleich 67 %: 1.501 €
  • Gesamtgehalt netto: 1.501 €
 
Wir möchten zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
Warum gibt es die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel, wenn die gesetzliche Kurzarbeiterregelung deutlich vorteilhafter sind?
Das gesetzliche Kurzarbeiterregelung in der auf dem Weg gebrachten erleichterten Form dient allein dem Zweck, die Beschäftigung in dieser historischen Krise zu erhalten und den Banken finanzielle Erleichterung zu geben. Wenn die Krise überstanden sein wird, wird diese gesetzliche Kurzarbeiterregelung auslaufen. Dann greift wieder die tarifliche Beschäftigungssicherungsklausel als Schutzmechanismus vor Personalabbau.
Kann die Arbeitgeberin einseitig Kurzarbeit anordnen?
Hierzu ein klares Nein! Der Betriebsrat ist bei der Entscheidung, ob zum Instrument der Kurzarbeit gegriffen werden muss, mit im Boot. Ohne seine Zustimmung kann keine Kurzarbeit angeordnet werden!

Die DHV ist auch in Zeiten der Coronapandemie für ihre Mitglieder da!

Die Coronapandemie stellt das private und berufliche Leben in der Bundesrepublik Deutschland auf den Kopf. Die Entwicklungen seit Freitag vergangener Woche und insbesondere die Ansprache der Bundeskanzlerin haben die Einschnitte, die uns in den nächsten Wochen bevorstehen, drastisch vor Augen geführt: Bis zum 19.04.2020 werden in den meisten Bundesländern die Schulen und Kitas geschlossen. Auch kleine Veranstaltungen werden verboten. Bars, Restaurants, Cafés und kulturelle Einrichtungen werden geschlossen oder unterliegen massiven Einschränkungen bei den Öffnungszeiten. Geschäfte werden geschlossen Grenzen und die Inseln der Nord- und Ostsee werden abgeriegelt. Von Reisen selbst innerhalb Deutschlands wird massiv abgeraten.

Auch die DHV bleibt nicht von dieser Entwicklung verschont. Wir werden mindestens bis zum 17.04.2020 auf persönliche Präsenztermine unserer Mitarbeiter/innen zum Zwecke von Betriebsbesuchen, Verhandlungen, Gesprächen und weiteren Veranstaltungen aller Art verzichten. Dieser Verzicht geschieht ausschließlich als unbedingt notwendiger Beitrag zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus und zum Schutze der Gesundheit unserer Mitglieder, Mitarbeiter/innen und Gesprächspartner! Davon betroffen sind leider auch die Betriebsrats- und Personalratsseminare des DHV-Bildungswerks, die mindestens bis Ende April nicht stattfinden werden.

Die Einschränkung unserer Außendiensttätigkeiten bedeutet aber keine Einschränkung bei der Vertetung der Interessen unserer Mitglieder. Im Gegenteil: Gerade angesichts der immensen Auswirkungen der Coronapandemie auf die Arbeitswelt ist eine gewerkschaftliche Interessenvertretung notwendiger denn je! 

Wir bieten unseren Mitgliedern einen vollumfänglichen Service, insbesondere:

  • Rechtsberatung und Rechtsschutz vor den Arbeits- und Sozialgerichten
  • Umfängliche Beratung und Hilfestellung rund um das Thema Coronavirus und die Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis
  • Beratung unserer Mitglieder in Betriebs- und Personalräten zu Auswirkungen der Coronapandemie auf die betriebliche Ordnung
  • Informationen zu politisch aktuellen Themen 
  • Des Weiteren handeln wir dort, wo die Ausnahmesituation dies unbedingt erfordert, ím Auftrag unserer Mitglieder im tarifpolitischen Bereich, z.B. tarifliche Regelungen zur Ermöglichung von Kurzarbeit 

Zu diesen und weiteren Themen, die Sie bewegen, stehen unsere Mitarbeiter/innen in der Hauptgeschäftsstelle und den Geschäftsstellen zur Verfügung! 

Die nächsten Wochen werden uns alle auf eine harte Probe stellen. Unser privater und beruflicher Alltag wird sich massiv ändern. Aber das wichtigste ist Gesundheit, deshalb: Bleiben Sie gesund!

Umzug der DHV-Landesgeschäftsstelle Nordrhein-Westfalen

Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Kolleginnen und Kollegen in der DHV,
 
hiermit möchten wir Ihnen/Euch mitteilen, dass die Geschäftsstelle des DHV-Landesverband Nordrhein-Westfalen und des DHV – Bildungswerks e.V., Bildungsstätte Duisburg zum 01.04.2020  in die
Königstr. 72
47051 Duisburg
umzieht.
Wir bitten Sie/Euch, die Änderung zur Kenntnis zu nehmen und Ihre/Eure Daten entsprechend anzupassen.
Sie/Ihr können/könnt uns in der Zeit zwischen 18.03.20 bis 01.04.2020 wie gewohnt über Email  (dhv.nrw@dhv-cgb.de) und telefonisch (0203/298391 oder 0162/1016662) erreichen.