Fakten statt Fake News… Eine Stellungnahme der DHV zu Real

Aufgrund der weiterhin zahlreichen Nachfragen und nach wie vor umlaufenden Fehlinformationen haben wir uns entschlossen, Fakten zu den Vorgängen rund um Real und den METRO-Konzern zu liefern.

Der durch die Arbeitgeberseite für die bei  neu eingestellten Beschäftigten angewandte DHV-Tarifvertrag ist nie für REAL konzipiert gewesen, sondern für die damalige METRO-Tochter Metro Services GmbH mit ursprünglich 600 Mitarbeitern im Bereich Facility-Management.

Als die DHV von dem Ausstieg von REAL aus dem Flächentarifvertrag und der Übernahme des angesprochenen Tarifvertrages auf die REAL-Mitarbeiter aus der Presse erfuhr, wurden sämtliche Tarifverträge mit der Metro Services GmbH von der DHV im April 2018 fristlos gekündigt und die Tarifbeziehung beendet.

Da die Arbeitgeberseite den Tarifvertrag aller Aufforderungen der DHV zum Trotz anwandte, hat die DHV dagegen im August 2018 Klage vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf eingereicht (Aktenzeichen: 14 Ca 4918/18).

Im Verfahren hat die Arbeitgeberseite den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Die Absicht von Real wird damit offenkundig: Sie will auf den Faktor Zeit spielen, um ihre rechtswidrige Praxis der Anwendung eines nicht mehr gültigen Tarifvertrages fortzuführen! Über den Antrag ist noch nicht entschieden worden, im Erfolgsfall droht eine mehrmonatige Hängepartie zu Lasten der Beschäftigten!

Fakt ist: Die DHV hat keine Tarifbeziehungen mit Real und wird auch nicht mit dem METRO-Konzern insgesamt einen Haustarifvertrag abschließen, um die Flucht aus dem Flächentarifvertrag zu legitimieren oder diese zu ermöglichen.

Denn nach dem Tarifeinheitsgesetz ist das Abschließen von Tarifverträgen die Aufgabe der mitgliederstärkeren Gewerkschaft. Das war und ist die DHV derzeit bei Real nicht. Diese Aufgabe führt aber auch zu der Pflicht, diese unselige Tarifsituation bei Real zu beenden!

Und diese Aufgabe wirft die Frage auf, ob diese Situation unvermeidbar war.

Wäre der Arbeitgeber nicht auch ohne DHV aus dem Flächentarif ausgestiegen, nachdem die Verhandlungen mit der anderen Gewerkschaft nach 18 Monaten gescheitert waren? Soll mit dem Draufhauen auf die gewerkschaftliche Konkurrenz von der Diskussion über eigene Versäumnisse abgelenkt werden?

Zur Erinnerung: Verantwortung für die Situation bei Real tragen der Arbeitgeber und der bisherige gewerkschaftliche Tarifpartner verdi, nicht die DHV – obwohl der Eindruck in manchen Infoblättern oft ein anderer zu sein scheint. Der Arbeitgeber ist der tarifpolitische Gegner und nicht die DHV!

Unsere Position: Bei dem mittlerweile geringen gewerkschaftlichen Organisationsgrad im Handel führen nicht Gerichtsprozesse und Fehlinformationen weiter, sondern nur Zusammenarbeit der Gewerkschaften im Sinne aller Kolleginnen und Kollegen, wie es vor Ort in den Betrieben oft mit Erfolg praktiziert wird!

Dazu sind wir bereit!

Private Versicherungen: Tarifgespräche zum Tarifvertrag mobiles Arbeiten

Am 26.10.2018 setzten DHV und der Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV Versicherungen) ihre Tarifgespräche über einen Tarifvertrag mobiles Arbeiten fort. Die Tarifparteien hatten die Tarifgespräche zu diesem Thema im April aufgenommen.

Im Gegensatz zum Homeoffice ist beim mobilen Arbeiten der Arbeitsplatz nicht zu Hause, sondern weiterhin im Betrieb. Die Beschäftigten erhalten mit dem mobilen Arbeiten jedoch die Gelegenheit, einen Teil der Arbeitszeit an anderen Orten als im Büro zu erledigen. Handlungsbedarf für betriebliche und tarifvertragliche Regelungen bestehen insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung mobiler Geräte, auf die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Standards und auf die Einhaltung tarifvertraglicher Regelungen wie z.B. die Einhaltung der Wochenarbeitszeit.

Mit dem angestrebten Tarifvertrag wollen DHV und AGV Versicherungen einen für alle Versicherungsunternehmen einheitlichen tarifvertraglichen Rahmen setzen und damit das mobile Arbeiten fördern. Der Tarifvertrag soll den Wünschen vieler Beschäftigte nach mobilem Arbeiten Rechnung tragen. Es geht dabei um die Interessen bezüglich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der Verkürzung von Wegezeiten und des konzentrierten Arbeitens daheim. Wichtig ist den Tarifvertragsparteien die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen, insbesondere die Einhaltung der tarifvertraglichen Wochenarbeitszeit und der gesetzlichen Ruhezeiten.

Die Tarifgespräche zu dem Tarifvertrag verlaufen in einer konstruktiven Atmosphäre. Einer der wenigen strittigen Punkte ist die Frage der Haftung für Verstöße der Arbeitnehmer gegen Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung. Den DHV-Vorschlag einer Haftungsfreistellung bei unverschuldeten Verstößen und bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit lehnt die Arbeitgeberseite ab. Nach ihrer Auffassung greift die im deutschen Arbeitsrecht geltende privilegierte Haftungsfreistellung, nach der der Arbeitnehmer nur im Falle von grober Fahrlässigkeit und bei Verschulden haftet, auch in Bezug auf Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die DHV-Tarifkommission hält angesichts der Formulierung in der Datenschutzgrundverordnung, nach der ein Verarbeiter von Daten grundsätzlich für Verstöße haftet, es sei denn er kann sein Nichtverschulden nachweisen, eine klarstellende Haftungsfreistellung angebracht. Sie hofft weiterhin auf Kompromissbereitschaft des AGV Versicherungen in diesem Streitpunkt. Es wäre misslich, wenn im Streitfall die Gerichte über diese Frage entscheiden müssten.

Ein weiteres Thema der Tarifgespräche ist der Abschluss eines Tarifvertrages zur Beschäftigungssicherung. Dieser soll das Rationalisierungsschutzabkommen im privaten Versicherungsgewerbe ersetzen. Der Beschäftigungssicherungstarifvertrag soll die geltenden Rationalisierungsschutzregelungen übernehmen und in einigen Punkten noch verbessern. Die Beschäftigten sollen frühzeitig auf Betriebsversammlungen über geplante Umstrukturierungen informiert werden, damit diese rechtzeitig wissen, in welche Richtung sie sich qualifizieren müssen. Den von Rationalisierungsmaßnahmen betroffenen Beschäftigten soll ein Rechtsanspruch auf Finanzierung einer Outplacementmaßnahme bis zu 3.500 € eingeräumt werden.

Bewegung zeichnet sich auch bei der Forderung der Arbeitgeber nach der Erweiterung der Arbeitnehmerüberlassung ab. Die Arbeitgeberforderung, die Höchstdauer der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung auf 480 Monate und in sonstigen Fällen Arbeitnehmerüberlassung für eine Dauer von 120 Monaten zu ermöglichen, war ein Streitpunkt der Tarifrunde 2017. Der AGV Versicherungen schlägt nun vor, die Möglichkeit der Abweichung von der gesetzlichen Höchstdauer von 18 Monaten an die Laufzeit des jeweiligen Tarifvertrages zuzüglich einer nachwirkenden Dauer von 12 Monaten zu koppeln. Die DHV-Tarifkommission zeigt sich in dieser Frage kompromissbereit unter der Bedingung, dass die Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen der Konditionen des Flächentarifvertrages erfolgt.

Die Tarifgespräche werden am 21.01.2019 fortgesetzt. Danach erfolgt eine abschließende Bewertung der Gespräche. Sollte eine Einigung zu den Themen absehbar sein, wird Ende März eine Verhandlungsrunde zur Vereinbarung der tarifvertraglichen Regelungen angesetzt.

Abstimmung Bundeskongress

16. Ordentlicher CGB-Bundeskongress vom 09. bis 10. November 2018 in Berlin unter dem Motto #Für dich – CGB!

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Abstimmung Bundeskongress

In Anwesenheit zahlreicher nationaler und internationaler politischer und gewerkschaftlicher Ehrengäste, führte der Christliche Gewerkschaftsbund Deutschlands (CGB) am  9. und 10. November in Berlin seinen 16. Ordentlichen Bundeskongress durch. Unter dem Motto #Für dich-CGB! verband der CGB seine traditionellen gewerkschaftlichen Werte der christlichen Soziallehre, vornehmlich Solidarität, Respekt, Toleranz und Eigenverantwortung, mit den Anforderungen der modernen, zunehmend digitalisierten Arbeitswelt. Gerade in der modernen Arbeitswelt dürfen diese Werte nicht hinter den wirtschaftlichen Interessen zurücktreten, vielmehr muss sich die Gewerkschaftsarbeit umso mehr auf den Erhalt moralischer Grundwerte konzentrieren, um den Menschen in den Vordergrund zu stellen und nicht die betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen. Der Mensch und seine Bedürfnisse müssen mit den Erfordernissen des Arbeitslebens im Einklang stehen.

Der CGB konnte zu seinem 16. Ordentlichen Bundeskongress zahlreiche nationale und internationale Ehrengäste aus Politik und Gewerkschaftslandschaft begrüßen. Zu den vielen Ehrengästen des öffentlichen Kongressteils zählten Persönlichkeiten wie der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Uwe Schummer, der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag von Brandenburg Ingo Senftleben, die Vizepräsidentin des Sozialverbandes Deutschland e. V. (SoVD) Renate Falk, der Landesvorsitzende der FDP Brandenburg Axel Graf Bülow, der Präsident des europäischen Dachverbandes unabhängiger Gewerkschaften CESI Romain Wolff sowie der Generalsekretär der World Organisation of Workers (WOW) Bjørn van Heusden.

Ein besonderer Höhepunkt des Kongresses war die Festrede von Prof. Dr. Joachim Scholtyseck, Professor für die Geschichte der Neuzeit an der Universität Bonn. In seinem fesselnden Festvortrag führte Scholtyseck durch verschiedene Epochen, die die Welt veränderten: Die Goldenen Zwanziger Jahre, die dunklen Jahre der deutschen Geschichte, der wirtschaftliche Aufschwung nach dem Zweiten Weltkrieg bis hin zur Gegenwart. Scholtyseck schilderte anschaulich die, in den Zeiten wirtschaftlicher und politischer Umbrüche, facettenreiche Unternehmensgeschichte der National-Bank, welche eng mit der Geschichte der christlichen Gewerkschaften verwoben ist. So wurde die National-Bank 1921 unter dem Namen Deutsche Volksbank, als Bank der christlichen Gewerkschaftsbewegung gegründet. Als Haus der Christlichen Gewerkschaften agierte sie als Bank für die „kleinen Leute“, die sich den christlichen Ideen und Werten verbunden fühlte und noch heute fühlt.

Bei den Bundesvorstandswahlen kam es zu einem Wechsel an der Führungsspitze des CGB. Nachdem der langjährige CSU-Bundestagsabgeordnete Matthäus Strebl nach 14-jähriger Amtszeit aus gesundheitlichen Gründen auf eine erneute Kandidatur verzichtet hatte, wählten die Delegierten Adalbert Ewen, den Bundesvorsitzenden der in Stuttgart ansässigen Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) – der größten CGB-Einzelgewerkschaft – zum neuen CGB-Bundesvorsitzenden.  

Veränderungen gab es auch bei den stellvertretenden Vorsitzenden. Für den bisherigen stellvertretenden Bundesvorsitzenden Adalbert Ewen zog Gabriele Bläsing-Haufe (CGM) als neue stellvertretende Bundesvorsitzende in den geschäftsführenden CGB-Bundesvorstand ein. Für den turnusmäßig nicht wieder kandidierenden Bundesvorsitzenden der Gewerkschaft GÖD, Raymund Kandler wurde der Vorsitzende der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT), Ulrich Bösl neu als stellvertretender Bundesvorsitzender in die CGB-Spitze gewählt. Wiedergewählt als stellvertretender CGB-Vorsitzender wurde der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders. Mit großer Mehrheit wurde Helmut Ortmann (CGM) in seinem Amt des Bundesschatzmeisters bestätigt. Der neue Bundesvorstand wird vervollständigt durch insgesamt 12 Beisitzerinnen und Beisitzer, namentlich sind dies: Werner Benedix (CGBCE), Sönke Clasen (ADM), Günter Eickmeier (BIGD), Hans-Rudolf Folz (DHV), Alexander Henf (DHV), Raymund Kandler (GÖD), Tatjana Roeder (CGM), Sebastian Scheder (CGM), Thomas Plemenik (CGM), Angelika Thies (DHV), Heinrich Thoben (KFG) sowie Martina Zehner (GÖD).

Nach den Neuwahlen beschäftigte sich der Bundeskongress mit mehr als 70 Anträgen zur Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. In seinen Leitantrag beschloss der Bundeskongress einen Forderungskatalog zur aktiven Begleitung des Wandels hin zur Arbeitswelt 4.0, in dem vor allem Maßnahmen zur Verhinderung der Selbstausbeutung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch permanente Erreichbarkeit und bessere Vereinbarung von Familie und Beruf gefordert wurden. Gleichzeitig beschlossen die christlichen Gewerkschaften, diesen Prozess aktiv zu gestalten.

Weitere wichtige Anträge befassten sich mit dem uneingeschränkten Recht zur Rückkehr aus Teilzeitarbeit, der Steuerprogression, dem Erhalt von Arbeitsplätzen in der Automobilbranche, dem Energiewandel und der Gleichstellung von Männern und Frauen im Erwerbsleben.

Der 16. Ordentliche Bundeskongress war ein Beispiel für zukunftsorientierte Beschlüsse und eine wichtige Weichenstellung für die zukünftige Arbeit der christlichen Gewerkschaften.

CGB Kongress Vorstand

Der neue CGB-Bundesvorstand v.li.n.re.: Werner Benedix (CGBCE), Günter Eickmeier (BIGD), Raymund Kandler (GÖD), Angelika Thies (DHV), Helmut Ortmann (CGM), Hans-Rudolf Folz (DHV), Alexander Henf (DHV) Gabriele Bläsing-Haufe (CGM), Sönke Clasen (ADM), Adalbert Ewen (CGM), Sebastian Scheder (CGM), Thomas Plemenik (CGM), Henning Röders (DHV), Heinrich Thoben (KfG), Ulrich Bösl (CGPT), Martina Zehner (GÖD)

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Verhandlungen zur Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung KKH: Noch keine Einigung in Sicht

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Am 5. November wurden die Verhandlungen zur Neugestaltung der betrieblichen Altersversorgung fortgesetzt.

Nach wie vor ist diese Gesamtthematik sehr schwierig zu verhandeln.

Unser Ziel ist es, dass für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zum Stichtag 30.9.2018 bei der KKH beschäftigt waren, unverändert die Anlage 7 gelten soll. (Bestandsbeschäftigte)

Die KKH schließt diesen Weg nicht aus, wenn sich die Beschäftigten an den Kosten für die Garantieverzinsung (4 %) beteiligen. Konkret wurde von der KKH eine paritätische Kostenteilung vorgeschlagen, der Arbeitnehmeranteil soll mit künftigen Tarifanpassungen (Sanierungsbeitrag) verrechnet werden.

Die DHV lehnt insbesondere den Vorschlag zur paritätischen Kostenteilung ab, da er zu einer nicht zumutbaren Verminderung des Gehaltes für die Bestandsbeschäftigten führen würde.

Für die ab 01.10.2018 neu eingestellten MitarbeiterInnen wird es keinen anderen Weg als eine neue betriebliche Altersversorgung geben. Offen ist noch die konkrete Ausgestaltung. Ein Ziel ist es, dass alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten sollen, in das neue System wechseln zu können.

DHV und KKH werden Anfang Dezember die Beratungen fortsetzen.

In dieser Verhandlungsrunde werden wir auch die Gehaltsforderungen ansprechen.

  • Die DHV geht in die Verhandlungsrunde mit der Erwar-tung eines Abschlusses, der in diesem Jahr definitiv nicht nur einen Inflationsausgleich bedeuten kann, sondern deutlich darüber hinausgehen muss.
  • Wegen der veränderten Grundlagen im Vertrieb (z.B. Ziele) streben wir die Vereinbarung einer Wechselmög-lichkeit der Gebietsleiter in die Anlage 5 an.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

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Tarifverhandlungen Zukunftstarifvertrag BARMER: DHV bleibt hart in der Ablehnung von Eingriffen in den Unkündbarkeitsschutz

Am 10.10.2018 führten DHV und BARMER die Tarifverhandlungen zum Zukunftstarifvertrag fort. Thema war auch die Neuregelung der Vertriebsprämie.

Der große Streitpunkt bei den Verhandlungen zum Zukunftstarifvertrag ist weiterhin die von der Arbeitgeberseite geforderte Möglichkeit der betriebsbedingten Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz im Falle von Rationalisierungsmaßnahmen. Die DHV-Verhandlungskommission machte einmal mehr deutlich, dass sie Eingriffe in den besonderen Kündigungsschutz ablehnt und in diesem Punkt eine rote Linie sieht. Der besondere Kündigungsschutz – auch Unkündbarkeit genannt – ist eine jahrzehntelange Errungenschaft, auf die die Beschäftigten der BARMER auch weiterhin bauen!

Vor dem Hintergrund des Streitpunkts besonderer Kündigungsschutz sieht die DHV-Verhandlungskommission auch die von der Arbeitgeberseite ins Spiel gebrachte Möglichkeit einer Alterskohortenregelung bei betriebsbedingten Kündigungen kritisch.  Danach sollen verschiedene Altersgruppen gebildet werden, Je Altersgruppe entsprechend der bisherigen Beschäftigtenverteilung soll die Zahl der zu kündigenden Beschäftigten ermittelt werden. Die Bildung von Alterskohorten darf keine Grundlage für die betriebsbedingte Kündigung von Beschäftigten mit besonderem Kündigungsschutz sein!

Eine Klarstellung der Arbeitgeberseite erfolgte im Punkt Altersteilzeit: Die Altersteilzeit soll zwar weitgehend zu den derzeitigen Konditionen weiter möglich sein, und auch die jahrgangsbezogene Begrenzung soll wegfallen – allerdings soll der Anspruch der Beschäftigten ab 59 Jahren auf Altersteilzeit wegfallen.

Ansonsten ist noch viel im Fluss, was das Thema Zukunftstarifvertrag angeht.

Ein weiteres Thema war die Neuregelung der Vertriebsprämie. Die Arbeitgeberseite legte einen verbesserten Vorschlag vor. Die DHV-Verhandlungskommission sieht für die Kundenberater die VG 7 als sachgerecht an. Auch sollen die regionalen Unterschiede bei den Prämien zur Geltung kommen. Die Chancen, in diesem Jahr noch zu einem Ergebnis zu kommen, stehen gut.

Des Weiteren hat die DHV die Überprüfung des Eingruppierungstarifvertrages auf der Agenda. Im Rahmen des Tarifabschlusses 2015 hatten sich BARMER und DHV verpflichtet, nach drei Jahren die Eingruppierungen im Hinblick auf Justierungsbedarf zu überprüfen.

Die Tarifverhandlungen werden am 14.11. und am 18.12.2018 fortgeführt.

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Impressionen vom 125-jährigen Jubiläum der DHV

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Am 20.09.2018 feierte die DHV in Hamburg ihr 125-jähriges Jubiläum. Veranstaltungsort war die Patriotische Gesellschaft von 1765, die eine traditionsreiche Hamburger Institution ist.

Die DHV konnte eine Reihe von Ehrengästen begrüßen:

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Als Vertreterin der Freien und Hansestadt Hamburg nahm die Staatsrätin der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Elke Badde, an der Festveranstaltung teil. Sie ging in ihrem Grußwort insbesondere auf die Verbundenheit der DHV mit der Hansestadt Hamburg sowie auf die Bedeutung der Gewerkschaften in der heutigen Arbeitswelt ein. Frau Staatsrätin Badde betonte auch die wachsende Bedeutung des Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt 4.0.

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Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Herr Johannes Vogel, plädierte in seinem Grußwort dafür, angesichts der Veränderungen in der Arbeitswelt Mut zu neuen Wegen zu zeigen. So müsse man die Weiterbildung von Beschäftigten gerade in den mittleren Jahren fördern. Auch sprach sich Johannes Vogel für eine Öffnungsklusel im Arbeitszeitgesetz zur Flexibilisierung der Arbeitszeit mittels Tarifverträge aus.

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Die stellvertretende Vorsitzende des CDU-Landesverbands Hamburg, Frau Dr. Anke Frieling (im Bild Mitte, links Peter Abend, Vorsitzender der DHV-Bundesfachgruppe Versicherungen, rechts der DHV-Bundesvorsitzende Henning Röders) überbrachte in ihrem Grußwort die Grüße ihres Landesverbands und ging auf die Rolle der christlichen Gewerkschaften in der digitalen Arbeitswelt ein.

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Der Präsident des internationalen Dachverbandes, dem die DHV angehört, der World Organization of Workers, Roel Rotshuizen, überbrachte die Grüße seiner Organisation und dankte der DHV für ihr langjähriges Engagement in der internationalen Gewerkschaftsbewegung.

 Die DHV konnte noch weitere namhafte Gäste begrüßen, wie z.B.:

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Herr Dr. Ulrich Vollert, Mitglied des Vorstands der Kaufmännischen Krankenkasse KKH (re.) und Herr Stephan Kallenberg, stv. Bundesgeschäftsführer der Gewerkschaft der Sozialversicherung (GdS) (li.)

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Herr Dr. Hajo Hessabi, stv. Vorsitzender des Vorstands der DAK-Gesundheit (1. Reihe mitte) und Herr Andreas Lerch, Leiter des Bereichs Personalmanagement der DAK-Gesundheit (1. Reihe li.)

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Herr Jens Dirk Wohlfeil, Geschäftsführer, Arbeit, Bildung, Sozial- und Tarifpolitik des Handelsverbands Deutschlands (HDE) (im Bild li. im Gespräch mit Paul Loyo, Betriebsratsvorsitzender des Metromarkts Koblenz und Mitglied im Aufsichtsrat der Metro Großhandelsgesellschaft)

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Stark vertreten waren unsere internationalen Freunde. V. li. n. re.: Henning Röders, Søren Fibiger Olesen (Präsident der dänischen Partnergewerkschaft Krifa), Günther Trausznitz (Europapräsident der WOW), Roel Rotshuizen (Präsident der WOW), Rolf Weber (Schatzmeister der WOW), Bjørn van Heusden (Generalsekretär der WOW)

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Der Leiter Personalservice der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herr Peter Baron (im Bild Mitte, zusammen mit seiner Frau) und der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands, Herr Christian Hertzog (re.) waren ebenfalls der Einladung der DHV gefolgt.

Aus den Reihen der Vorsitzenden der Mitgliedsgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes Deutschlands (CGB) nahmen an der Festveranstaltung teil:

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Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) und zugleich stv. CGB-Bundesvorsitzender

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Ulrich Bösl, Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation (CGPT)

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Rudolf Bruns, Bundesvorsitzender der Christlichen Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) (li.) und Sönke Clasen, Bundesvorsitzender des Arbeitnehmerverbandes Deutscher Milchkontroll- und Tierzuchtbediensteter (ADM) (re.)

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Die Festrede hielt der Direktor des Düsseldorfer Instituts für angewandte Arbeitswissenschaften, Herr Prof. Dr. Sascha Stowasser zum Thema Digitalisierung der Arbeitswelt. Er stellte in seinem Vortrag anschaulich die Veränderungen in der Arbeitswelt dar. Er sieht bedeutende Veränderungen auf die Arbeitswelt der Zukunft zukommen. herr Prof. Dr. Stowasser ist aber optimistisch, dass die Arbeit nicht ausgehen wird.

Abgerundet wurde der Festakt von der musikalischen Begleitung junger Musiker.

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Der besondere Abend klang aus mit vielen Gesprächen bei Speis und Trank

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Quo vadis real?

Die DHV bedauert die Pläne der Metro, ihre Tochter real zu verkaufen. Sie verurteilt den Versuch, Probleme zu lösen, indem man sich einer Unternehmenstochter durch Verkauf entledigt und 34.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in eine ungewisse Zukunft bei einem neuen Eigentümer entlässt.

Trotz eines hinter sich gebrachten langwierigen und vor allem teuren Investitionsprozesses hat real wirtschaftlich keinen Erfolg. Hinzu kamen Tarifverhandlungen über einen sogenannten Zukunftstarifvertrag die ins Leere oder vor die Wand führten.

Der Versuch der Geschäftsführung, diesem Prozess zumindest durch den Wechsel des Tarifpartners noch irgendwie einen Bogen oder wieder Schwung zu verleihen, ist gescheitert. Die DHV lässt sich nicht zum Nachteil der Arbeitnehmerschaft einspannen! Wir waren und bleiben standhaft! Das Vorgehen ist in unseren vorangegangen Pressemitteilungen nachzuvollziehen.

Nun stellt sich die Frage: „Quo vadis, Real?“  

Die Vorgehensweise des Unternehmens, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Real in einen DHV-Tarifvertrag – 2017 abgeschlossen mit der Metro Services GmbH – einzuordnen, der für eine andere Metro-Tochtergesellschaft gestaltet wurde, ist nicht tragbar. Da dieser in keiner Weise für die real-Mitarbeiter konzipiert ist, ist auch keine Einordung nach Tarifgruppen für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen möglich. Die DHV hat daher Feststellungsklage eingereicht mit dem Ziel der Feststellung, dass die Rechtsgrundlage Ihres Vertrages nicht mehr vorhanden ist und der DHV-Tarifvertrag somit auch keine Anwendung finden darf.

Was soll zudem der Verkauf von Real bringen außer in Bezug auf Metro, die Strukturprobleme des Tochterunternehmens loszuwerden und den Aktienkurs zu beschönigen? Eine solche Flucht aus der Verantwortung verurteilen wir! Die Unwissenheit, was nach dem Verkauf passiert, hinterlässt bei der Belegschaft von real tiefe Spuren und Narben. Der Verkauf erfolgt auf dem Rücken von 34.000 Beschäftigten. Das ist verantwortungslos!

Wir lassen uns nicht den schwarzen Peter für den Verkauf von real zuschieben, nur weil wir nicht zulassen wollen, dass der Tarifvertrag der Metro Services GmbH auf die Beschäftigten von real Anwendung findet. Die Verantwortung liegt alleine bei Metro/real.

Wir appellieren daher an Metro, ihrer sozialen Verantwortung, die ein Konzern auch der Belegschaft seiner Tochterunternehmen gegenüber hat, gerecht zu werden und vom Verkauf der Unternehmenstochter real Abstand zu nehmen!

21. ordentlicher Bundesgewerkschaftstag: DHV positioniert sich für eine digitalisierte Arbeitswelt

Auf ihrem 21.ordentlichen Bundesgewerkschaftstag vom 20.-21.09.2018 in Hamburg hat die Berufsgewerkschaft DHV wichtige Weichenstellungen für ihre Arbeit in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt vorgenommen. Sie ließ sich dabei von ihrem Gastredner Prof. Dr. Sascha Stowasser, Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaften e.V., inspirieren, der in seinem Festvortrag anlässlich des 125-jährigen Bestehens des vormaligen Deutschen Handels- und Industrieangestellten-Verbandes am Vorabend des Gewerkschaftstages die Chancen und Risiken der Digitalisierung für den Arbeitsmarkt analysierte und dabei der Verbreitung von Panikszenarien eine Absage erteilte.

Eingestimmt von den Ausführungen von Prof. Dr. Stowasser beschlossen die Delegierten des Bundesgewerkschaftstages einstimmig den umfangreichen Leitantrag „Arbeitswelt 4.0 sozial gestalten“, in dem zur Vermeidung negativer Folgen der Digitalisierung eine aktive gesetzgeberische und tarifvertragliche Begleitung des Wandels zur Arbeitswelt 4.0 gefordert und die Einrichtung eines mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften besetzten Expertenrats angeregt wird.

Ebenfalls einstimmig votierten die Delegierten für eine finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer im Bereich der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Konkret forderten sie neben der bereits angekündigten Senkung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags die ersatzlose Abschaffung des Solidarzuschlags mit Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 sowie eine Erhöhung des Grundfreibetrags im Einkommenssteuertarif zur Verhinderung der sogenannten „kalten Progression“. Vor dem Hintergrund der von den Arbeitnehmern geforderten Mobilität sprachen sich die Delegierten weiterhin für eine Anhebung der Pendlerpauschale von 30 auf 50 Cent je Entfernungskilometer aus.

Nach dem einzelnen Bundesländer bereits die Kita-Gebühren abgeschafft haben, setzt sich die DHV nunmehr für einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch von Eltern auf eine mindestens 40-stündige wöchentliche kostenfreie Kindertagesbetreuung ihres Nachwuchses bis zu dessen Einschulung ein.
Diskutiert hat der DHV-Verbandstag über die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit großer Mehrheit wurde ein Antrag beschlossen, in dem zur Stabilisierung des Rentenniveaus und des Rentenversicherungsbeitrags der Einsatz zusätzlicher Steuermittel gefordert wird.

Diverse Anträge befassten sich auch mit dem Thema Krankenversicherung. Hier wurde zum Beispiel beschlossen, dass eine Reform des Finanzausgleiches der Krankenkassen erforderlich ist. Derzeit bestehende, ungerechte Wettbewerbsbedingungen, die der Gesetzgeber zu verantworten hat sind anzupassen.
Im Bereich Bildung beschloss der Bundesgewerkschaftstag einen umfangreichen Antrag zur Berufsbildung, in dem ein höherer politischer Stellenwert für die Belange der beruflichen Bildung und eine stärkere Förderung der dualen Ausbildung gefordert wird.

Bei den Vorstandswahlen demonstrierte die DHV ihre Geschlossenheit. Sowohl der Schweriner Henning Röders als Bundesvorsitzender als auch die Berlinerin Anne Kiesow als seine Stellvertreterin wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Bei nur einer Gegenstimme ebenfalls in den Hauptvorstand wiedergewählt wurde der Saarländer Hans Rudolf Folz. Neu in den Hauptvorstand gewählt wurden der langjährige Vorsitzende des DHV Landesverbandes Nordost, Jörg Steinbrück, sowie Andreas Müller, Mitglied im Landesvorstand Mitteldeutschland. Jörg Hebsacker, der 75-jährigen Ehrenvorsitzenden der DHV steht dem neugewählten Hauptvorstand weiterhin beratend zur Seite.

V.i.S.d.P.: Peter Rudolph

125 Jahre Berufsgewerkschaft DHV

Älteste deutsche Angestelltengewerkschaft feiert Jubiläum

Am 7.September 1893 wurde in Hamburg von 23 Handlungsgehilfen der Deutschnationale Handlungsgehilfen-Verband (DHV) gegründet. Die Gewerkschaft DHV ist damit die älteste Berufsgewerkschaft für Handels- und Dienstleistungsberufe -vormals Angestellte- in Deutschland. Sie feiert ihr Jubiläum am 20. September 2018 mit einem zentralen Festakt in den Räumen der „Patriotische Gesellschaft von 1765“ in Hamburg.

Nach Gleichschaltung und Verbot während der NS-Zeit und Neugründung zum 1.10.1950 nach Wiederherstellung der deutschen Souveränität zählt die DHV heute rund 73.000 Mitglieder, vor allem aus den Bereichen des Handels, der Banken, der Versicherungen, der Ersatzkassen und des Gesundheitswesens. Die DHV ist in diesen Branchen seit Jahrzehnten anerkannte Tarifpartnerin. Sie organisiert über 900 Betriebs- und Personalräte, Jugendauszubildenden- und Schwerbehindertenvertreter. Viele DHV Mitglieder nehmen zudem Arbeitnehmermandate in Aufsichtsräten wahr. Die DHV stellt Arbeits- und Sozialrichter. Sie ist in der Vollversammlung und den Ausschüssen der Arbeitnehmerkammer sowie in Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen der Handelskammern vertreten.

Für Mitglieder von Mitgliedern. Die DHV steht für Sozialpartnerschaft statt Klassenkampf!

Leitmotiv der gewerkschaftlichen Arbeit der DHV sind seit ihrer Gründung die Prinzipien der christlichen Soziallehre:

  • Personalität (Menschenbild der unantastbaren Würde eines jeden Menschen),
  • Solidarität (Sozialprinzip des mitmenschlichen Zusammenhalts) und
  • Subsidiarität (Sozialprinzip der Verantwortlichkeit und Selbsthilfe der kleineren gesellschaftlichen Einheiten, beginnend bei der Familie – in Bezug auf gewerkschaftliches Handeln im Betrieb).

Diese Prinzipien bestimmen die praktische DHV-Arbeit in vielerlei Hinsicht. So stellt die DHV bei Aufsichtsratswahlen auf ihren Gewerkschaftslisten keine externen Funktionäre, sondern Beschäftigte des Unternehmens als Kandidatinnen und Kandidaten auf. Die DHV lässt ihren Betriebsgruppen und in der Tarifarbeit ihren Tarifkommissionen einen sehr weiten Handlungsspielraum. Die DHV-Mitglieder vor Ort und nicht Direktiven aus der DHV-Zentrale bestimmen die DHV-Arbeit.

Weniger bekannt ist die Bedeutung der DHV für das Entstehen und die Entwicklung von Selbsthilfeeinrichtungen der Angestellten. Die bis heute bestehende „Gagfah – Gemeinnützige Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten“, seit 2015 im Besitz der Vonovia AG, wurde 1918 unter maßgeblicher Beteiligung der DHV gegründet. In der heutigen Basler-Versicherung finden sich Teile der vormaligen Versicherungsgruppe Deutscher Ring, die von der DHV 1913 als „Deutschnationale Versicherungs-AG“ gegründet wurde. Die Nationalbank in Essen ist Nachfolgeinstitut der 1920 von der DHV und anderen christlichen Gewerkschaften gegründeten „Deutschen Volksbank AG“. Die heutige DAK Gesundheit zählt die   vom   DHV   1898    gegründete „Deutschnationale    Kranken-   und    Begräbniskasse“   zu    ihren Gründungspfeilern, und die „DHV-Versicherung gegen Stellenlosigkeit für Handlungsgehilfen“ ist ein Vorläufer der Agentur für Arbeit. Seit ihrer Wiedergründung im Jahr 1950 gestaltet die DHV die Arbeitsbedingungen maßgeblich mit und ist insbesondere dank der Repräsentanz ihrer Mitglieder in Gremien der Sozialversicherung ein sozialpolitischer Akteur mit Gewicht. Ein Beispiel für die innovative Tarifpolitik der DHV ist der Demographietarifvertrag mit den Volks- und Raiffeisenbanken, der für die Beschäftigten einen Anspruch auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen, auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit ab drei Jahren vor Beginn ihrer Regelaltersrente und auf Förderung der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht. DHV-Vertreter sitzen in den Aufsichtsräten namhafter Unternehmen wie z.B. Metro AG, Allianz Deutschland AG oder REWE Deutscher Supermarkt AG und Co. KGaA.

DHV-Bundesvorsitzender Henning Röders: Die DHV hat eine lange, wechselvolle Geschichte, diese ist für die DHV eine Verpflichtung, sich für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats mit seinen Grundrechten einzusetzen. Die Weiterentwicklung der Arbeitnehmerrechte insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Arbeitswelt sind eine Aufgabe, der wir uns stellen müssen. Deshalb findet unser Jubiläum unter dem Motto „Gewerkschaft mit Tradition in einer digitalen Arbeitswelt“ statt.

 

21. ordentlicher DHV-Bundesgewerkschaftstag in Verbindung mit dem Jubiläum 125 Jahre DHV


 

Die Jubiläumsfeier zum 125-jährigen Jubiläum

der DHV mit Motto des Bundesgewerkschaftstages

Gewerkschaft mit Tradition in einer digitalen Arbeitswelt   findet statt am

 

Donnerstag, 20.09.2018 um 17.00 Uhr in der

Patriotischen Gesellschaft

Trostbrücke 4

20457 Hamburg.

Einlass ist ab 16.00 Uhr zu Kaffee und Kuchen.

Das Festreferat hält                                                         

Professor Dr. Sascha Stowasser

Direktor des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft, Düsseldorf.

 

Der Bundesgewerkschaftstag findet statt am Freitag, 21.9.2018, ab 9.00 Uhr und wird am

Samstag, 22.09.2018, ebenfalls um 9.00 Uhr fortgesetzt. Er soll gegen Mittag beendet sein.

Ort: Best Western Plus Hotel Böttcherhof, Wöhlerstraße 2, 22113 Hamburg


Zur Person

Prof. Dr.-Ing. Sascha Stowasser ist seit 2008 Direktor und geschäftsführender Vorstand des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft e. V.

in Düsseldorf und seit 2009 außerplanmäßiger Professor am Karlsruher Institut für Technologie (KIT).

Seine Forschungsschwerpunkte liegen in den Bereichen der betrieblichen Arbeits- und Betriebsorganisation sowie

der Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen und deren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit am Arbeitsplatz.

Informationen zum Institut

Das ifaa – Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e.V. ist eine Forschungseinrichtung in den Disziplinen Arbeitswissenschaft und Betriebsorganisation mit Sitz in Düsseldorf.

Das Ziel des ifaa besteht primär in der Steigerung der Produktivität in den Unternehmen. Das ifaa analysiert betriebliche Prozesse, ergründet Wirkzusammenhänge, zeigt Entwicklungen

der Arbeits- und Betriebsorganisation auf und erarbeitet unternehmensrelevante sowie praxiserprobte Produkte und Dienstleistungen.
Das ifaa forscht in Fachbereichen zu folgenden Themenfeldern:

Unternehmensexzellenz
  Produktivitätsmanagement als zentrales Thema für Ganzheitliche Unternehmens- und Produktionssysteme,   Digitalisierung & Industrie 4.0.

Arbeits- und Leistungsfähigkeit
  Fragestellungen zum betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung und betrieblichem Gesundheitsmanagement.

Arbeitszeit und Vergütung
  Grund- und leistungsbezogenes Entgelt sowie die Arbeits- und Betriebszeit als zentrale Themen der Tarifgestaltung und der betrieblichen Arbeitsbeziehungen.

Das ifaa ist Partner des Wissenschaftsjahrs
Im Wissenschaftsjahr 2018 – Arbeitswelten der Zukunft steht die Gestaltung der Arbeit im Mittelpunkt. Welche Chancen eröffnen sich? Welche Herausforderungen müssen wir lösen?

Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und vielen weiteren Partnern aus Forschung, Wissenschaft, Wirtschaft und Kultur gibt das Institut Antworten auf Fragen zu den Arbeitsplätzen von übermorgen.