Neue Bundesregierung: Keine Entlastung für Krankenkassen in Sicht

Der von Bundeskanzler Friedrich Merz zu seinem Amtsantritt versprochene Aufbruch ist nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die neue Bundesregierung ist noch nicht einmal 100 Tage im Amt, und schon nimmt sie Abstand von einem zentralen Entlastungsversprechen.

 

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und Arbeitgeber bezahlen über den Beitragssatz für Leistungen von Bürgergeldempfängern und bekommen nur einen Teil vom Bund zurück. Sie müssen mit höheren Beiträgen dafür zahlen, dass die Politik den Krankenkassen versicherungsfremde Leistungen aufdrückt, anstatt diese aus dem Steueraufkommen zu finanzieren, wie es ordnungspolitisch der richtige Weg wäre.

 

Ministerin Warken sollte und wollte diese Ungerechtigkeit beenden. Jetzt rudert sie zurück, weil die Koalition das Geld im Etat für den Bundeshaushalt nicht zur Verfügung stellt. Auf jährlich rund 10 Milliarden Euro Kosten bleiben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung damit weiterhin sitzen! Der Staat wälzt die Kosten auf die Beitragszahler der GKV ab. Die privat Krankenversicherten sind fein raus.


Anstelle im Koalitionsvertrag unsinnige und rechtlich nicht haltbare Forderungen – wie den Eingriff in die Tarifautonomie der Krankenkassen durch Vorgabe, dass zukünftig das TVÖD-Gehaltsniveau zu gelten habe*) – zu avisieren, sollte die Bundesregierung Verantwortung übernehmen, die von ihr maßgeblich verursachte Schieflage der Kassenfinanzen zu beheben. Nicht nur 10 Milliarden Kosten für Bürgergeldempfänger fehlen, auch andere Versicherungsfremde Kosten tragen nur die gesetzlich Versicherten. Der Bundeszuschuss dafür deckt die Kosten bei weitem nicht. Etliche Milliarden fehlen. Um bis zu 2,54 Beitragssatzpunkte werden die Kassenbeiträge durchschnittlich durch die versicherungsfremden Leistungen in die Höhe getrieben. Der GKV-Beitragszahler wird mit 740 Euro pro Jahr im Durchschnitt belastet.!

 

Schluss mit Verschiebebahnhöfen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherten! Liebe Bundesregierung schaffen Sie keine Probleme, die an den Sorgen und Nöten der Bundesbürger vorbeigehen (z.B. gescheiterte Verfassungsrichterwahl), sondern kümmern Sie sich um die echten Probleme!

Die Tarifautonomie gilt auch für die gesetzliche Krankenversicherung!

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, dass sich die Gehälter der gesetzlichen Krankenkassen am TVÖD orientieren sollen. Die Koalition verspricht sich davon erhebliche Kosteneinsparungen.

 

Wie kommt die Regierungskoalition zu der Annahme eines erheblichen Kosteneinsparungspotentials? Fakt ist:

  • Der Anteil der Verwaltungskosten in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt bloße 4 Prozent!
  • Die Aufwendungen für Gehälter der Arbeitnehmer einschließlich der Vorstandsbezüge betrugen 2024 rund 7,568 Mrd. Euro (Quelle: Bundesgesundheitsministerium) – und das bei Ausgaben von 327,4 Milliarden Euro!

 

Nach unserer Auffassung geben die durchaus bestehenden Unterschiede zwischen den Tarifverträgen der gesetzlichen Krankenkassen und dem TVÖD keinen Anlass für die Annahme erheblicher Einsparpotentiale durch ein Tarifdiktat der Bundesregierung. Aber selbst wenn sich die neue Bundesregierung ein drastisches (vollkommen unrealistisches) Einsparpotential von vielleicht 15 Prozent erhofft, würden diese Einsparungen in etwa zu einer Reduzierung des Beitragssatzes von rund 0,35 Prozent führen!

 

Ein solches von der Bundesregierung erhofftes „erhebliches Einsparpotential“ würde angesichts der Dimensionen der anderen Ausgaben in der gesetzlichen Sozialversicherung und vor allem angesichts mancher geplanter sozialer Wohltaten (u.a. die Ausweitung der „Mütterrente“, die allein voraussichtlich 5 Milliarden Euro Mehrkosten pro Jahr verursachen wird) nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein sein und schnell verpuffen.

 

In keinem Verhältnis stünde dieses verschwindend geringe Einsparpotential zu dem erheblichen Eingriff in die Selbstverwaltung der Krankenkassen und in die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie! Die Krankenkassen sind selbstverwaltete öffentlich-rechtliche Körperschaften. Als solche genießen sie auch den Schutz der Tarifautonomie und haben das autonome Recht, zu entscheiden, ob, mit welcher Gewerkschaft und unter welchen Bedingungen sie Tarifverträge abschließen. Die Beschäftigten der Krankenkassen haben das verfassungsrechtlich garantierte Recht, für einen Tarifvertrag zu kämpfen, der andere Regelungen als der TVÖD beinhaltet. Die Bundesregierung kann nicht so einfach die grundrechtliche Tarifautonomie ausblenden und bestimmen, welcher Tarifvertrag zu gelten hat. Auch eine Bundesregierung muss sich an das Grundgesetz halten.

 

Das Vorhaben der Bundesregierung ist nach unserer Auffassung ein verfassungswidriger Eingriff in das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit! Deshalb:

 

NEIN ZUM GEPLANTEN TARIFDIKTAT DER BUNDESREGIERUNG!

DAK-Gesundheit: 10 Jahre Hängepartie Anlage 5 – Dringend Zeit, endlich zu handeln!

DAK-Gesundheit und verdi führen derzeit Sondierungsgespräche zur Neugestaltung der Anlage 5 – Eingruppierungen. Dieses Tarifthema ist eine Hängepartie, die bereits 10 Jahre andauert!

Zu Verhandlungen bereits 2015 aufgefordert!

Mit Schreiben vom 08.06.2015 forderten wir den damaligen Vorstand folgenden Handlungsbedarf mit:

  • Handlungsbedarf FZMB Sachbearbeiter im Team 10
  • FZMB Sachbearbeiter Mitgliedschaften: Höhere VG als VG 6
  • Neuschaffung Stelle „stellvertretender Leiter“ in den FZMB
  • Schulungsleiter Fachzentren und Vertrieb: Höhere Vergütung als VG 7
  • Eingruppierung der weiteren neu geschaffenen Stellentypen in der Zentrale sowie in der Fläche
  • Eingruppierung Bezirksleiter/innen im Partnervertrieb

 

Auszug aus unserer Info vom 27.08.2018 zum Reformbedarf bei der Anlage 5:

Insbesondere hält die DHV-Tarifkommission eine höhere Eingruppierung der Bezirksleiter, der Kundenberater, der Sachbearbeiter Forderungsmanagement Privatkunden sowie für Gruppenleiter für erforderlich. Die Arbeitgeberseite konnte nicht nachvollziehbar erklären, warum z.B. der Bezirksleiter Partnervertrieb in die VG 8, die anderen Bezirksleiter dagegen nur in die VG 7 eingruppiert werden. Die Arbeitgeberseite erklärte, dass sie diesen Punkt wie auch die anderen von der DHV angesprochenen klärungsbedürftigen Punkte mit in die interne Beratung und Prüfung nehmen wird.

Offen sind außerdem noch die Eingruppierungen der neuen Leiterstellen in den FZ und von rund 200 neuen Stellentypen in der Zentrale. Die DHV-Verhandlungskommission forderte die Arbeitgeberseite in dem Tarifgespräch auf, schnellstmöglich die erforderlichen Verhandlungen zu führen und abzuschließen

Seit Jahren Reformbedarf bei den Digi-Zentren!

Obwohl es keine einfachen Tätigkeiten mehr gibt, werden Beschäftigte der Digi-Zentren immer noch nach VG 1 vergütet. Wir erwarten eine deutliche Aufwertung der Vergütung der betroffenen Beschäftigten in den Digi-Zentren!

Trotz des dringenden Handlungsbedarfs sind in den vergangenen 10 Jahren keine grundlegenden Änderungen in der Anlage 5 erfolgt! 

Es ist Zeit, endlich zu einer vernünftigen und zeitgemäßen Einigung zu kommen. Denn die Arbeitswelt hat sich in den vergangenen 10 Jahren rasant gewandelt! Die DAK-Gesundheit muss einiges tun um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein. Die Anforderungen an die Beschäftigten haben sich in den Jahren massiv verändert. Einfache Tätigkeiten übernimmt inzwischen ein Roboter. Dem muss bei den Eingruppierungen Rechnung getragen werden. Es fehlt in der aktuellen Struktur auch an Lösungsmöglichkeiten für Beschäftigte, die gerne etwas weniger verantwortungsvolle bzw. belastende Tätigkeiten ausüben wollen bzw. können. Es fehlt auch an Möglichkeiten Leistungsträger im Rahmen einer Fachkarriere Optionen aufzuzeigen, ohne den Weg in die Zentrale. Es stellt sich auch die Frage, ob eine gesonderte Eingruppierung für die Zentrale zeitgemäß ist. Herausfordernde Arbeit gibt es in Fläche und Zentrale gleichermaßen.  

 

Von DHV unterstützte Arbeitnehmerliste DHV & Freunde erzielt beachtliche Erfolge bei Personalratswahlen

Bei der DAK-Gesundheit fanden im Oktober 2024 Personalratswahlen statt. Aufgrund einer Umstrukturierung fanden die Wahlen außerhalb des regulären gesetzlichen Zeitraums 01.03.-31.05.2024 statt.

Bei den Listenwahlen konnte die von der DHV unterstützte Arbeitnehmerliste „DHV & Freunde“ sehr gute Ergebnisse erzielen:

  • 5603 Thüringen/Nordhessen: 4 Sitze

Verdi erzielte nur 3 Sitze, die Arbeitnehmerliste stellt damit die Mehrheit!

  • 5601 Berlin/Brandenburg: 2 Sitze
  • 5605 Hessen: 1 Sitz
  • 5602 Sachsen: 1 Sitz 
  • 5701 Südbayern: 1 Sitz
  • 5504 Niedersachsen: 1 Sitz
  • Rheinlandpfalz/Saar: 2 Sitze

Diese erfreulichen Wahlergebnisse zeigen den großen Wunsch der Beschäftigten, anderen Listen als die Gewerkschaftslisten von verdi und GdS ihr Vertrauen zu schenken. Der Bundesbetriebsgruppenvorsitzende DAK-Gesundheit Jörg Steinbrück „Ich gratuliere den gewählten Kandidatinnen und Kandidaten der Arbeitnehmerliste „DHV & Freunde“. Ich freue mich über die Erfolge, die auch in der neuen Amtsperiode eine gute Präsenz von DHV-Arbeitnehmervertretern in den Personalratsgremien der DAK-Gesundheit ermöglicht haben.“   

Die DHV gratuliert den gewählten DHV-Mitgliedern zu ihrer Wahl und wünscht ihnen viel Erfolg in ihrer Arbeit für die Interessen der Beschäftigten der DAK-Gesundheit!

V.i.S.d.P.: Henning Röders

Gehaltstarifrunde: Enttäuschendes Verhandlungsergebnis

Nach einer mit den üblichen Warnstreikaktionen begleiteten Gehaltstarifrunde liegt nun ein Verhandlungsergebnis vor, über das nun verdi-Mitglieder bis zum 10.04.2024 abstimmen dürfen.

Die Variante 1 hört sich mit der Inflationsausgleichsprämie von 3.000 € in 2024 und einer linearen Gehaltssteigerung von insgesamt 9,0 % in 2025 stark an. Aber letztendlich haben die Beschäftigten bis zu einer Monatsvergütung von etwa 4.500 € im nächsten Jahr kaum Grund zur Freude. Sie dürfen sich im Januar 2025 darüber „freuen“, dass die 250 €, die sie – 3.000 € entsprechend umgerechnet – monatlich in 2024 als Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten werden, nun mit den entsprechenden Abzügen versehen werden. Sie müssen dann bis September 2025 warten, bis der Verlust infolge der Abzüge ausgeglichen ist und sie über dem verfügbaren Nettoeinkommen von 2024 liegen. Wer von den Beschäftigten etwas mehr als 250 € an Gehaltserhöhung erhält, darf hoffen, dass er/sie wenigstens netto auf dem gleichen Niveau liegt. Dass es die verhandelnde Gewerkschaft nicht geschafft hat, wie im öffentlichen Dienst eine Sockelbetragsanhebung und darauf eine Gehaltssteigerung zu erreichen, ist kein Ruhmesblatt!

Die Variante 2 offenbart, dass die Beschäftigten der BARMER mit diesem Tarifabschluss gegenüber anderen Branchen und sogar gegenüber dem öffentlichen Dienst, dem die BARMER als Körperschaft des öffentlichen Rechts zugeordnet ist, weiter ins Hintertreffen gerät. Während im letzten und in diesem Jahr in anderen Branchen Abschlüsse von 5 % und mehr erzielt wurden, müssen sich die BARMER-Beschäftigten in diesem Jahr mit 3,5 % zufriedengeben – nach 3,2 % im Dezember 2022. Angesichts der hohen Inflation der letzten Jahre und der immer noch hohen Teuerung bei den Gütern des täglichen Lebens bedeutet das Verhandlungsergebnis damit einen weiteren Einkommensverlust für die BARMER-Beschäftigten!

Die zusätzlichen zwei bezahlten Urlaubstage sind kaum ein Trost für das ernüchternde Verhandlungsergebnis. Von zwei freien Tagen können sich die BARMER-Beschäftigten eben nicht mehr kaufen. Der Erhalt der exklusiven beiden Bildungstage für die Mitglieder der verhandelnden Gewerkschaft manifestieret weiterhin die Zwei-Klassen-Gesellschaft bei den Beschäftigten.

Die verhandelnde Gewerkschaft hat mit einer Gehaltsforderung von 12,5 Prozent und mit bundesweiten Warnstreikaktionen mal wieder hohe Erwartungen bei den Beschäftigten geschürt – nur um mit dem Verhandlungsergebnis wie in den Gehaltstarifrunden zuvor hart auf den Boden der Tatsachen zu landen und wiederholt die Erwartungen vieler Beschäftigten zu enttäuschen. Ein erfreuliches Verhandlungsergebnis sieht anders aus!

Enttäuschender bisheriger Verlauf der Gehaltstarifrunde – DHV ruft Mitglieder zu Streikteilnahmen auf!

Die DHV bewertet den bisherigen Verlauf der Gehaltstarifrunde 2024 bei der DAK-Gesundheit als unbefriedigend. Die angebotene Zahlung einer zu geringen Inflationsausgleichsprämie, das Angebot einer zu geringen Gehaltserhöhung für insgesamt 6,2% bei einer Laufzeit von 27 Monaten tragen dem Wunsch der Beschäftigten nach einem fairen Tarifabschluss, der den Kaufkraftverlust infolge der Inflation der vergangenen beiden Jahre wenigstens zu einem Teil ausgleicht, in keiner Weise Rechnung. Die angebotene Gehaltserhöhung wirkt wie ein Tiefschlag für die Beschäftigten der DAK-Gesundheit angesichts des ebenfalls unbefriedigenden letzten Tarifabschlusses in 2022.

2022 vereinbarten DAK-Gesundheit und die verhandelnde Gewerkschaft 3 Leermonate sowie eine zu geringe lineare Gehaltserhöhung von 2,4% im April 2022 und im April 2023 sogar nur eine Gehaltserhöhung von 1,4 %, die von der historischen Inflationsrate von über 8 % in den Schatten gestellt worden waren.

Die geringen Tarifabschlüsse 2020 und 2022 scheinen zu einem Handlungsmuster der DAK-Gesundheit geworden zu sein. Hoffentlich ist es kein Handlungsmuster der verhandelnden Gewerkschaft, während der sich hinziehenden Verhandlungen mit Warnstreikmaßnahmen dicke Backen zu machen, um dann doch die Strategie der DAK-Gesundheit mitzutragen…

Die DHV erwartet von den verhandelnden Tarifvertragsparteien einen fairen Gehaltstarifabschluss, der sich mindestens an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst orientiert! Von dem Abschluss sollen alle Beschäftigten profitieren, d.h. keine weiteren Zusatzvergünstigungen für Mitglieder einer verhandelnden Gewerkschaft zu Lasten einer ordentlichen linearen Gehaltserhöhung für alle!

Zusätzlich bitte die fällige Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 für alle zahlen und die KM Pauschale den tatsächlich gestiegenen Kosten anpassen. 5 Cent reichen bei weitem nicht!

Angesichts des unbefriedigenden Verhandlungsstands ruft die DHV ihre Mitglieder zur Beteiligung an Warnstreikmaßnahmen auf! DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine attraktive Streikunterstützung – das gilt auch für Neumitglieder!

 

Ersatzkassen – Business/Statistik. Laptop im Büro mit Begriff

Enttäuschender bisheriger Verlauf der Gehaltstarifrunde – DHV ruft Mitglieder zu Streikteilnahmen auf!

Die DHV bewertet den bisherigen Verlauf der Gehaltstarifrunde 2024 bei der BARMER als unbefriedigend. Die angebotene Zahlung nur einer Inflationsausgleichsprämie anstatt einer Gehaltserhöhung in diesem Jahr und die lineare Gehaltserhöhung von 4,9 % für 2025 bei einer Laufzeit von 24 Monaten tragen dem Wunsch der Beschäftigten nach einem fairen Tarifabschluss, der den Kaufkraftverlust infolge der Inflation der vergangenen beiden Jahre wenigstens zu einem Teil ausgleicht, in keiner Weise Rechnung.

Die angebotene Gehaltserhöhung wirkt wie ein Tiefschlag für die BARMER-Beschäftigten angesichts des ebenfalls unbefriedigenden letzten Tarifabschlusses in 2022, den allerdings auch die zum Streik aufrufende verhandelnde Gewerkschaft mit zu verantworten hatte. Auch damals vereinbarten BARMER und die verhandelnde Gewerkschaft für 2022 eine Einmalzahlung anstatt einer linearen Gehaltserhöhung und erst für Dezember 2022 eine Gehaltserhöhung von 3,2 %, die allerdings von der historischen Inflationsrate von über 8 % in den Schatten gestellt worden war. Auch angesichts der im Tarifabschluss 2020 vereinbarten Einmalzahlung für 2020 und einer linearen Gehaltserhöhung erst ab 2021 scheint es zu einem Handlungsmuster der BARMER geworden zu sein, für die erste Hälfte der Tarifvertragslaufzeit nur eine Einmalzahlung und erst für die zweite Laufzeithälfte eine lineare Gehaltserhöhung zu vereinbaren. Hoffentlich ist es auch kein Handlungsmuster der verhandelnden Gewerkschaft, während der Verhandlungen mit Warnstreikmaßnahmen dicke Backen zu machen, um dann doch die BARMER-Strategie mitzutragen…

Die DHV erwartet von den verhandelnden Tarifvertragsparteien einen fairen Gehaltstarifabschluss, der sich an den Abschlüssen im öffentlichen Dienst orientiert! Von dem Abschluss sollen alle Beschäftigten profitieren, d.h. keine weiteren Zusatzvergünstigungen für Mitglieder einer verhandelnden Gewerkschaft!

Angesichts des unbefriedigenden Verhandlungsstands ruft die DHV ihre Mitglieder zur Beteiligung an Warnstreikmaßnahmen auf! DHV-Mitglieder haben Anspruch auf eine attraktive Streikunterstützung – das gilt auch für Neumitglieder!

Gehaltstarifverhandlungen – Immer das gleiche Procedere!

Es laufen Tarifauseinandersetzungen im Hause der DAK-Gesundheit. Zwar nicht alle Jahre wieder, aber immer wieder nach dem gleichen Muster.

Blicken wir auf die beiden letzten Tarifverhandlungsrunden zurück:

2019

  • Forderung: 6,8%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 11.10.2019; 1. Angebot: 1,9% , 1% , 1%; Laufzeit 36 Monate
  • Runde 24.10.2019; 2. Angebot: 2,5% und 2%; Laufzeit 27 Monate darin 3 Leermonate
  • Runde 12.11.2019; Abschluss: 3% 2020 und 2% 2021; Laufzeit 27 Monate darin 3 Leermonate, dafür 500 Euro Einmalzahlung

2021

  • Forderung: 5,9%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 04.11.2021; 1. Angebot: 1%; Laufzeit 36 Monate 120 Euro Einmalzahlung
  • Runde 16.11.2021; 2. Angebot: ,5% , 1,2%, 1,2%; Laufzeit 36 Monate 120 Euro Einmalzahlung
  • Runde 26.01.2022; Abschluss: 2,6% 2022 und 1,4% 2023; Laufzeit 24 Monate darin 3 Leermonate enthalten, dafür 1000 bzw. 750 Euro Einmalzahlung

2023/2024

  • Forderung; 12,5%; Laufzeit 12 Monate
  • Runde 08.12.2023; 1. Angebot: 3,8% , 2,4%; Laufzeit 27 Monate, darin 7 Leermonate. Inflationsausgleichsprämie 2000 bzw. 1500 Euro
  • Runde 20.02.2024: Späterer Termin auf Wunsch der Gewerkschaft
  • Runde: ???

Die Gehaltserhöhungen der vergangenen Jahre waren im Vergleich zu den Rentenerhöhungen, die sich an der Lohnentwicklung insgesamt orientierten, sehr enttäuschend und in den letzten Jahren deutlich unter der Inflation.

Rentenanpassungen:

Gehaltserhöhung:

Inflation:

2019 3,12%

1,9%

 

2020 3,18%

3%

 

2021 –

2%

3,1%

2022 5,35%

2,6%

6,9%

2023 4,39%

1,4%

5,9%

 

Der Verlauf der aktuellen Tarifrunde ähnelt sehr den vergangenen Runden. Eine sichtbare Ausnahme ist der späte Termin für die 2. Runde auf Wunsch der Gewerkschaft – angeblich wegen besserer Streikvorbereitungen.

Streiks wurden in den vorherigen Verhandlungen immer erst nach der 2 Runde durchgeführt. In der aktuellen Tarifrunde wurden sogar bereits vor Runde 2 erste ganztägige Streiks durchgeführt; weitere sind angekündigt. Das ist erstaunlich, denn zwischen Vorstand und Gewerkschaft wurden (wie immer) zu Beginn 3 Verhandlungstermine festgelegt.

An diesem Punkt sind wir von beiden Verhandlungsparteien enttäuscht!

Welchen Grund hat die Arbeitgeberin wieder so ein inakzeptables erstes Angebot abzugeben – obwohl doch bereits Abschlüsse im Öffentlichen Dienst und Co. den Weg weisen – und damit die Beschäftigten zu demotivieren und anzustacheln?

Welchen Grund hat die Gewerkschaft, den Zeitraum zwischen Beginn der Verhandlungen und Abschluss künstlich so zu verlängern? Wer böse denkt, dem fällt sofort der Termin der Personalratswahlen ein. Außerdem könnte die Phase offensiv für Mitgliederwerbung genutzt werden. Bei jeder Veröffentlichung wird auf mögliche Vorteile bei Streik hingewiesen.

Leider müssen wir feststellen, dass sich unsere Gesellschaft immer mehr radikalisiert. Aufregung und Lautstärke nehmen in Diskussionen immer mehr Raum ein.

Diese Entwicklung zeigt sich auch in den Protestformen, unter denen dann auch „Unschuldige“ zu leiden haben. Wir empfinden es grundsätzlich für unangemessen, nach der 1. Tarifrunde direkt ganztägig zu streiken. Zwischen nichts tun und einem ganztägigen Streik liegen so viele Mittel…

Für DHV Mitglieder, die am 20.02.2024 trotzdem am Streik teilnehmen möchten, gewährt die DHV dennoch Streikgeld.

DAK-Gesundheit: DHV-Position und Forderungen 2021

Veröffentlichungen der Tarifpartner zum Auftakt der Tarifrunde 2021 DAK-Gesundheit gleichen verblüffend denen der Tarifrunde 2019.

Wir, die DHV kommentierten 2019 den Auftakt wie folgt:
„ Wer oder was treibt den Arbeitgeber zu so einem schlechten ersten Angebot?
Ist es Zeitgemäß bei jeder Tarifverhandlung den gleichen Tanz aufzuführen?
Erst ein ganz schlechtes Angebot, in der zweiten Runde nur leicht verbessert und nach einem Streik der
Beschäftigten folgt dann ein bescheidener Abschluss, vermutlich über eine Laufzeit von 2-3 Jahren.“
Dieser Kommentar passt auch zum Auftakt 2021!

2015 wurde das Tarifeinheitsgesetz (TEG) eingeführt. Seit 2015 gilt, dass nur noch die mitgliederstärkste Gewerkschaft im Betrieb einen Tarifvertrag verhandeln und abschließen darf.

Die Spielregeln, wie die Interessen der Beschäftigten vertreten werden legt somit die größte Gewerkschaft fest. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit haben dieser bei der letzten Wahl nicht Ihre Stimme gegeben. Nach den Tarifabschlüssen der letzten Jahre stellten wir regelmäßig die berechtigte Frage: Hätte gemeinsam ein besserer Tarifabschluss erreicht werden können?

Wir, DHV verstehen uns als Interessenvertretung für alle Beschäftigte. Seit Jahren fordern wir die Bündelung aller Kräfte auf Seiten der Beschäftigten, denn die Beschäftigten dürfen eine gute Gehalts-erhöhung und gute Arbeitsbedingungen erwarten!

Gemeinsam – Bündelung aller Kräfte. Ein gutes Beispiel dafür bietet die Arbeit der Personalräte im Hause der DAK-Gesundheit.
Im Hauptpersonalrat arbeiten gewählte Vertreterinnen und Vertreter dreier Listen Hand in Hand, gemeinsam für die Interessen der Beschäftigten im Sinne der DAK-Gesundheit. Es wird in der Sache um beste Lösungen für und mit der DAK-Gesundheit gerungen. Die geschaffenen Regelungen, wie zuletzt der Solidarpakt oder die DVB Homeoffice sind herausragende Ergebnisse, mit Strahlkraft über die DAK-Gesundheit hinaus.
Gemeinsam geschaffen! Gemeinsam mit allen Interessenvertretungen auf der Seite der Beschäftigten und gemeinsam mit den Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberin DAK-Gesundheit.

Als Arbeitnehmervereinigung sind wir, die DHV, weiterhin die Interessenvertretung der Beschäftigten bei der DAK-Gesundheit mit den zweitmeisten Mitgliedern und Personalräten. Wir bieten Zusammenarbeit auf allen Ebenen an und stehen weiterhin für gemeinsames Arbeiten und Handeln zur Verfügung.

DHV wird sich weiterhin der Förderung von Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bei der DAK-Gesundheit widmen!

Innovative DHV-Forderungen werden wir weiterhin vortragen und meinungsstark vertreten!

Blicken wir auf das Erreichte im Jahr 2021. Wir haben im Januar und im September durch DHV-Informationen maßgeblich und innovativ Forderungen veröffentlicht.
Viele dieser DHV-Forderungen sind inzwischen bei der DAK-Gesundheit umgesetzt geworden und haben die Arbeitsbedingungen verbessert.

Bereits umgesetzte DHV Forderungen aus Januar/September 2021:

–    Dauerhafte Regelung Homeoffice   
–    Handwerkertage (mobiles Arbeiten)   
–    Feste Arbeitsplätze wer kein HO wählt   
–    KB für den Power Dialer nicht extra zum SZ/SSt
–    virtuelle Aus-, Fort- und Weiterbildung 

An der Umsetzung der weiteren, berechtigten DHV Forderungen arbeiten wir gemeinsam, DHV-Vertrauensleute und DHV-Personalräte. Gerne auch gemeinsam mit anderen Interessenvertretungen! Es gibt noch viel zu tun!