Von DHV unterstützte Arbeitnehmerliste DHV & Freunde erzielt beachtliche Erfolge bei Personalratswahlen

Bei der DAK-Gesundheit fanden im Oktober 2024 Personalratswahlen statt. Aufgrund einer Umstrukturierung fanden die Wahlen außerhalb des regulären gesetzlichen Zeitraums 01.03.-31.05.2024 statt.

Bei den Listenwahlen konnte die von der DHV unterstützte Arbeitnehmerliste „DHV & Freunde“ sehr gute Ergebnisse erzielen:

  • 5603 Thüringen/Nordhessen: 4 Sitze

Verdi erzielte nur 3 Sitze, die Arbeitnehmerliste stellt damit die Mehrheit!

  • 5601 Berlin/Brandenburg: 2 Sitze
  • 5605 Hessen: 1 Sitz
  • 5602 Sachsen: 1 Sitz 
  • 5701 Südbayern: 1 Sitz
  • 5504 Niedersachsen: 1 Sitz
  • Rheinlandpfalz/Saar: 2 Sitze

Diese erfreulichen Wahlergebnisse zeigen den großen Wunsch der Beschäftigten, anderen Listen als die Gewerkschaftslisten von verdi und GdS ihr Vertrauen zu schenken. Der Bundesbetriebsgruppenvorsitzende DAK-Gesundheit Jörg Steinbrück „Ich gratuliere den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Arbeitnehmerliste „DHV & Freunde“. Ich freue mich über die Erfolge, die auch in der neuen Amtsperiode eine gute Präsenz von DHV-Arbeitnehmervertretern in den Personalratsgremien der DAK-Gesundheit ermöglicht haben.“   

Die DHV gratuliert den gewählten DHV-Mitgliedern zu ihrer Wahl und wünscht ihnen viel Erfolg in ihrer Arbeit für die Interessen der Beschäftigten der DAK-Gesundheit!

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Gehaltstarifrunde: Enttäuschendes Verhandlungsergebnis

Nach einer mit den üblichen Warnstreikaktionen begleiteten Gehaltstarifrunde liegt nun ein Verhandlungsergebnis vor, über das nun verdi-Mitglieder bis zum 10.04.2024 abstimmen dürfen.

Die Variante 1 hört sich mit der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € in 2024 und einer linearen Gehaltssteigerung von insgesamt 9,0 % in 2025 stark an. Aber letztendlich haben die Beschäftigten bis zu einer Monatsvergütung von etwa 4.500 € im nächsten Jahr kaum Grund zur Freude. Sie dürfen sich im Januar 2025 darüber „freuen“, dass die 250 €, die sie – 3.000 € entsprechend umgerechnet – monatlich in 2024 als Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten werden, nun mit den entsprechenden Abzügen versehen werden. Sie müssen dann bis September 2025 warten, bis der Verlust infolge der Abzüge ausgeglichen ist und sie über dem verfügbaren Nettoeinkommen von 2024 liegen. Wer von den Beschäftigten etwas mehr als 250 € an Gehaltserhöhung erhält, darf hoffen, dass er/sie wenigstens netto auf dem gleichen Niveau liegt. Dass es die verhandelnde Gewerkschaft nicht geschafft hat, wie im öffentlichen Dienst eine Sockelbetragsanhebung und darauf eine Gehaltssteigerung zu erreichen, ist kein Ruhmesblatt!

Die Variante 2 offenbart, dass die Beschäftigten der BARMER mit diesem Tarifabschluss gegenüber anderen Branchen und sogar gegenüber dem öffentlichen Dienst, dem die BARMER als Körperschaft des öffentlichen Rechts zugeordnet ist, weiter ins Hintertreffen gerät. Während im letzten und in diesem Jahr in anderen Branchen Abschlüsse von 5 % und mehr erzielt wurden, müssen sich die BARMER-Beschäftigten in diesem Jahr mit 3,5 % zufriedengeben – nach 3,2 % im Dezember 2022. Angesichts der hohen Inflation der letzten Jahre und der immer noch hohen Teuerung bei den Gütern des täglichen Lebens bedeutet das Verhandlungsergebnis damit einen weiteren Einkommensverlust für die BARMER-Beschäftigten!

Die zusätzlichen zwei bezahlten Urlaubstage sind kaum ein Trost für das ernüchternde Verhandlungsergebnis. Von zwei freien Tagen können sich die BARMER-Beschäftigten eben nicht mehr kaufen. Der Erhalt der exklusiven beiden Bildungstage für die Mitglieder der verhandelnden Gewerkschaft manifestieret weiterhin die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Beschäftigten.

Die verhandelnde Gewerkschaft hat mit einer Gehaltsforderung von 12,5 Prozent und mit bundesweiten Warnstreikaktionen mal wieder hohe Erwartungen bei den Beschäftigten geschürt – nur um mit dem Verhandlungsergebnis wie in den Gehaltstarifrunden zuvor hart auf den Boden der Tatsachen zu landen und wiederholt die Erwartungen vieler Beschäftigten zu enttäuschen. Ein erfreuliches Verhandlungsergebnis sieht anders aus!

Enttäuschender bisheriger Verlauf der Gehaltstarifrunde – DHV ruft Mitglieder zu Streikteilnahmen auf!

Die DHV bewertet den bisherigen Verlauf der Gehaltstarifrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit als unbefriedigend. Die angebotene Zahlung einer zu geringen Inflationsausgleichsprämie, das Angebot einer zu geringen Gehaltserhöhung für insgesamt 6,2% bei einer Laufzeit von 27 Monaten tragen dem Wunsch der Beschäftigten nach einem fairen Tarifabschluss, der den Kaufkraftverlust infolge der Inflation der vergangenen beiden Jahre wenigstens zu einem Teil ausgleicht, in keiner Weise Rechnung. Die angebotene Gehaltserhöhung wirkt wie ein Tiefschlag für die Beschäftigten der DAK-Gesundheit angesichts des ebenfalls unbefriedigenden letzten Tarifabschlusses in 2022.

2022 vereinbarten DAK-Gesundheit und die verhandelnde Gewerkschaft 3 Leermonate sowie eine zu geringe lineare Gehaltserhöhung von 2,4% im April 2022 und im April 2023 sogar nur eine Gehaltserhöhung von 1,4 %, die von der historischen Inflationsrate von über 8 % in den Schatten gestellt worden waren.

Die geringen Tarifabschlüsse 2020 und 2022 scheinen zu einem Handlungsmuster der DAK-Gesundheit geworden zu sein. Hoffentlich ist es kein Handlungsmuster der verhandelnden Gewerkschaft, während der sich hinziehenden Verhandlungen mit Warnstreikmaßnahmen dicke Backen zu machen, um dann doch die Strategie der DAK-Gesundheit mitzutragen…

Die DHV erwartet von den verhandelnden Tarifvertragsparteien einen fairen Gehaltstarifabschluss, der sich mindestens an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst orientiert! Von dem Abschluss sollen alle Beschäftigten profitieren, d.h. keine weiteren Zusatzvergünstigungen für Mitglieder einer verhandelnden Gewerkschaft zu Lasten einer ordentlichen linearen Gehaltserhöhung für alle!

Zusätzlich bitte die fällige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 für alle zahlen und die KM Pauschale den tatsächlich gestiegenen Kosten anpassen. 5 Cent reichen bei weitem nicht!

Angesichts des unbefriedigenden Verhandlungsstands ruft die DHV ihre Mitglieder zur Beteiligung an Warnstreikmaßnahmen auf! DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine attraktive Streikunterstützung – das gilt auch für Neumitglieder!

 

Ersatzkassen – Business/Statistik. Laptop im Büro mit Begriff

Enttäuschender bisheriger Verlauf der Gehaltstarifrunde – DHV ruft Mitglieder zu Streikteilnahmen auf!

Die DHV bewertet den bisherigen Verlauf der Gehaltstarifrunde 2024 bei der BARMER als unbefriedigend. Die angebotene Zahlung nur einer Inflationsausgleichsprämie anstatt einer Gehaltserhöhung in diesem Jahr und die lineare Gehaltserhöhung von 4,9 % für 2025 bei einer Laufzeit von 24 Monaten tragen dem Wunsch der Beschäftigten nach einem fairen Tarifabschluss, der den Kaufkraftverlust infolge der Inflation der vergangenen beiden Jahre wenigstens zu einem Teil ausgleicht, in keiner Weise Rechnung.

Die angebotene Gehaltserhöhung wirkt wie ein Tiefschlag für die BARMER-Beschäftigten angesichts des ebenfalls unbefriedigenden letzten Tarifabschlusses in 2022, den allerdings auch die zum Streik aufrufende verhandelnde Gewerkschaft mit zu verantworten hatte. Auch damals vereinbarten BARMER und die verhandelnde Gewerkschaft für 2022 eine Einmalzahlung anstatt einer linearen Gehaltserhöhung und erst für Dezember 2022 eine Gehaltserhöhung von 3,2 %, die allerdings von der historischen Inflationsrate von über 8 % in den Schatten gestellt worden war. Auch angesichts der im Tarifabschluss 2020 vereinbarten Einmalzahlung für 2020 und einer linearen Gehaltserhöhung erst ab 2021 scheint es zu einem Handlungsmuster der BARMER geworden zu sein, für die erste Hälfte der Tarifvertragslaufzeit nur eine Einmalzahlung und erst für die zweite Laufzeithälfte eine lineare Gehaltserhöhung zu vereinbaren. Hoffentlich ist es auch kein Handlungsmuster der verhandelnden Gewerkschaft, während der Verhandlungen mit Warnstreikmaßnahmen dicke Backen zu machen, um dann doch die BARMER-Strategie mitzutragen…

Die DHV erwartet von den verhandelnden Tarifvertragsparteien einen fairen Gehaltstarifabschluss, der sich an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst orientiert! Von dem Abschluss sollen alle Beschäftigten profitieren, d.h. keine weiteren Zusatzvergünstigungen für Mitglieder einer verhandelnden Gewerkschaft!

Angesichts des unbefriedigenden Verhandlungsstands ruft die DHV ihre Mitglieder zur Beteiligung an Warnstreikmaßnahmen auf! DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine attraktive Streikunterstützung – das gilt auch für Neumitglieder!

Gehaltstarifverhandlungen – Immer das gleiche Procedere!

Es laufen Tarifauseinandersetzungen im Hause der DAK-Gesundheit. Zwar nicht alle Jahre wieder, aber immer wieder nach dem gleichen Muster.

Blicken wir auf die beiden letzten Tarifverhandlungsrunden zurück:

2019

  • Forderung: 6,8%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 11.10.2019; 1. Angebot: 1,9% , 1% , 1%; Laufzeit 36 Monate
  • Runde 24.10.2019; 2. Angebot: 2,5% und 2%; Laufzeit 27 Monate darin 3 Leermonate
  • Runde 12.11.2019; Abschluss: 3% 2020 und 2% 2021; Laufzeit 27 Monate darin 3 Leermonate, dafür 500 Euro Einmalzahlung

2021

  • Forderung: 5,9%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 04.11.2021; 1. Angebot: 1%; Laufzeit 36 Monate 120 Euro Einmalzahlung
  • Runde 16.11.2021; 2. Angebot: ,5% , 1,2%, 1,2%; Laufzeit 36 Monate 120 Euro Einmalzahlung
  • Runde 26.01.2022; Abschluss: 2,6% 2022 und 1,4% 2023; Laufzeit 24 Monate darin 3 Leermonate enthalten, dafür 1000 bzw. 750 Euro Einmalzahlung

2023/2024

  • Forderung; 12,5%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 08.12.2023; 1. Angebot: 3,8% , 2,4%; Laufzeit 27 Monate, darin 7 Leermonate. Inflationsausgleichsprämie 2000 bzw. 1500 Euro
  • Runde 20.02.2024: Späterer Termin auf Wunsch der Gewerkschaft
  • Runde: ???

Die Gehaltserhöhungen der vergangenen Jahre waren im Vergleich zu den Rentenerhöhungen, die sich an der Lohnentwicklung insgesamt orientierten, sehr enttäuschend und in den letzten Jahren deutlich unter der Inflation.

Rentenanpassungen:

Gehaltserhöhung:

Inflation:

2019 3,12%

1,9%

 

2020 3,18%

3%

 

2021 –

2%

3,1%

2022 5,35%

2,6%

6,9%

2023 4,39%

1,4%

5,9%

 

Der Verlauf der aktuellen Tarifrunde ähnelt sehr den vergangenen Runden. Eine sichtbare Ausnahme ist der späte Termin für die 2. Runde auf Wunsch der Gewerkschaft – angeblich wegen besserer Streikvorbereitungen.

Streiks wurden in den vorherigen Verhandlungen immer erst nach der 2 Runde durchgeführt. In der aktuellen Tarifrunde wurden sogar bereits vor Runde 2 erste ganztägige Streiks durchgeführt; weitere sind angekündigt. Das ist erstaunlich, denn zwischen Vorstand und Gewerkschaft wurden (wie immer) zu Beginn 3 Verhandlungstermine festgelegt.

An diesem Punkt sind wir von beiden Verhandlungsparteien enttäuscht!

Welchen Grund hat die Arbeitgeberin wieder so ein inakzeptables erstes Angebot abzugeben – obwohl doch bereits Abschlüsse im Öffentlichen Dienst und Co. den Weg weisen – und damit die Beschäftigten zu demotivieren und anzustacheln?

Welchen Grund hat die Gewerkschaft, den Zeitraum zwischen Beginn der Verhandlungen und Abschluss künstlich so zu verlängern? Wer böse denkt, dem fällt sofort der Termin der Personalratswahlen ein. Außerdem könnte die Phase offensiv für Mitgliederwerbung genutzt werden. Bei jeder Veröffentlichung wird auf mögliche Vorteile bei Streik hingewiesen.

Leider müssen wir feststellen, dass sich unsere Gesellschaft immer mehr radikalisiert. Aufregung und Lautstärke nehmen in Diskussionen immer mehr Raum ein.

Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Protestformen, unter denen dann auch „Unschuldige“ zu leiden haben. Wir empfinden es grundsätzlich für unangemessen, nach der 1. Tarifrunde direkt ganztägig zu streiken. Zwischen nichts tun und einem ganztägigen Streik liegen so viele Mittel…

Für DHV Mitglieder, die am 20.02.2024 trotzdem am Streik teilnehmen möchten, gewährt die DHV dennoch Streikgeld.

AdobeStock_20536230

DAK-Gesundheit: Zuschuss zur Entgeltumwandlung nach BetrAVG geltend machen!

Die DAK-Gesundheit ist seit dem 01.01.2022 gemäß § 1 a Abs. 1 a des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) verpflichtet, auch für Entgeltumwandlungen, die vor dem 01.01.2019 vereinbart wurden, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts zu zahlen, sofern durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden.

Grundlage für die individuelle Vereinbarung einer Entgeltumwandlung ist § 40 MTV DAK-TV. Dort geregelter Durchführungsweg ist die Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung. Die Leistungen nach der Anlage 7 DAK-TV, die von der DAK-Gesundheit getragen werden, stellen keine Direktversicherung im Sinne des § 40 MTV DAK-TV dar.

Alle Beschäftigten der DAK-Gesundheit, die mit der DAK-Gesundheit eine Entgeltumwandlung nach § 40 DAK-TV vereinbart haben, haben einen Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts, den die DAK-Gesundheit an die Direktversicherung weiterleiten muss, soweit sie Sozialversicherungsbeiträge einspart!

Sie sind sich unsicher – dann zögern Sie nicht – rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen schnell weiter!

Uns erreichen Fragen von Mitgliedern, warum die DAK-Gesundheit in ihrem Fall den 15-prozentigen Zuschuss nicht an die Direktversicherung weitergeleitet hat. Wir fordern die DAK-Gesundheit auf, ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 a Abs. 1 a BetrAVG nachzukommen und den Zuschuss auf die Entgeltumwandlung korrekt im Sinne des Gesetzes weiterzuleiten!

 

Unser Rat an die Kollegen/innen, die Entgeltumwandlung gem. § 40 DAK-TV betreiben: Machen Sie Ihren Anspruch auf Weiterleitung eines Zuschusses i.H.v. 15 % des umgewandelten Entgelts rückwirkend zum Januar 2022 geltend! Nachfolgend ein Mustertext für die Geltendmachung des Anspruchs:

 
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit Ihnen vor dem 01.01.2019 eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Wege einer Direktversicherung abgeschlossen. Gemäß § 1 a Abs. 1 a  BetrAVG sind Sie verpflichtet, 15 % des umgewandelten Entgelts als Zuschuss an meine Direktversicherung weiterzuleiten, soweit die DAK-Gesundheit als meine Arbeitgeberin durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.

Dieser seit dem 01.01.2022 für meine Entgeltumwandlung bestehende Verpflichtung sind Sie bislang nicht nachgekommen. Auf meiner Gehaltsabrechnung ist dieser Zuschuss auch nicht gesondert ausgewiesen. Ich fordere Sie auf, rückwirkend ab dem 01.01.2022 den in § 1 a Abs. 1 a BetrAVG geregelten Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts an meine Direktversicherung bei der … weiterzuleiten.

Ich bitte um schriftliche Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Schreibens, dass Sie meiner Aufforderung entsprechend den von Januar bis Juni dieses Jahres entstandenen Zuschussbetrag an meine Direktversicherung weitergeleitet haben und dass meine zukünftigen Ansprüche auf eine Zuschusszahlung gem. § 1 a Abs. 1 a BetrAVG erfüllt werden.

Unsere Bewertung des Tarifabschlusses KKH

Die verhandelnden Tarifvertragsparteien haben einen Tarifabschluss getätigt.
 
Die DHV bewertet diesen Abschluss als durchaus positiv für die KKH-Beschäftigten. Die Coronaprämienzahlung im März in Höhe von 500 € ist vor allem im Hinblick auf die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ein spürbarer Mehrwert für die Beschäftigten. Dass die Coronaprämie auch in dieser Höhe an Teilzeitbeschäftigte gezahlt wird, ist begrüßenswert. Dieser Bestandteil des Tarifabschlusses beinhaltet damit eine soziale Komponente.
 
Die Entgelterhöhungen von 2,6 % ab 1.4.2022 und von 2,0 % ab 1.5.2023 sowie die Entgelterhöhungen der Auszubildenden um jeweils 40 € zu diesen Daten bedeuten angesichts der stark steigenden Inflation zwar vermutlich einen Reallohnverlust zumindest in diesem Jahr. Aber der Abschluss kann sich im Vergleich zu den jüngsten Abschlüssen von DAK-Gesundheit und BARMER durchaus sehen lassen:

  1. BARMER: Die Coronaprämienzahlung im März ist mit 1.500 € zwar höher. Dafür ist nur eine Gehaltserhöhung von 3,2 % vorgesehen, und diese wird auch erst im Dezember 2022 gezahlt. Rechnet man die Coronaprämie auf eine monatliche Zahlung in 2022 um, würden Beschäftigte in der Endstufe der VG 6 durch die Gehaltserhöhung netto kaum mehr in der Tasche haben, Beschäftigte der unteren Vergütungsgruppen würden sogar noch verlieren.
  2. DAK-Gesundheit: Die Coronaprämienzahlung ist zwar mit 1.000 € (bis VG 8) bzw. 750 € (ab VG 9) höher. Die erste Gehaltserhöhung ab 1.4.2022 beträgt ebenfalls 2,6 %. Dafür fällt die zweite Gehaltserhöhungsstufe ab 01.04.2023 mit nur 1,4 % deutlich geringer aus. Während der Vorteil der höheren Coronaprämienzahlung bedingt durch den einmaligen Effekt schnell verpufft, wird sich die höhere zweite Gehaltserhöhungsstufe dauerhaft für die KKH-Beschäftigten auswirken.

Ein Grund dafür, dass der KKH-Abschluss im Vergleich zu DAK-Gesundheit und BARMER positiver ausfällt ist, dass die Bestandteile des Abschlusses allen Beschäftigten zugutekommen. Bei DAK-Gesundheit und BARMER dagegen wird verdi-Mitgliedern exklusiv ein freier Tag für 2022 und 2023 gewährt. Diese Regelung ist eindeutig eine für diese Gewerkschaft gewährte Mitgliederwerbemaßnahme, die zu Lasten der Gehaltserhöhung geht! Aus diesem Grund hatten wir in den Verhandlungen bis Juni 2021 keine Exklusivleistungen für DHV-Mitglieder gefordert. Denn für uns ist die Solidarität für alle Beschäftigten wichtig.

Leider konnten wir wegen der Aberkennung der DHV-Tariffähigkeit die Gehaltstarifrunde 2022 nicht mitgestalten. Wir bleiben aber mit der KKH in Gesprächen. Wir werden im März ein Gespräch über die Möglichkeiten eines weiteren Dialogs führen. Über die Gehaltsfrage hinaus sind viele weitere Themen wichtig – z.B. mobiles Arbeiten/Telearbeit. Wir wollen und wir werden unsere Stimme weiter erheben und zu Gehör bringen. 

Darüber hinaus verfolgen wir vor dem Bundesverfassungsgericht das Anliegen der Wiedererlangung der DHV-Tariffähigkeit. Wir können noch keinen Termin nennen, ob und wann unsere Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung angenommen wird. Wir führen aber dieses Verfahren mit einer guten Portion Zuversicht und hoffen, dass wir 2024 in der Gehaltstarifrunde wieder mitverhandeln werden. Dafür brauchen wir Ihre Unterstützung – bleiben Sie uns mit Ihrer DHV-Mitgliedschaft weiter gewogen!

DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021

Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.

Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!

2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.

Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!

Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.

Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:

–    Dauerhafte Regelung Homeoffice   
–    Handwerkertage (mobiles Arbeiten)   
–    Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt   
–    KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
–    virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung 

An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!

KKH: Remote Work: Warum schon wieder ein Pilot?

Die Mitteilung des Vorstands der KKH unter der Überschrift „Remote Work“ hat in den Reihen der Beschäftigten für Wirbel und Unmut gesorgt. Viele fragen sich zu Recht, warum nach Auslauf des WWA-Modus ein neuerlicher Pilot implementiert werden soll – inklusive Laufzeit und anschließender Evaluation wird es dann mindestens ein Jahr oder länger dauern, bis sich die Kasse zu einer dauerhaften Regelung durchringen wird.

Dabei bedarf es doch keines neuerlichen Piloten! Der großflächige Einsatz der KKH-Beschäftigten in Telearbeit zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes aufgrund der Covid 19-Pandemie dürfte doch genug Erkenntnisse für eine dauerhafte Regelung zur Telearbeit erbracht haben. Viele Arbeitgeber haben längst Dienst-/Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema abgeschlossen! Die zögerliche Haltung der KKH ist vor diesem Hintergrund nicht verständlich und erklärbar. Erste Rückmeldungen, die uns aus der Belegschaft erreichen, zeigen, dass das Thema Telearbeit hoch emotional besetzt und von höchstem Interesse für die Mitarbeiter/innen ist. Deshalb: Es bedarf jetzt nicht eines neuen Piloten, sondern einer dauerhaften Regelung!

Wir fordern im Zuge der Verhandlungen zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 eine tarifvertragliche Regelung zur Telearbeit und zum mobilen Arbeiten für alle Beschäftigten! Wir fordern die verhandelnden Gewerkschaften auf, dieses Thema mit Nachdruck am Verhandlungstisch vorzubringen. Wir werden uns dem berechtigten Anliegen vieler Mitarbeiter/innen weiter mit Nachdruck annehmen und Eckpunkte für eine KKH-Regelung zur Telearbeit/zum mobilen Arbeiten erarbeiten. Unsere Ideen werden wir in den betrieblichen Diskussionsprozess einbringen.

Darüber hinaus fordern wir die KKH und die verhandelnden Gewerkschaften auf, endlich zu einem Abschluss eines Tarifvertrages zur sozialverträglichen Begleitung der Roadmap 2023 zu kommen! Die Verhandlungen laufen ja bereits seit Frühjahr 2021.

Unsere Positionen zu den laufenden Tarifverhandlungen sind:

  • Grundlage: TV Struktur 2020! Auf diesen Tarifvertrag muss der Tarifvertrag zur Begleitung der Roadmap 2023 aufbauen!!
  • Vereinbarung von sozialverträglichen Maßnahmen für alle und nicht nur für die von der Roadmap 2023 betroffenen Beschäftigten! Das gilt insbesondere für Angebote wie Altersteilzeit, Beurlaubung oder Abfindung.
  • Vereinbarung des Ausschlusses betriebsbedingter Kündigungen!
  • Möglichkeit der Telearbeit und des mobilen Arbeitens für alle Beschäftigten! Die Corona-Pandemie zeigt: Statt Beschäftigte in weiter entfernte Dienststellen zu versetzen, kann auch von zu Hause aus gearbeitet werden.